Geldgeschäfte an Schulen

  • Liebes Forumskollegium, es war hier ja schon öfter mal "Geldverwaltung bei Klassenfahrten" Thema. Es ist ja offenbar ein weitreichendes Problem an Schulen, ich bekomme es nun nicht nur bei der Arbeit, sondern auch bei meinen Kindern immer wieder mit, also an 3 verschiedenen Schulen. Wer sammelt das Geld bei Ausflügen ein? Auf welches Konto kommt es und wer darf das privat? (Eltern/Lehrpersonen?)

    Wer übernähme die Verantwortung, wenn es gestohlen würde bei Barlagerung? Darf man sowas über den Förderverein laufen lassen? Wieso gibt es keine vernünftigen Schulkonten?


    Offenbar gibt es dieses Problem immer noch und ich frage mich, wie man dem mal offiziell ein Ende bereiten könnte. Es muss doch zumindest landesweite Lösungen möglich sein, bräuchte man dafür eine Gesetzesänderung und wenn ja, welche?

  • Bei uns läuft alles über ein offizielles Konto der Schule (wir haben also ein "vernünftiges Schulkonto"). Die Eltern zahlen Beträge darauf ein bzw. lassen abbuchen. Die Rechnungen für einen Ausflug / eine Exkursion gebe ich dann im Sekretariat ab und das wird dann überwiesen.


    Der Weg dahin war allerdings lang und die Akzeptanz (bei den Eltern) entstand erst, als die Bezahlung für die Mensa auf bargeldlos (und damit Konto) umgestellt wurde (vom Betreiber).

  • wir haben also ein "vernünftiges Schulkonto")

    Und wer das nicht hat, kann eben kein Geld einsammeln. Und auch keine Veranstaltungen anbieten, für die Geld eingesammelt werden muss. So einfach ist das.


    Bar sammeln scheidet genau so aus wie Privatkonten. Ich sehe nicht, dass es irgendein Problem gäbe.

  • Wir sammeln das Geld für Ausflüge tatsächlich bar ein und geben es dann bei der SL ab.

    Geld für Klassenfahrten wird aufs Schulkonto überwiesen.

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • Ach ja.. Eine Klassenkasse habe ich nicht

    Das übernimmt eine Mutter.

    Wenn ich Geld daraus brauche reiche ich ihr meine Rechnung ein und sie gibt es mir.

  • Ich habe erst kürzlich einen Artikel dazu vom Sächsischen Lehrerverband gelesen. Es bestehe wohl die Möglichkeit, Schulkonten in Sachsen zu eröffnen und das dann alles über dieses Konto laufen zu lassen.

    Als Schule muss man dazu jedoch eine Person bestimmen, die dieses Konto verwaltet und das sei keine originäre Aufgabe einer Lehrkraft. Soweit zumindest die Theorie…


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das über den Förderverein und dessen Konto rechtlich okay ist, aber das mögen die Experten klären.

  • Wir haben ein Schulkonto und dürfen gar kein Geld bar einsammeln. Klassenfahrten werden am Ende darüber abgerechnet und von den Konten der Eltern eingezogen. Überrascht hat mich aber die Aussage der Sekretärin bei der letzten Konferenz. Wenn man Geld im Voraus benötigt z. B. Für einen Teil eines Ausflugs/einer Klassenfahrt, erhält man einen Vorschuss von bis zu 1.000€ aufs private Konto! Das würde ich so weit es geht vermeiden.

  • Warum fragst du? Gibt es einen konkreten Anlass?

    Ja, ständig eigentlich. Wie gesagt, ich werde als Mutter damit konfrontiert, als Lehrerin und als Kollegin. Und keine Ausflüge oder niemals Klassenfahrten für alle sächsischen Schülerinnen und Schüler sind tatsächlich keine gute Lösung.

    • Offizieller Beitrag

    Und die SL schließt es dann in den Safe? Das kann ich mir höchstens für eine kleine Schule mit geduldiger Schulleitung vorstellen :grimmig:

    Die Schulleitung zahlt es dann auf ihr privates Konto ein ... denn die Kommunen, die den Schulen ein Vollzugriff-Konto zur Verfügung stellen, kann man wohl an einer Hand abzählen.

  • Wer übernähme die Verantwortung, wenn es gestohlen würde bei Barlagerung?

    Wo wird es gelagert?

    In der abgeschlossenen Schule?

    Im abgeschlossenen Lehrerzimmer?

    In einem abgeschlossenen Fach mit Holztür?

    Dann ist die Lehrkraft verantwortlich, die es so unsicher aufbewahrt. (Ja, es gibt Gerichtsurteile, die dies so festgestellt haben.)


    Im Schultresor ist Bargeld meist auch nur bis zu einer bestimmten Summe versichert (... wenn überhaupt ...) - und diese Summe ist recht niedrig, wenn man z.B. bei 25 SuS Geld für Busfahrt und Eintritt einsammelt.

    • Offizieller Beitrag

    Und solange es Schulleitungen oder KollegInnen gibt, die das dann trotzdem über ihr privates Konto laufen lassen, gibt es seitens der Kommunen keine Handlungsnotwendigkeit.
    Ich verstehe es nicht, wieso das auch an meiner neuen Schule noch so gemacht wird - aber sobald die erste Fahrt ansteht, für die ich Geld einsammeln muss, werde ich das thematisieren. Ich bin Lehrer und kein Banker oder Buchhalter.

  • Ich verstehe es nicht, wieso das auch an meiner neuen Schule noch so gemacht wird - aber sobald die erste Fahrt ansteht, für die ich Geld einsammeln muss, werde ich das thematisieren.

    Du könntest das auch schon vorher thematisieren, so als koordinierende Lehrkraft.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

Werbung