• Offizieller Beitrag

    Für NRW steht auf der finanzverwaltung-Seite:

    Zitat

    Anwärter und Unterhaltsbeihilfeempfänger: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.000 € und weiteren Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024 in Höhe von 50 € monatlich

  • Dankeschön. Für 2023 dann wahrscheinlich anteilig für die Monate, die man im Dienst war?

    Mit Sicherheit. Schließlich bekommen auch Teilzeitkräfte derartige Prämien nur anteilig.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie .. nur 3x so viel 🤣

    Grundschulbesoldung und höhere Steuerabzüge bei höherem Einkommen machen es möglich würde ich annehmen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • <Ironie> Das finde ich ziemlich dreist. Ich verdiene dreimal soviel wie ein Referendar, aber die Einmalzahlung von mir ist nur doppelt so hoch .....

    ;)

    Ich darf mich nicht beschweren. Ich bin in Hessen Referendarin 1. Klasse. Dank Mangelfachzuschlag verdiene ich fast so viel wie vorher im Beruf.🙈

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Welches Mangelfach hast du denn und wie hoch fällt der Zuschlag aus?

    Sozialpädagogik.

    70% mehr Anwärterbezüge

    Entropy is a bitch, embrace her.

    Einmal editiert, zuletzt von s3g4 (12. Januar 2024 21:26)

  • Ist das dann im Rahmen eines Quereinstiegs oder bekommen das alle Refs mit Mangelfächern?

    Die Zulage gibt es in Hessen meines Wissens nach nur für das Lehramt an beruflichen Schulen und nur für bestimmte Mangelfachrichtungen unabhängig davon, ob man auf Lehramt studiert hat oder in das Referendariat "quer" einsteigt. Außerdem bindet man sich für 5 Jahre ans Land Hessen, ansonsten muss man die Zulage zurück zahlen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • In Thüringen ist es ja auch kompliziert, weil die Übertragung der Tariferhöhung partiell quasi schon vorgezogen wurde.

    Bezogen auf die Zeit nach dem letzten Tarifvertrag haben dort Beamte insgesamt sicherlich wenig Grund zum Klagen (neuerdings auch die Gewährung von erheblichen Zulagen in ländlichen Räumen bei Neuanwerbungen, die nur verbeamtete neue Planstelleninhaber erhalten)

  • (neuerdings auch die Gewährung von erheblichen Zulagen in ländlichen Räumen bei Neuanwerbungen, die nur verbeamtete neue Planstelleninhaber erhalten)

    Gerade das ist ein immenser Vorteil für die meisten KuK. NICHT.

  • Gerade das ist ein immenser Vorteil für die meisten KuK. NICHT.

    Aber konsequent in der Nachwuchsgewinnung....nachdem Thüringen das jahrelang (man möchte fast meinen jahrzehntelang) ignoriert hat.

    Man darf aber wirklich nicht unterschlagen, dass es - anders als in anderen Bundesländern - in Thüringen tatsächlich erst zu Beginn 2023 eine spürbare Anhebung der Besoldungen gab, auch wenn diese ebenfalls hinter der Inflationsrate zurückblieb.

  • Diesen Sonderzuschlag in Thüringen von bis zu 10% des Bruttogehalts bekommen aber nur VERBEAMTETE neue Planstelleninhaber in weiten Flächen des Landes, vgl. https://bildung.thueringen.de/fileadmin/lehr…hule_VV_SPS.pdf

    Beim TVL ist es üblich, dass Strukturverbesserungen, die nur einige Lehrkräfte im TVL betreffen, monetär berechnet werden, um sie dann auf die Gesamtheit der Beamten 'wirkungsgleich' zu übertragen.

    Würde man diese Logik auch umgekehrt 'anwenden', müsste die Besoldungserhöhung für alle in Thüringen abzüglich der Zulage für neu eingestellte verbeamtete Lehrkräfte berechnet werden (selbstverständlich wird das nicht passieren...)

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