Teilzeitantrag vergessen (BY)

  • Es geht nicht um mich, sondern um meine verbeamtete Kollegin, die wegen ihrer Kinder seit 5 Jahren in unterhälftiger familienpolitischer Teilzeit arbeitet. In BY muss der Teilzeitantrag ja bis zu einem bestimmten Stichtag (im März oder so?) gestellt werden, das hat sie diesmal wohl vergessen und nun kam eine Mail von der SL mit der Nachfrage, ob das korrekt sei, dass sie nun wieder VZ arbeitet.

    Meine Kollegin macht sich jetzt große Sorgen, dass sie das nicht mehr ändern kann und wirklich VZ arbeiten muss.


    Weiß jemand, wie das ist? Das kommt ja sicher öfter vor, kann man da nicht noch nachträglich einen Antrag einreichen?

    Ich kenne mich leider nicht aus, da ich selbst in VZ arbeite und habe daher angeboten, hier nachzufragen.


    Für sachdienliche Hinweise wäre sie sehr dankbar.

  • Ich kann natürlich nicht für Bayern sprechen sondern nur für NDS und auch nur von einem "anekdotischen" Fall an meiner Schule berichten. Wir müssen die Teilzeitanträge bis zum 31.01. eines Jahres (Ende des ersten Halbjahres) für das nächste Schuljahr einreichen. An meiner Schule ist die Verwaltungsleiterin dafür zuständig. Eine Kollegin hat es vor einigen Jahren auch mal vergessen, ihren Antrag rechtzeitig einzureichen, weil sie um den Halbjahreswechsel herum einige Wochen krankgeschrieben war, und hat ihn dann erst Mitte Februar eingereicht. Damals hat die Verwaltungsleiterin kurz mit dem zuständigen Abteilungsleiter und dem Schulleiter wegen der verspäteten Abgabe des Antrags Rücksprache gehalten, es war aber dann überhaupt kein Problem und der Kollegin wurde die Teilzeit genehmigt. Allerdings ist unsere Schulleitung und auch die Verwaltungsleiterin in solchen Dingen i. d. R. sehr entgegenkommend.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn die SL schon extra rückfragt, könnte es ja durchaus noch Möglichkeiten geben, den Fehler aufzuklären. An der Stelle deiner Kollegin würde ich da also einfach mal schnellstmöglich der SL auf ihre Rückfrage antworten und die Situation erläutern.

  • Ich würde zusätzlich zur Mail am Montag bei der Schulleitung vorsprechen. Der Antrag geht meines Erachtens über das Schulamt und dann zur Regierung. Auf jeden Fall erhielt ich immer von dem Sachbearbeiter der Regierung die Bestätigung des Teilzeitantrags.

    Weitere Möglichkeiten, wenn es Probleme gibt, wären, sich persönlich an das Schulamt oder an den Sachbearbeiter/in des letzten Teilzeitantrags zu wenden.

    Vielleicht sind die Anträge noch nicht abgeschickt, wenn die Schulleitung nachfragt? Bei uns wurden alle immer nachgefragt, wo man den Eindruck hatte, dass sie es vergessen hatten.

  • Danke Euch!

    Ich denke auch, dass es vermutlich kein großes Problem sein wird, meine Kollegin ist aber sehr besorgt deswegen. Ich hoffe, dass die Antworten sie etwas beruhigen können.

  • Nuja, mal aus Arbeitgebersicht betrachtet: Ich ermögliche großzügig, dass Beschäftigte in Teilzeit arbeiten. Ich setze als Bedinung eine Frist, bis zu der die Beschäftigten diese Möglichkeit wahrnehmen können, und rechne damit, dass ich Beschäftigte in Vollzeit einsetzen kann, wenn sie sich nicht rechtzeitig melden. Blöd, wenn dann solche Anträge nachgetrullert kommen, weil die Beschäftigten nicht zu Potte kommen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nuja, mal aus Arbeitgebersicht betrachtet: Ich ermögliche großzügig, dass Beschäftigte in Teilzeit arbeiten. Ich setze als Bedinung eine Frist, bis zu der die Beschäftigten diese Möglichkeit wahrnehmen können, und rechne damit, dass ich Beschäftigte in Vollzeit einsetzen kann, wenn sie sich nicht rechtzeitig melden. Blöd, wenn dann solche Anträge nachgetrullert kommen, weil die Beschäftigten nicht zu Potte kommen.

    Da geb ich dir durchaus recht, aber nun ist es ihr eben passiert.

    Meine Kollegin hat auch nochmal erklärt, wie es dazu gekommen ist. Bis letztes Jahr hat unsere langjährige Sekretärin erst eine Rundmail an alle geschickt und dann auch noch bei jeder/m einzeln nachgefragt, wenn eine Woche vor Abgabetermin noch kein Antrag da war. Sie wusste immer genau, wer TZ hat und in welchem Umfang. Nun ist sie in Rente gegangen und die Nachfolgerin hat sich diesbezüglich gar nicht gemeldet, da musste jede/r selbst den Termin nachsehen und den Antrag stellen und da ist es meiner Kollegin halt durchgerutscht.

    Natürlich liegt es in der eigenen Verantwortung, sich darum zu kümmern und ich bin sicher, dass sie jetzt daraus gelernt hat.


    Ein bisschen unklar bleibt mir das alles aber trotzdem. Mir ist vorhin eingefallen, dass ich auch einen Antrag stellen musste, als ich vor einigen Jahren von TZ in VZ zurückgekehrt bin. Ich habe eben nachgesehen, das ist in BY noch immer so. Alleine das Fehlen des TZ Antrags sollte also eigentlich noch nicht automatisch VZ auslösen.

    Naja, mal sehen, was da rauskommt.


  • Es geht ja um eine Beamtin. Insofern ist kein Arbeitgeber beteiligt.

    Selbstverständlich ist mir bewusst, dass die Rechtsstellung eines Dienstherrn nicht derjenigen eines Arbeitgebers entspricht. Ich bin aber zuversichtlich, dass Du mir diese sprachliche Ungenauigkeit nachsehen wirst, zumal im vorliegenden Fall die Titulierung durchaus dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Eine HPU oder so ähnlich bei uns, auch verbeamtet, hat im letzten Jahr für dieses Jahr 26h beantragt, Vollzeit sind bei ihr irgendwie mehr. Rechtzeitig und alles wunderbar. Irgendwann kam auch der Schrieb der Regierung, dass ihre Teilzeit genehmigt sei, sie hat sich sehr gefreut (sie hat ein kleines Kind). Aber als sie genauer hingeschaut hat, hat sie gesehen, dass anstelle von 26 Stunden dort 20 Stunden stand.

    Des Rätsels Lösung war, dass sie den Antrag mit der Hand ausgefüllt hatte und die Sekretärin sich verlesen hatte (oder sie so geschmiert).

    Und ja, sie konnte es noch ändern, aber es hat eeeeeeeeeeewig gedauert, aber irgendwann, ich glaube sogar erst im September oder so, bekam sie´s dann schriftlich, ihre 26h.

    Also ja, es geht, aber es kostet Aufwand.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Nuja, mal aus Arbeitgebersicht betrachtet: Ich ermögliche großzügig, dass Beschäftigte in Teilzeit arbeiten. Ich setze als Bedinung eine Frist, bis zu der die Beschäftigten diese Möglichkeit wahrnehmen können, und rechne damit, dass ich Beschäftigte in Vollzeit einsetzen kann, wenn sie sich nicht rechtzeitig melden. Blöd, wenn dann solche Anträge nachgetrullert kommen, weil die Beschäftigten nicht zu Potte kommen.

    Ein Glück arbeiten wir ja alle im ÖD, wo andauernd irgendetwas nachgetrullert kommt, woran wir alle uns aber bitte gefälligst nicht aufhängen sollen im Alltag, weshalb man dann ja auch einfach mal zur Ausnahme umgekehrt von den systeminhärenten Trullerismen profitieren kann.:zahnluecke:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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