Auslegung der 35km-Regel bei Versetzung nach Elternzeit -NRW

  • Ich vermute, dass es nicht um Luftlinie geht sondern um die tatsächliche Route. Ich fahre ca. 39 km, bei google maps werden mir für meinen Arbeitsweg zur Schule drei Routen vorgeschlagen: 38 km, 39 km und 42 km.


    Wenn ich allerdings einen zeitlich irren Umweg durch 1000 Dörfer fahre, ist die kürzeste Strecke tatsächlich 33 km.

    Habe ich also bei Versetzung nach 8Monaten Elternzeit keinen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz oder wird so etwas kulant gehandhabt?

    Über Erfahrungen würde ich mich freuen.

  • Euklid

    Hat den Titel des Themas von „Auslegung der 35km-Regel bei Versetzung“ zu „Auslegung der 35km-Regel bei Versetzung nach Elternzeit -NRW“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Wenn man den Passus vollständig liest, weiß ich nicht, ob es sinnvoll ist, auf den 35km zu bestehen.

    OLIVER (nrw.de)


    Ich zitiere:
    Lehrkräfte, die nach einer Elternzeit (einschließlich Mutterschutz) bzw. Beurlaubung von grundsätzlich acht Monaten und mehr zurückkehren, haben einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz im Umkreis von 35 km an einer Schule mit entsprechendem Bedarf.


    Die Regelung kann auch nicht alle individuellen Konstellationen berücksichtigen. An Deinem Beispiel wird das recht deutlich. Stell Dir vor, Du bekämst 32km, aber ausschließlich schlecht ausgebaute und stark befahrene Landstraße. Fahrzeit bis zu 45 Minuten im Berufsverkehr. Wäre Dir das lieber?

    Oder eben 38km auf primär Autobahn und 30 Minuten Fahrzeit.

    Ich persönlich würde Letzteres bevorzugen.

  • Das ist eine der Regelungen, wo ich tatsächlich die Sprechweise der USA bevorzuge: Distanzen werden in Minuten statt in Meilen ausgedrückt.

    Gibt es da eine genormte Geschwindigkeit?


    (Wenn ich da an 2 Kollegen denke, der eine fährt grundsätzlich nicht schneller als 60 kmh auch auf der Autobahn, der andere mindestens 10 schneller als erlaubt. )

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich zitiere:
    Lehrkräfte, die nach einer Elternzeit (einschließlich Mutterschutz) bzw. Beurlaubung von grundsätzlich acht Monaten und mehr zurückkehren, haben einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz im Umkreis von 35 km an einer Schule mit entsprechendem Bedarf.

    Umkreis bedeutet doch aber Luftlinie, daher ist es völlig egal, welche der möglichen Strecken du fährst.

    • Offizieller Beitrag

    nein, es wird nicht Luftlinie genommen, sondern die kürzeste von Google-Map vorgeschlagene mögliche Route. Ein anderer, langer Weg soll mit einem deutlichen Zeitvorsprung begründet werden. Hier im Forum schrieb sogar jemand, dass Hin- UND Rückweg geprüft werden und es bei ihm am Rückweg oder Ähnliches gescheitert ist.
    Ich habe Kolleg*innen, die es wirklich hundertmetergenau prüfen mussten.

  • Es wird die von Google Maps (und anderen, z.B. Falk) kürzeste Route zugrunde gelegt, auch wenn die zeitlich betrachtet die längste Route ist. Die Fahrtzeit ist irrelevant. Es zählt zudem, das sowohl hin- als auch Rückfahrt >/= 35 km sein muss. Eine blöd gelagerte Autobahnausfahrt/- Auffahrt kann dir somit das Genick brechen.


    Nachdem meine Freundin bei 34,7 km abgelehnt wurde und ich nach X Gesprächen mit dem Personalrat die exakte obige Antwort bekam, sind wir in der Elternzeit auf Nummer sicher gegangen und umgezogen. Wir wohnten nämlich auch in einer Entfernung von etwas unter 35 km von der Schule weg.


    Du kannst es also versuchen, kannst es aber nur mit Glück schaffen. Einen rechtlichen Anspruch hast du nicht.

  • nein, es wird nicht Luftlinie genommen, sondern die kürzeste von Google-Map vorgeschlagene mögliche Route. Ein anderer, langer Weg soll mit einem deutlichen Zeitvorsprung begründet werden. Hier im Forum schrieb sogar jemand, dass Hin- UND Rückweg geprüft werden und es bei ihm am Rückweg oder Ähnliches gescheitert ist.
    Ich habe Kolleg*innen, die es wirklich hundertmetergenau prüfen mussten.

    Die kürzeste von maps „vorgeschlagene“ Route ist tatsächlich 38 km. Google Maps hat keine Funktion, die kürzeste Route zu berechnen, sowas findet man nur bei Michelin oder anderen Routenplanern. Nunja, dann nutze ich die Elternzeit vllt eher nicht zur Versetzung sondern versuche es regulär (was unsere Schulleiterin gern 5 mal ablehnt) oder über Beförderungsstellen an anderen Schulen.

  • Empfehlung..Personalrat informieren!

    Ich hab noch nicht miterlebt ( anekdotisch), dass es nicht geklappt hätte, wenn Google mehr als 35km anzeigt!

    Ich hatte mal " nur' 20km, aber 40 min Fahrtweg, dazu 2 kleine Kinder...hat ganz schnell mir einer Versetzung geklappt.

    Aber...Bezreg, Personalrat, Schulamt...überall Alarm machen...


    Mit " im stillen Kämmerlein" unglücklich sein klappt es eher nicht...worst case..

  • Ich würde das Thema gerne kurz reaktivieren, mittlerweile sind aus den 35km zwar 50km geworden, aber der Kern ist der gleiche: Was gilt, wenn sowohl Hin- als auch Rückweg bei Google Maps exakt mit 50 km angegeben sind?


    Meinem Verständnis nach sind die 50km somit überschritten, aber Recht haben und Recht bekommen sind ja häufig zwei unterschiedliche Dinge..

  • Zu dem Thema habe ich mal eine Nachfrage: mir hat ein Mitglied des Personalrats gesagt, dass die BezReg in Arnsberg tatsächlich genau den Umkreis nimmt und nicht die Fahrtstrecke. Die Lesen das wohl genau so, wie es bei Oliver steht. Sind die die Arnsberger die einzigen, die das so auslegen?

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