Kommunikation mit ehemaligen SuS

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine Frage zur Kommunikation mit ehemaligen Schülerinnen und Schülern. Ich habe bereits ein Thema hier im Forum dazu gelesen, konnte da aber keine wirklich hilfreiche Antwort drin finden.


    Es geht darum, dass meine ehemaligen SuS, die unsere Grundschule (Ba-Wü) nun verlassen haben, mich in ihre Whatsappgruppe eingeladen haben. Ich persönlich habe damit kein Problem, sie finden so auch keine weiteren privaten Infos zu mir, aber ich frage mich, ob es rechtlich erlaubt ist, mit ehemaligen SuS über WhatsApp zu kommunizieren bzw. dieser Gruppe beizutreten.


    Danke vorab für eure Antworten!


    Liebe Grüße


    Mariia

  • Na klar, ist es erlaubt, denn ihr steht in keinem beruflichen Verhältnis mehr. Ob es gut ist, steht auf einem anderen Blatt und kannst nur du selbst beurteilen.

    Das Ganze ist reine Privatsache.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Da das Wort Grundschule gefallen ist: Bitte bedenken, dass das Mindestnutzungsalter für What's App bei 16 Jahren liegt! Wenn die Schüler frisch aus der Grundschule draußen sind, fände ich es da schwierig, mit ihnen ein Medium gemeinsam zu nutzen, dass sie eigentlich noch gar nicht nutzen dürfen.

  • Oh, da hat gymshark natürlich Recht, „Grundschule“ hatte ich überlesen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Die eine oder andere Kollegin und ich haben wirklich eine sehr enge Beziehung zu den Kindern. Natürlich zu manchen mehr und zu anderen weniger. Viele ehemalige Schüler:innen nutzen jede Gelegenheit, uns in der Schule zu besuchen. Ich würde aber nicht einer WhatsApp-Gruppe von Elfjährigen beitreten, die zwar nicht mehr meine Schüler sind, aber die ich ja als meine Schüler kennengelernt habe. Dieser (Ehemaligen-)Klassenchat ist ein Raum, in dem die Kinder sich privat austauschen. Ich finde, dass du als Erwachsene da nicht reingehörst.


    Dazu kommt noch, was Gymshark angedeutet hat. Verhalten im Internet, Gefahren des Internet etc. sind ja Themen der Grundschule. Dann mit den Kindern über ein Medium zu kommunizieren, dass sie laut AGB nicht nutzen dürfen, ist nicht OK.


    Und auch wenn heute vielleicht 95% der Elfjährigen ein eigenes Smartphone haben und und viele davon WhatsApp und co. ohne Einschränkungen und Kontrolle nutzen dürfen - fördernswert finde ich das aus Lehrersicht nicht und würde mich auch deshalb nicht an der Gruppe beteiligen.

  • Also rechtlich sehe ich da keine Bedenken. Ich hatte schon öfter Schüler die danach gefragt haben, ob sie einen adden dürfen. Ich habe es grundsätzlich so gehalten, dass nach der Entlassung ich die Einladung angenommen habe und vorher aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht. Es macht schon Spaß, wenn dann ein paar Jahre später die ersten Baby Posts kommen oder Schüler irgendwo einen Laden aufgemacht haben u.a.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also rechtlich sehe ich da keine Bedenken. Ich hatte schon öfter Schüler die danach gefragt haben, ob sie einen adden dürfen. Ich habe es grundsätzlich so gehalten, dass nach der Entlassung ich die Einladung angenommen habe und vorher aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht. Es macht schon Spaß, wenn dann ein paar Jahre später die ersten Baby Posts kommen oder Schüler irgendwo einen Laden aufgemacht haben u.a.

    Um Himmels Willen!

    Wenn mich eines ganz bestimmt nicht interessiert, dann das 'freudige Ereignis', von dem ehemalige SuS glauben, mir berichten zu müssen!!

    Wir KuK flachsen gern mal, wann es eigentlich an unserer GRUNDschule erstmals passieren wird, dass eine Schülerin schwanger wird.

    Vor dem Hintergrund von verschobener Einschulung, 'Ehrenrunde' und anderer Kalamitäten ist das mittelfristig gar nicht so unwahrscheinlich...

    Auch aus einem medientheoretischen Blickwinkel halte ich die in Rede stehende WA-Nutzung für nicht angebracht. Ich werde mich mit Sicherheit nicht über ein Social Media-Tool vernetzen, vor dem noch kurze Zeit vorher im Rahmen von 'Medienkunde' explizit gewarnt wurde.

    Auf gar keinen Fall!

  • HappygoluckygoamAr

    Was Du auf Social Media so machst oder nicht machst ist und bleibt Deine ganz persönliche Entscheidung. Das gilt für Akzeptanz dieser Medien wie auch deren Ablehnung gleichermaßen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • HappygoluckygoamAr

    Was Du auf Social Media so machst oder nicht machst ist und bleibt Deine ganz persönliche Entscheidung. Das gilt für Akzeptanz dieser Medien wie auch deren Ablehnung gleichermaßen.

    Hm, eher bescheidener Erkenntnisgewinn...

    Was ich meinte: ich weise im Rahmen des Faches Medienkunde auf die Gefahren von WA hin (darf übrigens dienstlich nicht genutzt werden!) - da werde ich natürlich NICHT meine vorherige pädagogische Arbeit direkt mit dem Arsch wieder einreißen und mit den SuS über WA kommunizieren!

    Jetzt klar?

  • Hm, eher bescheidener Erkenntnisgewinn...

    Was ich meinte: ich weise im Rahmen des Faches Medienkunde auf die Gefahren von WA hin (darf übrigens dienstlich nicht genutzt werden!) - da werde ich natürlich NICHT meine vorherige pädagogische Arbeit direkt mit dem Arsch wieder einreißen und mit den SuS über WA kommunizieren!

    Jetzt klar?

    Man klärt auch über die Gefahren im Straßenverkehr auf und geht dennoch auf die Straße. Wenn ich potenzielle Gefahren kenne und mich achtsam verhalte, dann kann ich die Gefahren selbst in einem gewissen Rahmen minimieren.

    Wenn ich im Rahmen von Sexualkundeunterricht aufkläre, wie man eine Schwangerschaft oder Geschlechtskrankheit verhütet, warne ich ja auch nicht vor dem GV (ab einem gewissen Alter) selbst.

    Aufklärung im Rahmen des Medienunterrichts bedeutet nicht, keine Medien mehr zu nutzen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Über die Gefahren der Social Media informiert zu sein, ist doch nicht gleichbedeutend damit, dass ich deswegen diese auch verteufeln muss.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • HappygoluckygoamAr

    Das Problem in der von Dir geposteten Story ist aber das Fehlverhalten der Mitschüler verbunden mit einer widerrechtlichen Nutzung von WhatsApp.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • HappygoluckygoamAr

    Das Problem in der von Dir geposteten Story ist aber das Fehlverhalten der Mitschüler verbunden mit einer widerrechtlichen Nutzung von WhatsApp.

    Mit Verlaub, aber das is denn doch reichlich naiv "hergeleitet". Es ist ja überhaupt ganzganzganz oft menschliches "Fehlverhalten", das in die Katastrophe führt -

    WA und andere asoziale Medien bieten sogesehen den niedrigschwelligen Zutritt und die "geeigneten Tools" für derartiges Fehlverhalten.

    Oder anders: wenn die SuS nur seriös und zurückhaltend mit derartigen Medien umgehen würden, dann wäre doch alles super! Können Sie aber meist nicht, weil diese Medien kognitiv, sozial und emotional für sehr viele Kinder eine komplette Überforderung darstellen!

    Einschlägige Studien zu diesem Thema finden sich im www.

  • Mit Verlaub, das ist nicht naiv sondern realitätsbezogen. Die sozialen Medien existieren und werden durch die Jugendlichen genutzt, ob Du Das nun doof findest oder nicht. Also bleibt doch nur, den verantwortungsvollen Umgang damit zu erlernen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und was Kinder, also Menschen kleiner oder gleich 14 Jahre anbelangt.Whatsapp ist ab 16. Hier liegt es in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, welche Apps sie ihren Kindern zugestehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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