Dienstliche Beurteilungen in Bayern, Beurteilungsjahr 2022

  • Lehrer aus anderen Bundesländern bekommen es wohl gar nicht mit, aber: In Bayern werden gerade wieder Dienstliche Beurteilungen ausgeteilt, nämlich für das Beurteilungsjahr 2022. Zuletzt war das vor vier Jahren, also im Januar 2019 für das Beurteilungsjahr 2018. Ich kann wie oft nur über den Grundschulbereich sprechen, aus Erfahrung und aus dem, was ich so mitbekommen habe. Die Dienstlichen Beurteilungen sind ein gutes Instrument, um bei der LehrerInnenschaft eine stete Grundanspannung aufrecht zu erhalten, und um innerhalb der LehrerInnenschaft Kohorten zu bilden. Es gibt sieben Notenstufen von IU bis HQ, zwei Bereiche, sieben bis zehn Unterbereiche und eine Gesamtnote. Für die allermeisten Lehrkräfte hat die Dienstliche Beurteilung keine direkte berufliche oder finanzielle Auswirkung, doch lässt sie das Ego in aller Regel nicht kalt.


    Wie alles kann man auch die Dienstliche Beurteilung mit Fußball vergleichen. Da ist sie wie eine Art Kreisliga - die CSU würde Champions League sagen. Eine Saison dauert vier Jahre, jede Lehrkraft ist eine eigene Mannschaft, und die Mannschaften spielen auch nicht gegeneinander, sondern jede alleine vor sich hin, den allergrößten Teil der Zeit ohne Zuschauer. Es gibt (das liegt in der Sache) nur Eigentore und keine vergleichbaren Spielstände oder Ergebnisse einzelner Spiele. Nach vier Jahren wird eine Tabelle erstellt, die aber nicht einsehbar ist, und da es keine Spielergebnisse gibt, werden zur Beurteilung und Einordnung in der Tabelle Kategorien wie Technik, Einsatz und Schönheit des Spiels herangenommen, oder zumindest als Kategorien angeführt. Faktisch beurteilt die Schulleitung, offiziell das Schulamt, manchmal auch faktisch das Schulamt, mit viel eigenem Spielraum in sieben Notenstufen. Wie oft jede Gesamtnote ungefähr vergeben werden soll oder darf, ist wohl vorgegeben, und man kann statistisch sehen, wo man in der Tabelle ungefähr steht, je weiter im Mittelfeld, desto ungenauer. Es gibt auch noch eine kurze Beurteilung in Worten, die aber nicht mit der Bewertung korrelieren muss.


    Wenn die Dienstliche Beurteilung VE oder UB (also eine 4 oder 3) ist, hat man so gut wie keine Möglichkeiten, daran etwas zu ändern. Im Laufe der Jahre wird man meist etwas besser beurteilt, bekommt also in einzelnen Unterbereichen statt einem VE auch mal ein UB, oder statt einem HM (5) ein VE, auch wenn man nichts anders macht. Bei einer 6 oder 7 sollte man sich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nehmen.


    Die Dienstlichen Beurteilungen in Bayern für das Beurteilungsjahr 2022 sind, wie ich finde, einen eigenen Thread wert.

  • Die Dienstlichen Beurteilungen in Bayern für das Beurteilungsjahr 2022 sind, wie ich finde, einen eigenen Thread wert.

    Eher einen Lexikoneintrag. Ich habe dort für dergleichen den Tag "Bavarica" angelegt.

  • Da hätte ich gleich mal eine konkrete Frage dazu.

    Im Herbst (oder auch eher) wurden ja schon Leute mit UB auf A13 (Grundschule, ohne Beförderungsamt) hochgestuft.

    Wenn ich jetzt erst ein UB habe, werde ich dann auch (bald) hochgestuft oder habe ich einfach Pech gehabt?

  • Pech gehabt.

    Es kommen jedes Jahr im Herbst neue Richtlinien heraus, und ich möchte wetten, dass sie in diesem Herbst wieder weiter oben ansetzen als bei UB, denn es sind jetzt ja neue Leute mit BG und HQ dazu gekommen.

    Ich drücke dir aber die Daumen, dass du innerhalb dieses vierjährigen Zeitraums mit deinem UB irgendwann an der Reihe bist! Es wird aber jedes Jahr neu festgesetzt, was man braucht.

  • Ich weiß nicht, wie das im Grundschulbereich ist, aber im Gymnasialbereich werden die Beförderungsstellen (A14) ähnlich verteilt, wie es bei der Festlegung des NC an der Uni ist.

    D.h. es wird einfach gezählt, wie viele Stellen zu vergeben sind, dann wird von "oben" nach unten durchgezählt, bis zu welcher Qualifikation diese beschränkte Anzahl an Stellen vergeben werden kann.

    So ist also die Frage, wer auf A14 befördert wird, vor allem auch davon abhängig, wie viele A14 Stellen aufgrund von Pensionierungen oder Beförderungen auf A15 frei werden.


    (In der Realität ist es ein wenig komplexer, da gibt es etwas, was "fiktives Beförderungsdatum" heißt, und dann wird durchgezählt wie viele Jahre vor - oder eben auch nach - diesem fiktiven Beförderungsdatum nun auf Basis der vorhandenen Stellen befördert werden kann.)

  • Ich denke auch, dass nach den zur Verfügung stehenden Stellen von oben her runtergezählt wird.

    @ Krümmelmama: Reichte wirklich UB? Vor Jahren musste man bestimmte Beurteilungspunkte mit BG vorweisen können (die sogenannten Superkriterien) um auf A13 zu kommen.

    Lehrer aus anderen Bundesländern bekommen es wohl gar nicht mit, aber: In Bayern werden gerade wieder Dienstliche Beurteilungen ausgeteilt, nämlich für das Beurteilungsjahr 2022.

    In anderen Beamtenberufen gibt es die Regelbeurteilung auch.


    Frage: Sind da verbeamtete Lehrer in anderen Bundesländern ausgenommen? Ich kann mir das irgendwie schlecht vorstellen.

    Also ich kann mich noch erinnern, dass kurz vor meinem Bundeslandwechsel die Beurteilung durch den Schulleiter in Baden- Württemberg eingeführt wurde.

  • In Nds wird da nichts beurteilt ... oder ich bekomme es nicht mit.

    Es gab eine Zeit, da kam die Schulrätin noch selbst,

    inzwischen kommt die Schulleitung in den Unterricht, führt ein Gespräch und ein Protokoll. Fertig.


    Ich glaube nicht, dass ich eine von 7 Notenstufen bekommen hätte,

    Beförderungen gibt es in den GS ohnehin nur für SL-Posten, also Ämter, auf die man sich entsprechend bewerben muss ... und dann innerhalb der Bewerbung bewertet wird.

    Auch wüsste ich nichts von "Superkriterien",

    hätte allerdings bei bestimmten SL ein ganz ungutes Gefühl.

  • Krümmelmama: Reichte wirklich UB? Vor Jahren musste man bestimmte Beurteilungspunkte mit BG vorweisen können (die sogenannten Superkriterien) um auf A13 zu kommen.

    In anderen Beamtenberufen gibt es die Regelbeurteilung auch.

    So war es im Herbst auch, da waren noch Voraussetzungen an das UB gebunden.

  • Für die allermeisten Lehrkräfte hat die Dienstliche Beurteilung keine direkte berufliche oder finanzielle Auswirkung, doch lässt sie das Ego in aller Regel nicht kalt.

    Wenn es "nur" ums Ego ginge, wäre es ja nicht so wild, aber es hat am Ende dann doch finanzielle Auswirkungen, von daher ist es nicht unwichtig.

  • Ja, es gibt Konrektorinnenstellen an größeren Grundschulen mit A12Z,

    aber warum zählt das nicht als erweiterte SL?


    Ist es nicht in NRW schon seit 20 Jahren so, dass viele oder alle Schulen auch eine Stellvertretung haben?

    Didaktische Leitungen, Fachleitungen, Beratungs-Funktionen oder Beauftragte mit höherer Besoldung gibt es nicht an den Schulen.

  • So weit ich weiß, handelt es sich nur um Konrektorstellen an kleinen Grundschulen. Hast du mehr Infos?

    Nein. Beförderungsstellen.


    https://vbe-nrw.de/?content_id=6067

    A13 Funktionslose Beförderungsstelle an Grundschulen

    https://www.lautstark-magazin.…erungsamt-an-grundschulen


    Schaue doch bei Stella nach Beförderungsstellen in der Grundschule. Es gibt welche online.

    Und das sind KEINE Funktionsstellen wie Konrektor o.ä.

  • Wenn es "nur" ums Ego ginge, wäre es ja nicht so wild, aber es hat am Ende dann doch finanzielle Auswirkungen, von daher ist es nicht unwichtig.

    Die finanziellen Auswirkungen sind meiner Ansicht nach nur indirekt, und kommen in einem Dasein als einfache Lehrkraft, wenn überhaupt, nur einmal in 40 Jahren vor: Dann, wenn man durch sie in eine Kohorte gerät, die bis zur nächsten Beurteilung von A12 auf A13 hochgestuft wird. Natürlich könnte man argumentieren, dass die Beurteilung auch eine finanzielle Auswirkung hat, wenn man durch sie nicht in diese Kohorte kommt. Das sehe ich aber nicht so.


    Falls man eine Funktionsstelle anstrebt, ist es doch eher umgekehrt: dass man dann eine passende Dienstliche Beurteilung bekommt, nachdem man es geäußert hat. Und wenn man die für die Bewerbung passende Beurteilung schon hat, bekommt man die Funktionsstelle mit A13 nicht wegen der Beurteilung, sondern erst durch die Bewerbung.


    Auch sollte man nicht vergessen, dass Realschullehrkräfte dieses A13 schon direkt nach ihrem Referendariat bekommen, auch mit einem schlechten Notenschnitt und mit einem Studium, das in Bayern weder länger dauert noch per se schwieriger ist als ein GS- oder MS-Studium. So fürs Ego.

  • Die finanziellen Auswirkungen sind meiner Ansicht nach nur indirekt, und kommen in einem Dasein als einfache Lehrkraft, wenn überhaupt, nur einmal in 40 Jahren vor

    Ich hoffe wohl sehr, dass auch Bayern bald mit A13 Einstiegsgehalt für Grundschullehrkräfte nachzieht. Bei den Mittelschulen sieht es ja schon besser aus.


    Doch zurück zur Beurteilung: Durch die Beurteilung funktionslos im Lauf des Lehrerdaseins über A12-Z (geht also nicht direkt, sondern erst einmal ein paar Jahre über A12-Z) nach A13 gehaltsmäßig aufzusteigen, was sich dann auch auf die Pension auswirkt, ist noch besser als bei A12 stehen zu bleiben.

    Ich kann für meine Schule die Aussage nicht unterstreichen, dass die Regelbeurteilung für die allermeisten Lehrkräfte keine finanzielle Auswirkungen hat. Viele permanente Lehrkräfte an meiner Schule sind im Lauf der Jahre eine bis zwei Stufen weitergekommen.


    Bayern war das erste Bundesland, das überhaupt Grund- und Mittelschullehrern diese Möglichkeit gegeben hat. Inzwischen ist diese "Lösung" wieder veraltet und die Entwicklung müsste zum Einstiegsgehalt A13 weitergehen.

  • Natürlich könnte man argumentieren, dass die Beurteilung auch eine finanzielle Auswirkung hat, wenn man durch sie nicht in diese Kohorte kommt. Das sehe ich aber nicht so.

    Nee, das sehe ich auch nicht so.

    Aber: Die Beurteilung hat nun mal die Auswirkung, ob jemand A12Z (dann evtl. auch irgendwann A13) wird, und insofern hat sie natürlich finanzielle Auswirkungen. Und das kommt auch nicht soooo selten vor, dass da jemand hochrutscht.

    Siehe Caros Beitrag. Und Krümelmamas Frage.

  • Die finanziellen Auswirkungen sind meiner Ansicht nach nur indirekt, und kommen in einem Dasein als einfache Lehrkraft, wenn überhaupt, nur einmal in 40 Jahren vor

    Und wenn dieses eine Mal z.B. im Alter von 35 Jahren erfolgt, dann hat man schon ordentlich mehr verdient bis zur Pension, als wenn es mit 50 erfolgt oder gar nicht.

    "Einmal in 40 Jahren" wirkt sich halt auf jede Bezügemitteilung aus, die nach diesem "einmal" kommt. Insofern ist dieses "einmal" nicht unwichtig.

  • Wenn man bedenkt, dass diese Hochstufung auf A13 im Moment maximal 20 Prozent der Grund/Mittelschullehrkräfte in Bayern betrifft, ist das schon nicht schlecht. Und auf die Jahre gerechnet stimme ich Kathie voll zu.

    Allerdings muss man danach damit rechnen herabgestuft zu werden. Dies ist leider der Normalfall in Bayern. Ob dann die Motivation so weiterzuarbeiten wie bisher darunter leidet ist individuell unterschiedlich. Schließlich betrifft das ja die über Jahre oder Jahrzehnte engagierten Kollegen, die eigentlich immer noch den Schulalltag tragen.

    Trotzdem, das A13 Gehalt kann nicht mehr genommen werden und die Erfahrung zeigt: einmal engagiert, immer engagiert!

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