Geldgeschäfte an Schulen

  • Ich finde diese Äußerung bzgl. deines "Bildes" reichlich irritierend, um nicht zu sagen "daneben" (zumindest gehe ich davon aus, dass sie negativ gemeint ist).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Vor ein paar Tagen kam die Mail mit den Infos zur Einführung eines Schulkontos beim Schulträger. Der Keks ist für mich also quasi gegessen. Umsetzung erfolgt bis zum kommenden Schuljahr.

    Fein. Es geht also doch. Ob die Schulträgerin ohne Einsatz des Privatkontos schon eher aktiv geworden wäre, werden wir nicht erfahren.


    Für alle anderen. Lasst euch nichts erzählen. Schulträgerinnen können das im Gesetz vorgesehene Verfahren zur Zahlungsabwicklung implementieren. Eventuelle oder angebliche Hindernisse können ausgeräumt werden.

  • Und was willst du mit deinem Beitrag sagen? Dass es wichtig ist, wenn alle Meinungen der Teilnehmenden am Thema feststehen, alles nochmal zu wiederholen, immer und immer wieder?

    Abba sischa sischa, woer sin doch hej inn et lehrer*innenforum.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Fein. Es geht also doch. Ob die Schulträgerin ohne Einsatz des Privatkontos schon eher aktiv geworden wäre, werden wir nicht erfahren.

    Stimmt. Wir werden aber auch nie erfahren, ob es nicht so gewesen wäre. Also: entweder kannst du irgendwelche Vermutungen in den Raum stellen ... oder du lässt einfach die Fakten im Raum stehen und gibst ihnen eine Lobby: auch mit dem Einsatz eines Privatkontos und dem Gespräch mit dem Schulträger ist ein Wandel möglich.

    Schulträgerinnen können

    Aber sie müssen (immer noch ) nicht. Solltest du langsam mal akzeptieren.


    Und für alle hier: Manchmal (immer?) ist die Feder stärker als das Schwert.

  • Aber sie müssen (immer noch ) nicht.

    Die Schulträgerin ist für die sachliche Ausstattung der Schule zuständig. Wenn Teile des Schulbetriebes von der Existenz eines Kontos abhängen, sehe ich da nicht mehr viel pflichtgemäßen Ermessensspielraum gegen ein Konto.


    Solltest du langsam mal akzeptieren.

    Nö.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und für alle hier: Manchmal (immer?) ist die Feder stärker als das Schwert.

    Wenn das Zitat auch etwas überraschend kommt, weil vom Schreiben bislang nicht die Rede war, das Problem bleibt das Gleiche:


    Du wirfst Menschen, die mitteilen, dass sie erst auf Klassenfahrten fahren, wenn dafür ein Dienstkonto gestellt wird, indirekt vor, aggressiv, gewalttätig und gegenüber ganz konkreten Menschen unfair zu sein. Das ist ein großes Problem, weil du (hier stellvertretend für viele, viele andere Kolleg*innen) eine Verdrehung der Tatsachen vornimmst.


    Nicht die, die sich legal verhalten, sind die Unfrieden auf Erden stiftenden Bösen. Sondern die, die aus einem vor Jahrzehnten gemachten Planungsfehler, einer Gesetzeslücke oder übersehenen Schludrigkeit eines Vorvorgängers heraus immer weiter etwas Falsches tun, um nicht anzuecken, bringen die in Misskredit, die sich eigentlich genau richtig verhalten.


    Siehe Klassenfahrtthread und Susanneas Begründung, warum ausgerechnet der ein Kollegenschwein sein soll, der sagt, dass er nicht 24 Stunden wach sein und Verantwortung übernehmen kann.

  • Du wirfst Menschen, die mitteilen, dass sie erst auf Klassenfahrten fahren, wenn dafür ein Dienstkonto gestellt wird, indirekt vor, aggressiv, gewalttätig und gegenüber ganz konkreten Menschen unfair zu sein.

    Nein. Vielleicht solltest du beim Reagieren auf ein Sprichwort auch den Thread und meine hier seit Wochen geäußerten Position im Kopf haben.


    Im Zusammenhang des Threads und meiner Aussagen hier, sehe ich das Schwert nicht als Symbol für das aggressive, gewalttätige, sondern nur als Zeichen für einen offen ausgetragenen Konflikt, hier mit Worten und absoluten Positionen.


    Ich glaube aber, ich habe oft genug geschrieben, dass ich NIEMANDEM vorwerfe, wenn er sich auf diese Position "Ohne Konto der Stadt keine Klassenfahrt" stellt. Warum auch. Das darf gerne jeder machen. Alles gut.

    Ich stehe aber mehr auf den Austausch und Kompromisse und Lösungen und versuche so zum Ziel zu kommen. Nicht mit absoluten Positionen mit hohem Konflikt-Potential.

  • Ich glaube aber, ich habe oft genug geschrieben, dass ich NIEMANDEM vorwerfe, wenn er sich auf diese Position "Ohne Konto der Stadt keine Klassenfahrt" stellt. Warum auch. Das darf gerne jeder machen. Alles gut.

    Ich stehe aber mehr auf den Austausch und Kompromisse und Lösungen und versuche so zum Ziel zu kommen. Nicht mit absoluten Positionen mit hohem Konflikt-Potential.

    Die angedeutete Dichotomie stimmt halt nicht. Eine klare Haltung heißt nicht, dass man sich nicht austauscht, keine Kompromisse eingeht oder ein gesteigertes Interesse an Konflikten hat.


    Ich habe aber auch mit der Schulträgerin nichts zu verhandeln. Sie trifft eine Entscheidung, daraus ergeben sich Konsequenzen.


    Ich mache halt viele Probleme nicht zu meinen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Konto kriege" zu lösen. Die anderen lösen es mit "Wir brauchen mal ein Konto beim Schulträger, damit die Geldbewegungen nicht immer über mein privates Konto gehen."

    Deine Dienstleistung stellst du hoffentlich in Rechnung.

  • Aber wohl kaum über ein Konto einer Lehrerin.

    Aber natürlich werden auch die ausbleibenden Zahlungen von Beträgen auf Konten von Lehrerinnen und Lehrern und allen dazwischen und außerhalb im schlimmsten Fall auch gerichtlich eingefordert, weil die Eltern genau diesen Überweisungen schriftlich zugestimmt haben.

    Wenn du je mal eine Klassenfahrt selbst geplant hättest, würdest du wissen, dass einem Inkasso über die Schulverwaltung zahlreiche Erinnerungen durch den "Privatkontonutzer" oder den "Unterkontonutzer des Schulgirokontos" an die Zahlungspflichtigen erfolglos voran gehen, inklusive Nachfragen zu möglichen Gründen für die bisherige Nichtzahlung.

    Die auch nach eingehender Befragung fehlende oder unbegründete Nichtzahlung könnte eine Vermeidung der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung und somit eine Schulpflichtverletzung darstellen, insofern wird hier die Schulvewrwaltung aktiv und nennt die Frist für die ausstehende Zahlung, die zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit zur Überprüfung des Zahlungseingangs auf ein städtisches Konto erfolgt.

    Für Gerichte spielt die Frage nach privaten oder schulischen Konten keine Rolle, sie überprüfen im Streitfall, ob eine Genehmigung der Schulfahrt durch den Schuleiter oder die Schulleiterin oder alle dazwischen und außerhalb vorliegt: Danach richtet sich die Frage nach einer rechtmäßig organisierten Schulfahrt, nicht deine Annahme, es dürfe grundsätzlich keine Einzahlungen von Geldern auf Privatkonten für Schulfahrten geben. Solch eine Untersagung müsste ausdrücklich in entsprechenden kommunalen Weisungen geregelt werden. Und so etwas gibt es tatsächlich.

    Aber mittlerweile glaube ich zu verstehen, dass dich nur etwas übezeugt, was du unabhängig vom Wahrheitsgehalt für richtig hälst. Insofern passt deine signature absolut zutreffend: "Fakten haben keine Lobby"

  • Die auch nach eingehender Befragung fehlende oder unbegründete Nichtzahlung könnte eine Vermeidung der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung und somit eine Schulpflichtverletzung darstellen, insofern wird hier die Schulvewrwaltung aktiv und nennt die Frist für die ausstehende Zahlung, die zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit zur Überprüfung des Zahlungseingangs auf ein städtisches Konto erfolgt.

    Und warum sollte das in diesem Fall dann doch über ein Konto des Schulträgers funktionieren und sonst nicht bereits im Regelfall?

  • Deine Beiträge lesen sich so, als wärst du schon länger nicht auf Klassenfahrt gefahren, aber ich kann mich irren.

    Auch das wäre ja nicht relevant für die Diskussion!

    Ich beute mich auch schon länger nicht mehr auf Klassenfahrten aus, die Rechtslage zu Dienstzeiten auf Klassenfahrten hat sich aber in den letzten Jahrzehnten meines Wissens nicht geändert.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Naja, es lässt sich nunmal gut Ratschläge geben, wenn man Kollegen den Vortritt lässt.

    Nun. Ich lasse niemandem den Vortritt. Ich rate davon ab, zu fahren. U. a. wegen Dienstzeiten, die jenseits der physischen Grenzen liegen.


    Ich rate daher dazu, einen Dienstplan zu erstellen, der mit der Beantragung der Fahrt eingereicht wird. Ich rate dazu, auch alles andere vorab zu klären und als Teil des Antrags einzureichen.


    Die meisten Kolleginnen hören nicht auf mich. Ich sage ihnen, dass ich das dumm finde.


    Ich rate dazu, die relevanten Vorschriften zu lesen. Die interessieren nicht alle.


    Ich rate davon ab, private Konten zu verwenden.


    Das sind meine Ratschläge. Die resultieren aus meinen Erfahrungen. Ich gebe sie gerne auch jungen Kolleginnen, die das erste Mal fahren.


    Wann muss meine letzte Fahrt gewesen sein, damit ich diese Ratschläge geben darf?

Werbung