Stichwort: Dauerhafte Mehrarbeit und Abrechnung im Krankheitsfall

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte als VZ-Beamtin einen TZ-Antrag gestellt (6 Monate vorher genehmigt).
    Da in der Unterrichtsplanung doch "aus dienstlichen Gründen" mehr Stunden herauskamen, habe ich gesagt, dass ich keine TZ mehr will. Ein Anruf bei der BR und magisch, war ich wieder VZ. Innerhalb von ein paar Tagen (oder Minuten).

  • In diesem Fall will die Person ja flexibel bleiben und nicht das Deputat erhöhen. Trotzdem ist damit die Frage m.E. nicht geklärt, was bei Krankheit passiert, wenn die Stunden nicht nur spontan angefallen (bitte vertreten Sie ausnahmsweise morgen Musik) und wegen Krankheit doch ausgefallen sind, sondern jemand prinzipiell jeden Mittwoch Musik in 3a und 3b erteilt. Der Person wurde (oder täusche ich mich?) ein eigentlich nicht existierendes Deputate-Konstrukt zugewiesen.

    • Offizieller Beitrag

    Doch: das ist doch genau der Konstrukt beim Frosch.
    Es ist eine PRINZIPIELLE WÖCHENTLICHE Vertretung aber keine der beiden Parteien wollte/konnte sich mittelfristig festlegen mit einer Vertragsanpassung (und "Vertragsanpassung" muss ja nicht sofort das Papier mit dem Geld sein, sondern es kann auch ein virtuelles Stundenkonto sein).

    Wenn der/die Kolleg*in sich dann besser fühlt, Mitte März sagen zu können "Keinen Bock mehr, ich gehe weg", tja, sein Fehler.
    Ich hätte gedacht, dass man auch an der Grundschule langfristige Unterrichtsplanung macht und es also so ist, dass man zwar gerade 18 Stunden plant, alle auf einmal, und dann nacheinander hält und nicht jede Woche einzeln entscheidet, was man am nächsten Tag macht.

    Ich bin die Letzte, die Menschen zu ihrem Glück zwingen will. Wenn er bei Krankheit nicht bezahlt werden will, gut.

  • Wenn du im Monat auf über 4x25,5 = 102 Std. kommst, wirst du ab dann wie eine VZ-Kraft behandelt. Bis dahin muss jede Mehrarbeitsstd. vergütet werden. Das Verrechnen mit Unterrichtsausfall ist in NRW bei TZ-Kräften wochenweise zulässig.

    Danke für die Auskunft. dann dauert es ja ne Weile, bis ich auf VZ komme =)

  • Bei einer Krankheit: ja.
    Bei einem Ausflug der Klasse am Donnerstag und somit Wegfall ganz anderer Fachstunden, wird (bei diesem Weg!) mit den Montagsstunden verrechnet.

    Also: man kann einiges wegstreichen, wenn es genug Verschiebungen gegeben hat.

    Bei Teilzeitkräften findet diese Verrechung aber Wochenweise statt und nicht über den gesamten Monat hinweg.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Teilzeitkräften findet diese Verrechung aber Wochenweise statt und nicht über den gesamten Monat hinweg.

    Sorry, aber ich habe echt das Gefühl, einige (allgemein, und ich bin gerade sehr einfühlsam) lesen nur das, was sie lesen wollen.
    Habe ich was Anderes geschrieben?
    Soweit ich weiß, liegen Montag und Donnerstag innerhalb einer Woche und ich antwortete auf einen Beitrag, der sich auf eine Woche bezog.

  • Ich mache das auch nicht mehr. Habe zu Corona ein paar Stunden pro Woche mehr gemacht, den Coronabonus gab‘s aber nur für das offizielle Deputat.

    Die Frau eines Kollegen, machte weniger Stunden als ihr Deputat, bekam aber den Bonus für eben selbiges.


    Mag ja sein, dass das das LBV nicht anders abrechnen konnte, aber etwas veräppelt kam ich mir schon vor.

  • Mag ja sein, dass das das LBV nicht anders abrechnen konnte, aber etwas veräppelt kam ich mir schon vor.

    Ich mache es auch nicht mehr, eben weil ich mir auch veräppelt vorkam.

    Ich bin bei uns an der Schule mit meinen Fächern der typische Nebenfachlehrer, der durch zieg Klassen (aktuell sind es 16) gejagt wird. Entsprechend fällt mein Unterricht häufig aus, obwohl ich anwesend bin, weil der „Hauptlehrer“, der 6 Stunden in der Azubi-Klasse an dem einen Berufsschultag hat, aus irgendeinem Grund nicht da ist und die Klasse für eine Stunde nicht einbestellt sondern in die Betriebe geschickt wird.


    Ich fand es einfach unfair, dass ich immer Mallusstunden aufgebrummt bekommen habe, wenn die Kollegen nicht da waren, andersrum die Klassen aber nie abbestellt wurden, wenn die eine Stunde bei mir ausgefallen ist, weil ich aus irgendeinem Grund nicht im Haus war.


    Als dann das nächste Mal von Seiten der SL die Frage nach bezahlter Mehrarbeit aufkam, war meine Antwort: „Mache ich nur, wenn mein Unterricht dann auch wirklich stattfindet, auch wenn die Klassen dann für nur eine Stunde bei mir einbestellt werden, auch wenn alle anderen Stunden ausfallen. Werden die Klassen doch wieder abbestellt, bin ich raus.“

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