• Hallo zusammen,

    Rechnungen der PKV unterliegen der dreijährigen Verjährung.

    Ich hatte 2020, 2021 und 2022 sehr hohe Arztrechnungen (insgesamt 5.000 Euro 2020, 7.300 Euro 2021, 9.100 Euro 2022).

    Die Rechnungen müsste ich für den ambulanten Tarif für die drei Jahre doch bis zum 31.12.22 eingereiht haben.

    Die 2020er-Rechnungen verjähren zum 1.1.2023

    Oder habe ich einen Denkfehler?

  • Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem du die Rechnung erhalten hast (Rechnungsdatum).

    Eine Arztrechnung vom Jahr 2020 kann bis Ende 2023 eingereicht werden.

    Ich würde das Geld aber sofort beantragen und nicht warten !

  • Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem du die Rechnung erhalten hast (Rechnungsdatum).

    Eine Arztrechnung vom Jahr 2020 kann bis Ende 2023 eingereicht werden.

    Ich würde das Geld aber sofort beantragen und nicht warten !

    OT: undichbinweg, wieso kennst du dich immer so gut aus? Bewundenswert! Bist du Jurist? Zumal du aus England eingewandert bist oder habe ich das falsch im Kopf?

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • AFAIK tritt der Versicherungsfall bei Beginn der Behandlung ein und nicht erst bei der Rechnungsstellung.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    OT: undichbinweg, wieso kennst du dich immer so gut aus? Bewundenswert! Bist du Jurist? Zumal du aus England eingewandert bist oder habe ich das falsch im Kopf?

    Es gibt Leute, die recherchieren das und haben den unbedingten Willen, Dingen auf den Grund zu gehen. Das hilft in vielen Fällen tatsächlich weiter, weil man souveräner und belesener wird. Das bringen wir Lehrkräfte unseren SchülerInnen jeden Tag bei. Recherchieren - kritisch sein - sinnentnehmend lesen - problemorientiertes Handeln...

  • Es gibt Leute, die recherchieren das und haben den unbedingten Willen, Dingen auf den Grund zu gehen. Das hilft in vielen Fällen tatsächlich weiter, weil man souveräner und belesener wird. Das bringen wir Lehrkräfte unseren SchülerInnen jeden Tag bei. Recherchieren - kritisch sein - sinnentnehmend lesen - problemorientiertes Handeln...

    ... und andere fragen die Lehrerforen. Würde ich aber auch, ich finde es oft ziemlich hilfreich, weil man viel erfährt und auch die Diskussionen darüber gewinnbringend sind. Wenn es nicht um Corona geht...

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • AFAIK tritt der Versicherungsfall bei Beginn der Behandlung ein und nicht erst bei der Rechnungsstellung.

    Die Verjährungsfrist beginnt nicht Rechnungserstellung sondern nach Ablauf des 31.12, 24.00 Uhr des Jahres.

    Vgl. §194 BGB i.V.m.:

    1. https://www.rechtsanwalt-bex.de/verjaehrung.html
    2. https://www.streifler.de/lexikon/verjaehrung
    3. https://www.anwalt.de/rechtstipps/ve…20verj%C3%A4hrt.
    4. https://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/
    5. https://www.haufe.de/finance/steuer…190_278196.html
    6. https://www.haufe.de/oeffentlicher-…_HI1443605.html

    Haufe ist eine verlässliche Quelle.

    Demnach kann ich auch noch die Rechnungen aus 2019 einreichen.

    Ganz genau.

  • Im Versicherungsrecht wird ein Versicherungsfall als Ereignis bezeichnet, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Bei der privaten Krankenversicherung ist ein Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls.

    Ohne das jetzt als seriöse Quelle betrachten zu wollen, klingt das erstmal plausibel. Deshalb Vorsicht mit Behandlungen am Jahresende: Auch wenn die Rechnung von Februar 2020 datiert, kann die Verjährung (der Leistungspflicht der PKV, nicht die der Rechnung!) schon Ende 2022 eintreten. Grundsätzlich gesagt, nicht auf die Ausgangsfrage bezogen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Bei mir ist es bei Beihilfe und Krankenversicherung unterschiedlich. Einmal ist das Behandlungsdatum relevant für die Zuordnung zum Kalenderjahr und einmal das Rechnungsdatum. Ich nehme an, dass betrifft dann auch die 3-Jahres-Frist.

    LG DFU

  • Exakt.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich frage mich, warum man sich jahrelang Zeit damit lässt, Rechnungen einzureichen.

    Vor allem, wenn es insgesamt mehr als 20.000 € sind.

  • Danach fragt ein Jurist nicht. Was auch gut so ist.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • undichbinweg … und zwar am 31. 12. des Jahres, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, also des Jahres, in dem die Behandlung begonnen wurde.

    Das ist nicht unbedingt das Jahr, in dem die Rechnung geschrieben wurde.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Niemand. Hier wurde vermutlich schon der Rechtsstreit antizipiert.

    Ich wollte lediglich verdeutlichen, dass es für die Frage der Verjährung dankenswerterweise völlig irrelevant ist, dass "man" hohe Rechnungen nicht sofort einreicht.

    Im Übrigen muss ich mich korrigieren - es gibt durchaus die Einrede der Verwirkung. Das ist ein Fall, wo durchaus berücksichtigt werden kann, dass eine Forderung sehr lange nicht geltend gemacht wurde. Das greift aber nur in Fällen, in denen eben keine Verjährung vorliegt und ist hier irrelevant.

    Wer ist hier Jurist?

    Ich. Und da bin ich meines Wissens nicht der einzige hier.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ist denn für die PKV das Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum bezüglich Beitragsrückerstattungen relevant?

    Wenn ich im Dezember behandelt wurde und die Rechnung im Januar kommt, welches Jahr zählt dann?

  • Ist denn für die PKV das Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum bezüglich Beitragsrückerstattungen relevant?

    Wenn ich im Dezember behandelt wurde und die Rechnung im Januar kommt, welches Jahr zählt dann?

    Keine Ahnung.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

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