Zusammenarbeit mit Förderschullehrkräften

  • OT: Bin ich froh, dass ich diesen Teil in den rosa Statistikbögen überspringen kann...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ja. Es gibt eine eigene Farbe für jede Schularten, und Förderschule ist halt (ausgerechnet) rosa.

    Seit heuer kann ich die Statistik online erstellen, aber die Farbe ist geblieben.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das ist die amtliche Schulstatistik - Schülerzahlen, Klassen, Lehrerzu- und -Abgänge, Zahl ausländischer Schüler, Wohnorte der Schüler und vieles mehr. Das muss es doch bei euch auch geben?

    Bei uns ist es übrigens nicht mitten im Halbjahr, sondern gute vier Wochen nach Schuljahresbeginn. Das scheint mir kein allzu schlecht gewählter Zeitpunkt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ja, das gibt es bei uns auch,

    aber nicht in rosa :_o_D,

    es ist ein online-Portal, wenn man 15 -20 min nichts mehr eingibt, schließt das Programm und man fängt von vorne an.

    Ziemlicher Nervkram, es kommen immer neue Abfragen und wenn es dann noch etwas gibt, fragt jeder Teil der Behörde noch einmal neu ab.

  • es ist ein online-Portal, wenn man 15 -20 min nichts mehr eingibt, schließt das Programm und man fängt von vorne an.

    Öffentliche Schulen können das über das Schulverwaltungsprogramm machen, für private gibt es jetzt diese Onlinelösung. Aber ohne Timeout, und ich kann jederzeit speichern und unterbrechen. Hat ganz gut funktioniert.

  • Interessant übrigens, wenn man es dann so ausfüllt wie immer (die Papierformulare wurden 1:1 übernommen) und dann ständig Fehlermeldungen bekommt, weil Dinge ganz anders gemeint sind, als man immer dachte.

    Noch interessanter, dass das über Jahre anscheinend niemanden gestört hat.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • In Hessen gibt es die Verpflichtung, dass die rBFZ gemeinsam mit jeder allgemeinen Schule eine Kooperationsvereinbarung schließen. In dieser sollten die jeweiligen Aufträge klar herausgearbeitet werden.


    Die FöL sollten die Stundenpläne gemeinsam mit der SL der allgemeinen Schule besprechen, an den Konferenzen teilnehmen und regelmäßig Fallbesprechungen organisieren oder zumindest daran teil nehmen.


    Die BFZ Lehrkräfte bei uns haben einen festen Stundenplan ab der ersten Woche, klar definierte Aufgaben, was Differenzierungsmaterial anbelangt etc.


    Der Weg geht meines Erachtens nach über deine SL an die SL des rBFZ.


    VG


    Hiz

  • Wow. Same here. Ich frage mich grade ob du bei uns auf der Schule bist. Die Beschreibung hätte aus unserem Kollegium stammen können. Ich habe 5 LE-SuS und die zuständige sonderpädagogische Lehrkraft war in exakt 3 Stunden in diesem Schuljahr da… leider trifft das auf alle Jahrgänge bei uns zu…

  • Gleichzeitig bist du herzlich willkommen fachliche Kompetenz in diese Diskussion einfließend zu lassen. Bisher bist du mir allgemein nur mit Forderungen und dem Aufdecken möglicher Widersprüchlichkeiten aufgefallen.

    und genau darum wird es gehen: Herausforderungen identifizieren und handlungsfähig werden.


    Alle Lehrkräfte müssen ihre Kompetenzen erweitern, die Lehrkräfte der allgemeinen Schule so viel von den FöL übernehmen, lernen, anpassen, wie es möglich ist.

    Das mag im ersten Moment wie eine unfassbare Überforderung anmuten, aber nur so ist Inklusion möglich Schritt für Schritt.


    Dass die Beispiele des Föl- Handelns aus diesem Thread den Ansprüchen nicht genügen, ist natürlich auch klar. Auch hier ist ein anderes Professionalitätsverständnis notwendig.


    VG

    Hiz

  • und genau darum wird es gehen: Herausforderungen identifizieren und handlungsfähig werden.


    Alle Lehrkräfte müssen ihre Kompetenzen erweitern, die Lehrkräfte der allgemeinen Schule so viel von den FöL übernehmen, lernen, anpassen, wie es möglich ist.

    Das mag im ersten Moment wie eine unfassbare Überforderung anmuten, aber nur so ist Inklusion möglich Schritt für Schritt.

    Nein, das muss ich an dieser Stelle nicht. Ein Kind, das das Abitur nicht erreichen kann, gehört nicht am Gymnasium beschult. Das ist keine gelungene, sondern falsch verstandene Inklusion. Und nein, ich muss auch nicht zig verschiedene Lernziele und Prüfungen bedienen. Wenn sich meine Arbeit in dieser Form vervielfachen soll, dann muss mein Deputat mindestens halbiert werden. Bei gleicher Besoldung natürlich.

    Es ist nicht immer Aufgabe von Lehrern, immer mehr Arbeit freudig anzunehmen und sich zu Lehrkräften von Schulformen weiterzubilden, gegen die sie sich bewusst entschieden haben.

    Damit meine ich explizit keine körperlichen Beeinträchtigungen, sondern Förderbrdarfe LE/GE/EE.

    Zitat

    Dass die Beispiele des Föl- Handelns aus

    diesem Thread den Ansprüchen nicht genügen, ist natürlich auch klar. Auch hier ist ein anderes Professionalitätsverständnis notwendig.

    Nicht "auch hier", sondern "genau hier". Wenn man schon meint, Kinder, die den schulformentsprechenden Abschluss nicht erreichen können, inklusiv zu beschulen, dann ist es Aufgabe der Förderlehrkraft, das zu bewerkstelligen, nicht die Aufgabe der Regelschullehrkraft.

  • Wenn man schon meint, Kinder, die den schulformentsprechenden Abschluss nicht erreichen können, inklusiv zu beschulen, dann ist es Aufgabe der Förderlehrkraft, das zu bewerkstelligen, nicht die Aufgabe der Regelschullehrkraft.

    Ich nehme an, du meinst Förderschullehrkraft, nicht Förderlehrkraft?


    "Den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erfüllen die allgemein bildenden und beruflichen Schulen nach § 11 Abs. 3, die nicht Förderschulen sind (allgemeine Schulen), sowie die Förderschulen mit ihren verschiedenen Förderschwerpunkten nach § 50 Abs. 1."

    Hessisches Schulgesetz § 49, Abs. 2


    "Die allgemeinen Schulen und die Förderschulen haben den gemeinsamen Auftrag, bei der Rehabilitation und Integration der Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in die Gesellschaft mitzuwirken [...]"

    HSchG § 49, Abs. 3


    "Bei der Planung und Durchführung der inklusiven Beschulung wirken Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen entsprechend dem individuellen Förderplan nach § 49 Abs. 4 zusammen."

    HSchG § 51, Abs. 1

  • Ein Kind, das das Abitur nicht erreichen kann, gehört nicht am Gymnasium beschult. Das ist keine gelungene, sondern falsch verstandene Inklusion.

    Es ist nicht immer Aufgabe von Lehrern, immer mehr Arbeit freudig anzunehmen und sich zu Lehrkräften von Schulformen weiterzubilden, gegen die sie sich bewusst entschieden haben.

    Es gibt in Hessen genug Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die an Gymnasien lernzielgleich beschult werden. Und bei diesen ist Inklusion am Gymnasium ein Thema. Bei euch nicht?


    Zu deiner Sorge: Zeige mir bitte das Bundesland, dass Kindern bspw. im Förderschwerpunkt gE das Abitur vergeben möchte? Mir wäre keines bekannt und auch keine derart verstandene Inklusion. Die positiven Effekte der Inklusion auf das Sozialverhalten von gymnasialen Sek. 1 Klassen in Kooperationsklassen stünden hier auch noch zu Buche.


    Viele Lehrkräfte haben sich bei der Wahl der Schulform an einem selbst imaginierten Ideal des Gymnasiums orientiert. Auch wenn man sich „dafür“ entschieden hat, so ist dieses in der aktuellen Bildungsrealität zumindest im großstädtischen Einzugsgebiet kaum noch zu finden. Somit bleibt tatsächlich kaum etwas anderes übrig, als sich weiter zu professionalisieren.

    Dich dagegen zur Wehr zu setzen, ist dein gutes Recht.

    Aber die KFZ-Mechaniker, die sich bewusst für den Job in einem Zeitalter ohne Elektronik entschieden haben, mussten auch nochmal nachlegen. Egal, wie die Situation zu Zeiten der Berufswahl aussah.


    Und aus meiner Erfahrung: sich in einer Schule gemeinsam auf den Weg zu machen und Handlungsfähigkeit als Kollegium wieder zu erlangen ist richtig erfüllend, für das Kollegium wie für die Kinder.


    VG


    Hiz

  • Ich zitiere mich selbst:

    Zitat

    Ich habe Inklusion und auch extreme Differenzierung noch nicht erlebt. In meiner Schulzeit nicht und auch jetzt bin ich an einem Gymnasium, dessen SuS wenn, dann im Bereich Sehen, Hören, Bewegungsapparat gehandicapt sind. Ich wüsste nicht, wie ich SuS mit geistigen Einschränkungen unterrichten sollte. (Ich bin Seiteneinsteiger, habe also keine pädagogischen Vorlesungen besucht und im Referendariat wurde es auch nicht thematisiert.)

    Kann jemand mal skizzieren, wie der Unterricht zu quadratischen Gleichungen, Atombau, [...] oder einem anderen Thema der oberen Mittelstufe [in den Naturwissenschaften] mit Inklusionskindern aussieht? Ich kann es mir nicht vorstellen.

  • Es gibt in Hessen genug Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die an Gymnasien lernzielgleich beschult werden. Und bei diesen ist Inklusion am Gymnasium ein Thema. Bei euch nicht?

    Du hast meine Beitrag offenbar nicht richtig gelesen. Wenn ein Schüler kognitiv dazu in der Lage ist, das Abitur zu erreichen und nur in bestimmten Bereichen gesondert gefördert werden muss, dann gehört dieser Schüler ins Gymnasium und es muss eine weitere Lehrkraft dafür sorgen, dass diese Förderung für den Schüler stattfindet. Ich tue im Rahmen meiner Möglichkeiten natürlich ebenfalls etwas dafür, dass dieser Schüler das Abitur erreicht. Ich erstelle aber nicht mehrere, differenzierte Arbeiten/Klausuren und ich schreibe auch keine Förderpläne oder übernehme in anderer Form die Arbeit von Sonderpädagogen. Bei uns hat die Schulleitung bisher erfolgreich vermieden, dass Schüler, die das Abitur kognitiv nicht erreichen können, bei uns inklusiv beschult werden. Ich hoffe, das bleibt so.


    Zitat

    Zu deiner Sorge: Zeige mir bitte das Bundesland, dass Kindern bspw. im Förderschwerpunkt gE das Abitur vergeben möchte?

    Das steht da nicht. Kinder, die das Abitur nicht erreichen können, sind nicht an einem Gymnasium zu beschulen. Unabhängig davon, ob sie einen Förderbedarf haben, oder nicht. Was du mit "Sorge" meinst, erschließt sich mir nicht.


    Zitat

    Aber die KFZ-Mechaniker, die sich bewusst für den Job in einem Zeitalter ohne Elektronik entschieden haben, mussten auch nochmal nachlegen. Egal, wie die Situation zu Zeiten der Berufswahl aussah

    Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.


    Zitat

    Und aus meiner Erfahrung: sich in einer Schule gemeinsam auf den Weg zu machen und Handlungsfähigkeit als Kollegium wieder zu erlangen ist richtig erfüllend, für das Kollegium wie für die Kinder

    "Handlungsfähigkeit als Kollegium"? Mir erschließt sich auch hier nicht, was du meinst. Unser Kollegium ist sehr handlungsfähig. Auch, weil unsere Schulleitung dafür sorgt, dass wir nicht die Arbeit anderer Kollegen mitmachen müssen und in Ruhe unserer Arbeit nachgehen können (=> Schüler erfolgreich zum Abitur führen).


    Deine Art anderen von oben herab Angst und Handlungsunfähigkeit zu unterstellen, ist übrigens vollkommen unangebracht.

  • Wenn jemand befürwortet, dass ein Kind mit Lernbehinderung zieldifferent an einem Gymnasium unterrichtet wird, müsste das dann nicht in gleichem Maße für ein Kind mit durchschnittlichem IQ, das vermutlich an einer Realschule anzutreffen wäre, gelten? Wenn man den Gedanken zu Ende denkt, wären wir im Prinzip bei einer Gesamtschule. Es muss einfach geklärt werden, was wir gesamtgesellschaftlich wollen: leistungshomogene oder -heterogene Klassen.

  • Ich tue im Rahmen meiner Möglichkeiten natürlich ebenfalls etwas dafür, dass dieser Schüler das Abitur erreicht. Ich erstelle aber nicht mehrere, differenzierte Arbeiten/Klausuren und ich schreibe auch keine Förderpläne oder übernehme in anderer Form die Arbeit von Sonderpädagogen.

    Da ist ein recht großer Unterschied zwischen uns: Kinder in meinem Klassen (H/R/G und Förderschule) habe ich in immer angenommen und nie erwartet, dass jemand in meinen Unterricht kommt und sie „inkludierbar“ macht. Das ist meine Arbeit und nicht die einer anderen Person.


    Mein ursprünglicher Einwurf richtete sich an die Pädagogik. Am Gymnasium scheitern so viele kognitiv abiturbefähigte Schülerinnen und Schüler an nichtfachlichen Kriterien. Hier kann eine Kompetenzerweiterung der Lehrkräfte dazu führen, dass alle das Abitur erreichen, die das verdienen. Du hast dies leider anders verstanden oder dich nicht in dieser Weise angesprochen gefühlt.


    Hinsichtlich der Handlungsfähigkeit: natürlich bist du durch die Ablehnung dieser Aufgabe handlungsfähig, allerdings in einer inklusionsbezüglich negativen Konnotation. Von oben herab ist das keineswegs gemeint. Falls es so ankam, möchte ich mich entschuldigen.


    Ich weiß aus der persönlichen Erfahrung, dass eine Schule für alle (gymnasialgeeigneten) Kinder und Jugendlichen mit dem entsprechenden Haltungswechsel möglich ist.


    VG


    Hiz

Werbung