Regelbeurteilung

  • An alte Hasen, da das bei uns ganz neu ist... Kann man bei der Regelbeurteilung eigentlich durchfallen? Also was passierte theoretisch, wenn eine Schulleitung 0 Punkte vergäbe? Und muss im Beurteilungszeitraum ein vernünftiges Personalgespräch stattgefunden haben oder kann eine Schulleitung einfach so entscheiden, allein anhand der Unterrichtsbesuche oder wie wird die außerunterrichtliche Arbeit registriert bzw. bewertet? Also ja, da gibt's eine Kriterienliste, aber die Einschätzung kann ja nicht durch das Tratschen ermittelt werden (erzählen Sie doch mal, wie war denn Kollege Müller in der Tagderoffenenentürvorbereitungsgruppe so?)

    • Offizieller Beitrag

    Da wird es doch sicherlich einen Kriterienkatalog geben.

    Zum Vergleich NRW:

    BASS 2023/2024 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums (schul-welt.de)


    Da jemanden "durchfallen" zu lassen, dürfte zumindest in NRW mit deutlich mehr Arbeit (und Ärger) verbunden sein, so dass ich mir kaum vorstellen kann, dass da allzu häufig Leute mit weniger als drei (von fünf) Punkten rausgehen. (Drei Punkte = entspricht den Erwartungen.)

  • Was genau verstehst du denn unter Regelbeurteilung? Ich kenne den Begriff nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Da jemanden "durchfallen" zu lassen, dürfte zumindest in NRW mit deutlich mehr Arbeit (und Ärger) verbunden sein, so dass ich mir kaum vorstellen kann, dass da allzu häufig Leute mit weniger als drei (von fünf) Punkten rausgehen. (Drei Punkte = entspricht den Erwartungen.)

    wobei es in NRW nur die Anlassbeurteilung gibt.
    Wer katastrophal ist, wird sich wohl kaum (oder?!) auf eine Beförderungsstelle bewerben... (deswegen bewerbe ich nicht irgendwohin, bin zu schlecht, würde durchfallen ;) )

  • Regelbeurteilungen finden in manchen Bundesländern alle 5 Jahre statt (gab (gibt es (?)) bei uns für U55, wenn keine andere jüngere Beurteilung (z. B. für A14) vorlag.


    Durchfallen konnte man bei uns nicht. Es gab höchstens eine Pflicht (?) zur entsprechenden Fortbildung. Bei uns gab es ein Formblatt zu dem auch Außerunterrichtliches zählte. Ich kam fast darum, weil ich "rechtzeitig" eine andere Beurteilung erhielt (z. B. Ende der Probezeit, "Leistungszulage", A14- Beförderung). Es gab nach dem Unterrichtsbesuch ein längeres Gespräch mit der SL.

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  • Regelbeurteilung gibt es z.B. in Bayern. Alle paar Jahre muss der SL jede Lehrkraft an der Schule beurteilen. Eine (!) Basis dafür sind Unterrichtsbesuche, die aber alle besprochen werden MÜSSEN. Außerdem beruht die Beurteilugn auf Beobachtungen der Fachschaftsleitung usw.

    Eine Beurteilung (in Bayern) muss "eröffnet" werden, das heißt, die SL sagt / schreibt der Lehrkraft, wie sie gesehen wird und die Lehrkraft hat Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Man hat durchaus die Möglichkeit, auf Änderung bestimmter Formulierungen zu drängen bzw. sich genau erklären zu lassen, warum es dieses Urteil und kein anderes ist.

    Ich kenne "durchfallen" da nicht. Natürlich kann man eine schlechte Beurteilung bekommen, so dass man bei Bewerbung auf Funktionsstellen schlechte Karten hat.

    • Offizieller Beitrag

    wobei es in NRW nur die Anlassbeurteilung gibt.
    Wer katastrophal ist, wird sich wohl kaum (oder?!) auf eine Beförderungsstelle bewerben... (deswegen bewerbe ich nicht irgendwohin, bin zu schlecht, würde durchfallen ;) )

    Nicht ganz. In Behörden gibt es die Regelbeurteilung durchaus - alle zwei Jahre. Aber da sind Beförderungen eben auch nicht mit einer Revision verbunden - eben aus dem Grund der Regelbeurteilungen.

  • Hier gibt es Anlass- und Regelbeurteilung, letztere findet aller 3 Jahre statt. Da es nun das erste Mal ist, hat keiner einen Plan. Stellungnahmen sind hier nicht vorgesehen, man kann zwar eine zur Personalakte legen, aber wenn man auf Änderung drängt, bedarfs schon etwas mehr Aufwand.


    Und es gibt ein Punktesystem, 0 Punkte wären "erfüllt die Erwartungen nicht." Tja und dann?

  • Wer er für Bayern gerne nachlesen möchte, hier bitte:

    Beurteilungsrichtlinien des bayerischen Kultusministeriums

    https://www.km.bayern.de/download/3629_2030.2.3uk618.pdf (EDIT: Link reparaiert)


    GEW Bayern Handreichnung

    https://www.gew-bayern.de/inde…eurteilung_Broschuere.pdf


    Natürlich gibt es klar definierte Kriterien für die Beurteilung, gleichzeitig weiß ich von meiner SL, dass intern die Erwartung dahingehend formuliert wird, dass die Beurteilungsnoten der Normalverteilung folgen sollen. Ist dies nicht der Fall, kommen die SL wohl bei den Ministerialbeauftragten (so heißen die Dezernenten) in Erklärungsnot.

    Der Beurteilungszeitraum geht über vier Jahre, in denen der SL dreimal unangekündigt den Unterricht der Lehrkraft besucht, am Gymnasium müssen dabei beide Fächer und Unter-, Mittel- und Oberstufe abgedeckt werden. In der Praxis grenzt der SL oft die Besuchzeiträume etwas ein, in etwa "Von jetzt bis zu den Weihnachtsferien werde ich bei jedem einmal vorbeikommen."


    Es gibt sieben Notenstufen. Generell werden die gleichen Kriterien für alle Lehrkräfte der gleichen Besoldungsstufe angewandt. D.h. der Berufsanfänger, der gerade mal zwei Jahre auf Lebenszeit verbeamtet ist und der arrivierte StR, der nach 10 Jahren kurz vor der Regelbeförderung auf A14 steht, werden nach den gleichen Maßstäben betrachtet. Für uns Lehrkräfte ist das oft schwer nachvollziehbar, da wir natürlich Schülerinnern und Schüler gemäß ihrer Schulerfahrung ("Jahrgangsstufe") unterschiedlich bewerten. Das führt in der Praxis dazu, dass in der Regel die Erstbeurteilung einer Lehrkraft von den sieben Notenstufen nicht besser als 3 ist, eher sogar 4 oder 5, wobei 5 bedeutet, dass die Lehrkraft ihren Unterricht ordentlich und ohne Probleme macht und auch anderen Dienstpflichten ordentlich und ohne Probleme nachkommt. Für viele KuK ist das natürlich frustrierend.


    Konsequenzen aus der Regelbeurteilung:

    Es gibt keine eigenen Beurteilungen bei Bewerbung um Funktionsstellen; vielmehr werden die letzten beiden Regelbeurteilungen herangezogen. Wichtig ist dabei auch die sog. "Verwendungseignung", die in der Beurteilung formuliert sein solllte, wenn man Interesse an bestimmten Funktionen hat.

    Die Regelbeurteilung ist ein Grundlage für die Regelbeförderung auf A14 im Gymnasialbereich. Unter bestimmten, eng definierten Umständen kann die Regelbeförderung auf A14 durch besonders schlechte Beurteilungen zumindest verzögert werden.

    Ich meine, dass die Regelbeförderung auf A14 durch besonders gute Beurteilungen auch beschleunigt werden kann, müsste das aber nochmal nachlesen.


    Noch mehr aus dem Nähkästchen geplaudert: Da die Beurteilungsnoten für Beförderungen auf A14 und für Bewerbungen auf Funktionsstellen mittelfristig (bis zu acht Jahre, also zwei Beurteilungszeiträume in die Zukunft) relevant sind und gleichzeitig die inoffizielle Vorgabe der Normalverteilung gilt, sind die Unterrichtsbesuche für die Beurteilungsnote oftmals eher sekundär bis völlig irrelevant. Viele SL nutzen die Beurteilung, um KuK in die richtige Position zur Beförderung oder zur Bewerbung zu bringen (- oder sie davon fernzuhalten -), so dass die besseren Beurteilungsnoten eher "strategisch" vergeben werden. Entsprechend müssen aber auch genügend schlechtere Beurteilungsnoten vergeben werden, die dann oft die KuK bekommen, bei denen es für die eigene Laufbahn erstmal keinen Unterschied macht. So kann man bei solch taktierenden SL die eigene Beurteilungsnote eigentlich schon ermitteln, bevor überhaupt ein Unterrichtsbesuch stattgefunden hat. Das macht den ganzen Prozess natürlich absurd, sorgt aber bspw. an meiner Schule dafür, dass überdurchschnittlich viele KuK mit A15 in Pension gehen, da mein SL einen sehr genauen Blick darauf hat, wer wann in welche Aufgabe geschoben werden muss, um die KuK bestmöglich zu fördern. (In Bayern gibt es sehr viel mehr A15-Funktionen als in anderen Bundesländern, bspw. auch für die Fachsprecher "großer" Fächer, für Unter-, Mittel- und Oberstufenbetreuung, für den Beratungslehrer, für den IT Adim etc.; diese A15 werden in aller Regel schulintern besetzt, so dass der SL hier langfristig planen kann und viel freie Hand hat.).

    Dennoch führen die Beurteilungs- und Besuchzeiträume bei den KuK regelmäßig zu Stress, obwohl eben die minimale Auswirkung auf die Beurteilung und die minimale Relevanz der Beurteilungsnote im Alltag allseits bekannt ist. Das liegt meiner Meinung nach daran, dass man hier mal jemanden im Unterricht sitzen hat, der zumindest zum Teil auch ein qualifiziertes Feedback geben kann, so dass die meisten doch gerne zeigen wollen, was sie können. Klar kann man auch eine Stunde mit "Buch Seite 27, Aufgaben 4 bis 13" füllen und es ist vermutlich egal, aber die meisten wollen doch gerne auch ein wenig Lob hören. Das führt vielleicht dazu, dass man den eigenen Unterricht zumindest in diesen Situationen etwas reflektiert, was ja vielleicht auch nicht ganz schlecht ist.


    Langer Rede kurzer Sinn: Die Regelbeurteilung ist insgesamt eigentlich eher eine Farce, zumindest durch die Art und Weise, wie sie reglementiert ist. Da sie aber am Gym zur Beibehaltung der Regelbeförderung dient, den Bewerbungsprozess auf A15 vereinfacht und insg. auch mal zur Selbstreflektion anhält, kann ich persönlich damit leben. Auch nett ist, dass man als bay. Lehrkraft denjenigen, die immer behaupten, Lehrer würden nach der Verbeamtung nie wieder kontrolliert, etwas entgegen halten kann.

  • Kleine Ergänzung: Zumindest bei uns wird von "höherrangigen" KuK deutlich mehr erwartet, um auf die gleiche Verwendungseignung zu kommen, wie von "nur" Studienräten. Hat man also z.B. als Studienrat Stufe 3 und wird zum Oberstudienrat befördert, geschieht es häufig, dass - wenn sich die "Leistung" der Lehrkraft nicht entsprechend "erhöht" - man bei der nächsten Beurteilung auf Stufe 4 landet.

    Über (Sinn oder) Unsinn dieses Vorgehens schreib ich jetzt nichts ...

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