Horror ohne Ende

  • Hallo alle!
    Werdet Lehrende! Es ist toll. In meinem Fall sieht die Erfolgsgeschichte so aus:

    Vor fünf Jahren habe ich als angestellte Vertretungskraft an einem Gymnasium in -na, egal, wo begonnen. Dort hatte ich, wir kennen es, einen Vertrag nach dem anderen, bis ich elf zusammen hatte. Mein Schulleiter wollte mich dringend behalten, Mangelfach und so. Er hatte einen Plan, wie es mit der Festanstellung funktionieren sollte. Als ich dann zum Gespräch zu ihm gebeten wurde, freute ich mich auf einen unbefristeten Vertrag. Schade nur, dass ich stattdessen die Nichtverlängerung des Vertrages mitgeteilt bekam. "Aus Kostengründen" würde ich nicht fest angestellt. Ich habe einen Rechtsanwalt beauftragt und geklagt. Erste Instanz: gewonnen. Dann ging die BR in Berufung. Währenddessen bewarb ich mich (schließlich will man dem Staat nicht auf der Tasche liegen) an einer anderen Schule in einer anderen Stadt. Als sich während des Prozesses keine Bewegung ergab, zog ich sogar dort hin.


    Dort angekommen, erhielt ich erst einmal keine Bezüge, weil die BR nicht schnell genug war. Dann erhielt ich nur den Anteil der Privatschule. Dann erhielt ich insgesamt beinahe ein Drittel weniger Bezüge. Begründung: Ich sei an dieser Schulform Berufsanfängerin (ich unterrichte an unterschiedlichen Schulformen seit 30 Jahren) und deswegen würde ich zurückgestuft. Ich protestierte auch dagegen und schließlich erhielt ich meine ordentlichen Bezüge. Unterdessen wurde in der BR schon ein wenig hin und her gekungelt und es sickerte durch, dass die BR wohl mit der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts nicht durchkäme. Nachdem die Gerichtstermine am Landesarbeitsgericht mehrmals verschoben wurden (Nervenkrimi) sprach mir der vorsitzende Richter zu. Er erklärte die Nichtverlängerung für unrecht und wies mich unbefristet der alten Schule zu.


    Das bedeutete, dass ich an der anderen Schule kündigen musste, was diese natürlich nicht toll fand. Sie bestanden auf EInhaltung der Kündigungsfrist. Laut Arbeitsvertrag sind Kündigungen dort aber nur zweimal jährlich zulässig und zwar zum Sommer und zum Winter mit sechs Monaten Kündigungsfrist. Also bat ich um einen Aufhebungsvertrag, den sie mir nicht geben wollten. Sie drohten damit, mich nun wiederum zu verklagen. Schließlich gaben sie nach und ich kam dort los.


    Rückumzug in die alte Stadt an die alte Schule, alles fein, alle freuten sich. Nun sind drei Monate vergangen und es flossen bisher keinerlei Bezüge. LBV reagierte nicht, auf keine einzige Nachfrage. Auch die BR stellte sich taub. Erst als unsere Schulsekretärin den heißen Draht bemühte, kam das Elend ans Licht: Ich werde zur Zeit in der BR nicht personell geführt. Keine Akte, kein Vertrag, keine Bezüge. Der zuständige Dezernent hatte wohl mutmaßlich verabsäumt, die Unterlagen an die Sachbearbeiterin weiterzuleiten. Wenn nun alles seinen Gang geht, dauert es noch Monate, bis ich auch nur einen Abschlag zu sehen bekomme. Mein Anwalt ist bereits wieder alarmiert, diese endlose Schreckensgeschichte geht in eine weitere Runde. Meine Nerven sind am Ende und ich fühle mich immer mehr wie Asterix und Obelix im Haus, das Verrückte macht. Hat jemand von euch zufällig den Passierschein A 38?


    Ansonsten: Werdet Lehrende. Es ist toll!
    Danke für die Geduld
    Frau Dingens

  • Das klingt furchtbar...


    Wie sieht's mit Ankündigung von Schadensersatz aus? (edit: z. B. Zinsen eines Kredits, den du aufnehmen musstest) Eine schriftliche Ankündigung mit Fristsetzung für einen Abschlag kann da Wunder bewirken. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beteiligten ist ebenfalls eine Möglichkeit. Beides kostet dich nichts bzw. erfordert kein Vorstrecken von Anwalts- oder Gerichtskosten. Wobei du diese ja letztendlich wiederbekommst.


    Darüber hinaus könntest du auch Schadensersatz für die Umzugskosten in Betracht ziehen. Schließlich hättest du sonst nie die Schule wechseln müssen.


    In solchen Fällen kommt man leider häufig nur mit Beschwerden und im nächsten Schritt Klagen weiter.


    Ein Verweis auf die gesundheitlichen Auswirkungen und die Missachtung der Fürsorgepflicht ist ebenfalls eine Möglichkeit. Sowas macht ja mit der Zeit auch krank.


    Weiterhin viel Erfolg. Lass dich nicht zermürben.

  • Sissymaus
    Es sind noch ein paar Jahre bis zur Rente...:) Wenn alles gutgeht, kann ich mich bis dahin erholen. Aber die Verunsicherung, was wohl als nächstes kommen mag, sitzt mir schon ziemlich in den Knochen. Würde ich für jede schlaflose Nacht seit Beginn der Geschichte zehn Euro bekommen, wäre das sicher genug, um einen schönen Urlaub zu machen.

  • k_19
    Ja, es war furchtbar. Und ist es immer noch. Danke für die Tipps. Die Beschwerde geht raus, sobald ich das erste Geld habe. Sonst bleibt womöglich meine Akte wieder "rein zufällig" auf irgendeinem Tisch liegen. Dort lag sie nämlich seit Schuljahresbeginn. Die im Gericht unterlegene Dezernentin konnte vielleicht nicht besonders gut verlieren. (Daraufhin anderen Leuten ihre Existenzgrundlage zu entziehen, ist für mich schon ziemlich infantil, andere würden vielleicht sagen: bösartig...)
    Der Hinweis auf die gesundheitlichen Folgen ist auch gut, danke. Ich mache mich mal schlau.

    • Offizieller Beitrag

    Die Forderung eines Abschlags mit Hinweis /Drohung auf angefallenen Zinsen (also für die Verspätung) hat schon bei einigen Menschen (mir inklusive) für Wunder gesorgt. Auf einmal hatte ich nach zwei Tagen einen Abschlag (ohne Zinsen), auf den ich seit 8 Wochen wartete.

  • Ja, es war furchtbar. Und ist es immer noch. Danke für die Tipps. Die Beschwerde geht raus, sobald ich das erste Geld habe. Sonst bleibt womöglich meine Akte wieder "rein zufällig" auf irgendeinem Tisch liegen. Dort lag sie nämlich seit Schuljahresbeginn. Die im Gericht unterlegene Dezernentin konnte vielleicht nicht besonders gut verlieren. (Daraufhin anderen Leuten ihre Existenzgrundlage zu entziehen, ist für mich schon ziemlich infantil, andere würden vielleicht sagen: bösartig...)
    Der Hinweis auf die gesundheitlichen Folgen ist auch gut, danke. Ich mache mich mal schlau.

    Ich würde nicht warten, bis das Geld irgendwann da ist, sondern jetzt handeln. Wenn die "nichts hören" und nur hin und wieder ein Anruf erfolgt, wieso sollten sie sich dann beeilen?

  • Sissymaus
    Es sind noch ein paar Jahre bis zur Rente...:) Wenn alles gutgeht, kann ich mich bis dahin erholen. Aber die Verunsicherung, was wohl als nächstes kommen mag, sitzt mir schon ziemlich in den Knochen. Würde ich für jede schlaflose Nacht seit Beginn der Geschichte zehn Euro bekommen, wäre das sicher genug, um einen schönen Urlaub zu machen.

    Ds glaube ich Dir sofort. Und mich überrascht das alles überhaupt nicht.


    Beispiel: Keiner hat mitbekommen, dass ich nach meiner einjährigen Elternzeit im ÖD (Land) wieder angefangen habe zu arbeiten. Nach 2 Monaten hab ich mal gefragt, wann ich geld bekomme: Die wussten von mir einfach mal nichts.


    Dann Wechsel an die Schule, also gleiche Dienststelle. Erstmal 4 Jahre Quereinstieg als Angestellte mit reichlich Korrespondenz zwischen mir und Land. Als dann die Verbeamtung anstand wurde mein Amtsarzttermin an meine alte Dienststelle geschickt. Die haben mich dann angerufen, dass da eine Einladung für mich liegt. Bis es soweit war, war der Termin leider bereits verstrichen.


    usw usf

  • Falls noch nicht passiert: Einreichen einer Beschwerde, in dem du den Sachverhalt schilderst mit Hinweis auf Schadensersatz. Wenn du einen Kredit aufgenommen hast, würde ich die entstandenen Kosten dafür auch nach Erhalt des Geldes einfordern.


    Beschwerden können formlos eingereicht werden. Eine E-Mail würde an sich auch reichen.

  • Wie sieht's mit Ankündigung von Schadensersatz aus? (edit: z. B. Zinsen eines Kredits, den du aufnehmen musstest) Eine schriftliche Ankündigung mit Fristsetzung für einen Abschlag kann da Wunder bewirken. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beteiligten ist ebenfalls eine Möglichkeit. Beides kostet dich nichts bzw. erfordert kein Vorstrecken von Anwalts- oder Gerichtskosten. Wobei du diese ja letztendlich wiederbekommst.

    Moin,


    ich würde da an zwei Fronten gleichzeitig losschlagen.


    1. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die federführende Behörde
    2. Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens auf Zahlung deiner Bezüge


    ... und wenn dann der Gerichtsvollzieher ins LBV geht und dort die Büroeinrichtung pfändet, um Deinen Lohn zu bezahlen, dann ist das eben so. Letzteres natürlich inkl. aller Gebühren, Schadenersatz und Verzugszinsen.

  • @pattyplus

    Im Prinzip eine gute Idee. Das LBV hat mir aber eine recht verzweifelte Mail geschickt, dass sie mir gerne meine Bezüge zahlen würden, hätten sie denn einen Vertrag von mir vorliegen. Das Problem sitzt in der Bezirksregierung, wo meine Unterlagen liegengeblieben sind. Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich derzeit überhaupt einen Arbeitsvertrag habe und wie es mit den Sicherheiten steht, die mir dieser Arbeitsvertrag gibt. (Haftpflichtversicherung, Unfall, Sozialversicherung, Krankenversicherung etc.) Meine Idee geht mehr in Richtung "Streik". Muss ich denn ohne Vertrag arbeiten gehen? Oder bleibe ich da nicht besser zuhause?

  • Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich derzeit überhaupt einen Arbeitsvertrag habe und wie es mit den Sicherheiten steht, die mir dieser Arbeitsvertrag gibt. (Haftpflichtversicherung, Unfall, Sozialversicherung, Krankenversicherung etc.) Meine Idee geht mehr in Richtung "Streik". Muss ich denn ohne Vertrag arbeiten gehen? Oder bleibe ich da nicht besser zuhause?

    Das ist doch genial, wenn du gerade arbeitest und du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag vorliegen hast, dann ist der nämlich auf jeden Fall unbefristet, Damit hätten sie nun auch keinerlei Chancen mehr in irgendeiner Instanz, denn Befristung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Ansonsten braucht man nicht unbedingt einen schriftlichen Arbeitsvertrag und es gilt trotzdem alles genauso, wie wenn der da wäre, also da musst du dir keinerlei Sorgen machen.


    Zuhause bleiben allerdings gibt ihnen Zündstoff.

  • @pattyplus

    Im Prinzip eine gute Idee. Das LBV hat mir aber eine recht verzweifelte Mail geschickt, dass sie mir gerne meine Bezüge zahlen würden, hätten sie denn einen Vertrag von mir vorliegen. Das Problem sitzt in der Bezirksregierung, wo meine Unterlagen liegengeblieben sind. Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich derzeit überhaupt einen Arbeitsvertrag habe und wie es mit den Sicherheiten steht, die mir dieser Arbeitsvertrag gibt. (Haftpflichtversicherung, Unfall, Sozialversicherung, Krankenversicherung etc.) Meine Idee geht mehr in Richtung "Streik". Muss ich denn ohne Vertrag arbeiten gehen? Oder bleibe ich da nicht besser zuhause?

    Glückwunsch, du bist nun unbefristet beschäftigt. Zwischen dir und deinem Arbeitgeber dürfte ein Arbeitsvertrag durch schlüssiges Handeln entstanden sein, eine Befristung erfordert aber immer die Schriftform. Am besten suchst du dir schnell gewerkschaftlichen oder anwaltlichen Rat.

  • Du hast einen Arbeitsvertrag - er liegt nur nicht schriftlich vor. Darauf kannst du auch verweisen. Das Problem des LBV ist nicht dein Problem.


    Du hast ja eh eine feste Stelle, oder? So gesehen bringt dir das keinen Vorteil.


    Das gerichtliche Mahnverfahren kann aufgrund der Summe schon höhere Gebühren verursachen, die du zunächst vorstrecken müsstest. Das landet dann bei der Bezirksregierung bei der Rechtsabteilung... Das geht alles ohne Anwalt. Ich persönlich würde mir dafür aber einen Rechtsanwalt nehmen. Da klar ist, wer hier im Unrecht ist, wird's teuer für das Land und du kriegst das Geld am Ende wieder. Mit Rechtsschutzversicherung würde ich hier gar nicht zögern.

  • @pattyplus

    Im Prinzip eine gute Idee. Das LBV hat mir aber eine recht verzweifelte Mail geschickt, dass sie mir gerne meine Bezüge zahlen würden, hätten sie denn einen Vertrag von mir vorliegen. Das Problem sitzt in der Bezirksregierung, wo meine Unterlagen liegengeblieben sind. Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich derzeit überhaupt einen Arbeitsvertrag habe und wie es mit den Sicherheiten steht, die mir dieser Arbeitsvertrag gibt. (Haftpflichtversicherung, Unfall, Sozialversicherung, Krankenversicherung etc.) Meine Idee geht mehr in Richtung "Streik". Muss ich denn ohne Vertrag arbeiten gehen? Oder bleibe ich da nicht besser zuhause?

    Du bist genauso abgesichert und beschäftigt, wie alle anderen Tarifbeschäftigten auch.

  • @pattyplus

    Im Prinzip eine gute Idee. Das LBV hat mir aber eine recht verzweifelte Mail geschickt, dass sie mir gerne meine Bezüge zahlen würden, hätten sie denn einen Vertrag von mir vorliegen. Das Problem sitzt in der Bezirksregierung, wo meine Unterlagen liegengeblieben sind. Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich derzeit überhaupt einen Arbeitsvertrag habe und wie es mit den Sicherheiten steht, die mir dieser Arbeitsvertrag gibt. (Haftpflichtversicherung, Unfall, Sozialversicherung, Krankenversicherung etc.) Meine Idee geht mehr in Richtung "Streik". Muss ich denn ohne Vertrag arbeiten gehen? Oder bleibe ich da nicht besser zuhause?

    Du arbeitest ohne vorliegenden Vertrag, ergo ist der schon einmal vollständig unbefristet mit allem, was dazu gehört an Versicherungsschutz. War er das bislang nicht: Glückwunsch, das haben die Schluris dir als kleines Schmerzensgeld schon einmal geschenkt. Insofern bleibst du natürlich nicht zuhause, sondern erfüllst selbigen Vertrag, schaltest aber bitte umgehend deinen Anwalt, den Bezirkspersonalrat, deine Gewerkschaft mit ein, damit die den Verantwortlichen auf die Finger treten, bis du- sehr zeitnah- einen großzügigen Abschlag erhältst. Da muss jetzt an allen Fronten Druck aufgebaut werden, damit die binnen einer Woche- immerhin geht es um diene Existenz- in die Pötte kommen und Geld kommt. Den Druck sollen die entsprechenden Stellen dann natürlich auch dem LBV gegenüber deutlich machen mit Verweis darauf, dass du ohne vorliegenden Arbeitsvertrag als Lehrkraft eingesetzt wirst, sprich unbefristet eingestellt wurdest, weshalb dir die Entlohnung zusteht. Den Rest möge das LBV selbst klären.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Als ich dann zum Gespräch zu ihm gebeten wurde, freute ich mich auf einen unbefristeten Vertrag. Schade nur, dass ich stattdessen die Nichtverlängerung des Vertrages mitgeteilt bekam. "Aus Kostengründen" würde ich nicht fest angestellt. Ich habe einen Rechtsanwalt beauftragt und geklagt. Erste Instanz: gewonnen. Dann ging die BR in Berufung. Währenddessen bewarb ich mich (schließlich will man dem Staat nicht auf der Tasche liegen) an einer anderen Schule in einer anderen Stadt. Als sich während des Prozesses keine Bewegung ergab, zog ich sogar dort hin.

    Willkommen im Land der Bürokratie, in dem nur das reine Papier zählt.

    Du bist nicht der erste Fall und du wirst auch nicht der letzte sein über den man nur mit dem Kopf schütteln kann.

    Angeblich brauchen wir ja neue Lehrer. In der Praxis dann aber doch nicht.

    Das geht schon beim Studium los und hört bei den Vertretungsstellen auf.

    Mach das was der Vorredner schreibt und halte den Kontakt zum Anwalt und den geeigneten Stellen.

  • Und wieder ein Profil, das ausprobieren will, wie weit man mit ChatGPT-generierten Beiträgen hier im Forum kommt...

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

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