Frage zum Beihilfeantrag bei neugeborenem Kind (NRW)

  • Guten Abend zusammen,


    ein leidiges Thema, das mich und meine Frau schon seit Wochen beschäftigt: Der Beihilfeantrag als frisch gebackene Eltern.

    Worum geht es? Meine Frau (auch verbeamtete Lehrerin) befindet sich derzeit in Elternzeit und über Flurfunk, Hörensagen usw. heißt es, daß meine Frau in der Elternzeit die Beihilfe "über mich" erhält. Soweit, so klar. Von der Beihilfestelle gab es nur in einer E-Mail die Ansage, ich müsse den "Beihilfeantrag lang" ausfüllen. Aber was füllt meine Frau aus?

    Wir wollten nämlich die gesammelten Krankenhausrechnungen von Schwangerschaft bis Geburt einreichen (bei mir noch sonstige Belege aus dem letzten Jahr), sind aber jetzt unsicher, ob ich die in meinen Antrag einreichen muß (wenn ja, was füllt meine Frau dann aus?) oder wir beide zwei getrennte Beihilfeanträge in einem Kuvert einreichen müssen und bei wem der "Zuschuß für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung" angekreuzt werden muß.


    Eine erneute Anfrage bei der Beihilfestelle brachte mir nur eine Antwort nach dem Schema "Sie sind uns lästig!" ein. Es tut mir leid, euch damit zu behelligen, aber (teils stenographisches) Amtsdeutsch auf Antragsbögen ist mir immer ein Graus. :(

  • Oh ja, wirklich ein leidiges Thema.

    Zunächst ist es wichtig, dass deine Frau bis zum Ende des Mutterschutzes selbst beihilfeberechtigt ist - das heißt, Rechnungen die Schwangerschaft und Geburt betreffen muss sie bei ihrer Beihilfe einreichen. Den Zuschuss kann einer von euch beantragen, das ist egal, aber nur einer!


    Du müsstest dann einen Langantrag stellen und dort angeben, dass deine Frau ab EZ beihilfefähig ist. Als Beleg musst du das Schreiben der BZ zur Elternzeit einreichen. Wir haben hier auch die Beihilfenumnern angegeben zur Hilfe. Ich meine, dass deine Frau auch einen Langantrag stellen muss und dort angibt, in EZ zu sein ( Ich musste einen stellen, ich habe aber auch weiter gearbeitet, aber unter 50%, deshalb war ich auch über meinen Mann beihilfefähig - kann bei kompletter EZ anders sein)


    Ihr müsst auch beachten, bei wem das Kind eingetragen ist. Sollte das bei deiner Frau sein, dann musst du in deinem Antrag auch das Kind als beihilfefähig eintragen, solange deine Frau in EZ ist.

    Nach Ende der EZ muss wieder ein Langantrag gestellt werden, um die Veränderungen durchzugeben.


    Denkt daran, dass ihr für die Langzeitanträge auch die angepassten Versicherungsscheine benötigt. In EZ über dich beihilfefähig hat deine Frau 70% Beihilfeanspruch.

  • Gestern vergessen abzuschicken 🙈 Doppelt sich jetzt teilweise:


    Beim 1. Kind bekommt sie als beihilfeberechtigte Ehefrau 70%, allerdings erst nach dem Mutterschutz, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Sprich alles zur Geburt reicht sie selbst ein.

    Danach musst du den Langantrag für sie ausfüllen und alles einreichen. Bis die Elternzeit endet.

    Wer den Kinderzuschlag beantragt müsst ihr klären. Die Person bekommt das Kind dann angerechnet und ab dem 2. Kind dann auch 70% Beihilfe. Dazu den Antrag Kind ausfüllen.

    In Elternzeit auch an den Krankenkassenzuschuss denken: https://www.finanzverwaltung.n…-frueher-erziehungsurlaub


    Hoffe das ist alles noch so und ich hab das richtig in Erinnerung.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    yestoerty

    Ja, das hätte ich jetzt auch so geschrieben.

    Bis Ende Mutterschutz bzw. zum Beginn der Elternzeit eigener Beihilfeanspruch, danach zu 70% über Ehemann. (PKV umstellen und neue Quotenbescheinigung beim Langantrag nicht vergessen!)

    Neben dem Krankenkassenzuschuss gab es glaube ich auch noch die Pauschale zur Erstausstattung. Falls es die noch gibt, sollte man die gleich mit beantragen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Genau und die Pauschale beantragt der, auf den das Kind läuft. Waren vor 5 Jahren glaube ich 180€.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Guten morgen,


    Wir schaut es den aus, wenn nur ich beihilfe berechtigt bin und mein Mann normal in der Gesetzlichen KV ist?


    Dann bleibe ich ganz normal bei der Beihilfe, ohne extra Anträge, oder?

    Es gibt wenn ich das richtig verstanden habe dann einen Zuschuss von 13€? Für die Krankenkasse für mich?

    Und das Baby wird dann auch über mich mit versichert. Muss ich dafür auch was spezielles berücksichtigen?


    Ist es relevant in welchem Bundesland man ist?



    Danke euch

  • Ja, dann bist du weiter Beihilfe berechtigt. Der Zuschuss sind aber 31€.

    Wo ihr das Kind versichert, ist je nach Verdienst, teilweise eure Entscheidung.


    Und ja, die Regelungen sind in den BL unterschiedlich.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Alle Rechnungen bis Ende Mutterschutz (relevant ist das Behandlungsdatum) sind noch bei der Beihilfestelle deiner Frau einzureichen. Behandlungen in der EZ dann bei dir.


    Wir hatten bei uns die gleiche Situation. Interessant ist dann, wenn man selbst auch noch in Elternzeit geht, dann kann es sein, dass die Beihilfe für diese Zeit wieder auf die Frau zurückwechselt.


    Und dazu kommt, dass der Partner nur als berücksichtigungsfähiger Angehöriger gelten kann, wenn er im Vorjahr der Antragstellung nicht mehr als 20 000 EUR (ca.) verdient hat, das gilt aber nicht, wenn die Person selbst Beamter ist.

    Das ist schon ein kleiner Akt, das ist richtig.

  • Typisch deutsches Beamtentum: Selbst ein Neugeborenes hat bereits Ärger mit der Beihilfe.

    Sagen wir mal so: es scheint des Deutschen Hobby zu sein, für anscheinend einfache Sachverhalte komplizierte Verfahrensweisen zu entwickeln ("Passierschein A38") mit löchrigen Erläuterungen, so daß zum Schluß der unbedarfte Antragsteller die Brocken hinwirft. Eine andere traurige Geschichte aus dem familiären Umfeld: die Flutkatastrophe in Ahrweiler und das Abrufen von finanziellen Hilfen …

  • Aber das ist doch mir der Beihilfe glasklar geregelt? Da sehe ich ehrlich kein Problem, wenn man einfach an der richtigen Stelle nachguckt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Du müsstest dann einen Langantrag stellen und dort angeben, dass deine Frau ab EZ beihilfefähig ist. Als Beleg musst du das Schreiben der BZ zur Elternzeit einreichen. Wir haben hier auch die Beihilfenumnern angegeben zur Hilfe. Ich meine, dass deine Frau auch einen Langantrag stellen muss und dort angibt, in EZ zu sein ( Ich musste einen stellen, ich habe aber auch weiter gearbeitet, aber unter 50%, deshalb war ich auch über meinen Mann beihilfefähig - kann bei kompletter EZ anders sein)

    […]

    Denkt daran, dass ihr für die Langzeitanträge auch die angepassten Versicherungsscheine benötigt. In EZ über dich beihilfefähig hat deine Frau 70% Beihilfeanspruch.

    Danke für die Tips! :) Vielleicht liegt es jetzt an der Uhrzeit, aber wo gebe ich das im Langantrag an, daß meine Frau ab EZ beihilfefähig ist? Auf Seite 2 "2 Angaben zu Angehörigen" und dann in "Angehörige hat einen eigenen Beihilfeanspruch"?


    Zum "Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag" sagt finanzverwaltung.nrw.de, daß die Erstattung (31€) automatisch bewilligt werde und ich keinen Antrag stellen müsse. Das heißt, ich kreuze auf S. 3 "4 Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag" Ja an und setze dann das Kreuzchen bei "Nachweis liegt vor"? Das gibt die Ausfüllhilfe bei finanzverwaltung.nrw.de nicht her.

    Sorry für die dummen Fragen, ich stelle zum ersten Mal einen Langantrag. :(


    Der andere Nebenkriegsschauplatz sind die Bezügemitteilungen als Nachweis für den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag im Langantrag: LBV sagt bei mir "StKl I, geschieden", bei meiner Frau "StKl I, verheiratet" (wir sind beide miteinander verheiratet), Kinderfreibetrag bei mir 0,5. Mein Steuerberater und ich haben schon mehrmals in Düsseldorf auf die unsinnigen Angaben hingewiesen, bis jetzt keine Reaktion.

  • Genau, wenn ich mich recht erinnere, musst du deine Frau dort eintragen. Wir haben dann zusätzlich noch die Beihilfenumner (und ich meine die Personalnummer) angegeben - als Nachweis dann die EZ-Bescheingung und die angepasste PKV-Bescheinigung.


    Beim LBV haben wir für den Familienzuschlag den Kindergeldbescheid eingereicht. Für den PKV-Zuschlag habe ich ein formloses Schreiben an das LBV geschickt - vielleicht geht das jetzt auch ohne. Bei der Beihilfe habe ich das dann nur angekreuzt.

    Bekommst du aufgrund der fehlerhaften Darstellung (geschieden, SK1) jetzt bislang auch keinen Familienzuschlag Stufe 1? Bzw. deine Frau bekommt den kompletten wahrscheinlich…


    Ich fand dieses Prozedere übrigens echt verrückt und es gingen auch einige Briefe/Mails hin und her bis dann alles passte - und wir hatten wie Karl-Dieter auch die Herausforderung, dass wir beide in EZ waren im Wechseln und unterschiedlich viel gearbeitet haben… aber meine zuständige Mitarbeiterin bei der Beihilfe war sehr nett und geduldig.

  • Okay, dann zeig mir die richtigen Stellen, wo ich nachgucken soll.

    Naja, solange sie eigenen Sold bekommt, hat sie den eigenen Beihilfeanspruch. Nur ohne eigene Sold kann man als beihilfeberechtigte Person gelten. Im Mutterschutz bekommt sie eigenen Sold.


    https://www.bezreg-muenster.de…sichtigungsfaehigkeit.pdf


    https://www.duesseldorf.de/bei…ersorgungsempfaenger.html


    https://www.finanzverwaltung.n…gung-nrw/beihilfeanspruch


    https://www.finanzverwaltung.n…eines-kindes-den-haushalt


    https://www.gew-nrw.de/elternzeit-elterngeld.html


    https://www.stadt-koeln.de/med…-familiaeren-gruenden.pdf


    Hier ein paar...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Unterhälftige Teilzeit geht aber in NRW doch nur in Elternzeit, oder?

    Ich bin gerade auf diesen Thread gestoßen, weil ich zunächst auch nicht ganz begriffen habe, in welcher Konstellation (Elternzeit, TZ in Elternzeit, TZ nach §64 LBG) ich wie versichert wäre (Beihilfe, GKV familienversichert) und wollte das jetzt nicht so stehen lassen, denn wenn man nach §64 LBG in TZ ist, darf man sehr wohl unterhälftig arbeiten.


    https://www.schulministerium.nrw/beurlaubung


    Wenn ich es recht verstehe, wäre ich dann familienversichert, weil ich keinen Beihilfeanspruch mehr habe. Das ist dann der Hauptunterschied zur unterhälftigen TZ in Elternzeit, weil ich dann beihilfeberechtigt bin und nicht familienversichert sein darf. Arbeitet man über 50%, ist es bei beiden Begründungen für TZ gleich. Ist der Ehepartner auch privat versichert, hat aber keinen Beihilfeanspruch, behält man den eigenen Anspruch, auch wenn man nach §64 LBG unterhälftig arbeitet.

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