Fachlicher Austausch mit Abiturienten nach Zulassung

  • Vorweg: sorry, mir fällt kein gescheiter Titel ein.


    Aus gegebenem Anlass stellt sich mir gerade die Frage, inwiefern man sich nach Beginn der Prüfungsphase noch mit Schülern über Fachliches austauschen darf. An meinen Vorgängerschulen gab es dazu Jahr um Jahr die ganz klare und mehrfach eindringlich wiederholte Ansage, dass nach der Zulassungskonferenz keinerlei Beschulung, Beantwortung von Fragen, Erklärung von Korrekturanmerkungen etc. mehr stattfinden darf - auch nicht im zwanglosen Geplauder beim zufälligen Treffen an der Bushaltestelle oder dergleichen. Genau so habe ich es bisher auch immer gehandhabt. Aktuell habe ich einen "Fall", der gerne noch mehr Materialinput hätte und auf meine Ablehnung hin nach der Rechtsgrundlage dafür fragt. Und ich stelle fest, ich finde trotz längeren Suchens gar keine. Gibt es diese Vorgabe offiziell überhaupt? 🤔 Es geht um NRW.

  • es hat imho nichts mit Rechtsgrundlage zu tun, sondern ist in Zeiten klagefreudiger SchülerInnen vielmehr eine Vorsichtsmaßnahme, die auch immerwieder im AK Oberstufe angemahnt wird .

  • Solange die Prüfungsaufgaben der Lehrkraft selbst noch unbekannt sind, sehe ich keinen vernünftigen Grund, warum sie Fragen nicht mehr beantworten sollte. Nach Bekanntgabe der Aufgaben sollte man fachliche Gespräche selbstverständlich unterlassen.

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    • Offizieller Beitrag

    Gleichbehandlunsgrundsatz ist die Grundlage deines Handelns.

    Wenn Ihr ein Online-System habt (iServ, Learnweb, ..), würde ich an deiner Stelle die Materialien genau da (und nur da) hochladen, wenn du der Meinung bist, dass es durchaus Ergänzungsbedarf gibt.
    Mit einer Nachricht an die ganze Lerngruppe.

  • Dann habe ich mich wohl komplett "schuldig" gemacht. Ich biete Schülern explizit an, wenn sie bei der Vorbereitung eine Aufgabe finden, die für sie unklar ist, dazu noch Fragen zu beantworten. Ich habe sogar ein einziges mal eine kurze Videokonferenz einberufen. Das war allerdings als während der Corona-Zeit einiges ausgefallen ist, würde ich jetzt nicht wieder tun. Material selbst suchen würde ich auch nicht. Aber Fragen beantworten: Ja, tue ich. Es kommen aber äußerst selten welche.

  • es geht hierbei nicht unbedingt um vernünftige, nachvollziebare Gründe. wer schonmal in ein Widerspruchsverfahren involviert war, weiss, wie abstrus die Gründe dafür sein können. Konkret im dem Fall: andere SuS könnten sich benachteiligt fühlen. Und wenn Du ne Email an alle schreibst, dann hat irgendwer die Email nicht bekommen oder wusste nicht, dass er seine Emails kontrollieren musste, oder sein Internet war kaputt oder er war an dem Tag krank, an dem Ihr Euch alle in der Gruppe getroffen habt oder konnte aufgrund eines offenen Fensters im Raum nicht gut hören etcpp. Selbst, wenn da am Ende nichts rauskommen sollte: Die schreiben einen substanzlosen Brief und schlimmstenfalls vier KollegInnen sind die Sommerferien versaut.

  • Danke für die Antworten!


    Ja, der Gleichbehandlungsgrundsatz leuchtet ein. Mich "verwundert", dass das an alter Wirkungsstätte immer ein superwichtiges Dogma war und bin davon ausgegangen, dass es tatsächlich irgendwo festgeschrieben ist... woanders hört man dagegen von freiwilligen ergänzenden Abivorbereitungstreffen bis kurz vor Prüfungstag, also scheint es ja mindestens schwammig zu sein. Hier gehts jetzt um eine Anfrage, nochmal Übungsaufgaben zu korrigieren und weiteres Übungsmaterial zu stellen. Ersteres werde ich nicht tun, Übungsaufgaben in Moodle zu packen ginge evtl. noch und wäre dann ja auch jedem zugänglich.

  • Das würde ich ehrlich gesagt auch nicht tun.


    Nachfragen zu konkreten Aufgaben beantworten tue ich, den Schülern noch mehr den Hintern nachtragen, indem ich selbst noch mehr Material raus suche? Nein.

  • Ja, mich nervt auch die Anspruchshaltung dahinter. Zwei Jahre lang wird sich nicht mit den Anmerkungen in seinen Klausuren auseinandergesetzt und eine Woche vorm Abitur stellt man fest, dass man ein Problem mit Relativsätzen hat und hätte gerne korrigierte Übungsaufgaben ("interessant" abfotografiertes Blatt, geschickt im Querformat) und noch Ergänzungsmaterial. Ähm. Das Internet ist voll mit Übungsaufgaben, ChatGPT kann bei sowas ebenfalls helfen. Was für eine Servicementalität..


    Aber mir ging es jetzt auch mal um die Grundsätzlichkeit und ob es eventuell doch einen konkreten Paragraphen gibt, aus dem sich eine Linie ableitet 😊

  • Naja, "Gleichbehandlung" heißt auch, dass ich dem Kurs mitteile, dass jeder mir schreiben darf, insofern er Fragen hat. Wenn das dann nur eine Schülerin tut (aktuell gerade bei mir), dann halte ich es nicht für problematisch, auch nur dieser Schülerin zu antworten. Dinge, die alle betreffen, z.B. extra Arbeitsblätter würde ich auf Moodle hochladen.


    Im Unterricht mache ich auch manchmal das Angebot, Hausaufgaben kurz zu überfliegen. Nicht alle machen von diesem Angebot Gebrauch. Ist aber auch nicht mein Problem. Trotzdem habe ich alle gleich behandelt, da alle dasselbe Angebot bekommen haben.

  • Selbst, wenn da am Ende nichts rauskommen sollte: Die schreiben einen substanzlosen Brief und schlimmstenfalls vier KollegInnen sind die Sommerferien versaut.

    Das kann ich nachvollziehen, denn selbst sinnlose Widerspruchsverfahren sind sehr nervig. Wobei "Sommerferien versaut" vielleicht ein wenig hochgegriffen ist, man muss halt ein Gutachten schreiben, was nervig genug ist.


    Auf der Faktenebene kann ich nicht nachvollziehen, wo der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt ist, wenn alle Schüler wissen, dass sie mich mit Fragen kontaktieren können. Ich führe ja auch unterm Schuljahr mit Schülern Einzelgespräche um bzgl. ihrer individuellen Verbesserungsperspektiven zu beraten oder um Klausuren nochmal durchzugehen. Das würde ja dann auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Auch hier gilt: Das Angebot gilt für alle (Gleichbehandlung), wer es nicht wahrnimmt, ist selbst schuld.

    Langer Rede kurzer Sinn: Natürlich beantworte ich fachliche Fragen vor den Prüfungen.

    Nach Bekanntgabe der Aufgaben sollte man fachliche Gespräche selbstverständlich unterlassen.

    Auch da gebe ich dir grundsätzlich recht, um sich halt unnötigen Ärger zu ersparen, weil jemand denkt, er sei benachteiligt gewesen (siehe oben zu sinnlosen Widersprüchen), aber rein dienstrechtlich sehe ich da kein Problem. Ein Schüler stellt eine Frage zu einem Sachverhalt und ich beantworte diese. Ob diese Frage jetzt konkret für die aktuellen Prüfungen relevant ist oder nicht und ob ich das weiß oder nicht, spielt dabei doch erstmal keine Rolle.

    Klar, wenn ich durch tendenziöse Antworten, durch bedeutungsschwangere Stimme oder durch Andeutungen Hinweise darauf gebe, dass es drankommt, sieht die Sache anders aus.

  • Ich sage immer, dass die Fragen bitte über die Lernplattform gestellt werden, so dass alle die Frage und auch meine Antwort lesen können. Eine Antwort nur der Person zukommen zu lassen, die sie gestellt hat, finde ich problematisch, wenn ausgerechnet dieser Sachverhalt in der Klausur eine Rolle spielen wird.

  • Dann habe ich mich wohl komplett "schuldig" gemacht. Ich biete Schülern explizit an, wenn sie bei der Vorbereitung eine Aufgabe finden, die für sie unklar ist, dazu noch Fragen zu beantworten. Ich habe sogar ein einziges mal eine kurze Videokonferenz einberufen. Das war allerdings als während der Corona-Zeit einiges ausgefallen ist, würde ich jetzt nicht wieder tun. Material selbst suchen würde ich auch nicht. Aber Fragen beantworten: Ja, tue ich. Es kommen aber äußerst selten welche.

    Genauso mache ich es auch, lasse aber alles über den Teams Chat laufen, so dass alle SuS eine Benachrichtigung bekommen und mitlesen können. Videokonferenzen gibt’s nur in Ausnahmefällen, wenn ich Zeit dazu habe und es so schneller geht.


    Nach dem Aussuchen der Aufgabe in Mathe trete ich bis zur Klausur (als einen Nachmittag) nicht mehr in Kontakt mit den Schüler:innen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

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