Einkommenssteuer Laptop

  • Es kommt nicht darauf an, dass ich darauf angewiesen bin, genau dieses Gerät dienstlich zu nutzen. Es reicht einfach, dass ich es tue, weil ich mit dem Gerät besser zu Recht komme.

    Blödsinn. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer untersagen ein Privatgerät für dienstliche Zwecke zu nutzen. Es ist auch egal, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder ob du nur ein Arbeitsblatt erstellst. Der Dienstherr kann einfach sagen, dass Du nur das dienstliche Gerät benutzen sollst. Ob das nur sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Aber woher nimmst Du die Idee, dass ich als Arbeitnehmer einfach irgendwelche Arbeitsmittel anschaffen darf.

  • O. Meier

    Was bliebe ist die Klage gegen das Finanzamt mit zeugenschaftlicher Vernehmung des SL. Das wäre ein Spaß, zu der Verhandlung würde ich den gesamten GEW Ortsvorstand einladen. Anschliessend gibs ne Spontandemo mit Würstchen Grillen vor dem Amtsgericht. :)

    Das wäre relativ uninteressant. Die SL würde aussagen, dass die Schule ein Dienstgerät vorhält und die SL nicht möchte, dass die Lehrkraft ein Privatgerät anschafft. Am Ende hat die SL nur ein Problem, wenn die Lehrkraft aufgrund schlechter EDV-Ausstattung der Schule ihre Arbeit nicht erledigen kann. Aber wieso sollte eine Lehrkraft ein Recht haben privat ein Arbeitsgerät anzuschaffen und zu nutzen?

  • Also wenn ich so an die verschiedenen Dienstgeräte denke, die ich so bisher hatte. Ok, Noten verwalten konnte man mit allen Geräten mehr oder weniger gut. Aber damit ernsthaft Unterricht vor und nachbereiten? Angefangen damit, dass man damit viele Dinge gar nicht kann und die Bildschirme viel zu klein sind, konnte ich auf den Geräten auch kaum Softwareware installieren, die ich bzw. meine Schüler so nutzen. Ehrlich gesagt finde ich das auch ganz gut, dass die Geräte, die auf Noten digital zugreifen können getrennt sind von den Geräten, mit denen ich auch öfters neue Programme für mich bzw. meine Schüler ausprobiere. Man weiß ja nie welche Schadprogramme man sich durch das viele ausprobieren von Programmen und Webseiten aus dem Internet so einfängt. Wenn das auf meinem privaten Gerät, welches ich ausschließlich dienstlich nutze, passiert, dann ist das zwar ärgerlich, aber zum Glück nicht sicherheitsrelevant.

  • Man muss da zwei Dinge unterscheiden:

    a) Ist es sinnvoll ein Privatgerät zu benutzen?

    b) Kann ich die Schule zwingen ein Privatgerät anzuerkennen?


    Bei a) bin ich sofort deiner Meinung. Ich denke, dass die meisten auch private Geräte nutzen. Bei b) ist es aber aus meiner Sicht tatsächlich so, dass man die Schule nicht zwingen kann. Allerdings ist es natürlich ziemlich blöd von der Schule sich es deswegen mit den Lehrkräften zu verscherzen.

  • Ich darf an dieser Stelle dezent an die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes erinnern.

    Ein Ipad entspricht unter gar keinen, ein Laptop nur unter engen Voraussetzungen den Anforderungen, die an einen Bildschirmarbeitsplatz zu stellen sind. Solange die Schule keine Geräte bereitstellt, die diesen Anforderungen genügen, ist die Anschaffung eines privaten Gerätes unumgänglich, wenn man den Unterricht nicht wie vor 30 Jahren vorbereiten möchte.

  • Bei Bildschirmarbeitsplätzen muss, meines Wissens nach, ein Arbeitgeber übrigens auch die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens verpflichtend anzubieten (Angebotsvorsorge). Das Angebot habe ich in den über 20+ Jahren als Lehrer bisher nur einmal erhalten (vor etwa 3 Jahren).

  • Bei Bildschirmarbeitsplätzen muss, meines Wissens nach, ein Arbeitgeber übrigens auch die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens verpflichtend anzubieten (Angebotsvorsorge). Das Angebot habe ich in den über 20+ Jahren als Lehrer bisher nur einmal erhalten (vor etwa 3 Jahren).

    Unsere Schule bietet dies nicht an! Gerne würde ich dies für alle KuK einfordern.

    Interessant ist auch, dass diese Untersuchungen während der Arbeitszeit stattfinden. Hat die Schulleitung das Recht einem diese Untersuchungen während der Unterrichtszeit zu verbieten?

    Hat die jemand Erfahrung?

    Ich finde auch dies zeigt mal wieder, wie sorglos der Dienstherr mit der Gesundheit der Lehrkräfte umgeht.


    Man lese auch:

    https://www.domeba.de/blog/arb…vorsorgeuntersuchung-g37/

  • Ich darf an dieser Stelle dezent an die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes erinnern.

    Ein Ipad entspricht unter gar keinen, ein Laptop nur unter engen Voraussetzungen den Anforderungen, die an einen Bildschirmarbeitsplatz zu stellen sind. Solange die Schule keine Geräte bereitstellt, die diesen Anforderungen genügen, ist die Anschaffung eines privaten Gerätes unumgänglich, wenn man den Unterricht nicht wie vor 30 Jahren vorbereiten möchte.

    Erstmal würde ich die Frage stellen, ob es ein Bildschirmarbeitsplatz ist. Du arbeitest nur zeitweise am PC. Wahrscheinlich ist es ausreichend, wenn in der Schule ein entsprechendes Gerät zur Verfügung steht. Aber auch das Argument mit dem Unterricht zählt nicht wirklich. Inhaltlich hast du vollkommen recht, aber daraus kannst Du keinen Anspruch darauf ableiten, dass Du dir ein Privatgerät kaufen kannst. Im Gegenteil müsste die Schule oder Schulträger dir entsprechende Geräte zur Verfügung stellen. Und selbst wenn sie es nicht machen, hast Du nicht das Recht ein Privatgerät zu kaufen. Dann kannst Du der Schule sagen Aufgabe XY konnte ich mangels Ausstattung nicht erledigen. In der Regel werden dann die meisten SL sehr froh sein, wenn Du bereit bist ein Privatgerät zu nutzen. Aber wenn nicht, ist es halt so.

  • IIRC handelt es bei den Computern in der Schule nicht um Bildschirmarbeitsplätze. Dazu muss man eine bestimmte Zeit davor sitzen. Und das tun wir nicht, bzw. müssen wir nicht.

  • Also meine Bildschirmzeiten sind zum Teil ganz schon hoch. Stundenplan erstellen, Aufgaben des Infokurses einstellen und kontrollieren (die haben ja z.T. überhaupt kein Heft und erstellen alles digital), Arbeitsblätter, Noten, Fehlzeiten, Videokonferenzen, ... Klar, sind das nicht immer 8 Stunden am Stück. Aber es gab auch Tage, da sind es über 8 Stunden am Stück.

    Ab wie viel Stunden ist es den Bildschirmarbeit? Selbst das Schreiben und besprechen von Aufgaben an der "Tafel" in Mathe ist ja mittlerweile eine Bildschirmtätigkeit geworden.

  • Wir bieten die Vorsorge regelmäßig an und müssen dies auch in einer Vorsorgekartei für jeden Kollegen dokumentieren, da unsere GBU ergeben hat, dass es sich um Bildschirmarbeitsplätze im Sinne der Regelung handelt.

  • Bei Bildschirmarbeitsplätzen muss, meines Wissens nach, ein Arbeitgeber übrigens auch die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens verpflichtend anzubieten (Angebotsvorsorge). Das Angebot habe ich in den über 20+ Jahren als Lehrer bisher nur einmal erhalten (vor etwa 3 Jahren

    Guck mal beim B.A.D.

    In meiner Region wird das durchgehend angeboten und wegen relativ geringer Nachfrage wie Sauerbier jeden Monat beworben.

  • Wenn ich den Gedankengang von Tom123 weitergehe, dann dürfte ich für die Arbeit/Schule bei der Steuer nie etwas absetzen, es sei denn, der Arbeitgeber erlaubt es mir.

    Das siehst Du zu negativ. Grundsätzlich kannst du erstmal alles versuchen abzusetzen. Aber Du hast kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber dir bescheinigt, dass Du das dienstlich nutzen musst. Das ist dann ein Goodwill des Arbeitgebers. Dazu kommt noch der Aspekt, was das Finanzamt sowieso anerkennt. Am Ende bleibt eine Grauzone, wo ich eventuell eine Bescheinigung der Schule benötige. In diesem Fall bei dem Laptops. Viele Schulleitungen werden ihre Lehrkräfte eher unterstützen. Aber wenn ich halt einen Idioten erwische, habe ich keine Mittel ihn zu zwingen.

  • Bleibt immer noch die Tätigkeit für den eigenen Berufsverband. Da brauche ich von niemandem eine Bescheinigung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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