Befristet in Teilzeit und Vertretungsstunden gehalten

  • WildeHummel

    Was mich am Arbeitsrecht so fasziniert ist die Tatsache, dass Arbeitsrecht Richterrecht ist. Während in den meisten anderen Gesetzen alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, gibt's im Arbeitsrecht nur wenige Paragraphen. Den Rest müssen sich dann die Arbeitsgerichte aus allgemeinen Vertragsrecht BGB , Schutzvorschriften und andere Zusammenzimmern . Hierbei orientieren sich die Gerichte dann an ähnlichen Fällen zu denen es ein höchst richterliches Urteil gibt. Wenn Du also etwas schwarz auf weiß haben willst, musst Du Dich in den Rechtsdatenbanken auf Urteilssuche begeben. Oder einfach die Leute fragen, die das hier schon Jahre machen und entsprechende Kollegen schon mehrfach begleitet haben.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • § 14 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz regelt das Schriftformerfordernis, § 16 TzBfG die Folgen der unwirksamen Befristung.

    Sorry, wer als Lehrer unterrichten möchte, der sollte in der Lage sein, wenn er den genauen Paragraphen will, den auch alleine per Google rausfinden zu können.

    Ich komme mir gerade vor wie in meiner JÜL-Klasse, die auch immer erstmal schreien, dass sie gar nicht wissen, was sie machen sollen, was da steht usw. weil sie weder denken noch lesen. :sterne:

  • Sorry, wer als Lehrer unterrichten möchte, der sollte in der Lage sein, wenn er den genauen Paragraphen will, den auch alleine per Google rausfinden zu können.

    Ich komme mir gerade vor wie in meiner JÜL-Klasse, die auch immer erstmal schreien, dass sie gar nicht wissen, was sie machen sollen, was da steht usw. weil sie weder denken noch lesen. :sterne:

    Sag doch einfach, dass du es selbst nicht weißt, statt dich so rauszureden. Wer etwas behauptet, sollte das auch nachweisen können. "Google doch einfavh mal selbst" ist, mit wenigen Ausnahmen, nur das Eingeständnis, es nicht zu wissen.

  • Den 16 Teilzeit und Befristungsesetz kann man ziehen. Dann muß einem aber vorher klar sein, dass durch die Absolvierung zusätzlicher Stunden quasi ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird. Der ist aber mündlich geschlossen und damit unwirksam. Und jetzt ziehe ich den 16. Damit besteht dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Rechtsberatung der GEW sieht allerdings keinen Grund zur Entfristung durch die Mehrarbeit...

    Darf ich Mal fragen mit wem Du da gesprochen hast? (Nur falls NRW)

    Ich hasse es, wenn irgendjemand halbgare Infos raus gibt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sag doch einfach, dass du es selbst nicht weißt, statt dich so rauszureden. Wer etwas behauptet, sollte das auch nachweisen können. "Google doch einfavh mal selbst" ist, mit wenigen Ausnahmen, nur das Eingeständnis, es nicht zu wissen.

    Natürlich weiß ich es, hätte aber den genauen Paragraphen auch googlen müssen und das erwarte ich ehrlich gesagt vorher selber, wenn man den Wortlaut schon genannt bekommt.

    Du musst nicht von dir auf andere schließen.

    Ich könnte es natürlich nachweisen, aber ich muss weder was nachweisen hier, noch könnte ich dies nicht machen (wenn ich es denn wollte).

    Machst du das mit den Schülern auch so, dass du ihnen alles hinterher trägst und sie nicht selber lesen müssen usw.?!? Dann wundert mich gar nichts mehr!

    • Offizieller Beitrag

    Aber steht in §16 nicht auch

    Zitat

    Ist die Befristung nur wegen des Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.

    Also kann dieses unbefristete Arbeitsverhältnis jederzeit (vom Arbeitgeber) ordentlich gekündigt werden. Oder?

  • Das ist die Begründung der GEW:

    Darüber hinaus kann eine Befristung unwirksam sein, wenn es bereits an einem ordnungsgemäßen Sachgrund fehlt. Es müsste daher beim Sachgrund des vorübergehenden Arbeitskräftemehrbedarfs ermittelt werden, ob zum Zeitpunkt des Ablaufs der Befristung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit kein Bedarf mehr an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers besteht (hinreichende Wahrscheinlihckeit). Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

    Aber so richtig verstehe ich das nicht

    Nachdem du angibst wegen einer Person in Elternzeit einen befristeten Vertrag erhalten zu haben ist in deinem Fall offenbar ein zulässiger Sachgrund gegeben. Der Aspekt begründet also keine Entfristung. Relevant könnten aber die Mehrarbeitsstunden sein. Was hat die GEW dazu geäußert?

    Um dir bezüglich der Rechtslage schon einmal weiterzuhelfen: Befristete Verträge bedürfen prinzipiell der Schriftform. In deinem Vertrag steht so beispielsweise neben der Befristung auch, wie viele Deputatsstunden du leisten musst. Eine Änderung eines befristeten Vertrags- um tatsächliche Mehrarbeit ohne Stundenausgleich- im Rahmen der Befristung leisten zu dürfen bedarf ebenfalls der Schriftform. Ein rein mündlicher Vertrag ist an dieser Stelle nicht zulässig. Wenn es dennoch einen neuen mündlichen Arbeitsvertrag gibt über regelmäßige, zusätzliche Mehrarbeitsstunden, dann ist dieser ohne Befristung gültig. Das sind alles ganz normale Vorgaben aus dem Arbeitsrecht, die bundesweit gültig sind.

    Schwieriger wird es bei einzelnen Vertretungsstunden im laufenden Vertrag, da diese letztlich durch Minusstunden an anderer Stelle noch zeitnah ausgeglichen werden können. Möglicherweise kann ein fitter Arbeitsrechtler an dieser Stelle dennoch die Entfristung erkämpfen, ganz so eindeutig ist das dann aber eben nicht mehr.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aber steht in §16 nicht auch

    Also kann dieses unbefristete Arbeitsverhältnis jederzeit (vom Arbeitgeber) ordentlich gekündigt werden. Oder?

    Es kann jederzeit ordentlich gekündigt werden. Es lohnt sich also nur, diesen Schritt zu gehen, wenn das Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, also seit 6 Monaten besteht und in einem Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten (dürfte in Schulen fast immer zutreffen).

  • Also kann dieses unbefristete Arbeitsverhältnis jederzeit (vom Arbeitgeber) ordentlich gekündigt werden. Oder?

    Ja,

    Aber..

    Es bedarf für die Kündigung eines unbefristeten Vertrags immer eines Küblndigungsgrundes.

    (Rechtsgrundlage Kündigungsschutzgesetz) den sehe ich nicht

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es gibt drei Kündigungsgründe:

    Verhaltensbedingt (Du ohrfeigst einen Schüler)

    Betriebsbedingt: Trump wird unser Regierungschef und verfügt, dass Unterricht keine staatliche Aufgabe mehr ist. Die Schulen werden geschlossen

    Personenbedingt: in Extremfällen aus Krankheitsgründen (habe ich persönlich in Schule noch nicht erlebt, bedeutet jedoch nicht, dass irgendwann jemand diese Karte dann doch zieht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Meines Wissens nach ist es aber auch so, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung bereits die erste Stunde mehr bezahlt wird.

    In einer Teilzeittätigkeit wird bereits die erste Mehrarbeitsstunde vergütet und zwar nicht zu dem billigen Stundensatz für Mehrarbeit sondern dem tatsächlichen Stundensatz.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Puh sorry, ich komme kaum hinterher mit lesen und antworten, vielen Dank euch!

    Und ja, Google bemühen kann ich prinzipiell selbst, hab aber gedacht, dass man hier im Forum auch einfach mal um Hilfe oder Rat fragen kann und jemand irgendwas weiß, was man nicht einfach so schnell bei Google findet.

    Also, mir ist natürlich klar, dass ich einen bis Tag x befristeten Vertrag über eine gewisse Anzahl Stunden habe. Das ist ja schriftlich geregelt. Die Mehrarbeit war angedacht, bis die kranken Kollegen wieder da sind und mit der Schulleiterin so abgesprochen, ich wurde von ihr explizit gefragt und habe die Anfrage bejaht, um auszuhelfen. Nach meinen ersten Stunden zusätzlich habe ich dann eben vom Schulamt die Info bekommen, dass das so nicht zulässig ist.

    Ein Ausgleich war nie angedacht, da wir davon ausgegangen waren, dass ich die Stunden bezahlt bekomme.

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