Dienstpflicht verletzt - AU liegt nicht vor

  • Ich fühle mich gerade sehr schlecht und frage mich, was mir im schlimmsten Fall passieren kann? Ich habe im Frühjahr wegen Krankheit insgesamt drei Tage (am Freitag) und an zwei aufeinanderfolgenden Tagen der nächsten Woche (Montag und Dienstag) gefehlt. Am Freitag war ich beim Arzt, der mir eine AU ausstellte. Am Montag und Dienstag war ich immer noch krank, habe es aber versäumt, eine AU vom Arzt einzuholen. Diese AU muss jetzt von mir nachgereicht werden (die Personalabteilung hat sich gemeldet), ich habe für die zwei Tage aber keine und da ich mich am Montag nicht noch mal beim Arzt vorgestellt habe, wird mir auch keine mehr ausgestellt. Hat jemand Erfahrungen?

  • Benötigst du denn überhaupt eine AU dafür?

    Als Beamte in NRW wäre da noch keine AU nötig.

    Als Angestellte in NRW wäre eine nötig.

    Der Unterschied kommt bei uns dadurch zustande, dass einmal Arbeits- und einmal Kalendertage zugrunde gelegt werden.


    Hier gäb es in dem Fall einer erstmalig fehlenden AU ein Gespräch bzw. eine mündliche Abmahnung.

  • Also der Beamte muss , zumindest in NRW, die AU erst nach dem dritten Krankheitstag vorlegen. Danach hättest Du erst ab Mittwoch eine AU vorlegen müssen. Bei Angestellten zählt hingegen das Wochenende mit. Würde da auf jeden Fall nochmal beim Personalrat nachfassen, nur um die Akte sauber zu halten. Passieren wird da so rechtlich erst Mal gar nichts, außer ein kräftiges Du Du. Als Angestellter würde Dir schlimmstenfalls eine Abmahnung drohen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da die Personalabteilung sich gemeldet hat, denke ich schon, dass ich eine AU brauche. Ich bin verbeamtet in Hamburg.

    Nur weil die Personalabteilung das sagt, heißt es nicht, dass sie damit im Recht ist… In BaWü braucht man als Beamter z.B. erst eine AU wenn man mehr als eine Woche fehlt.

  • Die vertun sich hin und wieder. Man muss dazu sagen, das sind Verwaltungsmitarbeiter die vorher vielleicht ganz was anderes gemacht haben und sich dann ggf. in einen ganz neuen Rechtsbereich einarbeiten. Der Personalrat hilft der Dienststelle gern, die Passagen zu finden. Also Irrtümer sind durchaus möglich.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Vielen Dank für alle Antworten! Ich habe einen totalen Schrecken bekommen, als ich das Schreiben erhalten habe und bin erst mal davon ausgegangen, dass die Personalabteilung natürlich Recht hat.

    Aber mal angenommen, ich bin wirklich verpflichtet, für die zwei Tage ek eine AU vorzulegen: Ich würde vermutlich eine Abmahnung erhalten?

  • Abmahnungen gibt's nur im Tarifbereich. Für ein beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren ist das zu unwichtig. Das gibt allenfalls eine Ermahnung, die aber keine beamtenrechtlichen Bedeutung hat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das sehe ich auch so. Insofern weist man einfach ohne weitere Erläuterungen darauf hin, dass man für die fraglichen 2 Tage leider keine entsprechende Bescheinigung mehr auffinden kann und wartet ab. Für das erste Mal wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen einer solchen Kleinigkeit noch kein Disziplinarverfahren eröffnet.

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