Wahlweise Angestellter nach Referendariat?

  • Hallo,


    folgende Konstellation: BL: Bayern Schulart: Mittelschule


    Angenommen man absolviert das Referendariat als Beamter auf Widerruf. Steht es einem nach Abschluss des Referendariats frei, NICHT als Beamter auf Probe als Lehrkraft an der Mittelschule anzufangen, sondern bewusst auf den Beamtenstatus zu verzichten und als angestellte Lehrkraft zu arbeiten? Oder herrscht dann quasi ein Automatismus, dass man zwangsläufig als Beamter auf Probe anfangen müsse?


    Zwar ist bekannt, dass der Beamtenstatus z.B. bei der Bezahlung oder Pension Vorteile bringt, aber der Angestelltenstatus hat nicht nur Nachteile, z.B. Flexibilität usw., sodass mich interessieren würde, ob dann nach Abschluss des Referendariats quasi "Wahlfreiheit" besteht, ob man verbeamtete oder angestellte Lehrkraft an der Mittelschule sein will.


    Das Thema um Lehramt und Referendariat ist für mich noch recht neu, sodass ich auch über grundsätzliche Infos dankbar wäre.


    Vielen Dank.

  • WillG laleona oder auch Veronica Mars wissen das möglicherweise für Bayern ganz genau, nachdem sie in Bayern tätig sind, wenngleich an anderen Schulformen.


    Ausgehend von BW würde ich mutmaßen, dass das durchaus möglich ist. Unüblich zwar, weshalb du sicherlich proaktiv das Gespräch suchen wirst müssen, wenn es um eine Planstelle geht um deutlich zu machen, dass du einen Angestelltenvertrag möchtest, obgleich du verbeamtet werden könntest, aber dann sicherlich problemlos möglich, da gerade die Mittelschulen in Bayern ja von erheblichem Lehrkräftemangel betroffen sind, so dass man dich mutmaßlich nicht wird gehen lassen wollen, wenn du die Einstellungsvoraussetzungen erfüllst. Falls dir hier niemand eine Rechtssicherheit Antwort wissen sollte, dann Klär das einfach mit deiner Gewerkschaft oder deinem PR ab, die sollten dir das problemlos beantworten können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn du eine Planstelle erhältst und bei der der amtsärztlichen Untersuchung die gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung festgestellt wird, würde diese auch im Regelfall erfolgen. Du kannst sicherlich die einstellende Behörde darum bitten, dich nicht zu verbeamten und stattdessen als Tarifbeschäftigter anfangen. Die werden sicherlich verwirrt/verwundert sein, aber deinem Wunsch wohl nachkommen.


    Aber wieso solltest du? Als Beamter kannst du auch jederzeit um Entlassung bitten und das schließt eine erneute Verbeamtung nicht aus.


    In Bayern gibt es m.W. kein Altersgeld (wie in NRW leider auch). Wenn du also länger Beamter bist und dann um Entlassung bittest, weil du z. B. nicht mehr Lehrer sein möchtest, würdest du "nur" in der gesetzl. Rentenversicherung nachversichert werden und kein Altersgeld erhalten, welches dem Anteil der Pension entspricht, den du dir erarbeitet hast. Das wäre ein Nachteil gegenüber dem Angestelltendasein. Aber auch das spielt erst eine nennenswerte Rolle, wenn du schon länger im Dienst bist.


    Ob das Recht zu streiken nun den finanziellen Unterschied zwischen Beamter und Tarifbeschäftigter "ausgleicht"... ich weiß ja nicht. Gerade, weil die Besoldung in Bayern vergleichsweise hoch ist und der Unterschied zwischen A13 und E13 noch höher ist als in anderen Bundesländern.


    In Bayern erhältst du in Steuerklasse 1 mit Berücksichtigung der Sonderzahlung bei Berufseinstieg etwa 3920€. Abzgl. PKV hättest du bestimmt noch 3600€ netto. Bei E13 erhältst du in SK 1 etwa 2590€; bei Stufe 2, die du nach 6 Monaten erreichst (das Ref wird mit 6 Monaten angerechnet) sind es etwa 2740€.


    Du willst also freiwillig auf über 800€ im Monat verzichten?


    edit: Und das ohne Orts- und Familienzuschlag. Dann wäre es noch mehr...

  • Sowas lernt man aber in der Schule erst, wenn man Lehrer*in ist.


    Schade.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Also da würde ich mir doch sehr gut überlegen, ob ich allein wegen der (vermeintlichen) Flexibilität auf die Vorzüge des Beamtenstatus verzichten wollen würde. Du hast als Angestellter im Endeffekt locker 500-800€ weniger netto. Außerdem hast du (zumindest in BaWü) ein Deputat von 28 Stunden, d.h. 3 Stunden mehr als verbeamtete KuK. Und auch von der Flexibilität wirst du nicht groß was haben. Denn das System ist geprägt vom Beamtentum. Würdest du an eine andere Schule wollen, bist du z.B. genauso davon abhängig, ob es Bedarf gibt oder nicht. Bzw. ob es für dich Ersatz gibt oder nicht. Klar, du kannst den Arbeitgeber (sprich das Bundesland) einfacher wechseln, aber ganz ehrlich: wie oft macht man das? Wenn überhaupt.


    Zudem hat man auch innerhalb des "Systems" viele Möglichkeiten, sich zu verändern. Sabbatjahr, Auslandsschuldienst, Beurlaubung in den Privatschuldienst, Abordnung ans RP, ZSL, IBBW, oder auch an Hochschulen. Außerdem ist das Land ein SEHR familienfreundlicher Arbeitgeber. Da schüttel ich als (kinderfreie) Person oft den Kopf, was Eltern da teilweise "ermöglicht" wird... Ohne dass es sich auf den Lohnzettel auswirkt. Alter Verwalter...


    Also ich würde dir empfehlen, da nochmal in dich zu gehen. Ich sehe keinerlei Vorteile, auf den Beamtenstatus zu verzichten.

  • Du hast als Angestellter im Endeffekt locker 500-800€ weniger netto.

    Das rechne ich mir gerade durch und so eindeutig ist das leider so überhaupt nicht je nach Bundesland.

    Außerdem hast du (zumindest in BaWü) ein Deputat von 28 Stunden, d.h. 3 Stunden mehr als verbeamtete KuK.

    Kenne ich z.B. aus Berlin und Brandenburg gar nicht, da ist die Stundenzahl gleich egal ob angestellt oder verbeamtet und als Beamter muss man im Gegensatz zu Angestellten (zumindest in Teilzeit) auch noch unbezahlte Mehrarbeit leisten.

    Ich sehe keinerlei Vorteile, auf den Beamtenstatus zu verzichten.

    Ich würde mir das gut überlegen, ich bin immer noch nicht 100%ig überzeugt, dass es immer der bessere Weg ist und überlege daher auch angestellt zu bleiben, denn ja, ich bin flexibler als als Beamter. Ich kann das Bundesland aktuell wechseln, ohne Nachteile, kann ich als Beamter nicht mehr. Ich kann jederzeit kündigen (kann ich als Beamter nicht so einfach).

    Ich muss mich nicht von einer Schule an die andere schieben lassen als Angestellte usw.

  • Ich kann das Bundesland aktuell wechseln, ohne Nachteile, kann ich als Beamter nicht mehr. Ich kann jederzeit kündigen (kann ich als Beamter nicht so einfach)

    Das kannst du als Beamter auch. Welchen Nachteil hast du da? Das Beamtenverhältnis ist keine Gefangenschaft und kann genauso schnell beendet werden. Neueinstellungen sind aber unter Umständen schwieriger.

    Ich muss mich nicht von einer Schule an die andere schieben lassen als Angestellte usw

    Doch, du bist nicht bei der Schule angestellt sondern beim Schulamt.

  • Das kannst du als Beamter auch. Welchen Nachteil hast du da? Das Beamtenverhältnis ist keine Gefangenschaft und kann genauso schnell beendet werden. Neueinstellungen sind aber unter Umständen schwieriger.

    Genau da sagst du es, Neueinstellung sind schwieriger und für das spätere Leben hat das auch Nachteile bzgl. Pension usw. beim Angestelltenverhältnis nicht.

    Doch, du bist nicht bei der Schule angestellt sondern beim Schulamt.

    Ja und trotzdem geht eine Versetzung ohne Zustimmung nicht einfach. Bei Beamten schon.

  • Mich würde interessieren, was du komkret für Vorteile siehst in einer Nicht-Verbeamtung.

    Sabbatjahr ist in By ja momentan nicht möglich, mehr arbeiten musst du auch nicht als Angestellter, kriegst halt weniger Geld (merklich weniger, ich treffe heute noch meine Freundin, die 10 (?) Jahre als Angestellte tätig war und nun endlich verbeamtet wurde, die frage ich) und ansonsten kann ich dir bei meinen Kollegas nicht sagen, wer angestellt und wer verbeamtet ist. Schauen gleich aus, die Leut´;)

    Aber im Ernst, von welcher "Flexibilität" sprichst du? Als Beamter kannst du dich ja versetzen lassen, grad bei MS sollte das derzeit doch problemlos möglich sein, weil es eh zu wenige L gibt.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Als Beamter kannst du dich ja versetzen lassen

    Als Beamter kannst du dich hier nur mit Länderfreigabe versetzen lassen, innerhalb des Bundeslandes auch.
    Als Angestellter bekomme ich Erfahrungsstufe 5 unabhängig von meiner Zeit in der Schule als Beamtin nur das was sie mir an Erfahrungsstufen anrechnen und damit ist es eben in Berlin z.B. keinesfalls mehr finanziell deutlich attraktiver.


    Als Angestellte habe ich keinerlei Probleme mit Elternzeitende usw. da melde ich das alles nur an, was meine Schulleitung oder das Schulamt davon hält hat mich nicht zu interessieren, es läuft so, wie ich es da will (und da wo sie es anders versucht haben mit Ferien aussparen usw. sind sie auf dem Klageweg dann korrigiert worden, das das sehr wohl alles zulässig ist).


    Sabbatjahr geht hier natürlich noch, Teilzeit auch.


    Als Angestellte brauche ich mich oft nicht mit irgendwelchen Krankenkassentheatern auseinandersetzen, wenn ich nicht Vollzeit arbeite, dann bin ich nämlich pflichtversichert und das spart viel Stress.


    Ich kann streiken (wobei ich das ja auch evtl. als verbeamteter Lehrer kann, das ist ja gerade beim EU-Gericht).

  • grad bei MS sollte das derzeit doch problemlos möglich sein, weil es eh zu wenige L gibt.

    Genau weil es zu wenig gibt, kommen die meisten Kollegen erst raus, wenn die Schulleitung sie gehen lassen muss als Beamter, aber das werde ich natürlich mit der Schulleitung auch noch klären. Als Angestellter gehe ich einfach, bedarf mich einfach einem Schriftstück und gut ist.

  • Eine Freundin von mir ist mit einem baptistischen Pastor verheiratet, die wechseln häufig nach einigen Jahren die Stelle, gerne quer durch Deutschland.Sie hat bislang an vier Schulen in drei Bundesländern gearbeitet, das hätte im Beamtenverhältnis nie funktioniert.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Du kennst Leute ;)


    Ja, aber wer zieht denn freiwillig alle 2-3 Jahre um, das meine ich. Ist die Verwandtschaft beim Zirkus oder wie...

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Du kennst Leute ;)


    Ja, aber wer zieht denn freiwillig alle 2-3 Jahre um, das meine ich. Ist die Verwandtschaft beim Zirkus oder wie...

    Alle 2-3 Jahre nicht, eher so alle 8-10 Jahre. Und da kommen bei 40 Jahren Berufstätigkeit schon einige Stellen zusammen. Manche Tätigkeiten sind auch durchaus von vornherein zeitlich begrenzt, z. B. Jugendpastor_in, andere möchte man vielleicht nicht ein ganzes Berufsleben ausüben, z. B. Krankenhausseelsorge, und manchmal möchte man sich auch einfach mal verändern. Als angestellte_r Ehepartner_in nimmt man seine Versicherung dann einfach mit.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Ja, aber alle 10 Jahre die Schule wechseln sollte auch als Beamter kein Problem darstellen (bei mir ist es inkl Ref die 3. Schule).

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Außerdem hast du (zumindest in BaWü) ein Deputat von 28 Stunden, d.h. 3 Stunden mehr als verbeamtete KuK

    Beleg? Das höre ich zum ersten Mal. Kann es sein, dass du von Fachlehrern sprichst? Ich habe jedenfalls das gleiche Deputat wie verbeamtete Kollegen. Das hat auch mit dem Beschäftigungsstatus nichts zu tun.

  • Also da würde ich mir doch sehr gut überlegen, ob ich allein wegen der (vermeintlichen) Flexibilität auf die Vorzüge des Beamtenstatus verzichten wollen würde. Du hast als Angestellter im Endeffekt locker 500-800€ weniger netto. Außerdem hast du (zumindest in BaWü) ein Deputat von 28 Stunden, d.h. 3 Stunden mehr als verbeamtete KuK. Und auch von der Flexibilität wirst du nicht groß was haben. Denn das System ist geprägt vom Beamtentum. Würdest du an eine andere Schule wollen, bist du z.B. genauso davon abhängig, ob es Bedarf gibt oder nicht. Bzw. ob es für dich Ersatz gibt oder nicht. Klar, du kannst den Arbeitgeber (sprich das Bundesland) einfacher wechseln, aber ganz ehrlich: wie oft macht man das? Wenn überhaupt.


    Zudem hat man auch innerhalb des "Systems" viele Möglichkeiten, sich zu verändern. Sabbatjahr, Auslandsschuldienst, Beurlaubung in den Privatschuldienst, Abordnung ans RP, ZSL, IBBW, oder auch an Hochschulen. Außerdem ist das Land ein SEHR familienfreundlicher Arbeitgeber. Da schüttel ich als (kinderfreie) Person oft den Kopf, was Eltern da teilweise "ermöglicht" wird... Ohne dass es sich auf den Lohnzettel auswirkt. Alter Verwalter...


    Also ich würde dir empfehlen, da nochmal in dich zu gehen. Ich sehe keinerlei Vorteile, auf den Beamtenstatus zu verzichten.

    ??? Bist du sicher? Oder verwechselst du Gymnasialkollegen mit Fachlehrern, die dank anderer/fehlender Ausbildung nicht verbeamtet werden?


    Unser angestellter Kollege (wir haben nur einen) unterrichtet nicht mehr, dank Schwerbehinderung sogar weniger.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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