Aberkennung von Erfahrungsstufen TV-L

  • Hallo liebe Kollegen, eine weiter Frage brennt mir unter den Nägeln, ich bin mir allerdings nicht sicher ob sie hier richtig ist.

    Ich habe im Februar 2014 in RLP meine Tätigkeit als Vertretungslehrkraft angetreten, zuvor habe ich in Bayern mein Referendariat absolviert. Dadurch dass ich im Ref bereits 1 Jahr eigenverantwortlich 17 Wochenstunden unterrichtet habe, wurde ich in RLP direkt im zum Schuljahr 2014/15 in die Erfahrungsstufe 2 eingruppiert. Dort war ich dann bis zum Beginn meines Mutterschutzes im Sommer 2016. Mein befristeter Arbeitsvertrag ist in dieser Zeit ausgelaufen, ich hatte 1 Jahr Elternzeit und habe mich anschließend arbeitssuchend gemeldet, bin aber direkt wieder (Risiko)schwanger geworden und war damit nicht vermittelbar. Es folgten weitere 14 Monate Elternzeit, nach denen ich mich wieder arbeitssuchend meldete. Dann kam Corona (2020) und ich war wieder nicht vermittelbar, da ich als nicht Berufstätige gezwungen war meine Kinder Zuhause zu betreuen, da es nur Notbetreuung für Berufstätige gab... Im Sommer 2020 nahm ich wieder Kontakt zu meiner alten Schule auf, bei der ich bereits von 2014-16 tätig war und erklärte mich bereit mit halben Deputat wieder einzusteigen. Gesagt getan, der Arbeitsvertrag wurde mir vorgelegt, allerdings befand ich mich wieder in TV-L Erfahrungsstufe 1. Ich habe den Vertrag nicht unterschrieben und darum gebeten, nachzufragen was es damit auf sich hat. Als Antwort bekam ich, dass der Grund für die Rückstufung sei, dass ich mehr als 3 Jahre nicht im Schuldienst tätig war.

    Ist das zulässig? Dürfen mir meine Erfahrungsstufen, die ich an derselben Schule erworben hatte aberkannt werden? Es liegt ja in dem Sinne nicht mal ein Arbeitgeberwechsel vor. Sollte ich die Stufenfestsetzung nochmal überprüfen lassen? Und falls es nicht rechtens war, mich zurückzustufen, stünde mir eine Nachzahlung zu?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Ratschläge zu dem Thema.

    Vertretungxlehrer

  • Klingt nach einer guten Frage für deine Gewerkschaft, falls du in den Rechtsvorschriften RLPs zu den Erfahrungsstufen nicht selbst fündig wirst. Auch der Personalrat sollte dir weiterhelfen können.

    Rückfrage meinerseits: Wofür genau sollte dir eine Nachzahlung zustehen, wenn du doch den 2020 angebotenen Vertrag gar nicht unterzeichnet hast?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Erfahrungsstufen verfallen tatsächlich nach einer gewissen Zeit. Es waren mal sechs Monate, das hat sich glaube ich geändert. Nach drei Jahren durfte aber nicht mehr viel zu machen sein.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich habe den Vertrag unterzeichnet und mich mit der Begründung die mir damals gegeben wurde begnügt. Ein Anruf bei der ADD hat die Aussage der Schulleitung damals bestätigt. Aber aufgrund der aktuellen Situation, in der ich mich gerade befinde, habe ich mit der Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert, die meinten, zum Thema Zurückstufung, dass das nicht zulässig sei und ich mir einen Rechtsbeistand nehmen soll.

  • Das ist leider geltendes Tarifrecht. Schau mm als in den §17 TVl incl. KOmmentare. Es ist ein Trauerspiel.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das gilt für alle Angestellten im TV-L. Nicht nur für Lehrkräfte.


    EDIT: Indiskutabel ist es natürlich trotzdem.

    Das sind ja mit Pech hunderttausende Euro auf Lebenszeit, die verloren gehen...

  • So ist es. Ich habe mich mit Einspruch dagegen gewehrt, wurde dann nicht hochgestuft, aber habe die Stufen „vorweggewährt“ bekommen. Habe überlegt, ob ich da auch Einspruch einlegen will, mich aber dann dagegen entschieden. Planmäßig wurde ich dann verbeamtet, aber wenn nicht, hätte ich den Nachteil gehabt, dass die Zeiten der Vorweggewährung nicht zur nächsten Stufe gezählt hätten.

    Ist schon eine sauerei.

  • Naja, um "hunderttausende" geht es dann aber doch nicht. Dazu sind die Stufenlaufzeiten am Anfang zu kurz.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ja, das ist leider so, ich war ja sogar nach einem Jahr Ref plötzlich nur noch in Erfahrungsstufe 1 obwohl ich vorher in 3 war. Aber angeblich alles rechtens, hat auch die Gewerkschaft bestätigt.

  • Wobei die Einstufung ohnehin ein seltsam Ding ist. Ich habe schon erlebt, dass Leute, die fast ein Jahr "draußen" waren, trotzdem in die 3 eingestuft wurden, und Leute, die noch nie im ÖD gearbeitet hatten, kurz nach der Einstellung rückwirkend in die 4 kamen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wobei die Einstufung ohnehin ein seltsam Ding ist. Ich habe schon erlebt, dass Leute, die fast ein Jahr "draußen" waren, trotzdem in die 3 eingestuft wurden, und Leute, die noch nie im ÖD gearbeitet hatten, kurz nach der Einstellung rückwirkend in die 4 kamen.

    Ja, weil das alles ein "man kann" Konstrukt ist. Echt ätzend.

  • Vielleicht müsste man es einmal ausrechnen. Ich denke aber, es wäre nur der Fall, wenn es viel mehr Stufen gäbe. Momentan ist man ja nach spätestens zehn Jahren in Stufe 6.

  • Ja, absolut indiskutabel - vor allem in der derzeitigen Lehrerinnenlage.

    Ärgerlich, ganz sicher. Eventuell sachlich ungerechtfertig, vielleicht.


    Allerdings kann man auch auf dem grundsätzlichen Standpunkt stehen, dass Erfahrung umso mehr wert ist, je anknüpfbarer und aktueller sie ist und demnach ihre Nutzbarkeit und in Folge ihre Anrechenbarkeit auch verfällt, wenn sie zu lange zurück liegt.

    Ansatzweise kann man das in der Praxis auch beobachten, wenn Kolleginnen und Kollegen Tätigkeiten wieder ausüben, die sie lange nicht gemacht haben.

  • Vielleicht müsste man es einmal ausrechnen. Ich denke aber, es wäre nur der Fall, wenn es viel mehr Stufen gäbe. Momentan ist man ja nach spätestens zehn Jahren in Stufe 6.

    Wie kommst du denn darauf?!?


    Öffentlicher-Dienst.Info - TV-L - Stufen (oeffentlicher-dienst.info)


    Sagt für die meisten Entgeltgruppen ca. 15 Jahre.


    Ich bin z.B. seit 2014 fertig und aktuell erst in Stufe 3, da sie ja bei der Höhergruppierung in E13 uns die Stufenlaufzeiten wieder aberkannt haben.


    Ich habe also noch ca. 13 Jahre vor mir bis Stufe 6 und das sind insgesamt ja schon mehr als 10 Jahre ;)

  • Allerdings kann man auch auf dem grundsätzlichen Standpunkt stehen, dass Erfahrung umso mehr wert ist, je anknüpfbarer und aktueller sie ist und demnach ihre Nutzbarkeit und in Folge ihre Anrechenbarkeit auch verfällt, wenn sie zu lange zurück liegt.

    Nur wird man bei Unterbrechung durch Elternzeit (was aber einen ruhenden Vertrag voraussetzt nicht zurückgestuft), hier ist nur das Problem, dass es eben keine Elternzeit war.

  • Stufe 1: 1 Jahr

    Stufe 2: 2 Jahre

    Stufe 3: 3 Jahre

    Stufe 4: 4 Jahre

    Stufe 5: 5 Jahre

    - macht nach Adam Ries 10 Jahre bis Stufe 6.

    Und wir gehen schön vom Normalfall aus, gell? Dass es für dich wieder Spezial-Sonderregeln gibt (TV-S?), war mir schon vorher klar.

  • Also bei mir macht 1+2+3+4+5=15


    Also 15 Jahre bis Stufe 6 nach Adam Ries!

    Ich weiß ja nicht, wie du auf was anderes kommst?!?


    Das ist bei mir übrigens der totale Normalfall, dass nämlich Berlin alle Lehrer, die von 11 in 13 eingruppiert wurden (Grundschullehrer) entsprechend Tarifvertragsmäßig runtergestuft hat, ist der Normalfall. Steht immerhin so im normalen TVL drin.

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