Frage zur Abrechnung von Unterrichtsausfall

  • Hallo zusammen,

    mich würde interessieren, was an eurer Schulen mit den Unterrichtsstunden passiert, die ausfallen, zum Beispiel, weil die Klassen aufgrund der Abschlussprüfung entlassen wurden.

    Bei uns werden diese Stunden "ins Minus" geschrieben und wenn man Glück hat, bekommt man einen anderen/neuen Kurs für den Rest des Schuljahres und kann so das Defizit wegbekommen. Wenn man keinen anderen Kurs bekommt, bleiben die Stunden stehen und werden ins neue Schuljahr übertragen.

    Prüfungsaufsichten in den Abschlussprüfungen werden erwartet, zählen aber nicht als zusätzlich geleistet, weil sie zu den Aufgaben der Lehrer gehören (ein Kollege hat 16 Stunden Aufsicht gemacht, keine Anrechnung, aber 12 Stunden Defizit, weil sein Politik-Kurs jetzt ausfällt).

    Gleiches gilt bei uns, wenn Klassen auf Klassenfahrt gehen, Tagesausflüge machen oder an Veranstaltungen wie Berufswahlmessen teilnehmen.

  • Da du laut Profil aus NRW kommst, kann ich dir beschreiben, wie es bei uns ist:

    Minus und Plusstunden werden monatsweise verrechnet. Der Wegfall der Q2 sorgt dafür, dass diese wegfallenden Stunden mit ggf anfallenden Vertretungsstunden und Aufsichten verrechnet wird. Bedeutet, dass man nur selten über die 4 Plusstunden kommt (da ja zum Beispiel erst mit den wegfallenden 5 LK-Stunden gegen gerechnet wird), um die Mehrarbeit bezahlt zu bekommen, die Minusstunden bleiben aber auch nur entsprechend für einen Monat und werden nicht fürs kommende Schuljahr aufgerechnet.

  • Dito. Je nachdem ob da Stunden von einem LK wegfallen, oder von beispielsweise einem Sportkurs würde bei uns dann auch geguckt werden, dass die Person, die gerade einen LK korrigiert auch weniger Vertretung/Aufsichten macht, als die Person, die weder Korrekturen, noch mündliche Prüfungen,... hat.

    Aber rein rechtlich verfallen die Minusstunden am Ende des Monats.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

  • Das, was im Ausgangsposting beschrieben wird ist ja geradezu skandalös.


    Würde man das bei uns so handhaben, könnte ich nie wieder ins Plus kommen, da an meiner Schulform nur selten Vertretung anfällt und auch nicht so viele Aufsichten stattfinden, wie Stunden zum Abitur abgegeben werden.

  • Die Übertragung ins nächste Schuljahr dürfte definitiv unzulässig sein.

    Klausuraufsichten werden bei uns auch normal als Stunden gewertet und dem Minus gegengerechnet.

  • Die Übertragung in den nächsten Monat ist in NRW nicht zulässig, ins nächste Jahr erst recht nicht.
    In NDS wäre es allerdings zulässig, das BL ist also wie so oft entscheidend.

    Genau. Deshalb bringt es nicht viel, wenn ich jetzt schreibe, wie es an meiner nds. Schule gehandhabt wird ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Gibt es das mit den Minusstunden nur in NRW / NDS (ich kenne das gar nicht)? Wie funktioniert das? Ist das auch der Fall, wenn z.B. eine Klasse auf Klassenfahrt ist, auf Exkursion etc.? Ist es dann umgekehrt auch so, dass man Plusstunden bekommt für Mehrarbeit (wenn man länger als normal z.B. in Prüfungsaufsichten, Korrekturen von Prüfungsarbeiten etc.)?


    Wenn man dann Minusstunden hat, die stehen bleiben (weil es keinen Kurs oder keine Vertretung gibt, die man übernehmen kann); werden die dann vom Gehalt abgezogen?


    (In meinem Fall fallen jetzt nach dem Abitur meine 4 Q12-Stunden weg und ich werde nur sehr gelegentlich für Vertretungen herangezogen. Das sind meist aber nur sehr wenige Stunden bis zum Schuljahresende.)

  • Vorbemerkung: Die Bundesländer unterscheiden sich da v.a. in der Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten und damit, ob Minder- und Mehrarbeitsstunden wöchentlich, monatlich oder schul(halb)jährlich auszugleichen oder in einem bestimmten Korridor zu halten sind. Sie unterscheiden sich de facto nicht in der Frage, was denn nun Minder- und Mehrarbeit eigentlich ist.


    Grundlage der Arbeitszeitberechnung ist bei Lehrkräften - anders als bei anderen Angestellten oder Beamten im ÖD - gerade nicht primär die wöchentliche Arbeitszeit von 40-42 Stunden, sondern das jeweilige Deputat. Die Summe aus Unterrichtszeit, weiterer gebundener Arbeitszeit (DBs u.ä.) und der ungebundenen Zeit für Vor-/Nachbereitungen und sonstige Aufgaben soll im Durchschnitt eines bestimmten Zeitraums (bundeslandspezifisch) die wöchentliche Arbeitszeit im jeweiligen Bundesland nicht über- oder unterschreiten.


    Mehrarbeit und auch Minderarbeit kann aufgrund dieser Berechnung der Arbeitszeit grundsätzlich auch nur im Bereich des gebundenen Unterrichts auftauchen. Mehrarbeit entsteht z.B. durch kurzfristige oder längerfristige Vertretungen oder in NDS z.B. auch durch notwendige Deputatsüberschreitungen für ein halbes oder ganzes Schuljahr. Minderarbeit kann z.B. durch Ausfälle aller Art (Exkursionen, Praktika, Hitzefrei usw.), außer natürlich durch krankheitsbedingten eigenen Ausfall, Feiertage usw. entstehen. Aber nur dann (!), wenn die Lehrkraft nicht auf Weisung der SL andere dienstliche Aufgaben vor Ort wahrnimmt. Hierzu gehören Aufsichten in Prüfungen mit Sicherheit dazu Belledejour .


    Da Lehrerin2007 konkret nach der Regelung in NDS gefragt hatte: Um der Korrekturbelastung im Abitur gerecht zu werden, werden hier z.B. alle durch den Wegfall der Prüfungsgruppen frei werdenden Unterrichtsstunden noch über den größten Teil des Prüfungszeitraums angerechnet und erst in den letzten wenigen Wochen als Minusstunden gerechnet. In NDS sollen sich die Mehr- und Minderstunden in einem Korridor von +/- 40 Stunden bewegen und sind i.d.R. im nächsten Halbjahr wieder auszugleichen. An der Besoldung ändern diese nichts.

  • Für NRW: Minusstunden gibt es generell für entfallende Unterrichtsstunden. Egal ob wegen Klassenfahrt oder weil in die Stunde eine Infoveranstaltung fällt oder, wie neulich, weil sturmbedingt die Schule früher endet. Diesem Minuskontingent werden dann Vertretungsstunden gegengerechnet. Bleibt man unterm Strich im Minus, ist das fürs Gehalt allerdings egal und man bekommt natürlich nicht weniger.

    • Offizieller Beitrag

    wie es in anderen BL ist, weiß ich nicht so genau. Vor Jaaaaaaaaaaaahren (vll noch aktuell) war es in RLP so, dass die Stunden der Kurse, die Abitur machen, eben "berechnet" wurden. Also: ein 3-stündiger Kurs galt nur als (Beispiel) 2,5-stündiger Kurs im Plan, weil sie ab März weg waren.

    Ich kenne es sowohl von NDS als auch NRW, dass ja, Klassenfahrtstunden und Exkursionen zu Minusstunden führen, wenn der Stundenplaner dich nicht einsetzt.
    (Es gibt aber auch je nach VZ, TZ, Elternzeit diverse Regelungen, ob die "Ersatzstunde" genau in der selben Stunde, am selben Tag, in der Woche sein muss). Erst ab 3 Plusstunden im Monat (nach Verrechnung) kann man einen Antrag auf Bezahlung der Mehrarbeit des betroffenen Kalendermonats.
    Als VZ-Kraft habe ich es vor Corona außer in September und November fast nie geschafft, Überstunden abzurechnen. In Corona-Zeiten sieht es vll leider anders aus, ich weiß es nicht.
    Vom Gehalt wird nichts abgezogen. In NDS wird eine gewisse ANzahl an Minusstunden (40?) in eine Deputatsstunde in der Unterrichtsverteilung des nächsten Schuljahres, in NRW verfällt auch der Minus am Ende des Monats.
    Also: je nach BL kann eine Schulleitung eben steuern (FALLS sie es kann): dich deinen Minus aufbauen lassen und nächstes Jahr eine STunde mehr machen lassen, oder schnell den Kurs des abgehenden Referendars kostenneutral an den Kollegen geben, der gerade seinen Abikurs zu Ende korrigiert hat.
    In beiden Situation sehr unbefriedigend, aber selbst wenn ich quasi jedes Jahr über einen solchen vom Himmel fallenden neuen Kurs meckern durfte: 100mal lieber als die NDS-Situation. Da lasse ich lieber jeden Monat 2 Plusstunden verfallen (falls überhaupt)

  • Humblebee ich hoffe nur, dass jemand hier ein falsches BL im Sinne einer vermeintlichen Anonymität eingetragen hat, weil so ein krasser Verstoss seitens der Schule (und Unwissenheit des ganzen Kollegiums, das das mit sich machen lässt?!), das wäre schon was...

    Na ja, die Userin (falls es es um eine "Sie" handelt) hat aber schon in ihren Posts von 2013 geschrieben, dass sie am BK tätig sei. Von daher gehe ich davon aus, dass die Angabe "NRW" korrekt ist.

    Allerdings finde ich es gerade vor diesem Hintergrund - also dass die Userin schon seit so langer Zeit in diesem Bereich tätig ist - etwas befremdlich, dass die Frage nach den Minusstunden erst jetzt aufkommt.


    Hier in NDS ist es meines Wissens (ich bin nicht allzu oft im BG eingesetzt) so, dass Minusstunden im BG und im Gym, die durch das Abitur entstehen, erst "gezählt" werden dürfen, wenn der letzte offizielle Termin für die mündlichen Abi-Prüfungen vorbei ist (dieses Jahr enden die mdl. Prüfungen am 03.06.). Habe ich das richtig auf dem Schirm Seph ?


    Die Vollzeitklassen, die bei uns an den BBS Abschlussprüfungen haben, werden ansonsten gar nicht so viel früher entlassen (an meiner BBS z. B. die FOS12 und die Fachschulklassen erst eine Woche vor Sommerferienbeginn; die einjährigen BFS- und BES-Klassen erhalten ihre Abschlusszeugnisse am letzten Schultag vor den Ferien).


    An meiner Schule habe ich es übrigens noch nie erlebt, dass eine Lehrkraft mit Minusstunden ins neue Schuljahr gegangen ist. Es ist eher so, dass KuK so viele Plusstunden angesammelt haben, dass sie im kommenden Schuljahr eine halbe oder eine Stunde weniger "machen" müssen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hier in NDS ist es meines Wissens (ich bin nicht allzu oft im BG eingesetzt) so, dass Minusstunden im BG und im Gym, die durch das Abitur entstehen, erst "gezählt" werden dürfen, wenn der letzte offizielle Termin für die mündlichen Abi-Prüfungen vorbei ist (dieses Jahr enden die mdl. Prüfungen am 03.06.). Habe ich das richtig auf dem Schirm Seph ?

    Um ganz genau zu sein, gelten "stundenplanmäßige Unterrichtsstunden bis zum Ablauf des sechsten Werktags nach dem letzten Prüfungstag als erteilt, wenn die Lehrkraft die Unterrichtsstunden wegen der Freistellung der Schülerinnen und Schüler von Prüfungsklassen bzw. Prüfungsjahrgängen vom Unterricht nicht erteilen kann".


    Als letzter Prüfungstag gilt der letztmögliche Prüfungstag der mündlichen Prüfungen nach Festlegung des MK und nicht - wie an manchen Schulen probiert - der intern festgelegte letzte Prüfungstag. Werktage sind alle Wochentage außer Feiertage und Samstage Sonntage. Für dieses Jahr ist also Freitag, der 03.06. maßgeblich. Nach diesem Tag sind noch 6 Werktage zu zählen, sodass Minusstunden m.E. erst ab Montag, 13.06. anzurechnen wären.

  • Um ganz genau zu sein, gelten "stundenplanmäßige Unterrichtsstunden bis zum Ablauf des sechsten Werktags nach dem letzten Prüfungstag als erteilt, wenn die Lehrkraft die Unterrichtsstunden wegen der Freistellung der Schülerinnen und Schüler von Prüfungsklassen bzw. Prüfungsjahrgängen vom Unterricht nicht erteilen kann".


    Als letzter Prüfungstag gilt der letztmögliche Prüfungstag der mündlichen Prüfungen nach Festlegung des MK und nicht - wie an manchen Schulen probiert - der intern festgelegte letzte Prüfungstag. Werktage sind alle Wochentage außer Feiertage und Samstage. Für dieses Jahr ist also Freitag, der 03.06. maßgeblich. Nach diesem Tag sind noch 6 Werktage zu zählen, sodass Minusstunden m.E. erst ab Montag, 13.06. anzurechnen wären.

    Genau so kenne ich die Rechtsgrundlagen auch, z.B. nach dieser Quelle:

    https://www.phvn.de/zaehlung-d…sstunden-nach-dem-abitur/

    wobei ich die dort genannte Quelle (z.B. auf der MK-Seite) leider nicht finden kann.


    Ich komme jedoch auf Dienstag, den 14.6. als erstem anzurechnenden Tag für Minusstunden.


    PS: Bei mehr als vier Unterrichtswochenstunden im Abiturjahrgang werden nur vier Stunden gezählt. Hat also jemand einen vierstündigen Kurs, so erhält er genauso viele Minusstunden wie jemand mit mehr Stunden/Kursen.

    Letztlich kommt es bei den Abrechnungen am Ende des Schuljahres darauf an, ob dann der Gesamtwert auf- oder abzurunden ist. Da kann man Glück oder Pech haben.

  • Ich komme jedoch auf Dienstag, den 14.6. als erstem anzurechnenden Tag für Minusstunden.

    Das kam ich auch erst, der Dienstag nach Pfingsten ist aber ein normaler Werktag und kein Feiertag, auch wenn dieser noch unterrichtsfrei ist.


    Danke für den Hinweis zur maximalen Gegenrechnung von 4 Stunden, das hatte ich leider vergessen.

  • Das kam ich auch erst, der Dienstag nach Pfingsten ist aber ein normaler Werktag und kein Feiertag, auch wenn dieser noch unterrichtsfrei ist.


    Danke für den Hinweis zur maximalen Gegenrechnung von 4 Stunden, das hatte ich leider vergessen.

    Ach, danke, Pfingsten hatte ich ganz übersehen, aber jetzt komme ich auf Mittwoch, 15.6. Samstage zählen doch nicht, also Di, 7.6. bis Fr, 10. und Mo, 13. bis Di, 14.6. zähle ich als die 6 Werktage und dann dürfte es ab Mittwoch losgehen.


    ?

  • Samstage sind zwar keine Arbeitstage, aber Werktag (siehe u.a. §3 BUrlG).

    Danke, ich bin jetzt weitgehend überzeugt.


    In der Beispielrechnung der Philologen zählen sie den Samstag nicht mit und ich dachte, auch wir, Seph, seien uns da einig, aber in Beitrag 14 hast du dich wohl nur verschrieben und meintest die Sonntage?

    Werktage sind alle Wochentage außer Feiertage und Samstage.

Werbung