Einkommenssteuer Laptop

  • Hallo,


    ich habe eine Frage abseits unseres normalen Irrsinnst :)


    Ich hatte mir im letzten Jahr einen neuen Laptop zugelegt, welchen ich bei der Steuer eingereicht habe. Nun möchte das Finanzamt eine "Arbeitgeberbescheinigung über die Berufliche Nutzung + Stellungnahme, dass kein vergleichbare Gerät vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird". Meine Schulleitung ist aktuell der Meinung mir so etwas nicht auszustellen, da wir Leihgeräte/Dienstgeräte (der letzte sch***) haben.


    Hat jemand auch so eine "Anfrage" des Finanzamts erhalten bzw. hättet ihr eine gute Argumentation für das Finanzamt, falls die Schulleitung dies weiterhin nicht ausstellen möchte?


    Danke schonmal und einen schönen Tag noch :)

  • Bei mir wurde mal der Grad der beruflichen Nutzung angezweifelt. Da reichte eine einfache Selbsterklärung mit Verweis auf mein 2. Gerät zur privaten Nutzung. Seitdem erklär ich das gleich prophylaktisch beim Einreichen. Dazu ist es nun aber ja zu spät.


    Such dir einen realen Anwendungsfall, den du mit den dienstlichen Schulgeräten nicht bedienen kannst und sprich deine Schulleitung noch einmal mit dem Verweis auf diesen Anwendungsfall an.

  • Wenn die SL es nicht ausstellen will, setze das Gerät nicht dienstlich ein. Wenn es irgendwas gibt, was Du nicht auf deinem Dienstgerät machen kannst, gehe zur SL und frage, wo Du die Arbeiten jetzt erledigen kannst.

  • Bei mir wurde mal der Grad der beruflichen Nutzung angezweifelt. Da reichte eine einfache Selbsterklärung mit Verweis auf mein 2. Gerät zur privaten Nutzung. Seitdem erklär ich das gleich prophylaktisch beim Einreichen. Dazu ist es nun aber ja zu spät.


    Such dir einen realen Anwendungsfall, den du mit den dienstlichen Schulgeräten nicht bedienen kannst und sprich deine Schulleitung noch einmal mit dem Verweis auf diesen Anwendungsfall an.

    Dasselbe Problem hatte ich auch einmal. Ich musste dann für ein Jahr ein "Fahrtenbuch" führen, mit dem ich bewies, das ich das Laptop mehr als 90 % beruflich verwende. Seitdem reicht auch bei mir ein Verweis auf das Fahrtenbuch.


    Ich würde auch noch einmal mit konkretem Beispiel die SL ansprechen. Vielleicht ist der Monitor zu klein (wäre bei meinem Dienstgerät der Fall)?

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • kein vergleichbare Gerät vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird"

    Das kann doch wohl fast jede SL unterschreiben. Vielleicht musst du sie darauf hinweisen (es geht nicht um irgendein Gerät).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Vielleicht sit dieser Fall die Botin eines neuen Trends. Die Finanzämter haben mitbekommen, dass „wir“ “Dienstgeräte“ haben. Also schließne sie messerscharf, dass man kein privates Gerät mehr braucht.


    In gewisser Weise haben Sie ja recht. Warum sllte man sich zusätzlich zm Dienstgerät noch ein weiteres anschaffen?


    Eine Variante ist es nun, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass man das Gerät „bräuchte“. Ich frage mich, geht das überhaupt? Kann man nachweisen, dass man ohne dieses Gerät des Beruf nicht ausüben kann?


    Als Finanzamt jedenfalls früge ich auch nach, warum es etwas mit der Steuer zu tun habe, wenn man der Dienstherrin etwas schenken möchte.


    Andere Sichtweise: deine Schulleiterin hat recht. Du brauchst kein weiteres Gerät. Die Dienstgeräte reichen. Konsequenz: du nutzt den neuen Laptop nicht dienstlich. Du willst ja deine Schulleiterin nicht zur Lügnerin machen, auch nicht implizit.


    Generell möchte ich anregen, darüber nachzudenken, ob man sich ein privat ein Gerät zur (überwiegenden) dienstlichen Nutzung anschafft. Derjenige Rechner, den ich zur Unterrichtsvorbereitung nutze, ist Baujahr 2009. Da müssen wir über Absetzen von der Steuer nicht mehr sprechen. Alle neueren Geräte werden rein und ausschließlich privat genutzt. Insbesondere wird keiner meiner Laptops jemals das Schulgebäude von innen sehen.


    Ich tippe auf dem Gerät Arbeitsblätter etc. Dienstliche E-Mails z. B. lese und schreibe ich ausschließlich in der Schule an den dortigen Dienstrechnern. Ebenso Zugriffe aufs elektrische Klassenbuch (würg). Viele Kolleginnen machen das mit dem (privaten) Handy und scheißen mal wieder auf den Datenschutz.


    Also, ich meine, das Finanzamt hat recht. Die Dienstherrin/Arbeitgeberin ist für die Ausstattung mit Arbeitsmaterial zuständig, gegebenenfalls die Schulträgerin.


    Auf jeden Fall sollte man im Hinterkopf haben, dass man den privaten Rechner nicht ohne weiteres von der Steuer absetzen kann.

  • Wenn du den Laptop zu 100% absetzen wolltest, ist so eine Nachfrage nicht ungewöhnlich.


    Vllt. macht es Sinn, ein Schreiben vorzuformulieren? Wenn die SL das nicht unterschreiben will, würde ich mal beim Personalrat nachfragen (und vllt. im nächsten Schritt den Dezernenten um Unterschrift bitten...).


    Dir entstehen durch die ausbleibende Bestätigung finanzielle Nachteile - für die dein Dienstherr in diesem Fall verantwortlich wäre.

  • Dir entstehen durch die ausbleibende Bestätigung finanzielle Nachteile - für die dein Dienstherr in diesem Fall verantwortlich wäre.

    Naja, das setzt erstmal voraus, dass der Dienstherr mich angewiesen hat privat einen Laptop zu kaufen oder es zu mindestens erwartet. Wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass ich kein privates Gerät brauche, ist das erstmal sein gutes Recht. Wenn ich dann bestimmte Dinge nicht machen kann, ist es sein Problem. Aber ihn da irgendwie in Regress zu nehmen, wird schwierig.

  • Es kommt nicht darauf an, dass ich darauf angewiesen bin, genau dieses Gerät dienstlich zu nutzen. Es reicht einfach, dass ich es tue, weil ich mit dem Gerät besser zu Recht komme.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es kommt nicht darauf an, dass ich darauf angewiesen bin, genau dieses Gerät dienstlich zu nutzen. Es reicht einfach, dass ich es tue, weil ich mit dem Gerät besser zu Recht komme.

    Das hieße, dass ein Bauarbeiter eine Hilti anschaffen und steuerlich geltend machen kann, weil er die Bosch nicht mag, die er von der Firma gestellt bekommt?

  • Schlechtes Beispiel, weil da der Arbeitsschutz wieder greift und Du auf der Baustelle nur die von Arbeitgeber bereitgestellten Geräte nutzen darfst. Aber ansonsten, ja. Genauso wie Du Dir ein Büro mieten kannst und setzt das von der Steuer ab. Du musst dem Finanzamt nur plausibel machen, dass Du dieses Büro zu 100% nur für die Schule nutzt und nicht um Dich mit der Freundin zu treffen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Genauso wie Du Dir ein Büro mieten kannst und setzt das von der Steuer ab. Du musst dem Finanzamt nur plausibel machen, dass Du dieses Büro zu 100% nur für die Schule nutzt und nicht um Dich mit der Freundin zu treffen.

    Schlechtes Beispiel, da ich ein Arbeitszimmer nur absetzen darf, wenn ich keinen Arbeitsplatz an der Schule habe.
    Der gestellte Dienstrechner ist aber vorhanden.


    BTT:

    Ich kann verstehen, dass ein SL-Kollege keine Bestätigung über fehlende Rechner ausstellt, wenn er vorher lange mit dem Schulträger über eine Ausstattung der Kollegen gerungen hat und nun dem Träger quasi ein Versagen schriftlich dokumentieren soll.

  • ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung stimmt. Für ein angemieteten Büro gilt dies wiederum nicht. Sorry, ich hab das Steuerrecht nicht gemacht. :)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Auch da gilt AFAIK, dass es sich um den Mittelpunkt der Tätigkeit handeln muss (und dann ist es auch noch betragsmäßig beschränkt), aber das führt jetzt zu weit und geht weit am Thema vorbei.

  • Man könnte eine GmbH gründen, sich selbst bei dieser anstellen und das angemietete Büro als Firmensitz nutzen. Die GmbH wiederum könnte einen dann an die Schule verleihen und die Kosten der Bezügestelle in Rechnung stellen. Dann wäre die Büromiete komplett absetzbar, inklusive Nebenkosten.


    Für Ernstnehmer: Nein, ich schlage das nicht ernsthaft vor.

  • Dasselbe Problem hatte ich auch einmal. Ich musste dann für ein Jahr ein "Fahrtenbuch" führen, mit dem ich bewies, das ich das Laptop mehr als 90 % beruflich verwende. Seitdem reicht auch bei mir ein Verweis auf das Fahrtenbuch.


    Ich würde auch noch einmal mit konkretem Beispiel die SL ansprechen. Vielleicht ist der Monitor zu klein (wäre bei meinem Dienstgerät der Fall)?

    Da sind wir übrigens wieder beim Thema Arbeitszeit. Traurig.

  • Bei den Eigenangaben müsste man natürlich noch beachten, dass man selbst nicht gesteht, Datenschutzverstöße mit dem privaten Gerät zu begehen.


    In den (länderspezifischen) Datenschutzverordnungen stehen teilweise völlig unpraktikable Dinge drin, aber....


    Ist ein Dienstgerät vorhanden (und jeder hat prinzipiell Zugang zu einem Dienstgerät - und sei es der einzige PC im Lehrerzimmer), ist es vor diesem Hintergrund in der Tat schwierig zu argumentieren...

  • Es kommt nicht darauf an, dass ich darauf angewiesen bin, genau dieses Gerät dienstlich zu nutzen. Es reicht einfach, dass ich es tue, weil ich mit dem Gerät besser zu Recht komme.

    Das Finanzamt möchte im vorliegenden Fall mehr als die dienstliche Nutzung bestätigt haben. Es geht auch noch um die Frage, ob es „vergleichbare“ Dienstgeräte gibt.


    Letztendlich hätte man von der Schulleiterin also gerne schriftlich, dass die Dienstgeräte nicht so der Brüller sind. Das wäre womöglich sogar korrekt. Es schriftlich zu fixieren aber nicht politisch opportun.


    Jetzt kann dich die Schulleiterin bewegen (unterschreiben), das Finanzamt (ohne Bescheinigung dienstliche Nutzung anerkennen) oder die Lehrerin (privates Gerät nicht dienstlich nutzen).

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • O. Meier

    Was bliebe ist die Klage gegen das Finanzamt mit zeugenschaftlicher Vernehmung des SL. Das wäre ein Spaß, zu der Verhandlung würde ich den gesamten GEW Ortsvorstand einladen. Anschliessend gibs ne Spontandemo mit Würstchen Grillen vor dem Amtsgericht. :)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • mit zeugenschaftlicher Vernehmung des SL

    Und die sagt dann aus, dass sie nicht wisse wofür die Kollegin den Laptop verwende. Darum könne sie nicht kümmern, sie habe eine Schule zu leiten. An jener gebe es Dienstgeräte. Und sie auch nicht, was das alles soll mit dem Laptop.


    Und dann?

Werbung