Gesundheitscheck für Planstelle

  • Hallo Leute,


    ich bin momentan mitten im Ref und es ist sowohl ein Ende als auch ein gutes zweites Staatsexamen in Sicht. Ich bin in NRW Bezirksregierung Köln mit den Fächern Mathematik/Informatik Gy/Ge.

    Ich habe eine Frage zur Planstelle. Beim Antreten der Planstelle in der Beamtenlaufbahn muss man ja einen Gesundheitscheck machen. Ich habe eine Kurzsichtigkeit von -2,5 Dioptrien auf beiden Augen und ich habe Sorge, dass der Amtsarzt deswegen sagen kann, dass ich nicht verbeamtet werden kann. Kann mir jemand sagen, wie sehr eine Sehschwäche sich negativ auswirken kann?


    Liebe Grüße

  • Top, du kannst dir deine Stelle aussuchen. Und nein, ich weiß nicht, was da für Horrorgeschichten kursieren, aber wegen Kurzsichtigkeit wurde noch keiner nicht verbeamtet. Schau dir mal Kollegiumsfotos an, was da für dicke Brillen auf den Nasen sitzen.

  • Selbstverständlich. Das wurde hier auch schon sehr häufig thematisiert. Der Amtsarzt stellt die Frage, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die das Erreichen der Pensionseintrittsgrenze erschweren oder unmöglich machen. Dies ist bei einer leichten Sehschwäche ja definitiv nicht der Fall. Wärst du so blind, dass du in Klausuren nichts entziffern kannst, wäre das vielleicht anders. :D

  • Selbstverständlich. Das wurde hier auch schon sehr häufig thematisiert. Der Amtsarzt stellt die Frage, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die das Erreichen der Pensionseintrittsgrenze erschweren oder unmöglich machen. Dies ist bei einer leichten Sehschwäche ja definitiv nicht der Fall. Wärst du so blind, dass du in Klausuren nichts entziffern kannst, wäre das vielleicht anders. :D

    Ich habe vor ein paar Jahren eine Dokumentation über einen blinden Lehrer gesehen... ich glaub der war auch verbeamtet... also sollte eine leichte sehschwäche wohl auch durchgehen ;)

  • Ich habe eine Kurzsichtigkeit von -2,5 Dioptrien auf beiden Augen und ich habe Sorge, dass der Amtsarzt deswegen sagen kann, dass ich nicht verbeamtet werden kann. Kann mir jemand sagen, wie sehr eine Sehschwäche sich negativ auswirken kann?

    Ein solcher Ausschluss mag ja für eine Pilotenausbildung nachvollziehbar sein, für die Tätigkeit als Lehrkraft stellt eine Kurzsichtigkeit mit -2,5 Dioptrien kein Verbeamtungshindernis dar.

  • Es ist alles gut. Viele dieser Horrorgeschichte müssen auch eher alt sein. Ich meine 2013 hätte sich bzgl. des amtsärztlichen Gutachtens einiges geändert.

    Hier findet man ein bisschen was dazu:

    https://www.rehm-verlag.de/__S…eignung_1508266356000.pdf


    Sicher bin ich mir nicht, aber wenn eine Seheinschränkung so stark wäre, dass sie zu einer Nichtverbeamtung führen würde, dann hätte der/die Bewerber:in vermutlich einen GdB (Grad der Behinderung) und dann gelten wieder andere Regeln und er oder sie würde bei sonstiger Eignung vermutlich doch in das Beamternverhältnis übernommen.

    Aber mach dir keine Gedanken. Es wird bei dir ganz locker laufen.

  • Ich habe vor ein paar Jahren eine Dokumentation über einen blinden Lehrer gesehen... ich glaub der war auch verbeamtet... also sollte eine leichte sehschwäche wohl auch durchgehen ;)

    Martin Park? Ehemaliger Kommilitone von mir, der natürlich einen Grad der Behinderung hat, so dass für ihn andere gesundheitliche Bedingungen gelten für die Verbeamtung als für KuK ohne GdB. ;) Ich kann aber aus den bisherigen Informationen des TE absolut nichts herauslesen, was dazu führen würde, dass er sich in irgendeiner Weise Sorgen machen müsste wegen des Amtsarztbesuches.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Martin Park? Ehemaliger Kommilitone von mir, der natürlich einen Grad der Behinderung hat, so dass für ihn andere gesundheitliche Bedingungen gelten für die Verbeamtung als für KuK ohne GdB. ;) Ich kann aber aus den bisherigen Informationen des TE absolut nichts herauslesen, was dazu führen würde, dass er sich in irgendeiner Weise Sorgen machen müsste wegen des Amtsarztbesuches.

    Nachdem ich den Namen gegooglet habe: Ja genau den meinte ich. Hab echt resprekt davor, ich hätte mich das vermutlich nicht getraut.


    Dass seine Einstellung über den GdB ging, hab ich mir fast gedacht. Wollte damit auch nur verdeutlichen, dass er(?) sich bezüglich seiner Sehschwäche keine Sorgen machen sollte.

  • Die Einstellung ging bei ihm nicht über den GdB, sondern über hervorragende Leistungen soweit ich weiß, nur für die Verbeamtung ist dann eben der GdB dennoch hilfreich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich denke, du musst dir keine Gedanken machen. Wichtig ist, dass man keine Vorerkrankungen hat und kein Übergewicht. Es kann theoretisch immer etwas noch später zum Vorschein kommen oder durch den Amtsarzt entdeckt werden, das lässt sich aber nicht vermeiden. Wichtig ist oft, dass die Werte im Blutbild passen. Sind ein oder mehrere Werte nicht im Normbereich, werden weitere Untersuchungen angeordnet. Daher ist es nicht verkehrt, immer mal wieder Blut abnehmen zu lassen - nicht nur für die amtsärztliche Untersuchung, auch im eigenen Sinne.

  • Ich denke, du musst dir keine Gedanken machen. Wichtig ist, dass man keine Vorerkrankungen hat und kein Übergewicht.

    *Hüstel* eine rezidivierende Depression IST eine Vorerkrankung, Übergewicht ist kein Ausschlussgrund für die Verbeamtung, solange keine Folgeerkrankungen vorliegen, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit auch nach aktueller Rechtssprechung begründbar machen. (Ich empfehle die Suchfunktion zu nutzen. Es gab im letzten Jahr eine Kollegin, die genau den Fall hatte und am Ende trotz ihres offenbar starken Übergewichts verbeamtet wurde, weil eben keine Folgeerkrankungen vorlagen.)


    Vielleicht solltest du die Beratung bei derartigen Fragen KuK überlassen, die tatsächlich eine Ahnung davon haben, wie man einen Amtsarztbesuch auch bei bestehenden Vorerkrankungen gut vorbereiten und vorentlasten kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • *Hüstel* eine rezidivierende Depression IST eine Vorerkrankung, Übergewicht ist kein Ausschlussgrund für die Verbeamtung, solange keine Folgeerkrankungen vorliegen, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit auch nach aktueller Rechtssprechung begründbar machen. (Ich empfehle die Suchfunktion zu nutzen. Es gab im letzten Jahr eine Kollegin, die genau den Fall hatte und am Ende trotz ihres offenbar starken Übergewichts verbeamtet wurde, weil eben keine Folgeerkrankungen vorlagen.)


    Vielleicht solltest du die Beratung bei derartigen Fragen KuK überlassen, die tatsächlich eine Ahnung davon haben, wie man einen Amtsarztbesuch auch bei bestehenden Vorerkrankungen gut vorbereiten und vorentlasten kann.

  • Fakt ist nunmal, dass Vorerkrankungen und Fettleibigkeit zu einem Problem werden können. Jemanden darauf aufmerksam zu machen, der den Amtsarztbesuch noch vor sich hat, ist nicht verkehrt. Ich hatte eine fettleibige Kollegin, bei ihr wurde die Verbeamtung solange verzögert, bis das Gewicht im Rahmen war. Auch Einzelwerte bei nicht wenigen KollegInnen, die dann noch abgeklärt werden mussten, ist keine Seltenheit. Abgesehen davon, wieso muss man sich gleich so im Ton vergreifen?

  • Fakt ist nunmal, dass Vorerkrankungen und Fettleibigkeit zu einem Problem werden können. Jemanden darauf aufmerksam zu machen, der den Amtsarztbesuch noch vor sich hat, ist nicht verkehrt. Ich hatte eine fettleibige Kollegin, bei ihr wurde die Verbeamtung solange verzögert, bis das Gewicht im Rahmen war. Auch Einzelwerte bei nicht wenigen KollegInnen, die dann noch abgeklärt werden mussten, ist keine Seltenheit. Abgesehen davon, wieso muss man sich gleich so im Ton vergreifen?

    Fakt ist, dass deine Aussage zum Thema Übergewicht schlicht falsch ist und seit 2013 eine andere Rechtslage hierzu herrscht. Ich kann nur vermuten, dass deine Kollegin vor 2013 eingestellt wurde.

  • Fakt ist nunmal, dass Vorerkrankungen und Fettleibigkeit zu einem Problem werden können. Jemanden darauf aufmerksam zu machen, der den Amtsarztbesuch noch vor sich hat, ist nicht verkehrt. Ich hatte eine fettleibige Kollegin, bei ihr wurde die Verbeamtung solange verzögert, bis das Gewicht im Rahmen war. Auch Einzelwerte bei nicht wenigen KollegInnen, die dann noch abgeklärt werden mussten, ist keine Seltenheit. Abgesehen davon, wieso muss man sich gleich so im Ton vergreifen?

    In welchem Jahr war das bei deiner Kollegin? Die Rechtssprechung hat sich deutlich geändert in den letzten rund 10 Jahren.


    Mein Tonfall mag dir nicht gefallen (ist halt immer doof, wenn andere recht haben...), im Tonfall "vergriffen" habe ich mich aber nicht, keine Bange. Das war als durchaus deutlicher Hinweis meinerseits gedacht, dass du offenbar die aktuelle Rechtslage nicht genau kennst, sowie offenbar nicht genau einschätzen kannst, was eine anzugebende Vorerkrankung ist, weshalb du diesbezüglich auch anderen keine validen Hinweise geben kannst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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