Geld einsammeln Klassenfahrten

  • Wenn ich das Bargeld zu Hause in der Schublade liegen habe, oder in meinem Portemonnaie rumtrage, hängt das Geld auch erst mal fest. Das ist genau das Gleiche.

    Das ist ja auch ebenfalls nicht erlaubt. Das Geld gehört in den Schultresor (bar) oder auf Schulkonten (unbar)

    Edit: Der Filialleiter nimmt die Tageseinnahmen des Supermarktes ja auch nicht mit nach Hause.

  • Schultresor gibt es bei uns gar nicht.


    Das Geld für Klassenfahrten wurde früher immer aufs Schulkonto eingezahlt.

    Dann sagte die Sekretärin, dass ihr das zu viel Arbeit sei.


    Seitdem müssen wir ein "Klassenfahrtskonto" bei einer Sparkasse eröffnen. Auf unseren privaten Namen.

    Dahin überweisen die Eltern das Geld... und wir zahlen dann davon Jugendherberge und Bus und was sonst anfällt.


    Ich persönlich bin mit dieser Lösung nicht glücklich. Ich hätte das Geld lieber offiziell an die Schule gezahlt und nicht an mich.

    Aber wenn man auf Klassenfahrt fahren möchte... und das möchte ich eigentlich... dann gibt es bei uns nur diese Möglichkeit.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Dann sagte die Sekretärin, dass ihr das zu viel Arbeit sei.

    Dann sagte der Schulleiter, dass das aber zu ihren Aufgaben... ach, lassen wir das.

  • Aber das ist ja dann das Gleiche wie ein extra, separates Unterkonto vom eigenen Konto. Nur, dass es dann bequemer ist für mich und ich nicht extra zu einer Sparkasse muss. Dann kann ich auch Onlinebanking machen.

  • Was will die SL denn dagegen machen, dass Schüler/Eltern Geld auf das Schulkonto überweisen?

    Zurückbuchen lassen.


    Letztendlich ist mir das auch wurscht, da ich ohnehin keinen Bock auf Klassenfahrten habe. Wenn ich aber die Schulleiterin früge, ob wir ein entsprechendes Verwahrkonto hätten, und sie das verneinte bzw. erklärte, dass das Schulkonto nicht zur Verfügung stehe, käme ich nicht auf die Idee, die Eltern aufzufordern, das Geld auf das Schulkonto zu überweisen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Seitdem müssen wir ein "Klassenfahrtskonto" bei einer Sparkasse eröffnen. Auf unseren privaten Namen.

    Ist das nixcht klar geworden, dass das nicht geht? Wenn das Konto auf deinen Namen läuft, kann es z. B. gepfändet werden. Dann haste Ärger am Hacken. IANAL, baer ich hörte mal, dass du dich dann sogar strafbar geamcht hättest.


    ch persönlich bin mit dieser Lösung nicht glücklich.

    Dann mach's halt nicht.


    Aber wenn man auf Klassenfahrt fahren möchte... und das möchte ich eigentlich... dann gibt es bei uns nur diese Möglichkeit.

    Kein Mitleid von meiner Seite. Ich hoffe, dass du dir damit nicht mal ins Knie schießt. Wenn ihr alles mitmacht, ändert sich halt auch nichts. Zum Verarschen gehört auch immer eine, die sich verarschen lässt.


    Ich habe diesen Thread eröffnet, nachdem ich mitkriegte, dass sie ihr Privatkonto verwenden wollte. Ich habe ihr erklärt, warum sie das nicht tun sollte. Hat sie verstanden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wo denn sonst??? Offen auf meinem Tisch im Lehrerzimmer, wo jeder dran kann??? Was Abschließbares habe ich in der Schule nicht.

    Die Antwort wurde ja bereits gegeben: es handelt sich eindeutig um Gelder, deren Einsammlung dienstlich veranlasst ist. Nie im Leben würde ich auf die Idee kommen, diese in meine Privatsphäre mitzunehmen und mich dem Vorwurf der Bereicherungsabsicht auszusetzen. Die Gelder gehören ausschließlich in die dienstliche Sphäre und werden entweder im Schultresor aufzubewahren oder vom Sekretariat auf das Schulkonto einzuzahlen sein.


    Bereits das (ungenehmigte) Mitnehmen von Gegenständen aus der Schule stellt eine Dienstpflichtverletzung dar, die ernsthafte Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen kann. Ich zitiere hier mal exemplarisch aus einem Urteil des VG Trier:

    Zitat von VG Trier, Beschluss vom 11.09.1992, Az. 3 L 2/92

    Ein Beamter, der sich an ihm dienstlich anvertrauten Gegenständen oder Geld vergreift, zerstört regelmäßig das in ihn gesetzte Vertrauen so nachhaltig, daß er aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden muß. Dies trifft wegen seiner Vorbildfunktion in besonderer Weise auf einen Schulleiter zu.

    Hierfür reicht i.d.R. bereits der Versuch der Aneignung aus. Gerade bei Bargeld ist aber nicht zu unterscheiden zwischen dem Versuch der Aneignung und der tatsächlichen Aneignung. Also bitte Finger davon lassen!

  • Seph , wenn ich richtig google, ging es im zitierten Urteil um einen Schulleiter, der nach und nach 250.000 DM entwendete, um seine Spielsucht zu befriedigen. Das Problem was er dann hatte, wird das eingesammelte Klassenfahrtgeld wohl selten machen.


    Aber trotzdem, an den vielen Antworten hier sieht man ja, dass das Problem aus irgend einem Grund nicht gescheit geregelt ist und zwar anscheinend in keinem Bundesland.

  • Seph hat aber grundsätzlich Recht. Das Geld gehört in die Schule. Wie es dort sicher verwahrt wird, ist nicht mein Problem. Lieber Chef, ich habe hier XY €. Wo soll ich das Geld aufbewahren/abgeben? Nein danke, ich möchte es nicht mit nach Hause nehmen. Ich habe es auch notfalls im Pult oder wo auch immer. Der Chef weiß das. Wenn es weg ist, ist es nicht mein Problem.


    Klassenfahrten gehen in Niedersachsen übrigens seit 2018? immer über das Schulkonto. Die Abwicklung über andere Konten ist explizit nicht mehr erlaubt.

  • Ich habe es auch notfalls im Pult oder wo auch immer. Der Chef weiß das. Wenn es weg ist, ist es nicht mein Problem.

    Eben doch dein Problem, darum geht es ja.

  • Seph , wenn ich richtig google, ging es im zitierten Urteil um einen Schulleiter, der nach und nach 250.000 DM entwendete, um seine Spielsucht zu befriedigen. Das Problem was er dann hatte, wird das eingesammelte Klassenfahrtgeld wohl selten machen.

    Nein, es ging um den Versuch der Unterschlagung einiger Geräte, u.a. eines Folienschweißgeräts durch eine Beamtin. Ihr hat dabei auch nicht geholfen, dass sie im Nachgang versucht hat, die Geräte doch wieder ins Schulinventar zu überführen und sich damit zu entlasten. Und jetzt ziehen wir mal die Parallele zu einem Beamten, der Gelder mit nach Hause nimmt....


    PS: Es gibt auch keine "Unerheblichkeitsschwelle" und im Endergebnis wäre es auch egal, ob ein Beamter versucht 250.000 oder 100 Währungseinheiten zu unterschlagen. So oder so wäre ihm die charakterliche Eignung abzusprechen und er entsprechend aus dem Dienst zu entlassen.

  • Eben doch dein Problem, darum geht es ja.

    Auch das stimmt so pauschal nicht. Der Beamte haftet hier grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die ist aber i.d.R. nicht erkennbar, wenn Gelder - insbesondere auf Dienstanweisung der SL - in der Schule abgeschlossen aufbewahrt werden.

  • Der Beamte haftet hier grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    Bargeld einzusammeln, von dem man nicht weiß, wo das hin soll, kommt mir schon fahrlässig vor.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Bargeld einzusammeln, von dem man nicht weiß, wo das hin soll, kommt mir schon fahrlässig vor.

    Was soll das denn? Wenn du mich vollständig zitiert hättest, wäre deutlich zu sehen, dass ich auf den Fall "SL ordnet an, das Geld an dieser Stelle zu verwahren" eingehe.

  • Verwahrtes Geld mit nach Hause zu nehmen wäre also ein Grund, den Beamten zu entlassen, aber Geld im Pult einzuschließen, wenn die Schulleitung das OK findet, ist OK und man haftet im Zweifel nicht? Bei Klassenfahrten geht es um mehrere 1000 Euro, würde ich nie und nimmer drauf ankommen lassen. Beide Wege nicht. Ich finde, ein Schulkonto für derlei Geld sollte für jede Schule drin sein, aber aus mir nicht bekannten Gründen ist es das offenbar nicht.


    Passende Anekdote: In der Schule meines Kindes wurde mal eingebrochen und die Fächer im Lehrerzimmer geleert samt darin befindlichen Klassenkassengeldes. Lösung der Lehrkraft: sie bat die Eltern Kuchen zu backen, um deren eigenes Geld wieder reinzuholen. Ging nur um wenige Euro, fand ich trotzdem schräg. Sie hatte garantiert keine Erlaubnis, unser Geld da einzuschließen und wird es auch nicht mehr gemacht haben: Bei der darauffolgenden Klassenfahrt ging das Geld aufs Privatkonto einer Mutter :wacko:

  • Verwahrtes Geld mit nach Hause zu nehmen wäre also ein Grund, den Beamten zu entlassen, aber Geld im Pult einzuschließen, wenn die Schulleitung das OK findet, ist OK und man haftet im Zweifel nicht? Bei Klassenfahrten geht es um mehrere 1000 Euro, würde ich nie und nimmer drauf ankommen lassen. Beide Wege nicht. Ich finde, ein Schulkonto für derlei Geld sollte für jede Schule drin sein, aber aus mir nicht bekannten Gründen ist es das offenbar nicht.

    Ich rede hier nicht vom Klassenfahrtgeld sondern von Geld allgemein. Vom Grundsatz ist es doch ganz einfach. Die SL weist dich an Geld einzusammeln. Das hast du auch zu machen. Das Geld bringst du anschließend zur SL. Es ist dann Aufgabe der SL zu entscheiden, wie das Geld sicher verwahrt werden soll und die Rahmenbedingungen zu schaffen. Es sicherlich nicht möglich dich verbindlich anzuweisen, dass privat zu machen. Und dann bist du natürlich auch aus der Haftung raus.


    Wenn Du natürlich irgendwie von dir aus Geld einsammelst, ist es etwas anderes. Dann ist es dein Problem. Auch wenn es dienstliche Gründe hat. Das umgehst du, indem du vorher mit der SL klärst, wie du die Situation handhaben sollst. Wenn dann die einzige Option ist, dass du es privat auf dein Konto einzahlen musst, fällt die Klassenfahrt halt aus.

  • Die SL weist dich an Geld einzusammeln. Das hast du auch zu machen. Das Geld bringst du anschließend zur SL. Es ist dann Aufgabe der SL zu entscheiden, wie das Geld sicher verwahrt werden soll und die Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Ich wollte das geklärt haben, bevor ich das Geld einsammele. Ich wollte nicht mit einem dreistelligen Betrag vor einer schulterzuckenden Schulleiterin stehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Aber trotzdem, an den vielen Antworten hier sieht man ja, dass das Problem aus irgend einem Grund nicht gescheit geregelt ist und zwar anscheinend in keinem Bundesland.

    In Hessen ist es geregelt (den Erlass habe ich bereits verlinkt). Mit allem drum und dran auch unter Beachtung der Geldwäschevorschriften (Steuer-ID des Treuhänders), eines Vier-Augen-Prinzips usw usf. Wenn in anderen Bundesländern das nicht so ausführlich geregelt ist, sollte klar sein, dass dienstliches Geld in der privaten Sphäre des Lehrers nichts verloren hat.


    Wenn du unbedingt willst, mach halt. Wunder dich aber nicht, wenn nachher du den Kopf hinhalten wirst.



    Zitat

    Verwahrtes Geld mit nach Hause zu nehmen wäre also ein Grund, den Beamten zu entlassen, aber Geld im Pult einzuschließen, wenn die Schulleitung das OK findet, ist OK und man haftet im Zweifel nicht?

    Wenn dich dein Schulleiter (m/w/d) dazu anweist und du gegen diese Anweisung erfolglos remonstriert hast, bist du aus der Haftung. Meine Erfahrung ist, dass wenn man eine solche Anweisung schriftlich haben möchte, diese oft ganz schnell vom Tisch ist.

  • dass wir keine Situationen schaffen oder zulassen, in denen das Geld nicht rechtskonform oder sicher eingesammelt oder aufbewahrt wird.

    Das fängt damit an, an entsprechenden Stellen „Nein“ zu sagen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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