Kosten für Lehrerplätze bei Klassenfahrt selbst tragen oder auf Eltern umlegen?

  • Du redest vermutlich von §331 StGB. Das ist einer der Gründe, warum das Ansinnen, die Eltern trotz rechtlichen Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung gegen das Land zusätzlich noch Kosten der Lehrkräfte tragen zu lassen, wirklich nicht geht. In nicht wenigen Bundesländern ist mit genau dieser Begründung übrigens selbst die Annahme von Freiplätzen (die letztlich durch Umlagen nicht anders herbeigeführt werden) ebenfalls strikt verboten.


    Um sich persönlich dagegen abzusichern, lässt man sich selbstverständlich - wie oben schon beschrieben - nicht darauf ein und fordert schriftliche Dienstanweisung zum Vorgehen an. Sollte diese noch immer seltsam aussehen, muss (!!) im Übrigen remonstriert werden.

  • Um sich persönlich dagegen abzusichern, lässt man sich selbstverständlich - wie oben schon beschrieben - nicht darauf ein und fordert schriftliche Dienstanweisung zum Vorgehen an. Sollte diese noch immer seltsam aussehen, muss (!!) im Übrigen remonstriert werden.

    Kann man sich alles sparen. Kein Geld, keine Fahrt. Fertig.

  • Kann man sich alles sparen. Kein Geld, keine Fahrt. Fertig.

    Bei vielen Kolleg*innen ist das Leben oft gar nicht so unkompliziert, deswegen fragen sie hier Sachen. Da sagt eine Schulleitung zum Beispiel "Ich sagte doch bereits, dass Sie die Fahrtkosten umlegen sollen. Das haben Ihre Kolleginnen offenbar auch hinbekommen. Das nächste Mal müssen Sie eben eine Unterkunft mit Freiplätzen suchen oder selbst zahlen. Ich muss jetzt irgendwo hin." Und dann fahren drei von vier siebten Klassen nach Hiddensee, nur die Klasse von RedPanda3191 nicht.


    Es gibt immer auch die zwischenmenschliche Seite. Niemals gibt es nur die rechtliche Seite.

  • Bei vielen Kolleg*innen ist das Leben oft gar nicht so unkompliziert, deswegen fragen sie hier Sachen. Da sagt eine Schulleitung zum Beispiel "Ich sagte doch bereits, dass Sie die Fahrtkosten umlegen sollen. Das haben Ihre Kolleginnen offenbar auch hinbekommen. Das nächste Mal müssen Sie eben eine Unterkunft mit Freiplätzen suchen oder selbst zahlen. Ich muss jetzt irgendwo hin." Und dann fahren drei von vier siebten Klassen nach Hiddensee, nur die Klasse von RedPanda3191 nicht.


    Es gibt immer auch die zwischenmenschliche Seite. Niemals gibt es nur die rechtliche Seite.

    Ja gut, dann sagt man "meiner Information nach ist die Umlage aber so nicht zulässig, lassen Sie mir dieses Vorhaben zu meiner Absicherung also doch bitte kurz als schriftliche Dienstanweisung zukommen", fertig.


    Ich würde das entgegen einer recht eindeutigen Rechtslage auch auf keinen Fall so machen.

  • Würde ich auch nicht, aber derlei Fragen kommen immer aus einem komplizierteren Kontext, ein unkomplizierter Schulleiter würde gar nicht erst ein Fass aufmachen. Deine Formulierung finde ich in jedem Falle hilfreicher.

  • Es gibt immer auch die zwischenmenschliche Seite. Niemals gibt es nur die rechtliche Seite.

    Ja. Die Antwort auf die Fragen ist trotzdem, sich nicht gegen die Rechtslage zu wenden.


    Man kann sich auch an der Schulleiterin und ihren merkwürdigen Ansichten abarbeiten. Oder man investiert die Zeit in etwas Sinnvolles, z. B. darin, den Kindern etwas beizubringen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Privat die Kosten für eine Klassenfahrt zu übernehmen nur weil sonst die Klassenfahrt ausfällt —> nett gemeint aber genau das falsche Verhalten.

    Die SL hat mir soeben geraten, mir das Geld doch von der Steuer zurückzuholen. Klingt danach, als bestehe er weiterhin darauf, dass ich selbst zahle. Das habe ich bereits abgelehnt.

  • 1. Dieser Rat vom Schulleiter geht gar nicht. Die Schulträger sind für die Kosten verantwortlich.

    2. Man erhält nicht das Geld zurück, sondern kann die Kosten von der Steuer absetzen. Das führt (meist) nicht zur Ersetzung der Fahrtkosten.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • 2. Man erhält nicht das Geld zurück, sondern kann die Kosten von der Steuer absetzen. Das führt (meist) nicht zur Ersetzung der Fahrtkosten.

    Das sehe ich genauso. Danke.


    Dass die Kosten der Lehrerplätze über die Eltern umgelegt werden dürfen, habe er auf einer Weiterbildung zum Schulrecht erfahren.

    • Offizieller Beitrag

    Solche Regelungen bedürfen einer rechtlichen Kodifizierung - im Notfall auch so herumeiernd wie in NRW.

    Vielleicht sollt man das noch einmal ganz deutlich sagen:

    Es.

    Gibt.

    Absolut.

    Keine.

    Rechtfertigung.

    Für.

    Eine/n.

    Beschäftigte/n.

    Im.

    Öffentlichen.

    Dienst.

    Bewusst.

    Rechtswidrig.

    Zu.

    Handeln.


    Wie schön, dass man offenbar immer noch moralischen Druck und strahlende Kinderaugen als Begründung dafür anführt, es dennoch zu tun. Das Land freut es, denn es kann sich darauf verlassen, dass es immer ausreichend Dumme oder wahlweise Uninformierte geben wird, die das Theater dann mitmachen und die Kosten wahlweise selbst tragen oder aktiv auf die Eltern umlegen.

  • Die SL hat mir soeben geraten, mir das Geld doch von der Steuer zurückzuholen. Klingt danach, als bestehe er weiterhin darauf, dass ich selbst zahle. Das habe ich bereits abgelehnt.

    Zum einen versucht dich dein Schulleiter noch immer dazu zu drängen, auf eine Kostenerstattung zu verzichten - vermutlich wohlwissend, dass er das gar nicht darf. Zum anderen gibt es selbst beim Spitzensteuersatz lediglich 42% der ausgelegten Kosten zurück - und das auch nur, wenn die Werbungspauschale bereits ausgereizt ist. Auf keinen Fall lässt man sich darauf ein.


    PS: Gerne nochmal: Sobald die SL die Fahrt genehmigt, sind auch die Fahrtkosten vollumfänglich zu tragen - völlig unabhängig davon, welche (unzulässigen) Nebenabreden es dazu gibt.

  • Das sehe ich genauso. Danke.


    Dass die Kosten der Lehrerplätze über die Eltern umgelegt werden dürfen, habe er auf einer Weiterbildung zum Schulrecht erfahren.

    Wer legt denn den Preis fest und sammelt das Geld ein? Wenn er das macht, wäre ich erstmal relativ entspannt. Die Aussage er habe das auf einer Weiterbildung erfahren, würde mir da reichen. Ich wusste bisher auch nur, dass es bei uns verboten ist. Mir war auch nicht bewusst, dass es deutschlandweit gilt.


    Selber bezahlen geht natürlich überhaupt nicht. Wenn ich das gerne, kann ich privat mit irgendwelchen Leuten wegfahren. Können auch gerne die Elternvertreter organisieren und ich würde vielleicht auch privat auf eigene Kosten vorbeikommen und Hallo sagen. Aber wenn ich dort hinfahre, arbeite und Verantwortung trage, zahle ich das doch nicht privat...

  • Die SL hat mir soeben geraten, mir das Geld doch von der Steuer zurückzuholen. Klingt danach, als bestehe er weiterhin darauf, dass ich selbst zahle. Das habe ich bereits abgelehnt.

    Im Normalfall wird dir das kein Finanzamt annehmen denn: Pflicht des Dienstherren!


    Ich würde mal die Rücksprache mit eurem lehrerrat bzw Personalrat suchen

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Das sehe ich genauso. Danke.


    Dass die Kosten der Lehrerplätze über die Eltern umgelegt werden dürfen, habe er auf einer Weiterbildung zum Schulrecht erfahren.

    Es geht ja nicht nur um die reinen Fahrtkosten. Dir steht auch Tagegeld zu, Eintritte etc.

  • Wie schön, dass man offenbar immer noch moralischen Druck und strahlende Kinderaugen als Begründung dafür anführt, es dennoch zu tun. Das Land freut es, denn es kann sich darauf verlassen, dass es immer ausreichend Dumme oder wahlweise Uninformierte geben wird, die das Theater dann mitmachen und die Kosten wahlweise selbst tragen oder aktiv auf die Eltern umlegen.

    Vielen Dank für die Ermutigung, hier standfest zu bleiben. Mein SL möchte am Montag von mir den Gesetzestext wissen, nach dem man die Kosten nicht auf die Eltern umlegen kann. Ich versuche es mit der Richtlinie für Schulfahrten und -wanderungen iVm §331 StGB. Hoffe, das reicht aus. Fingers crossed!

  • Vielen Dank für die Ermutigung, hier standfest zu bleiben. Mein SL möchte am Montag von mir den Gesetzestext wissen, nach dem man die Kosten nicht auf die Eltern umlegen kann. Ich versuche es mit der Richtlinie für Schulfahrten und -wanderungen iVm §331 StGB. Hoffe, das reicht aus. Fingers crossed!

    Selbst, wenn das möglich wäre, hast du weiterhin Anspruch auf Tagegeld etc. Das sind bei 10 Tagen Klassenfahrt > 250 Euro.


    Du bist gegenüber deiner SL gar nicht in der Bringschuld. Deine SL kann dich schriftlich anweisen, das so zu handhaben. Dann stellst du trotzdem einen Dienstreiseantrag und machst eine Reisekostenabrechnung.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Ermutigung, hier standfest zu bleiben. Mein SL möchte am Montag von mir den Gesetzestext wissen, nach dem man die Kosten nicht auf die Eltern umlegen kann. Ich versuche es mit der Richtlinie für Schulfahrten und -wanderungen iVm §331 StGB. Hoffe, das reicht aus. Fingers crossed!

    Schaut man sich den für Sachsen-Anhalt gültigen Erlass an, so ergibt sich überhaupt keine Notwendigkeit, die Kosten der Lehrkräfte auf die Eltern umzulegen.
    Ziffer 3 - hier die letzten beiden Absätze - sind da doch recht eindeutig.

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