Unterricht wird live gefilmt für Schüler mit Schulangst - Erlaubt?

  • Das ist doch völlig Bundesland abhängig, wie viel Erwachsene im Raum sind.

    Ich kenne es aus Hamburg auch so, dass irgendwie immer jemand mit drin war (Doppelsteckung durch Kollegen, Sonderpädagoge, Schulbegleitung, Schulpsychologin, Studenten). Ich habe das sehr schätzen gelernt und vermisse es in BaWü, wo ich mich sehr als Einzelkämpfer fühle.


    Trotzdem ist es ein Unterschied, ob ich jemanden IM Unterricht habe, mit dem ich eben auch kommunizieren kann (und wenn es nur im vorbeigehen ein Augenrollen ist), oder ob ich theoretisch "jeden" zusehen haben könnte.

    Mit Unterricht dauerhaft streamen würde ich mich auch extrem unwohl fühlen, weil es eine unkontrollierbare Situation ist.

    Da sollte eine SL schon genau hinschauen unter welchen Umständen das für alle Beteiligten vernünftig umgesetzt werden kann, wenn überhaupt.

  • Das ist doch völlig Bundesland abhängig, wie viel Erwachsene im Raum sind.

    Ich kenne es aus Hamburg auch so, dass irgendwie immer jemand mit drin war (Doppelsteckung durch Kollegen, Sonderpädagoge, Schulbegleitung, Schulpsychologin, Studenten). Ich habe das sehr schätzen gelernt und vermisse es in BaWü, wo ich mich sehr als Einzelkämpfer fühle.

    Eher schul- als bundeslandabhängig?

    Wir haben in BW viel Doppelbesetzungen, Zusatzkräfte, Praktikantinnen etc.

  • Verstehe ich nicht. Es ist doch für das Kindeswohl völlig unerheblich, von welcher Behörde das Geld kommt. Damit um sich werfen tut keine der genannten. Je nach Problem rennt man sich die Füße wund und verzweifelt bei der Suche nach Finanzierung der benötigten Hilfen. Wenn mehr Menschen die Kraft hätten, zusätzlich zur Behinderung oder Erkrankung ihres Kindes noch vor Gericht zu ziehen, könnten sich andere Eltern das verzweifelte Rennen sparen und bekämen schneller Hilfsangebote.

    Es ging doch gar nicht darum, ob ein Kind Hilfe bekommt oder nicht. Es geht darum was passiert, sobald eine Hilfe genehmigt worden ist. Wohlgemerkt spreche ich immer noch von den §§3,5 und 35a SGB VIII, die auch noch in Verbindung mit vielen weiteren Paragrafen stehen.

    Sprich:

    Entweder A:

    Sachleistungen in Form einer pädagogischen Fachkraft, die bei einem anerkannten Jugenhilfeträger beschäftigt ist. Hierdurch ist eine fachliche Unterstützung der Fachkraft gewährleistet und darüber hinaus auch eine gewisse Kontrolle durch andere Fachkräfte (sprich ihre Leitung und das Jugendamt. Der Datenschutz wird durch den trägerinternen fachliche Austausch mit Fachkräften des eigenen Trägers ist gewährleistet. Der freie Träger ist verpflichtet erweiterte Führungszeugnisse einzufordern. Die Maßnahme wird in regelmäßigen Hilfeplangesprächen begleitet etc.

    Oder B:

    Ein persönliches Budget. Die Eltern beauftragen eine Person, die dieno.g. Rahmenbedingungen nicht hat. Diese Person ist den Forderungen der Eltern schutzlos ausgeliefert und ist oft auch fachlich gar nicht geeignet, sodass sie die Bedarfe des Kindes gar nicht immer erkennen kann. Natürlich wollen auch diese Eltern das Beste für ihr Kind. Nur gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, wie man im o.g. Beispiel von Susanea sehen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Nur gut gemeint ist nicht immer gut gemacht,...

    Wohl wahr, unsere Schulbegleitungen sind aber auch in der Regel über SGB VIII organisiert und selten überhaupt irgendwie qualifiziert.


    Wenn ein Kind also nicht von seelischer Behinderung betroffen oder bedroht ist, kann ich mir vorstellen, dass es Eltern gibt, die Hilfe lieber vom Sozialamt einklagen als ganz ohne dazustehen.

  • Vielleicht gibt es hier auch KuK, die der reinen Übertragung nicht so kritisch gegenüberstehen, aber eine durchdachte Lösung und einfache Lösung präferieren.


    Unser Medienzentrum bietet solche Geräte zum Verleih an, bei der einige der angesprochenen Probleme entweder technisch oder organisatorisch gelöst sind: AV1 Avatar


    Hatte das selbst noch nicht im Unterricht stehen, aber die Kinder bei den eingesetzten Klassen (5.-7. Klasse bei uns bislang) sind da unbefangen, die Eltern haben explizit zugestimmt und den Kollegen war es freigestellt, ob sie anschalten. Die Eltern der daheim-Kinder haben auch die Vereinbarung unterzeichnet.

    Ingesamt null Ärger diesbezüglich.


    Allgemein zu den mir hier manchmal etwas zu pauschalen Äußerungen.

    In BW gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten, wenn ein Kind nicht zur üblichen Schule gehen kann.

    Das fängt bei Hol- und Bringservice an, geht über Hausunterricht durch reguläre Lehrkräfte, bis hin zu „Krankenhausbeschulung“ usw.. Dies sind tolle Möglichkeiten, warum aber nicht Lücken schließen? Zum Beispiel für palliativ behandelte Kinder, für Kinder mit psychischen Problemen, …


    Ich bin sehr froh darüber, dass nun die Möglichkeit des Teleunterrichts hinzugekommen ist. Gerade aus den Erfahrungen aus den letzten Jahren ist mir nochmal sehr deutlich geworden, dass es nicht um die reinen Unterrichtsinhalte geht (ansonsten wären wir alle durch einen Telekolleg-Kollegen ersetzbar), sondern auch um soziale Interaktion und Eingebundenheit in die Gruppe/Klasse.

  • Danke für diesen interessanten Hinweis Flupp . Diese Avatare kannte ich tatsächlich noch nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Avatar hat auch den Vorteil, dass einige datenschutzrechtliche Aspekte besser geklärt sind. Ist aber nicht billig, das Ding.


    Lieber Threadersteller, ich finde übrigens schade, dass du dich nicht mehr zu Wort meldest, um die Lage etwas mehr aufzuklären. Dadurch wirken deine bisherigen Beiträge leider eher wie "stänkern" und weniger nach tatsächlichem Willen, sich konstruktiv auf Lösungssuche zu begeben.

  • Danke, das sehe ich genauso! Ich hatte überlegt, hier noch meinen "Senf" zum Ausgangsfall abzugeben, habe aber aufgrund der letzten Beiträge der/des TE davon abgesehen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wir hatten den Avatar bei einem krebskranken Kind im Einsatz und sehr gute Erfahrungen damit gemacht.

    Es gibt selbst in diesem Falle Lehrkräfte, die die Nutzung ablehnen.


    Und bei Schulangst dürfte die Motivation des Kindes selbst eher gering sein, da die Mitschülerinnen den Avatar umhertragen, mit nach Hause nehmen und aufladen müssen, in der Pause mit dem Kind zu Hause reden sollen.


    Aber grundsätzlich sind die eine tolle Sache.


    Beim TE frage ich mich, warum die Kommunikation schon so verkorkst zu sein scheint. Reden Schule und Elternhaus noch miteinander? Ist das Kind in psychotherapeutischer Behandlung? Sind die Auslöser für die Schulangst bekannt? Gibt es Bildungsvereinbarungen wg. des Absentismus etc.?


    Ohne den Fall zu kennen, kann man nur die Frage beantworten und die Antwort lautet eben nein, zwingen kann ihn oder sie niemand.

  • Und bei Schulangst dürfte die Motivation des Kindes selbst eher gering sein, da die Mitschülerinnen den Avatar umhertragen, mit nach Hause nehmen und aufladen müssen, in der Pause mit dem Kind zu Hause reden sollen.

    Das ist eine Möglichkeit, aber kein Muss.

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