A15 Auswahlverfahren

  • Darf ich mich mal einklinken: ist es denn Usus dass dann bei Abordnungen etc fiktive Beurteilungen geschrieben werden von der Stelle, an die man abgeordnet ist? Und sind diese Gutachten dann überhaupt vergleichbar? Oder kommt eh der/diejenige mit dem Standardgutachten aus der Schule zum Zuge?

    Es geht nicht um Usus, es ist im Beamtenrecht geregelt, wer für das Schreiben einer dienstlichen Beurteilung zuständig ist, in der Regel der Leiter der Dienststelle, der du dienstrechtlich zugeordnet bist (umgangssprachlich "Stammschule"). Das ändert sich auch erst mal nicht, wenn du da zB aufgrund von Abordnungen faktisch 0% deiner Arbeitszeit verbringst.

    Gutachten sind auch nicht fiktiv, sie erfolgen auf Basis der Daten, die erhoben werden können und das sind halt weniger, wenn du an der Dienststelle 0% präsent bist. Das darf aber niemanden benachteiligen. Entscheidend ist für die Besetzung denn die die Beurteilungsstufe, unabhängig davon, wie das Gutachten erstellt wurde.

  • Okay. Danke für die Erklärung. Aber wie wird ein Gutachten erstellt, wenn jemand seit X Jahren mit 100% abgeordnet ist? Wie werden die Daten dann erhoben und wie wird die Vergleichbarkeit sicher gestellt gegenüber den anderen Bewerbenden? Sehr spannend - und klingt nach einer logischen Erklärung für die Verzögerung.

  • Okay. Danke für die Erklärung. Aber wie wird ein Gutachten erstellt, wenn jemand seit X Jahren mit 100% abgeordnet ist? Wie werden die Daten dann erhoben und wie wird die Vergleichbarkeit sicher gestellt gegenüber den anderen Bewerbenden? Sehr spannend - und klingt nach einer logischen Erklärung für die Verzögerung.

    Wir hatten so einen Fall gerade und das war eigentlich gar nicht so kompliziert. Der abgeordnete Beamte wird dann einfach 1-2x an seiner Einsatzschule besucht und der Unterrichtsbesuch ganz normal jeweils nachbesprochen. Dann erfolgt ggf. eine Zuarbeit eines Beurteilungsbeitrags durch die Einsatzschule, die eigentliche Beurteilung erstellt dann aber tatsächlich - wie von Moebius dargestellt - i.d.R. die SL der Stammschule.

  • Spannend. Danke für die Erklärung. Was ist, wenn jemand in eine Behörde abgeordnet ist oder ähnliches, wo es keinen Unterricht gibt?

    • Offizieller Beitrag

    Spannend. Danke für die Erklärung. Was ist, wenn jemand in eine Behörde abgeordnet ist oder ähnliches, wo es keinen Unterricht gibt?

    Das steht in der Regel im Ausschreibungstext. Die Beurteilungskompetenz geht nach zwei Jahren an die Behörde über und kann Grundlage einer Personalentwicklungsentscheidung sein - sprich: Nach zwei Jahren wirst Du (regel)beurteilt und oft dann befördert.

  • Es gibt aber ja auch Abordnungen ohne Beförderung und damit auch ohne bzw. mit anderen (und damit formal völlig anders geregelten) Beurteilungen? Kommunales Integrationszentrum, Universitäten, außerschulische Lernorte. Da wird man zwar auch beurteilt, aber es geht nur um die Frage der Verlängerung der Abordnung - Beförderungen sind generell ausgeschlossen und soweit ich weiß, bleibt man auf einer Nullstelle an der Stammschule, Dienstort ist dann aber die eigentliche Dienststelle.

    • Offizieller Beitrag

    Korrekt. Das steht dann ebenso im Ausschreibungstext.

    Die Beurteilung und die Verlängerung der Abordnung stehen meiner Erfahrung nach in keinem unmittelbaren Zusammenhang - gerade bei der Verlängerung vom ersten ins zweite Jahr. Das sind zwei unterschiedliche Verfahren. Wenn man völlig ungeeignet wäre, dann würde die Abordnung nach einem Jahr enden.

  • Meine Frage bezieht sich auch darauf, wie das Beurteilungsverfahren aussähe, wenn man sich aus einer solchen Abordnung ohne Beförderung auf eine Beförderungsstelle bewerben würde? Wer schreibt dann die Beurteilung auf welcher Basis?

    Oder bedeutet der Ausschreibungstext, dass man solange man in einer solchen Abordnung ist, sich gar nicht auf andere Stellen (mit Beförderung) bewerben darf - also z.B. zum Ende der Abordnung nach X Jahren?


    Man darf sich ja auf jeden Fall auf andere Abordnungen (ohne Beförderung) bewerben, das habe ich schon öfter gehört.

    • Offizieller Beitrag

    Die Beurteilung bei der Bewerbung auf eine Beförderungsstelle nach A15 würde der/die zuständige DezernentIn schreiben. Und in der Regel muss man dann so vortanzen wie die anderen BewerberInnen. Ohne "Hausmacht", sprich eigene Schule, Lerngruppen, KollegInnen etc. stelle ich mir das sehr schwer vor. Daher kam das für mich auch nie infrage. Ein ehemaliger Kollege von mir wird das wohl in absehbarer Zeit machen müssen - mal sehen, was daraus wird.

  • Sorry, dass ich das Thema so sprenge, aber das sind für mich total relevante Infos. Von daher vielen Dank! D.h. bei einer Bewerbung nach A14 liefe es genauso, nur dass das Gutachten von der Schulleitung von der Schule, von der man seit Jahren abgeordnet ist, geschrieben wird, oder?

    Hört sich schwierig an, aber wenn zur passenden Zeit die passende Stelle am passenden Ort dabei ist, kann man es ja mal versuchen.

    Danke, das hat jetzt echt einiges geklärt für mich.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es schon mal erlebt, dass eine Kollegin, die bei uns keine Stunden mehr hatte (aufgrund von Abordnungen und Teilzeit) vorbei kam und sich zwei Lerngruppen für ein paar Stunden auslieh und dann beurteilt wurde.
    Würde ich mich auf eine Beförderungsstelle bewerben, hat mir meine "Stamm-SL" schon gesagt, dass es bei mir auch so wäre. (Vollabordnung an einer nicht beförderungsfähigen Behörde)

    • Offizieller Beitrag

    ich fände das jetzt auch nicht so prickelnd, aber wenn sich DIE eine Stelle anbieten würde, würde ich drüber nachdenken. Ich habe ja keine andere Möglichkeit ;)

    (im Endeffekt würde ich mich nur ärgern und nicht machen, ich habe zu sehr Panik vor diesen blöden Revisionen. also zuviel Konjunktiv.)

  • Ich würde es unbedingt machen, Chilipaprika.. und ich hatte bisher auch echt große Panik vor solchen Terminen. Bei uns in der Behörde gibt es fast kostenlose Coachings und Trainings für solche Fälle, das hat mir enorm geholfen. Vielleicht gibt es sowas bei euch auch?


    Ob nach Jahren der Abordnung sowas dann Erfolg hat oder sich andere Perspektiven ergeben, ist wieder die andere Frage. Aber vor meiner Abordnung wäre ich auf jeden Fall auf meiner A13 Stelle alt geworden trotz Aufgaben, für die andere schon locker A14 bekommen haben.

  • Die fiktive Nachzeichnung funktioniert in der Praxis folgendermaßen: Es werden hunderte Personalakten gesichtet und eine Vergleichsgruppe gebildet, deren "Mitglieder" nach Funktion, Besoldung, vorherigen Beurteilungen usw. ähnlich zur letzten Regelbeurteilung des zu Beurteilenden sind. Das ist dann, zumindest im Schulbereich (vor allem weil es nur nachträglich, anlässlich einer Beförderung gemacht wird), ein fast unendlicher Verwaltungsakt. Man wird dann so beurteilt, wie die Gruppe danach "durchschnittlich" beurteilt wird.


    Sollten wir mit den SuS auch so machen: Wenn jemand bei einer Klausur krank ist, bekommt er halt die Durchschnittsnote derjenigen, die in der vorherigen Klausur die gleiche Note hatten. Ich glaube ich habe gerade die Nachschreibklausuren abgeschafft ...

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