Zusätzliche Unterrichtsstunde verweigert – Land entlässt Lehrerin

  • Ich glaube, so etwas gab es noch nicht.

    Der MDR meldet: Zusätzliche Unterrichtsstunde verweigert – Land entlässt Lehrerin


    Na ja. Es warten bestimmt schon Hunderte auf den frei gewordenen Job. :sterne:

    Die Lösung wäre gewesen, der Lehrkraft eine Teilzeitoptionen anzubieten, wenn sie, wie geschrieben, nachvollziehbar darlegen konnte, die zusätzliche Vorgriffstunde nicht leisten zu können. Damit hätte sie um genau diese Vorgriffstunde reduzieren können und weiterhin ihre 27 Wochenstunden geleistet. Allerdings hätte das möglicherweise (je nach Art der Begründung) umgekehrt Tür und Tor geöffnet in Form eines Präzedenzfalls für die zahlreichen anderen KuK, die diese Vorgriffstunde ebenfalls für eine Frechheit erachten und die dann denselben Weg gegangen wären, so dass am Ende womöglich mehr Stunden weggefallen wären, wenn man dieser einen Lehrkraft nachgegeben hätte, als wenn diese jetzt komplett wegfällt.

    Sollte die Kollegin das aber rechtssicher begründen können, warum sie eine TZ- Option hätte angeboten bekommen müssen, die nicht angeboten worden wäre, dann geht sie hoffentlich an dieser Stelle den Klageweg, um doch noch den Präzedenzfall zu schaffen für sich und andere.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich hoffe die Kollegin war Tarifangestellte und kurz vor dem Renteneintrittsalter. Klingt ja so, wenn man ihr gekündigt hat. Dann kann sie hoffentlich die verbleibenden Monate mit Arbeitslosengeld überbrücken und hat Zeit rechtliche Schritte einzuleiten.


    Ansonsten muss man wohl aus ihrem Fall lernen: Wenn ich die Arbeit gesundheitlich nicht schaffe, weil die Belastung zu hoch ist, soll dieses bitte ein Arzt attestieren und damit die Belastung reduzieren. Für Beamte: Teildienstfähigkeit statt in die freiwillige Teilzeit zu gehen. Angestellte dürften da wohl leider wieder in Nachteil sein.

  • In Sachsen-Anhalt werden nur neu angestellte Kolleg:innen verbeamtet. Insoweit kann man davon ausgehen, dass sie tarifbeschäftigt war und sich entweder keine Unterstützung geholt hat oder schlecht beraten war.

    Einfach die Weisung zu ignorieren und die Stunde nicht zu machen geht, wie man sieht mies aus, auch sind ihre Chancen nur so mittel, vor dem Arbeitsgericht damit durchzukommen. Aber vielleicht haben sie ja Formfehler begangen, damit kriegt man sie häufig.

    Nun wie hätte sie sich richtig wären können:


    Schritt 1.) Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei, dauerhaft diese Mehrarbeit zu erbringen. Verbunden mit einem ärztlichen Attest.

    Wenn der Arbeitgeber darauf eingeht, alles in Ordnung. Geht er nicht drauf ein


    Schritt 2.) Personalrat einschalten mit der Bitte um Unterstützung


    Weitere Schritte:)

    Wenn sich dann immer noch nichts tut, so gibt es unterschiedliche Wege, wie es weiter gehen kann, die u.a. auch sehr vom Gesundheitszustand der Kollegin abhängen.

    Leidet die Kollegin an mehreren Beschwerden, sollte Sie dringend darüber nachdenken einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Ab Antragseingang gilt sie als schwerbehindert unter Vorbehalt und ist auf Wunsch von Mehrarbeit freizustellen. ggf. auch über eine Feststellungsklage. Auch man man über einen Teilzeitantrag nachdenken, aber immer erst in dem man vorher die Möglichkeit einer Schwerbehinderung geprüft hat, denn dann besteht Anspruch auf Teilzeit und kann nicht mit dienstlichen Grünednen abgelehnt werden.


    Man sieht, es gibt viele Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Und anscheinend ist man jetzt hier soweit und möchte ein Exempel statuieren. Daher wäre es vollkommen falsch, wenn jetzt alle anderen Kollegen, die nicht mehr können einen Rückzieher machen.

    Also wehr Euch!

    Aber vorher beraten lassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ichbindannmalweg

    Leider kriegt sie bei dem von ihr eingeschlagegen Weg leider erst eine drei monatige Sperre wegen selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und was tut die GEW?

    Kann ich Euch sagen:

    Die unterstützt betroffene Kollegen, die das nicht so einfach hinnehmen wollen, aber eben dabei auch den Mut haben zu klagen.

    Es klagt zur Zeit ein verbeamteter Kollege mittels Normenkonrollklage und ein angestellter Kollege auf dem arbeitsrechltichen Weg.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Vielleicht hatte die Kollegin schlicht die Nase voll von all dem Irrsinn? Viele angestellte Kolleginnen im Osten sind verärgert über die in ihren Augen bevorzugten Jungen mit der Verbeamtung. Dass es keinen Ausgleich gibt und jetzt noch eine Stunde draufgepackt wurde, weil Lehrkräfte fehlen. Dass die, die sich seit Jahrzehnten den Arsch aufreißen und kein Danke hören jetzt noch auffangen sollen, was das Land verkackt hat...


    Ich kann mir vorstellen, dass die Frau es tatsächlich drauf ankommen lassen WOLLTE. Sie wollte keine Schwerbehinderung beantragen und kein Attest, nicht zum Amtsarzt gehen und nicht zum Personalrat. Sie wollte einfach deutlich machen, dass sie nicht mehr mitspielt. Vielleicht war es ihr das wert, ich vermute, dass sie nicht mehr lang bis zur Rente hat (39 (!) Dienstjahre).

  • Quittengelee


    Ja, möglich. Auch möglich, dass sie jetzt mit etwas Schadenfreude auf die Schule schaut, die Probleme haben wird, den Unterricht abzudecken.


    Die Message ans Land ist klar, aber sie wird nicht verstanden werden.


    Insofern möchte ich anraten chemikus08 s Tipps zu befolgen. Vielen Dank dafür.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und was tut die GEW?

    Kann ich Euch sagen:

    Die unterstützt betroffene Kollegen, die das nicht so einfach hinnehmen wollen, aber eben dabei auch den Mut haben zu klagen.

    Es klagt zur Zeit ein verbeamteter Kollege mittels Normenkonrollklage und ein angestellter Kollege auf dem arbeitsrechltichen Weg.

    Um das zu präzisieren:


    Und was tut die GEW?

    Kann ich Euch sagen:

    Die unterstützt betroffene Kollegen, die das nicht so einfach hinnehmen wollen, falls sie Mitglied der GEW sind.
    Die GEW ist keine 0-€-Rechtsschutzversicherung.
    Würde ich als Beitragszahler auch nicht einsehen.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • Interessante Wendung in dem Fall.

    So wie der MDR berichtet, hat die Kollegin sehr wohl Argumente geben die zusätzliche Stunde vorgebracht. Sie hat nämlich angegeben, dass sie an ihrer oersönlichen Belastungsgrenze angekommen sei

    In dem Fall hätte sie einen Anspruch auf eine hetriebsärztliche Untersuchung gehabt und bei Bestätigung hätte man ihr im Rahmen der Fürsorgepflicht entgegen kommen müssen. Wieso der Vorgang mit Zustimmung durch den Personalrat gegangen ist verwundert mich noch mehr.

    Nu denn, die Kollegin klagt gegen die fristlose Kündigung. Mal schauen, wie es weiter geht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Altersteilzeit ist in der Tat für tarifbeschäftigte Lehrkräfte seit dem Auslaufen des Alterstarifvertrages 2009 nicht mehr möglich.


    Über die persönlichen Folgen kann man nur spekulieren, es wäre ja auch möglich, dass die Lehrerin finanziell quasi unabhängig ist (etwa durch Ehepartner).


    Was leider in der Presse nicht/kaum geschildert wird, ist, dass insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern (ganz eklatant in Sachsen - und jetzt in Berlin neu eingeführt) erfahrene (und voll ausgebildete) Lehrkräfte Diskriminierungserfahrungen gegenüber den neu verbeamteten 'Jungkollegen' machen.


    Die Gewerkschaften haben natürlich keinen Grund, das Thema allzu hoch zu hängen (einfach, weil der Fokus dann auch auf Privilegien des Beamtentums gelenkt wird - dann wird noch argumentiert mit 'Neiddebatte' und Spaltung der Beschäftigten, wenn Angestellte auf Beamte verweisen).


    Mag so sein, dass die Stunde mehr jetzt das Fass bei der tarifbeschäftigten Lehrerin zum Überlaufen brachte....der Gesamtkontext wird wieder undiskutiert bleiben.


    chemikus: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bewegt sich bei der Tarifbeschäftigten nur im arbeitsrechtlichen Rahmen, diejenige bei Beamten ist viel weitgehender (interessant wäre es, wenn die Lehrerin Beamtin gewesen wäre.....Vor Arbeitsgerichten würde die Tarifbeschäftigte chancenlos sein...hm, wie das bei den für Beamten zuständigen Verwaltungsgerichten wäre? Vielleicht wäre als 'Kompromiss' einfach die nur Beamten zugängliche Altersteilzeit gewährt worden - nehme mal an, das es die in S.-A für Beamte auch gibt)

  • Na ich sehe die Kollegin überhaupt nicht chancenlos. So stellt das Teilzeit- und Befristungsgesetz einen möglichen Hebel dar. Zusammen mit einem ärztlichen Gutachten dürften die Chancen sehr gut sein. Aber um das ganze abzurunden, sollte die Kollegin die Arbeit incl. der Mehrstunden zunächst leisten. Stellen sich gesundheitliche Beschwerden ein, lässtvsue sich AU schreiben. Nach sechs Wochen fordert sie ein BEM ein. Im Rahmen des BEM Verfahrens klärt sie die Teilzeit. Klappt das nicht, weiter AU und Klage.

    Sollst Mal sehen wie das fluppt.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Gedankenexperiment: wenn die tarifbeschäftigten Lehrkräfte an einem Strang ziehen und geschlossen so agieren würden wie die Kollegin, müsste das insbesondere in Bundesländern mit wenig verbeamteten Kollegen doch eigentlich eine sehr gute Verhandlungsposition bieten, um nachteilige Entwicklungen wie diese Stunde Mehrarbeit abzuwenden. Das Land wird ja kaum jeden entlassen können.

  • chemikus: Na, ich weiß nicht, man kennt die Details in dem Fall nicht. Liest sich eher wie eine klassische Arbeitsverweigerung an....


    Da im TVL ja die Arbeitszeit an beamtenrechtliche Regelungen angekoppelt ist, gibt es vll. im Beamtenrecht Möglichkeiten, die Arbeitszeitverlängerung zu kippen (Stichwort: Fürsorgepflicht), das würde dann übertragen werden...(würde bei dem hier diskutierten Fall aber nicht helfen, da sie 'raus' ist).

    Persönliches Problem wäre dann auch: was bei Beamten unrechtmäßig wäre, wäre es nicht unbedingt auch bei TBs (da würde die Stundenaufstockung nur rückgängig gemacht werden wegen der TVL-Kopplung der Arbeitszeit ans Beamtenwesen, nicht wegen Unrechtmäßigkeit bei Angestellten)

  • wossen

    Ich halte mich an den Informationen fest, die ich der Presse entnommen habe. Und die entscheidende Wendung in dem Fall kann für mich aus einem Beitrag des öffentlichen Rundfunks. Diesem war zu entnehmen, dass die Kollegin ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht habe. Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass bei Überschreitung der Grenze eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, womit die Voraussetzungen für eine AU nach den kassenärztlichen Richtlinien gegeben wären. Dies im Endeffekt zu beurteilen ist dann ärztliche Aufgabe, wobei ich zu einem Facharzt raten würde. Mit einer rechtswidrigen Erschleichung einer AU hat dies nichts gemein. Auf diese Feststellung lege ich großen Wert!

    An alle Deutschlehrer:
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  • "Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten ,

    der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung

    der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die

    Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen."

    Zitat aus der AU Richtlinie für Kassenärzt

    An alle Deutschlehrer:
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  • Nuja, das Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze ist im Arbeitsrecht (anders als im Beamtenrecht) nunmal vorrangig ein persönliches Problem....


    Wenn man sich persönlich einem Job nicht gewachsen sieht, ist im Arbeitsrecht halt grundsätzlich die eigene Kündigung vorgesehen....(GRUNDSÄTZLICH)


    Von daher meine ich, dass ein Rückgängigmachen der Mehrstundenanordnung eher auf dem Wege des Beamtenrechts erfolgreich anzustreben ist (dieser Weg steht ihr ja nicht offen)


    Ps. In Berlin z.B. beträgt das Deputat für GS-Kräfte auch 28 Stunden (ohne Arbeitszeitkontolösung wie in S.-A.). Beim hohen Krankenstand in S.-A. könnte man annehmen, dass da auch die Verbitterung der erfahrenen Lehrer über die Benachteiligungen gegenüber den jungen, verbeamteten Kollegen eine Rolle spielt.

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