Noten mit + und - ?

  • N’Abend,

    an der Uni Essen wurde heute in einem Seminar den StudentenInnen vom Dozenten gesagt, dass man unter Klassenarbeiten nicht

    „noch“ gut oder „voll“ gut schreiben darf. !!!!!!!!!!

    Ich bin fassungslos!

    Wo steht das?

    Wo kann ich das nachlesen?


    Bin selbst Lehrer seit vielen Jahren… aber wie kommt man auf sowas?

    Wo steht das?????


    Bitte um eure fachlichen und rechtlichen Tipps! Danke.

  • - Ein Satzzeichen am Ende des Satze reicht aus.

    - Was heißt man "darf" nicht? Wie wurde das begründet?

    - Warum sitzt du in einem Seminar an der Uni, wenn du schon Lehrer bist?

  • Hallo,

    zur rechtlichen Seite kann ich nichts sagen. Aber ich finde es gut: "Voll mangelhaft" für eine 5+ und "voll ungenügend" für eine 6+ ist meiner Meinung nach pädagogisch höchst fragwürdig.

  • - Ein Satzzeichen am Ende des Satze reicht aus.

    - Was heißt man "darf" nicht? Wie wurde das begründet?

    - Warum sitzt du in einem Seminar an der Uni, wenn du schon Lehrer bist?

    Ich kann deinen Einwand verstehen, aber ich wollte mein Entsetzen damit zum Ausdruck bringen.

    Sorry

  • Stille-Post-Effekt, wer weiß, was im Seminar wirklich gesagt wurde und wie es begründet wurde. Also viel Aufregung um nichts.


    "Voll gut" oder "voll mangelhaft" bspw. halte ich im Übrigen auch für merkwürdige Bewertungen, die ich selbst nicht verwende.

  • Was mich besonders stutzig gemacht hat, als sie das erzählt hat, ist die Tatsache, dass es in der Oberstufe doch 15 Punkte gibt, das ist doch nichts anderes als + oder - .

    Im nächsten Seminar soll sie in meinem Namen mal fragen, wo das in welchem Paragrafen nachzulesen ist.

    Ich bin immer noch sprachlos.

  • Mats  Schmidt ich finde es völlig legitim, in einem Forum/chat hervorhebende Zeichen zu verwenden. Dazu gehört die Mehrfachverwendung von Satzendzeichen, ebenso wie Emojis und Komplett- Großschreibung. Dadurch können Missverständnisse vermieden werden und man erkennt direkt, was dem Themeneröffner besonders wichtig ist. Kein Grund also, sich dafür zu entschuldigen!!!!!!!!!!!!🤣

    (Im Unterricht ist das natürlich ein NoGo!)


    Zum Thema: im Spektrum 1+ bis 4- sind die Zwischenstufen sinnvoll. Sie können motivierend oder entsprechend warnend wirken und entsprechen der Tendenz der Punkteskalen. 5+, 5-, 6+ und 6- (letzteres gab es meines Wissens ohnehin nie) gehören aber abgeschafft und das ist in Hessen auch schon länger im Gespräch. Vielleicht ging es darum?

  • Ich kenne mich jetzt nicht genau mit dem Schulrecht in NRW aus. In Niedersachsen wären solche Zwischennoten wie ein "voll gut" oder "noch gut" tatsächlich in der Sekundarstufe I (und ich meine auch in der Primarstufe) verboten.

  • Im Schulgesetz NRW steht in §48 nichts von "noch gut" oder "voll gut".


    Sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend.


    Nichts davor, nichts dahinter und nichts dazwischen.


    (Aus nostalgischen Gründen vor über 10 Jahren:

    Mein erster Beitrag war Leistungsbewertung Sek I: Rechtsgrundlagen im Ländervergleich)


    Neuer: Viertelnoten, Drittelnoten, plus und minus, erste 2 Wochen alt.

  • In der Sek I galt an meiner alten Schule auch die Regelung, dass nur volle Noten zu geben sind (interne Notizen für einen selbst davon unbenommen). Ich habe es ehrlich gesagt 7 Jahre lang konsequent ignoriert, weil ich +/- für die Schüler schon auch aufschlussreich finde, aber strenggenommen hätte man es nicht drunterschreiben dürfen.

  • Stille-Post-Effekt, wer weiß, was im Seminar wirklich gesagt wurde und wie es begründet wurde. Also viel Aufregung um nichts.


    "Voll gut" oder "voll mangelhaft" bspw. halte ich im Übrigen auch für merkwürdige Bewertungen, die ich selbst nicht verwende.

    Finde diese Formulierungen auch grauenhaft und höchst missverständlich. Für mich bedeutet "voll mangelhaft": "Sowas von mangelhaft, dass es eigentlich schon ungenügend sein müsste"

    Im übrigen schreibe ich immer die Tendenz (in Klammern) hinter die Note. Halte es im Sinne einer genaueren Schülerrückmeldung einfach für sinnvoll. In 20 Jahren hat sich bislang noch niemand darüber beschwert ;)


    Edit: Ich habe außerdem das Gefühl, dass sich Schüler über ein + mehr freuen als sich über ein - zu ärgern.

    • Offizieller Beitrag

    Das Schulgesetz ist für die gymnasiale Oberstufe nur mittelbar anwendbar, weil es vorsieht, dass Prüfungsordnungen andere umrechenbare Systeme vorsehen.


    Für die Sek I gilt, dass es in der Tat keine offiziellen Tendenznoten gibt (vgl. §48 Schulgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 1 APO-S I).

    Ich habe daher immer die "ganze" Note ohne "voll" oder "noch" unter die Arbeit geschrieben und zur Orientierung die Tendenz in Klammern gesetzt. Die Begriffe "voll" und "noch" kenne ich noch aus meiner Schulzeit, allerdings gibt es sie in den aktuellen Gesetzen und Verordnungen nicht mehr. Da die Vorgaben zur Notenvergabe eine exklusive Positivliste darstellen, kommt etwas anderes eben nicht mehr infrage.


    Bei der Ermittlung der Gesamtnote ist auf der Basis pflichtgemäßen pädagogischen Ermessens die Tendenz in der "internen Buchführung" durchaus zulässig, da sie dabei hilft, zu einer begründeten Note zu kommen. (Zweimal 2- in den Arbeiten und eine 3 in der sonstigen Mitarbeit ist dann doch eine Nuance schlechter als Zweimal eine 2+ in den Arbeiten bei identischer sonstiger Mitarbeit. Das eine führt dann zur Drei, das andere zur Zwei.)

    Die gymnasiale Oberstufe sieht Tendenznoten im Rahmen des Punktesystems ausdrücklich vor (vgl. § 16 APO-GOSt in Verbindung mit beispielsweise Anlage 16a Seite 2.) Grundlage dafür ist wieder die einschlägige KMK-Vereinbarung.

  • Bei der Ermittlung der Gesamtnote ist auf der Basis pflichtgemäßen pädagogischen Ermessens die Tendenz in der "internen Buchführung" durchaus zulässig, da sie dabei hilft, zu einer begründeten Note zu kommen. (Zweimal 2- in den Arbeiten und eine 3 in der sonstigen Mitarbeit ist dann doch eine Nuance schlechter als Zweimal eine 2+ in den Arbeiten bei identischer sonstiger Mitarbeit. Das eine führt dann zur Drei, das andere zur Zwei.)

    Man stelle sich vor ein Schüler bekommt - in dieser Reihenfolge - die Noten ausreichend, gut, gut mitgeteilt.

    Aufgrund einer "interne Buchführung" erhält er auf dem Zeugnis die Note ausreichend. Diese führt zur Nichtversetzung, weil bei einem "gut" ein Notenausgleich möglich gewesen wäre, bei einem "ausreichend" aber nicht.

    Kaum haltbar ...

  • Man stelle sich vor ein Schüler bekommt - in dieser Reihenfolge - die Noten ausreichend, gut, gut mitgeteilt.

    Aufgrund einer "interne Buchführung" erhält er auf dem Zeugnis die Note ausreichend. Diese führt zur Nichtversetzung, weil bei einem "gut" ein Notenausgleich möglich gewesen wäre, bei einem "ausreichend" aber nicht.

    Kaum haltbar ...

    Pädagogische Ermessen gibt durchaus den Spielraum, auch Tendenzen in die Bewertung einfließen zu lassen. Endnoten bestehen nicht nur aus drei schriftlichen Noten.

    Und es führt auch nie eine einzelne Note zur Nichtversetzung. Das ist immer ein Gesamtbild.

  • Bolzbold schrieb von einer "internen Buchführung", und "dass es in der Tat keine offiziellen Tendenznoten gibt".

    Ein Gericht - und da kann die Entscheidung "Nichtversetzung" landen - wird einer Argumentation mit Tendenznoten kaum folgen.


    Mit drei Noten habe ich nur Bolzbolds Beispiel aufgegriffen. Das lässt sich auf mehr Noten ausbauen.

    Bei uns in RLP müssen es auch keine "schriftlichen Noten" sein, aber die (Einzel-) Noten müssen "mitgeteilt" werden.

    Für die Bildung der Zeugnisnoten andere als die mitgeteilten Noten zu verwenden wir vor Gericht nicht bestehen.

  • Für die Bildung der Zeugnisnoten andere als die mitgeteilten Noten zu verwenden wir vor Gericht nicht bestehen.

    Das sind keine anderen Noten. Ansonsten: vielleicht. Das würde sich dann im Ernstfall zeigen. Vielleicht hast du ja eine entsprechende Entscheidung zur Hand?

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