Geldgeschäfte an Schulen

  • Das macht man, wenn man als Lehrer sein Geld privat einzahlt

    Ja, mit dem eigenen Geld kann auch eine Lehrerin machen, was sie will. Das darf sie auch in einer Plastiktüte am Bahnhof liegen lassen.

    Bzgl. der Veruntreuung: der Täter muss vorsätzlich das Geld veruntreut haben. Nur dann ist der Strafbestand erfüllt. Im Falle einer Pfändung oder des eigenen Todesfalls (da kann es dem Täter eh egal sein) ist kein Vorsatz zu sehen, dass das Geld nicht der eigentlichen Bestimmung zugute kommt. Also: keine Veruntreuung.

    Nein. Nach wie vor bin ich keine Juristin, ich sehe es aber anders


    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 266 Untreue

    (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

    Wenn man das fremde Geld auf ein Konto einzahlt, auf dem es nicht sicher ist, also z. B. nicht pfändungssicher, hat man die fremden Vermögensinteressen nicht ausreichend wahrgenommen.


    Jeder kleine Verein hat ein Konto, damit das Vereinsgeld nicht mit dem Privatvermögen der Vorstandsmitglieder vermischt wird. Genau wegen so etwas. Genau wegen so etwas.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man das fremde Geld auf ein Konto einzahlt, auf dem es nicht sicher ist, also z. B. nicht pfändungssicher, hat man die fremden Vermögensinteressen nicht ausreichend wahrgenommen.

    Das mag dann juristisch fahrlässig eingestuft werden. Das ist aber kein vorsätzliches Handeln.

  • Kann juristisch (im Sinne der Veruntreuung) schief gehen.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Mit ihren juristischen Laienmeinungen sind schon andere auf die Fresse gefallen. Dann läuft es wieder auf die Frage hinaus, warum man sich die Scheiße antun soll.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Gab es denn in den letzten 50 Jahren jemals eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen dieser Kontenregelung oder eben Nichtregelung?


    Ja, ich bin absolut dafür, dass Berufliches beruflich bleibt und Privates privat. Ja, ich finde es bescheuert, dass es da keine vernünftige gesetzliche Regelung gibt, die auch überall umgesetzt wird.


    Dennoch stellt sich mir die Frage, ob es schon jemals wirklich einen schwerwiegenden Fall der Veruntreuung o.ä. gab.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Dennoch stellt sich mir die Frage, ob es schon jemals wirklich einen schwerwiegenden Fall der Veruntreuung o.ä. gab.

    Ja klar, dafür muss man auch keine 50 Jahre, sondern nur knapp 5 Jahre in die Vergangenheit schauen. Nur sind die nicht alle mit so großem Medienecho abgelaufen wie im Fall des Lehrers vor dem Bensheimer Amtsgericht, der jahrelang aktiv Gelder umgeleitet hatte und dementsprechend aus dem Dienst entlassen wurde. Bereits 1 Jahr vorher wurde z.B. ein stellv. SL zu einer Haftstrafe verurteilt, der private Schulden vorübergehend durch Zugriff auf dienstliche Gelder (u.a. Gelder für Schulfahrten) ausgeglichen hatte, dann aber wieder zurückgezahlt hatte. Hier war nicht einmal ein materieller Schaden entstanden, was aber nichts an der Strafbarkeit der Handlung änderte. Diesen bekannten Fällen ist natürlich gleich, dass es dort nicht nur um größere Summen, sondern auch um aktive Kontobewegungen ging. Die Gefahr, sich durch eine saubere Verwaltung von Geldern auf dem eigenen Konto strafbar zu machen, dürfte minimal sein.


    Ich finde dennoch nach wie vor, dass die Richtung der Diskussion grundsätzlich falsch ist. Es geht nicht darum, dass dies explizit verboten wäre (bis auf mindestens in den bereits benannten Bundesländer NDS und Hessen), sondern dass es schlicht nicht die Aufgabe der Lehrkraft aus, private Konten für den Zahlungsfluss dienstlicher Gelder bereitzustellen....genausowenig wie es eben Aufgabe der Lehrkraft ist, die sachliche Ausstattung am Arbeitsplatz aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Ist auch nicht verboten, aber ganz klar ebenfalls Aufgabe des Schulträgers.

  • Ja, ich finde es bescheuert, dass es da keine vernünftige gesetzliche Regelung gibt, die auch überall umgesetzt wird

    Wozu muss das gesetzlich geregelt werden? In keinem anderen Job von mir wurde von mir erwartet ein privates Konto für die Arbeit zu verwenden. Warum geht das im öffentlichen Dienst nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Weil du Schulleitung bist. Das ist hier aber nicht jeder.

    Auch bei einem Nicht-Schulleiter wäre es rechtlich nicht angreifbar.

    Aber: ich würde es von einem Nicht-Schulleiter nicht erwarten. Da sollte schon der Schulleiter einspringen. Dafür bekommt er A14.


    Bzgl. der Beispiele von Seph: wie du sagst, die Gefahr ist bei sauberer Buchhandlung minimal. Ich würde sogar sagen: ausgeschlossen.


    Ich gebe dir aber recht - es geht nicht um die rechtliche Beurteilung. (Da habe ich nur wegen dem falschen Nebelkerzen-Argument von O. Meier drauf rumgeritten.)
    a) es geht um eine praktische Lösung vor Ort.

    b) es geht um eine generelle Lösung. Aber der Ansatz "Wir machen keine Klassenfahrt mehr, wenn ..." ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz. Ich denke, es ist Aufgabe der Verbände, da für eine generelle, allgemein-gültige Regelung "von oben" zu sorgen und damit Rechtssicherheit (im Sinne von: klare Anweisung an den Träger "stellt ein Konto zur Verfügung") herzustellen. Aber auf politischem Weg und Verbandsebene.

  • Nochmal: es gibt kein Problem, auch ohne Schulkonto nicht. Also braucht man auch keine Lösung.


    Die Schulträgerin entscheidet. Wenn die Schulträgerin keine Tafel in die Klassen hängt, kann ich nichts anschreiben. Wenn es keine Sporthalle gibt, kann kein Sport unterrichtet werden. Und wenn es kein Schulkonto gibt, kann kein Geld verwaltet werden.


    Was davon sollte für mich ein Problem darstellen? Was davon betrifft mich als Privatperson? Und was davon sollte ich privat ändern wollen?


    Wenn das Land möchte, das Klassenfahrten stattfinden, sorgt es bitte für die nötigen Voraussetzungen. Wenn es ohne klarkommt, können sie alles so lassen.


    Ich weiß nicht, warum da noch „Verbände“ irgendetwas „politisch“ regeln sollten.

  • Anders lassen sich Ausflüge, Klassenkassenbeiträge und Klassenfahrten nicht organisieren.

    Doch, natürlich. In bar. So, wie das lange üblich war und teilweise auch noch ist.

    Ich habe diese Angelegenheiten selbst längerüber mein Konto gemacht, das hat mich aber genervt. Seit letztem Schuljahr mache ich alles nur noch in bar.

  • Für andere ist es aber ein Problem, wie bereits ausgeführt.

    Sie machen es zu ihrem Problem bzw. sie schaffen erst eines.


    In meiner Eigenschaft als Lehrkraft, finde ich es schon schade, wenn bestimmte Dinge nicht gehen, die möglich wären. Der geringere Wirkungsgrad verschlechtert meinen Output.


    Aber das ist dienstlich. Und wenn ich dienstlich nichts regeln kann, bleibt es eben ungeregelt. Da werden weder private Ressourcen noch private Zeit investiert.


    Als Privatperson habe ich kein Problem. Da amüsiere ich mich darüber, wie schlecht vieles an Schulen läuft, das total einfach sein könnte. Und

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nach meiner ersten Klassenfahrt, vor der ich 4500€ in cash eingesammelt und im Rucksack nach Hause geradelt hatte, habe ich ein Onlinekonto eröffnet. Das ist kostenlos und macht die Buchhaltung so einfach, dass ich damit nun auch sämtliches Klimpergeld überweisen lasse. Ob das nun 100% rechtssicher ist, ist für mich da auch eher nachrangig. Wenn Eltern, Kinder und Kollegen erwarten, dass Klassenfahrten stattfinden, muss eine praktikable Lösung her.

  • Wenn Eltern, Kinder und Kollegen erwarten, dass Klassenfahrten stattfinden, muss eine praktikable Lösung her

    Die nusst aber nicht du auf deine Kosten herbeiführen. Ein echtes Schulkonto des Schulträgers ist ebenso praktikabel, zusätzlich aber noch rechtssicher.

  • Die nusst aber nicht du auf deine Kosten herbeiführen. Ein echtes Schulkonto des Schulträgers ist ebenso praktikabel, zusätzlich aber noch rechtssicher.

    Gekostet hat mich das Konto nichts außer etwas Zeit. Die habe ich aber schon lange wieder drin, weil ja das Aufreissen der Umschläge und Zählen des Klimpergelds entfällt. Bis vielleicht irgendwann ein Schulkonto kommt, bin ich schon mindestens wieder dreimal auf Klassenfahrt gewesen. Bis dahin muss ich das regeln.

  • Ob das nun 100% rechtssicher ist, ist für mich da auch eher nachrangig.

    Diese Einstellung ist nicht ungefährlich. Wenn’s kommt, kommt’s dicke.


    Wenn Eltern, Kinder und Kollegen erwarten, dass Klassenfahrten stattfinden, muss eine praktikable Lösung her.

    Eben. Und bis die da ist, löschen läuft halt nix.

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