Beförderung auf A15 - Rahmenbedingungen

  • Guten Abend zusammen,

    ich arbeite an einem Berufskolleg im Regierungsbezirk Düsseldorf - NRW (A13) und werde im Mai dieses Jahres auf Lebenszeit verbeamtet. Dem Plan meiner Schulleitung zur Folge soll ich nach meiner Beförderungssperre (Im Mai 2023) auf A14 befördert werden. Die Arbeit dafür erledige ich schon länger, sodass ich die Voraussetzungen erfülle. Parallel bin ich für eine Abteilungsleitung vorgesehen und als Querschnittsaufgabe kümmere ich mich um die Verwaltung der Technik (LMS, Office365, Logineo etc.) Meine Frage lautet nun wie folgt:

    Wie schnell kann ich von der A14 Stelle auf A15 befördert werden? Laut Bass verstehe ich es so, dass ich in NRW erst vier Jahre Dienstzeit in der Besoldungsgruppe A14 vorweisen muss, bevor eine weitere Beförderung möglich ist. Wenn ich aber vorab schon die Abteilungsleitung übertragen bekomme, wird dieser Vorgang beschleunigt oder gibt es diese Hürde gar nicht erst? Mein Schulleiter meinte zu mir, dass ich für den Sprung von A14 auf A15 nur ein Jahr warten muss.


    Vielen Dank vorab für die Einschätzungen und Tipps

  • Es ist tatsächlich so, dass du die 4 Jahre nach Beendigung der Probezeit warten musst, bis du dich auf eine A15-Stelle bewerben kannst. Ich habe das gerade selbst und meine 4 Jahre sind gerade um. Nun warte ich auf die Stellenausschreibung. Ich mache die Tätigkeit Bereichsleitung seit 2018.


    Ich habe gehört, dass zB Köln das auch so macht, dass man sich eher bewerben kann und dann eben erst die Urkunde bekommt (und die Besoldung), sobald man die Voraussetzungen erfüllt. Ich kenne einen Schulleiter dort, der mir das so berichtet hat. Bei mir in Arnsberg ist das aber nicht so üblich. Hör dich doch mal für Düsseldorf um. Vielleicht weiß Bolzbold auch mehr.


    Das Jahr Wartezeit, das dein Schulleiter meint, gilt für Bewerber, die die 4 Jahre nach Probezeit schon überschritten haben. Das alles kannst du in der Laufbahnverordnung nachlesen.

    • Offizieller Beitrag

    Hier einmal etwas Offizielles:

    SGV Inhalt : Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) | RECHT.NRW.DE (Aktualisiert aufgrund des Hinweises von Valerianus weiter unten.)


    Ein paar Anmerkungen:


    Die Übernahme einer Zusatztätigkeit vor der Stellenausschreibung für die A14-Stelle ist nur dann von Belang, wenn die Stelle exakt so ausgeschrieben wird. Es könnte so oder so auch eine Bewerbung von extern oder aus dem Kollegium erfolgen. Die vorherige Übernahme einer solchen Tätigkeit qualifiziert nicht per se für eine Beförderung.
    Was die A15-Stelle angeht, so muss die erst einmal ausgeschrieben werden, bevor überhaupt eine Bewerbung möglich ist. Da hängt es dann vom Zeitpunkt der Ausschreibung und dem Ende der Bewerbungsfrist ab, ob der TE die formalen Voraussetzungen bereits erfüllt oder nicht.

    Und auch hier gibt es die Möglichkeit externer oder interner weiterer Bewerbungen. Wenn es glatt durchlaufen sollte, wäre das eine in der Tat sehr geschmeidig verlaufene Karriere. (Hier gibt es aber ggf. auch entsprechende Reaktionen aus dem Kollegium, wenn Schulleitungen SenkrechtstarterInnen an den Start bringen.)


    Fazit: Innerhalb von fünf Jahren auf A15 zu kommen ist eher die Ausnahme, wenngleich es in Einzelfällen, wie man hier im Forum auch lesen konnte, wohl möglich ist.

    Persönliche Anmerkung: Es mag dem Ego schmeicheln, so früh so weit nach oben zu kommen. Gleichwohl muss man sich dann überlegen, ob man diese Tätigkeit dann die nächsten 30 Jahre seines Berufslebens machen möchte, oder noch weiter nach oben klettert. Spätestens ab einer SchulleiterInnenstelle könnte das aber mit einer ggf. gewünschten Familienplanung kollidieren.

    Ich selbst bin nach (*rechne*) 16 Jahren A15er geworden - das würde ich im Nachhinein als einen guten Mittelwert erachten, da ich noch 19,5 Jahre arbeiten muss und ich ganz sicher nicht bis zur Pensionierung immer dasselbe machen möchte. Da muss man sich dann noch ein paar "Highlights" schaffen können.

  • Zunächst vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen und auch für die persönliche Einschätzung.
    Bei uns/mir am Berufskolleg ist es ja so, dass die meisten, so wie ich, berufliche Vorerfahrungen mitbringen, sodass es hier mit dem "Senkrechtstart eines Emporkömmlings" ein wenig relativiert wird. Ja, ich bin noch keine 15 Jahre Lehrer, aber für die Leitung einer Abteilung kommt es ja zum großen Teil auch auf andere Fähigkeiten an, welche ich dann hoffentlich gewinnbringend einbringen kann. Die angemerkten "Bedenken" sind aber sehr Hilfreich und sollten definitiv vorab bedacht werden. Danke auch dafür!

    Es ist tatsächlich so, dass du die 4 Jahre nach Beendigung der Probezeit warten musst, bis du dich auf eine A15-Stelle bewerben kannst. Ich habe das gerade selbst und meine 4 Jahre sind gerade um. Nun warte ich auf die Stellenausschreibung. Ich mache die Tätigkeit Bereichsleitung seit 2018.

    Ich drücke die Daumen, dass die Stelle schnellstmöglich ausgeschrieben und dir zugesprochen wird! Bei der langen Erfahrung in der Arbeit eurer Bereichsleitung sollte das hoffentlich problemlos gehen.

    Fazit: Innerhalb von fünf Jahren auf A15 zu kommen ist eher die Ausnahme, wenngleich es in Einzelfällen, wie man hier im Forum auch lesen konnte, wohl möglich ist.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir vielleicht so einen Fall im Forum verlinken oder ihr einen Kontakt herstellen könntet. Ich meine mein aktueller Abteilungsleiter hat ebenfalls keine vier Jahre gewartet und die Stelle ebenfalls kommissarisch geleitet (Frage hier bei Gelegenheit nach, möchte aber keine Pferde scheu machen).

    Persönliche Anmerkung: Es mag dem Ego schmeicheln, so früh so weit nach oben zu kommen. Gleichwohl muss man sich dann überlegen, ob man diese Tätigkeit dann die nächsten 30 Jahre seines Berufslebens machen möchte, oder noch weiter nach oben klettert. Spätestens ab einer SchulleiterInnenstelle könnte das aber mit einer ggf. gewünschten Familienplanung kollidieren.


    Vielen Dank auch hier nochmal für die offenen Worte. Es ist immer besser vorab mit möglichen Problemen konfrontiert zu werden, statt sich im Rückblick zu wünschen einer hätte es einem vorab gesagt. Meiner Einschätzung nach würde das Kollegium diese Entscheidung aber mittragen und auch die jetzige (erweiterte) Schulleitung begrüßt diesen Schritt. Ich selbst möchte für mich nicht stagnieren und Dinge vorantreiben und von daher ist der Schritt in Richtung A15 für mich auf Dauer fest eingeplant. Die Gefahr, dass ich mich nach 30 Jahren in dieser Funktion langweile ist natürlich da, aber auch dann gibt es ja noch ein paar alternative Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln oder neu auszurichten.

  • Ich kann dich nur dazu ermuntern, den Weg zu gehen und die Gelegenheit zu nutzen, solange sie da ist und sowohl für dich als auch für die Schule gut passt. Ich habe das auch in relativ jungen Jahren gemacht und bisher keinesfalls bereut. Wesentlich schlimmer hätte ich gefunden, ohne Perspektive der Weiterentwicklung festzuhängen.

  • Ich kann dich nur dazu ermuntern, den Weg zu gehen und die Gelegenheit zu nutzen, solange sie da ist und sowohl für dich als auch für die Schule gut passt. Ich habe das auch in relativ jungen Jahren gemacht und bisher keinesfalls bereut. Wesentlich schlimmer hätte ich gefunden, ohne Perspektive der Weiterentwicklung festzuhängen.

    Danke, das beschreibt meine Gefühle/Situation sehr gut. Aktuell befindet sich bei uns eine Menge im Wandel und ich muss, auch wenn es in diesem starren Beamtensystem nicht so wirklich vorgesehen ist, schauen, dass ich mich positioniere, bevor die spannenden Stellen für die nächsten X-Jahre besetzt sind und ich frustriert vor mich hinarbeite, ohne dass sich für längere Zeiten neue und vor allem spannende Türen öffnen.

    • Offizieller Beitrag

    Danke, das beschreibt meine Gefühle/Situation sehr gut. Aktuell befindet sich bei uns eine Menge im Wandel und ich muss, auch wenn es in diesem starren Beamtensystem nicht so wirklich vorgesehen ist, schauen, dass ich mich positioniere, bevor die spannenden Stellen für die nächsten X-Jahre besetzt sind und ich frustriert vor mich hinarbeite, ohne dass sich für längere Zeiten neue und vor allem spannende Türen öffnen.

    Die neuen oder spannenden Türen befinden sich oft nicht an der eigenen Schule. Man muss die Augen offenhalten und sehen, ob es nicht an ganz anderer Stelle etwas für einen gibt. Ganz wichtig: Niemals von der Schulleitung eine Möhre hinhalten lassen und blind hinterherlaufen. Diesen Fehler mache ich nie wieder.

  • Kurzer Hinweis:

    Diese Sperre wird durch eine Bestbewertung bei der Probezeitbeurteilung aufgehoben.

    Die Bestbewertung wurde nicht vergeben, da der Schulleiter davon ausgeht, dass er diese Bewertung (so wie meine letzte) zurückbekommt, da sie zu gut ausgefallen ist. Seiner Erfahrung nach dauert es so nur noch länger, bis ich befördert werden kann, da das Ministerium sich querstellen wird. Ob dem so ist oder nicht kann ich nicht beurteilen, klingt aber zumindest nicht unplausibel.

  • klingt, als hätte dein Schulleiter den Mum, für sich und dich einzustehen.

    (mit Unterton gesagt, aber ich weiß, dass es manchmal auch andere Gründe gibt, warum SL kuschen)

    Dazu kann ich nichts sagen, aber ich glaube schon, dass der SL die Reaktion des Ministeriums ganz gut einschätzen kann. In erster Linie geht es mir ja auch um den nächsten Schritt, also die Beförderung auf A15. Hier würde ich gerne den nächsten Schritt vergleichsweise schnell gehen und keine zusätzlichen vier Jahre warten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, es empfiehlt sich, sich jetzt erst einmal auf den ersten Schritt, sprich die A14-Beförderung, zu konzentrieren. Abhängig davon, wann die konkret erfolgt (Datum!), läuft ja erst die nächste Wartezeit.


    <Hier hatte ich mich verrechnet. Daher habe ich diesen Teil gelöscht.>

  • Das wäre wirklich alles andere als langsam. Einem Kollegen (andere Schulform) wurde die Beförderung jedoch verwehrt, da ihm gesagt wurde, dass für eine Abteilungsleitung die Vier Jahre erst nach der Probezeit gezählt werden. Das ist genau der Punkt, zu dem ich eine verbindliche Aussage suche. Parallel habe ich nämlich folgendes gefunden:

  • Du zitierst glaube ich aus einer alten Version Bolzbold, aber einschlägig wäre §28 Absatz 1 LVO:

    Ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 darf Beamtinnen oder Beamten erst nach einer Dienstzeit von vier Jahren oder drei Jahre nach Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 verliehen werden.

    Das wären dann 3 + 1 + 3 als Mindestzeitraum...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Huch. OK, das stimmt. Da habe ich nicht genau hingesehen. Also dann sieben statt meinen errechneten fünf Jahren. Das finde ich immer noch recht schnell.

    Danke für den Hinweis, Valerianus. Das passiert mir in der Regel eher selten, dass ich mich so vertue. Ich habe die Infos oben entsprechend angepasst, so dass sie jetzt korrekt sind.

  • Huch. OK, das stimmt. Da habe ich nicht genau hingesehen. Also dann sieben statt meinen errechneten fünf Jahren. Das finde ich immer noch recht schnell.

    Danke für den Hinweis, Valerianus. Das passiert mir in der Regel eher selten, dass ich mich so vertue. Ich habe die Infos oben entsprechend angepasst, so dass sie jetzt korrekt sind.

    Es geht mit Sicherheit langsamer, aber die Stelle wurde mir ja angeboten und ich möchte die Chance auch wahrnehmen. Das Problem bleibt halt, dass ich diese Stelle ggf. gar nicht antreten darf oder, falls doch, dafür finanziell einige Jahre nicht angemessen entlohnt werde.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht mit Sicherheit langsamer, aber die Stelle wurde mir ja angeboten und ich möchte die Chance auch wahrnehmen. Das Problem bleibt halt, dass ich diese Stelle ggf. gar nicht antreten darf oder, falls doch, dafür finanziell einige Jahre nicht angemessen entlohnt werde.

    Ja, das ist dann leider so. Die Verordnung bzw. die Rechtslage lässt da keinen Spielraum. Du musst das Ganze ja nicht machen. Wenn Du es machst, weißt Du im Vorfeld, was auf Dich zukommt. Theoretisch könnte man Dir als Kompensation entsprechend großzügiger Entlastungsstunden geben. Das wäre aber mit der SL zu verhandeln.

  • da ihm gesagt wurde, dass für eine Abteilungsleitung die Vier Jahre erst nach der Probezeit gezählt werden. Das ist genau der Punkt, zu dem ich eine verbindliche Aussage suche.

    §10 Abs. 2 LVO NRW: "Dienstzeiten, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Beförderung oder für den Aufstieg sind, rechnen von dem Zeitpunkt der Beendigung der Probezeit in der Laufbahngruppe."


    Da ist die verbindliche Aussage dazu.

  • Ich persönlich habe nichts gegen Kollegen, die Karriere machen wollen, sich sehr für dafür aufstellen und die entsprechende Leistung bringen, solange diese die Leistung nicht als reinen Mittel zum Zweck bringen, im Zweifel mit Ellenbogen, sondern weil sie auch daran interessiert sind, in ihrem Aufgabengebiet etwas voranzubringen. Davon profitiert im Zweifelsfall die ganze Schule.

    Ich hatte so einen Kollegen, der mit mir gemeinsam angefangen hat. Ich war da eher das Gegenteil. Der hat aber wirklich überall angepackt und hat damit das gesamte Kollegium unterstützt. Inzwischen ist er Schulleiter mit A16 und ich habe halt die bayersiche Regelbeförderung auf A14 mitgenommen. Beide sind wir - nehme ich für ihn an - mit unserem Werdegang zufrieden. Ich will damit sagen, dass eben nicht nur das Verhalten negativ zu bewerten ist, wenn manche Kollegen (- und ich meine damit nicht den TE, den kenne ich ja nicht -) auf Teufel komm raus Karriere machen wollen und dabei über Leichen gehen, sondern auch, wenn ganze Kollegien die persönlichen Ambitionen eines Kollegen, die auch mit entsprechendem Einsatz und entsprechender Leistung einhergehen, abwerten und als Karrieredenken diffamieren. Für manche ist es auch eine Frage der eigenen Jobzufriedenheit, Leistung zu bringen.

    Dennoch müssen solche Kollegen zumindest genau das hier häufig in Kauf nehmen, da das System so strukturiert ist, nicht nur die SLen entscheiden können und gerade die übergeordneten Behörden nicht selten junge Leistungsträger ausbremsen, weil ein diffuses Senioritätsprinzip noch in vielen Köpfen verhaftet ist:

    dafür finanziell einige Jahre nicht angemessen entlohnt werde.


    Und dann hast du auch das hier gesagt:

    Ich selbst möchte für mich nicht stagnieren und Dinge vorantreiben und von daher ist der Schritt in Richtung A15 für mich auf Dauer fest eingeplant.

    Ich glaube, dass Bolzbold und du vielleicht das gleiche meinen, aber Bolzbold hat - nicht ganz zu Unrecht - darauf hingewiesen, dass die Stagnation evtl. zwangsläufig dann später kommt. Denn wohin willst du dich dann noch großartig entwickeln, wenn du alle zur Verfügung stehenden Entwicklungssprünge schon im ersten Viertel deines gesamten Berufslebens gemacht hast. Nach A15 steht dir noch die Position des Schulleiters offen, alles darüber wird schon recht schwierig (- wenn auch nicht unmöglich). Vorher kann man vielleicht noch quer wechseln, aber auch das ist nicht ohne weiteres möglich. Und viele Optionen, die man zur Abwechslung hat, ohne befördert zu werden - also Abordnungen an die Uni, in Ämter etc. - stehen oft nur den niedrigeren Besoldungsstufen offen, da man mit A15 oder oft schon A14 einfach zu teuer für viele Aufgaben ist.


    Mach dein Ding, es ist deine Laufbahn und natürlich ergeben sich manche Möglichkeiten nicht in jedem Fall wieder, aber denk auch ernsthaft darüber nach. Ich kenne mehrere, die früh befördert wurden und jetzt frustriert seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr weiterkommen. Oben wird die Luft dünn.

    • Offizieller Beitrag

    MattAlb


    Lies Dir mal diesen Thread durch.

    Warum A15 für mich KEIN Karriereziel mehr ist - Forum rund um Schulleitung und Schulverwaltung - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte


    Und zur Ergänzung das hier.

    A15 Karriereoptionen aus "Warum A15 KEIN Karriereziel mehr ist" - Forum rund um Schulleitung und Schulverwaltung - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte


    Der Gedanke der Stagnation, wenn es nicht beständig aufwärts geht, ist meiner Erfahrung nach eher schädlich, weil man dann zum Getriebenen wird.

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