Schulwechsel von Schülern NDS --> NRW

  • Moin,


    mal eine persönliche Frage: Wie läuft der länderübergreifende Schulwechsel von Niedersachsen nach NRW ab, wenn das Kind zuvor in Niedersachsen eine IGS (integrative Gesamtschule, gibt in Niedersachsen ja außer IGS und Gymnasium keine andere Schulform mehr) besucht und an eine Realschule in NRW wechseln soll. Bei mir steht die Frage in einem Jahr (also Sommer 2024) im Raum. Das Problem dabei ist, daß es an der IGS in Niedersachsen keine Noten gibt. Es gibt nur "E = (Ziel) erreicht, TE = (Ziel) teilweise erreicht und NE = (Ziel) nicht erreicht" auf den Zeugnissen. Vom Leistungsvermögen würde ich auf "Realschule" tippen, zumindest rücken die Kollegen aus dem anderen Bundesland auf Nachfrage dann doch mit Noten (1-6) und Empfehlungen raus. Aber da braucht man doch bestimmt ein Überweisungszeugnis oder sowas? Wie läuft das ab?


    Gleiches gilt fürs andere Kind, das nächstes Jahr die Grundschule verläßt. Da gibt es in Niedersachsen ja wahrscheinlich nur die Empfehlung fürs Gymnasium oder für die IGS, eben weil es nichts Anderes mehr gibt. Braucht man da irgendwelche speziellen Formulare für den Bundeslandwechsel?


    Ich frage mich aktuell, wer sich dieses Nicht-Notensystem auf der IGS in Niedersachsen hat einfallen lassen. Angeblich soll "erreicht" der Note 1-2, "teilweise erreicht" der Note 3-4 und "nicht erreicht" der Note 5-6 entsprechen. Da aber insb. bei "teilweise erreicht" meine Frau schon sehr daran interessiert ist, ob es sich dabei um eine 3+ oder eine 4- handelt, fragt sie eh bei allen Lehrern nach.

    Als Außenstehender (z.B. Arbeitgeber), der so ein Zeugnis ließt und entscheiden soll, ob er dem Schüler einen Praktikumsplatz anbietet, würde ich so ein Zeugnis wie folgt lesen:

    • E (erreicht) = Note 4 (=bestanden)
    • TE (teilweise erreicht) = Note 5
    • NE (nicht erreicht) = Note 6

    Als Lehrer aus NRW hatte ich NE zuerst gar mit "nicht erteilt" übersetzt. Tut man irgendjemandem mit solchen Zeugnissen einen Gefallen? Ich denke nicht.


    Aber jetzt zurück zur Ausgangsfrage: Wenn es im Sommer 2024 von Niedersachsen nach NRW geht, welche Formulare brauchen wir da und wie müssen die Zeugnisse aussehen? Gibt es etwas Besonderes zu beachten?

    • Offizieller Beitrag

    (integrative Gesamtschule, gibt in Niedersachsen ja außer IGS und Gymnasium keine andere Schulform mehr)

    Bitte keine Generalisierung, das ist faktisch falsch.
    An meinem alten, niedersächsischen Wohnort gibt es eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium, im Nachbardorf eine Oberschule.
    Die Schulen sind also durchaus in der Lage, eine schulformabhängige Empfehlung zu formulieren.

    Dasselbe für die Notenskala und Empfehlung für eine andere Schulform. In welcher Klasse geht das Kind jetzt? Zumindest ab Klasse 8 wäre es kein niedersachsenweites Ding für die fehlenden Noten, da die eine Gesamtschule, die ich gerade überprüft habe, Noten ab der 8. Klasse hat (oh mein Gott, nur die 153. Bestätigung, wie gut es ist, dass ich dort das Angebot nicht angenommen habe)

  • Bitte keine Generalisierung, das ist faktisch falsch.
    An meinem alten, niedersächsischen Wohnort gibt es eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium, im Nachbardorf eine Oberschule.

    Auf niedersächsischer Seite ist die nächste Realschule 97km weit weg (einfache Strecke). Außer IGS gibt es zumindest hier auf niedersächsischer Seite nichts mehr.

    Dasselbe für die Notenskala und Empfehlung für eine andere Schulform. In welcher Klasse geht das Kind jetzt? Zumindest ab Klasse 8 wäre es kein niedersachsenweites Ding

    Zur Zeit noch in die 7. Klasse, im Sommer 2024 wäre dann die 8. Klasse beendet. Notenzeugnisse gibt es in der aktuellen IGS nur in den Klassen 9 und 10.

  • Auf niedersächsischer Seite ist die nächste Realschule 97km weit weg (einfache Strecke). Außer IGS gibt es zumindest hier auf niedersächsischer Seite nichts mehr.

    Das mag für eine konkrete Region gelten, ist aber bei weitem nicht allgemeingültig. Niedersachsen kennt nach wie vor ein mehrzügiges Schulsystem mit Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, kooperativen Gesamtschulen, integrierten Gesamtschulen und Gymnasien. Dementsprechend ist die - im Übrigen unverbindliche - Schullaufbahnempfehlung auch nicht nur auf Gymnasium oder Gesamtschule beschränkt (siehe hierzu u.a. https://www.google.com/url?sa=…D606BGXDLtV5&opi=89978449

    ).


    Welchen Jahrgang schließt das Kind denn im Sommer 2024 ab? Eigentlich müsste ein einfaches Abschlusszeugnis mit dem entsprechenden Lernentwicklungsbericht ausreichen, es findet ohnehin keine Versetzung, sondern ein Aufrücken statt. Die Schulform selbst wählen auch in NRW die Eltern aus, dafür braucht es auch keine entsprechende Schulformempfehlung (vgl. §1 APO-S I NRW). Das dürfte m.E. auch für Bundeslandwechsel nach der 4. Klasse übertragbar sein.

    • Offizieller Beitrag

    Welchen Jahrgang schließt das Kind denn im Sommer 2024 ab? Eigentlich müsste ein einfaches Abschlusszeugnis mit dem entsprechenden Lernentwicklungsbericht ausreichen, es findet ohnehin keine Versetzung, sondern ein Aufrücken statt. Die Schulform selbst wählen auch in NRW die Eltern aus, dafür braucht es auch keine entsprechende Schulformempfehlung (vgl. §1 APO-S I NRW). Das dürfte m.E. auch für Bundeslandwechsel nach der 4. Klasse übertragbar sein.

    Ja, wobei Schulen, die voll genug sind und sich selbst was einbilden, dann durchaus auf die nächste Schule verweisen.
    (und einige Schulen sind auch tatsächlich voll, da ist ein Zeugnis, das wenig lesbar ist, tatsächlich nicht hilfreich-)

    Allerdings gehe ich davon aus, dass die komplette Notenfreiheit an der Schule nicht dazu führt, dass die Lehrkräfte nicht mehr in der Lage sind, auf welchem guten, ausreichenden oder befriedigenden Niveau von welchem Lehrplan (Schulform) die Leistungen anzusiedeln sind.

  • Allerdings gehe ich davon aus, dass die komplette Notenfreiheit an der Schule nicht dazu führt, dass die Lehrkräfte nicht mehr in der Lage sind, auf welchem guten, ausreichenden oder befriedigenden Niveau von welchem Lehrplan (Schulform) die Leistungen anzusiedeln sind.

    Das teile ich. Die "Notenfreiheit" ist ja nicht mit einem Verzicht auf Beobachtungen und Beurteilung dieser Beobachtungen verbunden, sondern bedeutet lediglich den Verzicht auf die nicht unumstrittenen Ziffernnoten. Gleichwohl weisen die betreffenden Schulen ja sehr wohl den erreichten Kompetenzgrad in Lernentwicklungsberichten aus, aus denen man i.d.R. auch entnehmen kann, wie gut ein Schüler in einer bestimmten Schulform zurecht käme. Unschärfer als die Abbildung dieser Kompetenzen durch Ziffernnoten ist das jedenfalls auch nicht.

  • Gleichwohl weisen die betreffenden Schulen ja sehr wohl den erreichten Kompetenzgrad in Lernentwicklungsberichten aus, aus denen man i.d.R. auch entnehmen kann, wie gut ein Schüler in einer bestimmten Schulform zurecht käme. Unschärfer als die Abbildung dieser Kompetenzen durch Ziffernnoten ist das jedenfalls auch nicht.

    Letzteres würde ich bestreiten.

    Textgutachten sind in weiten Teilen Geschwafel ohne inhaltlichen Mehrwert, oft kommt dann noch die Vorgabe hinzu, das bestimmte Formulierungen positiv sein müssen oder positive Aspekte betonen sollen.

  • Die Lernentwicklungsberichte, die ich bislang gesehen habe, weisen fachbezogen jeweils mehrere Schlüsselkompetenzen der jeweiligen Jahrgangsstufe und den erreichten Kompetenzgrad aus und sind damit aussagefähiger als die Zusammenfassung aller Fachleistungen in nur einer Ziffernnote. Ich will aber damit gar nicht aussagen, dass es an einigen Schulen nicht auch sinnentleertes Geschwafel in diesen gibt.

  • Am Ende der Grundschule muss beantragt werden, dass man ein schriftliches Empfehlungsschreiben wünscht, ansonsten gibt es das nicht.


    Bei den Beratungsgesprächen im Herbst bzw. Frühjahr der 4. Klassen wird das mit abgefragt.


    Als Empfehlung würde ich schriftlich keine Unterscheidung zwischen IGS, Oberschule, HS, RS, Gym treffen. Früher stand dort eine Empfehlung HRGym und die möglichen zu wählenden Schulen.


    Wichtig sind Bewerbungs-Stichtage, in NDS bewirbt man sich derzeit mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, das war auch schon mal anders.

  • Auf niedersächsischer Seite ist die nächste Realschule 97km weit weg (einfache Strecke). Außer IGS gibt es zumindest hier auf niedersächsischer Seite nichts mehr.

    Zwischen dieser IGS und der fast 100 km entfernten Realschule gibt es nicht eine einzige Oberschule (die ja die "Mischform" aus Realschule und Hauptschule ist)? Ui :(.

    eine IGS (integrative Gesamtschule, gibt in Niedersachsen ja außer IGS und Gymnasium keine andere Schulform mehr)

    BTW ist eine IGS eine "integrierte Gesamtschule" ;) . Dass der Rest deines Satzes absolut nicht stimmt, haben ja chilipaprika und Seph bereits geschrieben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • Ich würde erstmal bei der potentiell aufnehmenden Schule fragen, ob die überhaupt ein Notenzeugnis brauchen und ob sie erfahrungsgemäß Kapazitäten für Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen haben. Alle außer Gymnasien kommen bestimmt auch ohne Noten klar, wenn es die an der abgebenden Schule nicht gibt. Man nimmt ja auch mal Kinder auf, die aus dem Ausland kommen oder vorher keine Schule besucht haben.

    Wichtig ist aber vor allem die Kapazitätsfrage. Eine Garantie kann keiner geben, aber wenn schon Schülerinnen und Schüler aus dem gleichen Bundesland abgelehnt werden müssen, hat man (so die eigene leidvolle Erfahrung) leider rechtlich nun mal keinen Anspruch. Dabei ist es egal, ob die Schule in NRW 2 km weit weg ist und die im anderen Bundesland 25 oder 95.


    Alles Gute!

  • Auch am Gymnasium sind die Noten und die Schulformempfehlung bei Anmeldung in Klasse 5 eigentlich egal, denn Eltern dürfen ja anmelden, wo sie wollen. Bei mehr Anmeldungen als Kapazitäten durfte an meinem alten Gymnasium auch nicht auf Basis der Schulformempfehlungen ausgewählt werden, sondern es wurde gelost. Ich weiß nicht, ob das überall so ist, aber hier konnte sich wirklich absolut jeder anmelden und hatte im Prinzip gleiche Chancen.

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