Anlasslose TZ Nds

  • Der Fragesteller bereitet aber nicht an einer BBS.

    Das weiß ich doch; darum ging es mir mit meinem heutigen Beitrag aber gar nicht ;) . Mir ging es lediglich um meine eigene Situation, nämlich darum, dass sich zum einen für mich durch die heutige Aussage unserer Verwaltungsleiterin bzw. durch den genannten Runderlass meine Frage von Freitag geklärt hat:

    Hm, ist das an BBS anders? Meine TZ-Anträge (ich hatte in den letzten Jahren um 4-6 Stunden reduziert) wurden bislang alle von unserer Verwaltungsleiterin genehmigt/unterschrieben. Oder muss sie die Anträge anschließend noch weiterreichen?

    Denn wie sich nun heute 'rausstellte: Ja, das ist an den BBS tatsächlich anders! Zum anderen hat sich für mich damit auch die Frage geklärt, wieso mein Schulleiter nichts von einem solchen Schreiben an die Schulleitungen und einem evtl. geänderten Vorgehen wusste. Er hat ja höchstwahrscheinlich dieses Schreiben, dass du gesehen hast, gar nicht erhalten, weil es - vermute ich nun stark - nur an die Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen geschickt wurde.


    Nichtsdestotrotz würde mich mal interessieren, ob Minnski nun zu einem Gespräch mit Ihrer/ihrem bzw. seiner/seinem Schulleiter/in an der Oberschule muss und ob der Teilzeitantrag genehmigt wird. Vielleicht bekommen wir darüber in den nächsten Wochen ja noch eine Rückmeldung von Minnski . Würde mich freuen!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    2 Mal editiert, zuletzt von Humblebee ()

  • Hallo,

    ich werde den Antrag diese Woche abgeben und melde mich dann hier, ob ein Gespräch mit dem SL stattfinden "muss".

    Hast du mittlerweile schon irgendwas bzgl. deines TZ-Antrags gehört?

    Meiner wurde diese Woche genehmigt :) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Meiner wurde diese Woche genehmigt :) .

    Alles Andere hätte mich auch gewundert. In Niedersachsen wird einem Lehrer (noch) jedes Teilzeitbegehren bewilligt, unabhängig von seiner persönlichen Familiensituation. Das kann man diskutieren, andere Beamte haben dieses exklusive Recht nicht, aber man wird sich hüten, das anzutasten.

  • ..., andere Beamte haben dieses exklusive Recht nicht, aber man wird sich hüten, das anzutasten.

    Das ist kein Recht, da es keinen Rechtsanspruch gibt und wie schon geschrieben gibt es durchaus einen gewissen Druck seitens der Behörde, Teilzeit zu begrenzen, auch wenn Anträge aktuell nicht pauschal abgelehnt werden.

  • Der Druck ist kaum spürbar. Er besteht daraus, freiwillig "ein Gespräch" zu führen, mehr nicht. Man könnte ja einfach die anlasslose Teilzeit aussetzen, angesichts des Lehrkräftemangels eine durchaus nachvollziehbare Maßnahme. Man wird das aber nicht antasten, weil man weiß, dass der Aufschrei der Gewerkschaften und Verbände riesig wäre. Das gäbe ein ordentliches öffentkeitswirksames Getöse. Das will sich kein Kultusminister antun.

  • NRW hat sich das angetan.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Heißt das, dass man in NRW Vollzeit arbeiten MUSS, wenn man keine Kinder und keine pflegebedürftigen Eltern zu betreuen hat?

    Aktuell ist das so, Anträge ohne gesetzliches Anrecht auf Teilzeit werden in NRW abgelehnt.


    Letzte Woche habe ich einen Radiobericht (ich kann also leider keine Quelle verlinken) über die Lehrersituation in NRW gehört, in dem darauf verwiesen wurde, dass etwa ein Drittel derjenigen, die eine Stelle annehmen, bis zum 40 Lebensjahr wieder aus dem Beruf ausscheiden. Vielleicht sollte sich mal jemand ganz in Ruhe mit den politisch Verantwortlichen hin setzen und ihnen erklären, woran das vielleicht liegen könnte.

  • Naja, es sind in NRW unter den Beamten pro Jahr nur 0,8 % und im Tarifbereich zwischen 2-2,3 Prozent je Jahr…

    Das sind aber vorrangig diejenigen, die noch eine lange Dienstzeit vor sich hätten. Und 0,8% der Beamten entspricht an einem großen Gymnasium einer Lehrkraft pro Jahr, die auf diesem Wege dauerhaft verloren geht, das ist keineswegs wenig und bei uns ist die Quote definitiv niedriger.

  • Es ist immer eine Einzelfallprüfung. Manchmal gibt es auch ein Angebot auf 25 von 28 runter zu gehen. Darüber hinaus gibt es nur noch zwei Alternativen: a.) Schwerbehindert, dann besteht ein Anspruch nach SGB Ix oder aus gesundheitlichen Gründen . Dann entscheidet der Amtsarzt über eine begrenzte Dienstfähigkeit.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Der Druck ist kaum spürbar. Er besteht daraus, freiwillig "ein Gespräch" zu führen, mehr nicht. Man könnte ja einfach die anlasslose Teilzeit aussetzen, angesichts des Lehrkräftemangels eine durchaus nachvollziehbare Maßnahme. Man wird das aber nicht antasten, weil man weiß, dass der Aufschrei der Gewerkschaften und Verbände riesig wäre. Das gäbe ein ordentliches öffentkeitswirksames Getöse. Das will sich kein Kultusminister antun.

    Baden-Württemberg hat es auch gemacht, wobei sie (noch) nicht die ultraharte Linie fahren: man muss mindestens 75 Prozent unterichten, wenn man sonst keine triftigen Gründe hat. Ich gehe aber mal stark davon aus, dass sich das in den kommenden Jahren wenn die Pensionierung der Baby-Boomer richtig durchschlägt und der Lehrermangel noch stärker wird, auch verschärfen wird hin zu man muss dann ein volles Deputat unterrichten.

  • Naja Moebius, in anderen Bereichen (Polizei/ Soldaten) liegen die Quoten auch unter Beamten wahrscheinlich höher… stellt man das mit der freien Wirtschaft gegenüber, sieht man, dass die Quoten tatsächlich gut sind…


    …die Anzahl der Dienstunfähigkeiten hat auch drastisch abgenommen, seit das entsprechende Gesetz hierzu bundesweit eine niedrigere Versorgung vorsieht… ist nun auch schon über zehn Jahre her… Zitat: „Die Anzahl der Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist hingegen bereits seit Ende der 2000er Jahre, mit Ausnahme des Jahres 2013, kontinuierlich rückläufig.“


    … wer dann mal guckt, die Zahl der DU ist hin 1990 bis 2021 von über 40 Prozent auf jetzt unter 10 Prozent gesunken (am Gesamtanteil der Pensionierungen pro Jahr)… die meisten gehen ab 63 auf Antrag selbst, ohne den Weg der DU zu gehen…

  • Manchmal gibt es auch ein Angebot auf 25 von 28 runter zu gehen.

    Das muss man nur gut verkaufen, und schon sind beide Seiten zufrieden! :teufel:

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Danke für die Info! Dann scheint es ja wohl tatsächlich von RLSB zu RLSB unterschiedlich zu sein bzw. gehandhabt zu werden, ob den Schulleitungen diese "verbindlichen Gespräche" auferlegt wurden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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