Dienstreise ohne Fahrtkostenerstattung?!

    • Offizieller Beitrag

    Achso, ich dachte bislang, ich beantrage eine Dienstreise, die Dienststellenleitung genehmigt und das Land zahlt. Also ich bin bislang nicht davon ausgegangen, dass das pro Schule kontingentiert wird?

    Schule in NRW (Bundesland ist immer wichtig.), Durchschnittsgroßes Gymnasium (ca. 70 KuK für ca. 50 VZ-Stellen schätze ich?), Fortbildung-Jahresbudget vor Corona: 2000 Euro.
    Inklusive allem.
    Kannst dir mal ausrechnen, wie wahrscheinlich es ist, dass sich alle KuK extern fortbilden lassen.

    Aber vielleicht wurde der Topf vervielfacht, wer weiß.

  • Achso, ich dachte bislang, ich beantrage eine Dienstreise, die Dienststellenleitung genehmigt und das Land zahlt. Also ich bin bislang nicht davon ausgegangen, dass das pro Schule kontingentiert wird?

    So passiert es ja auch. Aber das Land, die Kreis oder sonstige spielen ja gerne linke Tasche, rechte Tasche und tun dann so alsob sie ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb sind.

    Nein. Das ergibt sich schon aus dem Terminus "Dienstreise".

    Auf unseren Dienstreiseanträgen kann man den Verzicht auf Kostenerstattung tatsächlich ankreuzen. Wer so blöd ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Diese Option dürfte gar nicht verfügbar sein.

  • Schule in NRW (Bundesland ist immer wichtig.), Durchschnittsgroßes Gymnasium (ca. 70 KuK für ca. 50 VZ-Stellen schätze ich?), Fortbildung-Jahresbudget vor Corona: 2000 Euro.
    Inklusive allem.
    Kannst dir mal ausrechnen, wie wahrscheinlich es ist, dass sich alle KuK extern fortbilden lassen.

    Aber vielleicht wurde der Topf vervielfacht, wer weiß.

    Naja es wird halt gehofft, dass Fortbildungen von den Personen selbst finanziert werden. Wir haben einen ziemlich großen Förderverein, der fast alle Fortbildungen bezahlt. Ohne den wären wir mit dem paar Kröten verloren.

  • Wenn die Schulleitung behauptet, dass KollegInnen über die Lohnsteuer die vollen Fahrtkosten zurückerhalten, die eigentlich vom Dienstherren bezahlt werden müssten, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    - die Schulleitung verdient so viel Geld, dass Sie tatsächlich einen beträchtlichen Teil über die Lohnsteuer zurückerhält und versteht nicht, dass das in anderen Fällen, ganz anders aussehen kann, weil sie sich nicht für Ihre KollegInnen interessiert. Sie geht davon aus, dass man über den Restbetrag nicht sprechen muss, weil es ihren Augen einen sehr kleiner Betrag ist

    - die Schulleitung hat nicht verstanden, dass man beim Lohnesteuerjahresausgleich nur einen Teil der Werbungskosten zurück bekommen kann

    - die Schulleitung hat zwar alles verstanden, geht aber davon aus, dass die KollegInnen zu gutgläubig sind und es nicht hinterfragen...


    Wenn die Schulleitung das gar nicht behauptet, sondern klar kommuniziert, dass ihr natürlich einen Teil davon selbst tragen müsst, könnte es auch so sein:

    - die Schulleitung geht davon aus, dass die KollegInnen gerne mal ein paar Tage von Ihrer Familie/ Freunden getrennt sein möchten und dafür natürlich auch einen Teil der Kosten tragen

    - die Schulleitung hat noch nicht verstanden, dass der Großteil der Menschen, kein Geld mitbringen möchte, wenn er arbeiten geht (und dazu gehört eine angeordnete Fortbildung)

    - das Kollegium hat der Schulleitung (noch) nicht deutlich kommuniziert, dass an einer der o.g. Stellen ein Missverständnis vorliegt

    - das Kollegium ist mit dem Vorgehen einverstanden und hat das auch so kommuniziert und du bist alleine mit deiner Meinung


    Je nach Schule ist alles möglich, ich habe da schon viel erlebt. Fakt ist aber, dass die Fortbildung in dieser Form entweder angeordnet wird und die Kosten zu tragen sind , freiwillig so stattfindet oder eben nicht stattfinden kann, wenn der Dienstherr sich das nicht leisten kann.

    Genauso wie im übrigen auch keiner verlangen kann, dass du Klassenfahrten, Arbeitsmaterial, Ausflüge oder Schülermaterial selbst bezahlst. Wenn kein Geld da ist, muss der Dienstherr sich eben eine andere Möglichkeit überlegen. Schwierig ist es halt immer dann, wenn das Kollegium sich nicht einig ist und alle anderen das “selbstverständlich” machen, ich hatte da schon Kollegen, die stolz darauf waren, bisher alle Klassenfahrten aus eigener Tasche bezahlt zu haben und selbstverständlich im Kopieshop privat Farbkopien angefertigt haben...

  • Achso, ich dachte bislang, ich beantrage eine Dienstreise, die Dienststellenleitung genehmigt und das Land zahlt. Also ich bin bislang nicht davon ausgegangen, dass das pro Schule kontingentiert wird?

    Das Land zahlt zwar, im Hintergrund steht aber dennoch ein Fahrtkostenbudget der eigenen Schule, welches belastet wird. Dieses ist ohnehin ziemlich knapp bemessen. Das darf aber natürlich nicht dazu führen, dass Lehrkräfte Kosten durch angeordnete Dienstreisen selbst übernehmen müssen. Das begrenzte Budget bindet eher die Schulleitung, nur Dienstreisen im Umfang des Budgets anordnen bzw. genehmigen zu dürfen.

  • Übernachtung und Verpflegung wird gezahlt.

    Es scheint also Geld da zu sein. Erklärt eurer Schulleiterin, dass sie noch etwas mehr besorgen müsse, weil ihr Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten hättet, wenn sie die Fahrt anordne.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • ich beantrage eine Dienstreise, die Dienststellenleitung genehmigt und das Land zahlt.

    Genau. Und deine Schulleiterin kann dabei über beliebig viel Geld für Fahrten verfügen. Das ist allgemein in öffentlichen Haushalten so.

  • Die angeordnete Fortbildungsreise ist auf jeden Fall eine Dienstreise.

    https://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/reisekosten/

    Lies mal hier im Gesetzestext nach, vielleicht bringt es was.


    Bisher habe ich bei jeder Fortbildungreise, die vom Schulamt bzw. von der Behörde veranstaltet wurde, die Fahrtkosten erstattet bekommen. Da war im Fortbildungsort schon alles vorbereitet, also Formulare zum Ausfüllen.

    Ich denke, dass deine Schulleitung nicht rechtens handelt, denn sie verpflichtet euch zu der Fortbildung. Deshalb müssen in meinen Augen auch die Fahrtkosten erstattet werden. Mein Ansprechpartner mich zu erkundigen, der das entsprechende Wissen hat, ist der Lehrerverband. Ansonsten könnte man auch einen übergeordneten Personalrat befragen. Notfalls würde ich bei einer zuständigen Behörde auch mal selbst anfragen.

  • Schon spannend, was Schulleitungen so für Ideen haben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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