Lehrer sollen mehr arbeiten, größere Klassen, keine Teilzeit...

  • Es wird oben drauf gepackt. Es gibt keine Verrechnung.

    Informiert euch mal über die Rechtslage.

    Freitags ist auch regulärer Nachmittagsunterricht. Mit Hauptfachunterricht usw. Gebundener Ganztag. Verlässlich.

    Die Schülerinnen und Eltern haben einen Anspruch gegenüber der Schule, nicht gegenüber der einzelnen Lehrkraft.

    Vertetung ist Unterricht und ist qualifiziert durchzuführen...Laut Schulgesetzes NRW...

    Mit Material usw!

    Genau. Und weil es Unterricht ist, ist er auch wie welcher zu zählen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ihr lasst Euch zu viel gefallen. Schaut mal in die ADO. Und pocht auf Eure Rechte.

  • Das war genau mein Punkt.


    Der Landesrechnungshof müsste Interesse zeigen, bei euch vorbeizuschauen, wenn es SO viel Vertretungsabrechungen gibt.


    Bei einem gebundenen Ganztag kann man Stunden ausfallen lassen.


    Nur so nebenbei: Wie viele Klassen haben denn überhaupt Freitagnachmittag Unterricht. Der Stundentafel bietet doch nicht so viele Stunden an, dass es möglich wäre.

  • Hallo!

    Oft war es so, dass man eine 9. Klasse nach Hause schickt am Nachmittag, damit der Kollege die 5. oder 6. Klasse unterrichten kann in der Vertretung.

    Nun möchte man das nicht mehr machen und führt deshalb Nachmittagsbereitschaften ein.

    ALLE Klassen von 5-13 haben am Freitag Nachmittag regulär Unterricht.

    AG oder Förderkurse finden am Donnerstagnachmittag statt.

    Was meint ihr, was bei uns los war bezüglich der ganzen " freiwilligen Mehrarbeit " zusätzlich zu einer vollen Stelle.

    Alternative: "Ihr werdet zum Nachmittagseinsatz als Ad-hoc Vertretung herangezogen.

    Mit den Bereitschaftsdienst könnt ihr das ja wenigstens besser planen."

    Es geht hier jedoch nur um den verlässlichen Vertetungsunterricht in den 12 Klassen des 5. und 6. Jahrgangs an Nachmittag. 7-10 werden im Krankheitsfall entlassen.

    Aber bei 12 Klassen a 30 Kinder ist das ja nicht wenig.

    Gerne hab ich auch mal 2 Klassen mit über 60 SuS gleichzeitig. Die sogenannte MITBETREUUNG! Kostet nix. Zählt nicht als Vertretung....!!!

    Das neue Vertretungskonzept ist nun komischerweise nun knapp durch die LK gegangen und kommt nun in die Schulkonferenz.

    Der Lehrerrat kämpft bis zum Umfallen...

    Reicht wohl nicht.

    Viele kriechen auf dem Zahnfleisch. Diejenigen, die noch stehen, müssen den Laden am Laufen halten. Bis sie auch umfallen. So geschehen mit 2 Kollegen in 3 Jahren. Die sind nun im Himmel.

    Pension nicht einmal erreicht.

  • Diejenigen, die noch stehen, müssen den Laden am Laufen halten. Bis sie auch umfallen.

    Nein. Müssen sie eben nicht. Ich kann ihnen aber nicht verbieten, dass sie es tun. Wenn ihr es so wollt, geht ihr halt dran kaputt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Gerne hab ich auch mal 2 Klassen mit über 60 SuS gleichzeitig. Die sogenannte MITBETREUUNG! Kostet nix. Zählt nicht als Vertretung....!!!

    ...und ist vollkommen unzulässig, wie bereits 1972 der BGH befand. Gegen solch widerrechtliche Anweisungen muss (!) jedes Mal (möglichst schriftlich) remonstriert werden.

  • ...und ist vollkommen unzulässig, wie bereits 1972 der BGH befand. Gegen solch widerrechtliche Anweisungen muss (!) jedes Mal (möglichst schriftlich) remonstriert werden.

    Jo.

    Das wird auch gemacht...!

    Diese Maßnahme der Mitbetreuung steht sogar offiziell im Vertretungskonzept.....

    Als Quellen sind gefühlt 20 Gesetzte aufgeführt.....

  • Und eine Beschwerde an die Schulleitung bzw. an den Dezernenten ist erfolglos geblieben, weil ?

    Hab privat geschrieben...

    Das möchte ich nicht öffentlich erörtern.


    In extremen Situationen kann es vorkommen, dass ein Lehrer gleichzeitig zwei Klassen beaufsichtigen muss. Ist Vertretungsunterricht im unten beschriebenen Sinne (vgl. IV.D) dann nicht möglich, müssen die Klassen zumindest beaufsichtigt werden.


    Rechtliche Grundlagen

    1. Rechtliche Grundlagen finden sich in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO, dort die §§ 5, 10, 11, 18 und 30).

    2. Es soll möglichst wenig Unterricht ausfallen; der tägliche Unterricht beträgt mindestens fünf Stunden.

    3. Vertretungsunterricht ist regulärer Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer „sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet“ (ADO, § 10).

    4. Nur durch das verantwortungsvolle Zusammenwirken aller Beteiligten kann Unterricht sinnvoll sichergestellt werden. Deswegen haben die „zu Vertretenden – soweit dies zumutbar ist – sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren)“ (ADO, § 10). 5. Für Freizeitaufsichten gelten die Regelungen wie unten aufgeführt.

  • Diese Maßnahme der Mitbetreuung steht sogar offiziell im Vertretungskonzept.....

    Dann Konzept remonstrieren. Auf das einschlägige Urteil verweisen. Trotzdem einzelne Weisungen remonstrieren. Diejeniege, die auf der Weisung beharrt, hat dann die Gesäßkarte.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich verstehe bis heute nicht, was die KuK gegen Mitversehung haben?! Ein Aufsichtsproblem gibt es nicht. Man instruiert die Klassen eindeutig, wie sie sich zu verhalten haben. Nämlich, dass sie an ihren Aufgaben arbeiten und keinen Quatsch machen sollen. Beide Türen auflassen, denn man ist ja selbst im Raum nebenan, und ab und zu mal rüber schauen, damit sich die SuS beaufsichtigt fühlen. Wo ist das Problem?


    Die Alternative ist, dass "richtiger" Vertretungsunterricht gehalten werden muss. D.h. die KuK müssen zu ihrem normalen Unterricht zusätzlich weitere Stunden unterrichten. Bei uns fehlen pro Tag im Schnitt 6 Lehrkräfte, macht im Schnitt 36 Stunden die vertreten werden müssen. Verteilt auf die anderen Lehrkräfte wären das im Schnitt 0,6 Vertretungsstunden pro Tag. Pro Woche also im Schnitt 3 Vertretungsstunden pro Lehrkraft. Das ist doch auf Dauer nicht leistbar.


    Dann lieber Mitversehung! (Was aber voraussetzt, dass ein ordentliches SOL-Konzept, z.B. "Freie Lernzeit", etc. vorliegt.)

  • Ich verstehe bis heute nicht, was die KuK gegen Mitversehung haben?!

    Ein Urteil, das sagt, dass du verantwortlich bist, wenn nebenan etwas passiert.


    Das ist halt blöd. Bei uns am BK mit (fast) erwachsenen Schülerinnen, mag das ja noch anders sein. Bei jüngeren wird die Luft dann dünn. Das genannte Urteil bezog sich AFAIR auf vierzehnjährige. Da war ich baff erstaunt, weil ich dachte, dass man die in dem Alter (rechtssicher) allein lassen kann. Kann man wohl nicht.

  • müssen die Klassen zumindest beaufsichtigt werden.

    Nun bleibt die Frage, inwiefern sie durch eine Mitbetreuung tatsächlich beaufsichtigt sind.

    1. Rechtliche Grundlagen finden sich in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO, dort die §§ 5, 10, 11, 18 und 30).

    Dort finde ich nichts zur Mitbetreuung.

    2. Es soll möglichst wenig Unterricht ausfallen; der tägliche Unterricht beträgt mindestens fünf Stunden.

    Das ist die Verantwortung der Schulleitung, nicht der einzelnen Lehrkraft. Wenn die Schulleitung die Lehrerinnen über ihrer Leistungsgrenze einsetzt, muss sie sich über Ausfälle nicht wundern. Sie glaubt wohl, Überstunden seien die Lösung für die Krankheitsausfälle. Dabei sind sie die Ursache. Wenn die Schulleiterin die Fürsorge schleifen lässt, muss man sich selbst um das eigene Wohlergehen kümmern. Zur Not ist eine Ärztin zu konsultieren. Am besten, bevor man ernsthaft krank wird.

    3. Vertretungsunterricht ist regulärer Unterricht.

    Ebend. Deshalb bedarf er eines gewissen Aufwandes und er kann nicht beliebig „oben drauf“ kommen. In der von dir angeführten ADO finden sich Regelungen hierzu.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich verstehe bis heute nicht, was die KuK gegen Mitversehung haben?! Ein Aufsichtsproblem gibt es nicht. Man instruiert die Klassen eindeutig, wie sie sich zu verhalten haben. Nämlich, dass sie an ihren Aufgaben arbeiten und keinen Quatsch machen sollen. Beide Türen auflassen, denn man ist ja selbst im Raum nebenan, und ab und zu mal rüber schauen, damit sich die SuS beaufsichtigt fühlen. Wo ist das Problem?


    Die Alternative ist, dass "richtiger" Vertretungsunterricht gehalten werden muss. D.h. die KuK müssen zu ihrem normalen Unterricht zusätzlich weitere Stunden unterrichten. Bei uns fehlen pro Tag im Schnitt 6 Lehrkräfte, macht im Schnitt 36 Stunden die vertreten werden müssen. Verteilt auf die anderen Lehrkräfte wären das im Schnitt 0,6 Vertretungsstunden pro Tag. Pro Woche also im Schnitt 3 Vertretungsstunden pro Lehrkraft. Das ist doch auf Dauer nicht leistbar.


    Dann lieber Mitversehung! (Was aber voraussetzt, dass ein ordentliches SOL-Konzept, z.B. "Freie Lernzeit", etc. vorliegt.)

    Darf ich fragen, wo Sie unterrichten?

    Ich habe an der Gesamtschule bei einer Mitbetreuung gerne 60 SuS. Die Räume liegen oft NICHT nebeneinander oder gegenüber.

    In den Klassen sitzen Jugendliche/ Kinder mit unterschiedlichen Herausforderungen UND Erkrankungen.

    Kinder, die ihre Aggressionen nicht steuern können, neben Kindern mit Epilepsie, Allergien, die einen Anaphylaktischen Schock auslösen können ( Notfallspritze immer dabei), Kinder, die sich einfach nicht an Regeln halten wollen, Kinder, die Hilfe bei den Aufgaben benötigen, Kinder, die kein Deutsch oder Englisch verstehen und sprechen, traumatisierte Kinder, Kinder unterschiedlicher Herkunft, die immer wieder Konflikte haben- von jetzt auf gleich, Kinder mit ADHS, die nicht sitzen bleiben....

    Und: wenn ich eine Mitbetreuung habe, dann kann ich den Unterricht in meiner Klasse mal fein zum großen Teil vergessen. Die Doppelstunde ist nicht die Stunde, die ich geplant hatte. Man kann sich nicht teilen!!!

    Bei uns fehlen täglich aktuell rund 15 Kolleginnen und Kollegen zwischen der 1. und 9. Stunde. Das kann ja nicht alles Mitbetreut werden. Wenn da etwas passiert....! Dann viel Freude bei dem Theater, was dann folgt...!

  • WARUM zur Hölle machst Du das dann? Remonstrierst Du vor jeder Mit-Aufsicht? Und warum erzählst Du uns das? Schließt Euch zusammen und geht zur Schulleitung? Wie konnte dieses "Konzept" (das keins ist!) bloß Zustimmung in einer LK bekommen? Ich bin mir fast sicher: Das geht gegen einige §§ aus Schulgesetz/APO/ADO.

  • Als Beispiel aus meinem Umfeld.

    Der Schulleiter der Gesamtschule in unmittelbarer Nähe lädt zur Lehrerkonferenz ein. Er überschreitet 3x die auf der Einladung festgelegte Dauer.

    Das Kollegium ließ sich das nicht gefallen. Jetzt wird pünktlich zum angegebenen Ende aufgestanden und gegangen. Egal, ob die Schulleitung fertig ist oder nicht.


    Das Kollegium einer Schule hat eine riesige Macht ggü einer Schulleitung, wenn sie es nutzen möchte.

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