Verbeamtung Berlin - Erklärung bis 30.09.?!

  • Ich meine in NRW werden „ Vordienstzeitem“ im Angestelltenverhältnis ( bei Festbetrag ) später zur Pension gerechnet .. aber da bin ich nicht 100% sicher.

  • Und was ist mit denen, die sich später verbeamten lassen? Zum Beispiel mit 40 Jahren? Die können ja nur noch 25 Jahre (in etwa) arbeiten?

    Ja und deshalb ist es völlig egal, ob ich jetzt Teilzeit oder >Vollzeit arbeite, ich erhalte immer den selben Prozentsatz (Mindestpension) plus meine erarbeitete Rente.

  • Ich meine in NRW werden „ Vordienstzeitem“ im Angestelltenverhältnis ( bei Festbetrag ) später zur Pension gerechnet .. aber da bin ich nicht 100% sicher.

    Ja, wurde bei mir gemacht. Es waren mehr als 8 Jahre.

    Zusätzlich hab ich ja auch vorher eine Rente erwirtschaftet, so dass ich ggf. auch ohne 40 Jahre voll zu haben, auf die maximale Pension komme.

  • Ja und deshalb ist es völlig egal, ob ich jetzt Teilzeit oder >Vollzeit arbeite, ich erhalte immer den selben Prozentsatz (Mindestpension) plus meine erarbeitete Rente.

    Wie hoch ist denn die Mindestpension bzw. wie berechnet sie sich? Evtl. betrifft mich das auch.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Hallo zusammen,


    ich hole das Thema nochmal hoch.


    Ich, BJ 81, seit 10 Jahren als Lehrkraft tätig, habe 2 Kinder, bin verheiratet und stehe nun zwischen Baum und Borke.


    Bei der Verbeamtung werde ich kaum die 25 Dienstjahre erreichen, wenn ich nicht bis 67 arbeiten will, bleibe also bei der Mindestpension.

    Als Angestellter werde ich mich finanziell nicht weiter entwickeln können, es sein denn, ich werde SL.


    Vorteile als Beamter, sind mir bekannt, wenn an den finanzielle Aspekt außen vorlässt?


    Aber genau das finanzielle interessiert mich hier. Lohnt es sich, den Schritt zu gehen. Kommt am Ende wirklich mehr raus?


    Was passiert mir der KV, wenn ich in Ruhestand gehe? Bleibt die weiter so "teuer"


    Was tun sprach Zeus?


    Ich bin für den einen oder anderen Ratschlag sehr dankbar.


    Danke

    Gruß

    Dennis

  • Was passiert mir der KV, wenn ich in Ruhestand gehe? Bleibt die weiter so "teuer"

    Was heißt so teuer, du bekommst doch mit 2 Kindern 70% Beihilfe, die bekommst du in Pension auch. "Normale" Personen bekommen nur 50% Beihilfe, also zahlen viel mehr Krankenversicherung.

    Wenn du in die GKV gehst ist das natürlich anders, dann solltest du die pauschale Beihilfe wählen, dann bekommen die Kinder aber keine, soviel ich weiß.

    Mir hat man ausgerechnet, gerade weil ich nur die Mindestpension erhalte, erhalte ich das bisher erabeitete an Rente oben drauf und das ist deutlich mehr als ich als Angestellter jemals als Rente erhalten kann.
    In soweit lohnt es sich finanziell schon.

  • Obendrauf stimmt nicht; es wird verrechnet. Ich glaube, du bekommst das, was mehr wäre.

    Ich habe die Verbeamtung in Berlin ausgeschlagen. Mir ist das nicht geheuer. Wer weiß, wozu sie einen mal verdonnern wollen in 10 Jahren, wenn ee noch weniger Lehrer gibt. Und nach mehreren Jahren ist ein Ausstieg aus dem Beamtentum ungünstig.

  • Obendrauf stimmt nicht; es wird verrechnet. Ich glaube, du bekommst das, was mehr wäre.

    Doch, es kommt drauf bis zu einer bestimmten Summe, dann wird gekürzt, aber die kannst du mit der Mindestpension eher nicht erreichen.


    So die Erklärung der GEW bei der Beratung und auch die des Personalrates, sie dürfen nicht sagen, sie zahlen gar nichts, weil du Rente kriegst, denn damit haben sie nichts zu tun, dürfen aber sagen, du musst nur eine bestimmte Summe haben.

  • Nabend zusammen,


    Habt schon mal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.


    Aktuell bin ich so oder so freiwillig gesetzlich versichert, würde das dann je nach Kostenlage anpassen.


    Da meine Frau bereits verbeamtet ist und bereits die 30 / 70 Regel greift, würde das bei mir nur die 50/50 werden.


    Richtig ist, dass die Summe aus Pension und Rente nicht komplett zu bekommen ist, sondern am Ende wohl gedeckelt ist. Und genau hier wird es spannend. Weiß wer, wie man raus bekommt.


    Bekomme ich mit Pension und Rente mehr, als wenn ich nur die Rente bekomme?


    Und gleich noch ein Gedanke, ist es nicht lukrativer, Angestellt zu sein, je nach Tarifvertrag alles eher und in voller Höhe als Beamter zu bekommen, zusätzlich noch die Zulagen, die es zum Jahresende gibt?


    Das Einzige, was ich klären konnte war, dass bei der A13 eben erst bei Erfahrungsstufe 8 Schluss ist, bei der E 13 wird bereits bei 5 der Deckel drauf gemacht. Das werde ich mir morgen nochmal ansehen, hier erwarte ich schon eine gewisse Differenz zum ersten des Monats.


    Leider bekomme ich hier, egal wo ich Frage keine klärende Antwort. Aber das muss doch raus zu bekommen sein.


    Wenn Ihr hierzu noch Ideen habt, immer her damit.


    Habt Dank

    Dennis

  • Richtig ist, dass die Summe aus Pension und Rente nicht komplett zu bekommen ist, sondern am Ende wohl gedeckelt ist. Und genau hier wird es spannend. Weiß wer, wie man raus bekommt.

    Bei mir hat das die GEW genau vorgerechnet und die Antwort war dabei eindeutig und ich bin 3 Jahre älter als du, genauso lange im Schuldienst, habe aber vermutlich deutlich mehr Erziehungszeiten bei der Rente dabei und vermutlich auch deutlich mehr Teilzeit gearbeitet.


    Da meine Frau bereits verbeamtet ist und bereits die 30 / 70 Regel greift, würde das bei mir nur die 50/50 werden.

    DA helfen nur zwei weitere Kinder ;)


    Bekomme ich mit Pension und Rente mehr, als wenn ich nur die Rente bekomme?

    Das wurde mir klar bestätigt.


    Leider bekomme ich hier, egal wo ich Frage keine klärende Antwort. Aber das muss doch raus zu bekommen sein.

    Sowohl Personalrat als auch GEW beraten zumindest dazu sehr genau und individuell, das Einzige, was immer noch keiner sagen kann, womit man beginnt bei der Verbeamtung (was ja auch mit davon abhängt, wie lange sich das noch zieht).


    Ehrlich gesagt würde ich an deiner Stelle schnellstens den Antrag auf Verbeamtung und auf den Nachteilsausgleich stellen und erst danach die Zeit nutzen die Fragen zu klären, denn das kann Jahre dauern bis du verbeamtet wirst.

  • Da du 71,xx von deinen letzten Bezügen als Pension bekommen kannst verdienst du garantiert mit beidem zusammen mehr als nur die gesetzliche Rente .

    Alles andere würde mich überraschen, da du in der gesetzlichen Rente doch nur um 45% bekommst .

  • Aber die anderen Ansprüche kommen doch oben drauf …

    Nur die Rente kommt oben drauf, was damit ja aber auch auf jeden Fall mehr ist mit der Mindestpension und der aktuellen Rente als nur die Mindestpension, ob es mehr ist als die Rente wäre, kann man auch in der Regel nachlesen, muss aber nicht immer mehr sein.

  • Beim neulichen Antrag bis 30.9. musste man sich entscheiden, ob Nachteilsausgleich oder verbeamtet werden. Ich hatte vorher auch beide Anträge gestellt, aber bei diesem wurde man dann zur Entscheidung gezwungen. Ich hätte mir die Entscheidung auch lieber offengehalten, aber ich fühle mich jetzt nach der Entscheidung gegen die Verbeamtung wie ein freierer Mensch.

  • Beim neulichen Antrag bis 30.9. musste man sich entscheiden, ob Nachteilsausgleich oder verbeamtet werden. Ich hatte vorher auch beide Anträge gestellt, aber bei diesem wurde man dann zur Entscheidung gezwungen. Ich hätte mir die Entscheidung auch lieber offengehalten, aber ich fühle mich jetzt nach der Entscheidung gegen die Verbeamtung wie ein freierer Mensch.

    Ich weiß ja nicht, wie du auf diese Frist usw. kommst, aber ich habe diese Frist nicht und bisher auch niemand anderes, den ich kenne. Es muss sich aktuell niemand entscheiden, geht ja auch gar nicht, weil man ja nicht weiß, wozu man sich entscheiden soll (ich gehe also davon aus, dass du bereits ein konkretes Angebot hattest).

    Da Nachteilsausgleich auch erst ab dem Antrag gezahlt wird, kann man einen dazu auch nicht zwingen, den Antrag nicht zu stellen.

    Solange man also so eine Aufforderung sich zu entscheiden nicht hat, macht es Sinn beide Anträge zu stellen, das reicht vermutlich an Zeit, um sich das vorrechnen zu lassen.


    Warum passt eigentlich dein Profil da gar nicht dazu?

  • Das Einzige, was ich klären konnte war, dass bei der A13 eben erst bei Erfahrungsstufe 8 Schluss ist, bei der E 13 wird bereits bei 5 der Deckel drauf gemacht. Das werde ich mir morgen nochmal ansehen, hier erwarte ich schon eine gewisse Differenz zum ersten des Monats.

    Die Erfahrungsstufen sind nicht 1:1 miteinander zu vergleichen. Es ist also keineswegs so, dass der Schritt von A13/4 zu A13/5 dem Schritt von E13/4 zu E13/5 entspricht. Insofern wird bei Angestellten auch nicht "bereits früher der Deckel drauf gemacht". Betrachtet man das Bruttoeinkommen, so beginnt E13/1 in Berlin zwar unterhalb von A13/1, in den höchsten Erfahrungsstufen liegt A13/8 allerdings unter E13/6. Mit Familienzuschlägen und Netto sieht das natürlich wieder deutlich anders aus.

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