A13 Stelle Grundschule NRW- Bewerbung erfolglos

  • Ich bin nur eine " einfache " Grundschullehrerin..und ich freue mich, dass es " bald" mal A13 gibt für unsere Arbeit.

    Das finde ich auch gut. Ich bin an einer Gesamtschule und habe das immer so gesehen, dass mein höheres Gehalt berechtigt ist, weil ich den gleichen Job mache wie meine SekI-Kollegen PLUS eben die Oberstufe. Wenn die aber bald das gleiche bekommen, werde ich keine G-Kurse mehr machen müssen, dann hat jeder sein Spezielgebiet ;).

    Mir ging es natürlich um das Geld und um die Aufstiegschancen. Anerkennung gibts ohne Stelle mehr.

  • Ich wollte noch auf die Frage eingehen: Vor dem Hintergrund, dass meine Bezüge das Haupteinkommen unserer Familie sind und mein Mann nur stundenweise einer Tätigkeit nachgehen kann, die auch gegenläufig zu meinen Zeiten sein muss, wäre das zusätzliche Geld schon willkommen gewesen. Wir haben eine Tochter mit Pflegegrad 4 und wenn wir jetzt A13 bekommen hätten, hätte mein Mann seine Stunden reduzieren können. Das wäre mit zusätzlicher Familienzeit und einem etwas entspannteren Wochenverlauf verbunden gewesen.

    Da ich bereits zahlreiche Aufgaben im Rahmen von Schulentwicklung habe, wäre dann auch nicht noch wesentlich mehr dazu gekommen.


    Es wäre natürlich auch schön gewesen, im Brief der Bezirksregierung zu lesen, die Auserwählte zu sein. Das hätte sich schon wie eine Belohnung für die umfangreiche Vorbereitung der dienstlichen Beurteilung angefühlt. Mein Mann hat in der Zeit unsere Tochter oft noch länger allein betreut und wir alle haben sehr gehofft, dass diese für uns alle anstrengende Zeit honoriert wird.

  • Ich kann deinen Frust verstehen, aber mal im Ernst. Die Kollegin ist von der Schulleitung beurteilt worden, die sie verlassen möchte. Warum sollte die SL sie so gut bewerten, wenn sie es nicht ist?

    Ich frage mich auch, woher dir bekannt ist, dass die Person sich auf alle A13 Stellen beworben hat…

    Wie gesagt, kann ich den Frust verstehen, aber wahrscheinlich war sie unter objektiven Gesichtspunkten einfach besser.

    Deine SL hätte auch mal bei der BezReg anfragen können, ob es externe Bewerber:innen gibt. Wenn die SL mit den Dezernenten gut kann, wird sie es inoffiziell erfahren. Dann hätte Sie dir vielleicht in der ein oder anderen Kategorie die fünf Punkte gegeben.

    Das Gebot 5 Punkte zu vermeiden ist tatsächlich ein Gebot und kein Verbot. Wenn die Punkte durch außergewöhnliche Leistungen und Engagement begründet werden, ist das durchaus möglich.

    Vielleicht wusste deine SL aber auch von der anderen Kandidatin und wollte sie vielleicht sogar gerne haben 🤷‍♀️

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, kann ich den Frust verstehen, aber wahrscheinlich war sie unter objektiven Gesichtspunkten einfach besser.

    Sie war zumindest unter dem Aspekt besser, dass der eigene Kreis keine 5-er-Bewertung vergeben möchte. Aber da kann weder die Bewerberin noch der abgebende Schulleiter was dazu.

  • Die Kollegin hat sich meine Schule bereits in der Bewerbungszeit angesehen, daher war sie dort bekannt. Sie hat es selbst erzählt, dass sie sich alle Schulen ansieht, die A13 Stellen ausgeschrieben haben und sich auch bewirbt.

    Nicht bekannt war aber, dass sie im Nachbarkreis tätig ist. Sie hat nur erzöhlt, wo sie wohnt. Unsere Schulleitung hat davon abgesehen, weiter nachzufragen. Ihr Besuch wirkte auf alle eher befremdlich.


    Bei uns waren tatsächlich 5 Punkte ausgeschlossen, mit der Begründung, dann müsse man tatsächlich übers Wasser gehen können. Das ist wirklich das Zitat unserer Schulleitung.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns waren tatsächlich 5 Punkte ausgeschlossen, mit der Begründung, dann müsse man tatsächlich übers Wasser gehen können. Das ist wirklich das Zitat unserer Schulleitung.

    Und das ist (sorry) Bullshit.


    Aber ich hatte im Ref eine ähnliche Schulleiterin. Eine "1" im Schulleiter-Gutachten gibt es nur, wenn man besser ist als ich.

    Und ich dachte mir nur: okay, eigentlich ist das einfach. ;)


    Weiter oben steht es ja schonmal: wenn es die Absprache "keine 5 Punkte" irgendwo schriftlich gäbe, sollte man aus formalen Gründen Widerspruch einlegen.

  • Ich überlege es mir und hole kommende Woche eine Rechtsberatung beim VBE ein. Wenn die mir aber abraten und sagen, dass dies nur Nervenkraft kostet und höchstwahrscheinlich nichts bringt, dann lasse ich es.


    Zum Glück habe ich mich am Wochenende wieder gefangen.


    Danke an euch alle für die vielen Gedanken zu meiner Lage.

  • Okay. Ich denke ein direkter Vergleich ist kaum möglich. Wir werden es nicht herausfinden, ob sie nicht doch einfach besser ist als du. Es liest sich so, als ob du das komplett in Frage stellst. Sich eine Schule, an der man sich bewirbt, vorher anzusehen und Gespräche zu führen, ist tatsächlich der absolut normale und vernünftige Weg. Deine eigene SL wusste dementsprechend ja Bescheid, dass es einen externen Bewerber gibt.

    Du kannst ja erstmal nicht die Gültigkeit ihrer Beurteilung anfechten sondern Widerspruch gegen das Verfahren einlegen, wobei es da offensichtlich keine Fehler gab und ggf. gegen deine eigene Beurteilung widersprechen, allerdings hätte man das nach Bekanntgabe machen sollen. Ich denke, es wäre nervenaufreibend, teuer und nicht erfolgversprechend Rechtsschutz zu beantragen.

    Es ist bitter, aber du musst mit der Kollegin a) noch zusammen arbeiten und b) würde dich diese Missgunst wie eine schlechte Verliererin aussehen lassen…

    Trag es mit Fassung… vielleicht ergibt sich demnächst etwas gleichwertiges/besseres.

  • Es muss nicht unbedingt sein, dass ich mit ihr zusammenarbeiten werde. Unter Umständen muss jetzt jemand aus dem Bestandskollegium die Schule verlassen, wenn wir nun zu gut besetzt sind. Die A13 Stelle bedeutet bei uns nicht, dass eine zusätzliche Lehrerstelle bei uns zu besetzen ist.

    Das ist eine weitere Schattenseite, die es gibt.

    Mal abwarten, was die kommende Woche bringt.

  • Darum geht es doch gar nicht.

    Mein Hauptkritikpunkt ist doch, dass mein Kreis eine Absprache mit den Schulleitungen getroffen hatte und damit eine höhere Bewertung als 4 Punkte generell bei allen Beurteilungen unterbunden hat.


    Das hat mit besserer oder schlechterer Lehrkraft doch gar nichts zu tun.

  • Diese Absprache ist einerseits rechtswidrig und anderseits vermutlich nicht nachweisbar. Insofern bringt es wahrscheinlich wenig, sich daran festzukrallen oder sich darauf berufen zu wollen.


    PS: Ich wüsste nicht, was den Landkreis als Träger Beförderungen von Landesbeamten anginge.

  • Ich wüsste nicht, was den Landkreis als Träger Beförderungen von Landesbeamten anginge.

    Es geht wohl um das zuständige Schulamt, nicht um den Landkreis.

  • Weil die Stellen formal nach dem Prinzip der Bestenauslese vergeben werden.

    Es kann sein, dass sie die favorisierte Bewerberin ihrer Schulleitung war, das bedeutet aber nicht, dass sie für die Person vorgesehen geschweige denn versprochen ist. Letztlich können wir nicht (und auch niemand anderes) beurteilen, welche Person objektiv besser ist, da zwei unterschiedliche SL bewertet haben.

    Pauschal davon auszugehen, dass man selbst die Stelle hätte bekommen müssen und die Mitbewerberin etwas abwertend darzustellen, halte ich für nicht sehr erwachsen…

  • Ja, Bestenauslese

    nur das zwei völlig verschiede Prüfer beurteilen. Bei uns gingen beide Stellen der letzten Runde an die Dienstältesten, die "versorgt" werden mussten. die jungen Engagierten schauten in die Röhre. Das ich nicht lache...

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