Prüfungserstellung, Korrektur, Nachprüfung etc.

  • Moin!

    Ich habe eine Frage zu dem Umgang mit Prüfungserstellung, - korrektur etc. Das betrifft in erster Linie die user hier, die am BK unterrichten.

    Wir haben in meiner Abteilung jedes Jahr reichlich Prüfungen, die bei der Bezirksregierung eingereicht werden müssen. So ein Prüfungsvorschlag umfasst i.d.R. 20 Seiten, Szenario, unterrichtliche Voraussetzungen, Erwartungshorizont etc.

    Die Korrektur ist unter 60 Minuten für eine Klausur nicht zu schaffen. Dann gibt es immer mündliche Nachprüfungen bei entsprechenden Noten, und wenn sie nicht bestanden werden (was in ca. 80% der Prüfungen der Fall ist), muss ein neuer Prüfungsvorschlag erstellt werden und es gibt auch noch mal eine mündliche Prüfung.


    Wir haben an der Schule ein Konzept, was vorsieht, dass man die ersten 10 Arbeitstage nach "seiner" Klausur die Stunden, die einem durch die Prüfungsklassen ausfallen, nicht kompensieren, sondern zur Korrektur nutzen darf. Wenn diese Zeit "abgelaufen" ist, muss man sich in den Ausfallstunden im LZ aufhalten und für Vertretung bereit halten. Die übliche Vertretungsreserve ist dann außer Kraft gesetzt. KuK, die an den Prüfungen in diesem Bildungsgang nicht beteiligt sind, bekommen auch schon mal eine (fremde) Klasse, in der sie unterrichten müssen.


    So weit, so gut.


    Nun ist es aber so, dass natürlich niemand "hier" schreit, wenn es darum geht, einen Prüfungsvorschlag zu entwerfen und zu korrigieren. Die SL hat bisher auf fairness und Kollegialität in der Abteilung gesetzt. Nun ist der Ton aber deutlich rauer geworden, SL hält uns eh alle für stinkefaul, und wir sind im ganzen Schj. alle am Anschlag. Daher schwindet das mit der Kollegialität ...


    Meine Frage: Ist es sinnvoll/ schlau/ legal, Kriterien aufzustellen, nach denen entschieden wird, wer wann einen Prüfungsvorschlag erstellt und wer wie viel korrigiert?

    Man könnte sich an den Stunden ausrichten, die jedem ausfallen - wobei man natürlich auch berücksichtigen muss, wer was unterrichtet hat. Nicht alle KuK sind in allen Themen "fit".

  • Meine Frage: Ist es sinnvoll/ schlau/ legal, Kriterien aufzustellen, nach denen entschieden wird, wer wann einen Prüfungsvorschlag erstellt und wer wie viel korrigiert?

    Das Problem ist nicht "ob", sondern "wer".

    Die Schulleitung kann natürlich solche Regelungen aufstellen, sie muss ja im Konfliktfall auch anordnen, wer die Arbeit macht, wenn sich keine kollegiale Lösung findet. Du hingegen (oder die Mehrheit der Fachgruppe gegen den Widerstand einzelner) wirst solche Regelungen nicht aufstellen können, auch nicht der Fachleiter (so lange die Schulleitung dies nicht aktiv mitträgt), denn die dienstrechtliche Befugnis KuK Arbeit zu zu weisen, hat grundsätzlich nur die Schulleitung.

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    Man könnte sich an den Stunden ausrichten, die jedem ausfallen - wobei man natürlich auch berücksichtigen muss, wer was unterrichtet hat. Nicht alle KuK sind in allen Themen "fit".

    Sorry für meinen schulformfremden Blick/Senf: Meinst du damit, dass es KuK gibt, die in einigen Lernfeldern nur ein Thema unterrichten (wegen deren Fakultas) und deswegen keine ganze Prüfung korrigieren können (könnte ich nachvollziehen, aber dann würden Prüfungen sicher anders gestaltet), oder meinst du KuK, die der "Meinung" sind, schon zu lange raus zu sein, keine Lust auf bestimmte Themen haben, usw..?

    Am / An meinem Gym korrigiert der Kollege den Kurs, den er selbst unterrichtet hat, idealerweise (?) kommt die Zweitkorrektur vom Parallelkurs (weil "durch seine eigene Korrektur schon eingearbeitet"), das halte ich auch für fragwürdig, weil ja: es gibt die KuK, die nie in den Abiturjahren sind, WEIL sie "es sich nicht (mehr) zutrauen". Da ich persönlich lieber die Abschlussklassen unterrichte, ist mir jede*r, der das Feld räumt, kein Dorn im Auge, ich habe allerdings eine bestimmte Kollegin, die einfach - trotz Zentralabitur - bestimmte Themen einfach "sehr ungerne" macht, diese kürzt oder nicht macht, an sie muss ich denken, weil sie eben mal meine Zweitkorrektur war, nicht korrigieren wollte, weil keine Ahnung vom Thema hatte, OBWOHL sie im Jahr davor selbst im Abitur war und es ein wichtiges Zentralabitur-Thema war (und also auch hätte drankommen können).

    Auf SOLCHE Befindlichkeiten sollte man meiner Meinung nach keine Rücksicht nehmen.

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    Bei uns knirschte es in der Englisch-Fachschaft ganz erheblich, was daran liegt, dass ZP10 und Abitur ja fast zeitgleich zu korrigieren sind und es trotz 15+ KollegInnen offenbar nicht möglich war, die Arbeit wirklich gerecht gleichmäßig zu verteilen.

    Das ist aber vermutlich nicht nur auf einzelne Kollegien beschränkt - es gibt nun einmal leider KollegInnen, die es immer wieder schaffe, sich vor Arbeit zu drücken. Eigentlich sind sie so gesehen ja sogar schlau. An solche Leute kommt man aber in der Regel nicht ran. Die Gründe habe ich ja in einem anderen Thread vor einiger Zeit ausführlich dargelegt.

  • Nun ist es aber so, dass natürlich niemand "hier" schreit, wenn es darum geht, einen Prüfungsvorschlag zu entwerfen und zu korrigieren.

    Unterrichten den verschiedene Kollegen das jeweilige Prüfungsfach? Bei uns erstellt derjenige den Prüfungsvorschlag, der in der Abschlussklasse das Fach unterrichtet.

  • Ach sorry, ich hätte weiter ausholen müssen, das ist aber wirklich kompliziert am BK.


    Wir unterrichten nach Lernfeldern, Fächer gibt es nur noch im den allgemeinbildenden Bereich (Deutsch, Englisch, ...).


    In der Erzieherausbildung heißen die Lernfelder z.B. "Arbeitsfeldspezifische Konzepte und Methoden erschließen und anwenden" oder "Entwicklungsprozesse verstehen und unterstützen". Themen in dem Lernfeld "Grundlagen sozialpädagogischen Arbeitens erarbeiten" sind z.B. Konstruktivismus, Ressourcenorientierung, Bindungstheorie, humanistische Psychologie, ..

    Insgesamt gibt es 6 Lernfelder und jeder Kollege unterrichtet so und so viele Stunden in einem Lernfeld, das heißt, es gibt bis zu 4 KuK, die in einem LF unterrichten. Die Note für das LF setzt sich dann prozentual zusammen, je nachdem, wie viele Stunden der/ die KuK unterrichtet. (Ab nächstem Schj. wird jedem LF nur noch ein KuK zugeordnet, bis auf ein LF, bei dem das nicht geht)

    In den Prüfungsklausuren kommen immer mehrere LF vor (mindestens 3), und auch allgemeinbildende Inhalte (literacy aus dem Fach Deutsch z.B.), das ist Sinn und Zweck des LF-Konzeptes. Es gibt 3 Klausuren, einmal Kita, einmal OGTS und einmal Heim. D.h., dass quasi jeder/ jede KuK irgendwas unterrichtet hat, das in der Prüfung vorkommt.


    Noch komplizierter: Wir haben 3 Klassen, die diese Klausuren schreiben.


    Wir haben eine Kollegin, die totale Expertin im Bereich "Heim" ist und das immer 2-stündig in jeder Klasse unterrichtet. Die sagt nun aber, sie will keine Prüfung erstellen, weil ihr nur 4 Stunden ausfallen, und außerdem würde sie das jedes Jahr machen ...


    Mir fallen z.B. 6 Stunden aus, und ich habe die Kita-Klausur entworfen. Ich unterrichte nur in einer der 3 Klassen, die andere Kollegin hat insgesamt 6 Stunden in den anderen beiden Klassen. Ich habe dann gesagt, dass wir fity-fifty machen, ich also quasi die Hälfte einer ihrer Klassen korrigiere. Ich finde, "das gehört sich so".


    So war das früher bei den meisten KuK, dass man kollegial war, und die Arbeit war immer gut verteilt. Damals hatte man die Ausfallstunden auch "frei", die SL hat aber letztes Jahr angeordnet, dass wir die Stunden kompensieren und anwesend sein müssen, für Vertretung parat stehen, und da kann man keine Examensklausuren korrigieren.


    Es ist also extrem schwierig, und da die Heim-Kollegin sich schon seit Jahren immer wieder mal 1 oder 2 Jahre rauszieht, bleibt die Arbeit an anderen kleben. Dann gibt es eine Kollegin, die immer die "Rand-LF" unterrichtet, also z.B. Teamarbeit, während andere immer die "zentralen LF" unterrichten, und dann möchte diese Kollegin keinen umfassenden Prüfungsvorschlag erstellen (obwohl sie das von ihrer fakultas absolut könnte).


    Dann gibt es KuK, die sich wegducken und die anderen machen lassen. Leider hofft die Abteilungsleitung jedes Jahr aufs Neue auf Kollegialität, die halt noch von einigem gelebt wird, aber das Eis wird dünn.


    Daher meine Frage nach einer sinnvollen Verteilung.

  • In den Prüfungsklausuren kommen immer mehrere LF vor (mindestens 3)

    Dann sollten IMHO auch die Kollegen, die diese LF unterrichtet haben den Prüfungsvorschlag gemeinsam erstellen. Ich bin ohnehin ein Freund gemeinsamer Prüfungsvorschläge. Für unsere Informationstechnischen Assistenten erstellen wir die Prüfung in "Datenbanken" mit 7 anderen BKs gemeinsam. Das ist schon eine erhebliche Arbeitserleichterung.

  • Dann sollten IMHO auch die Kollegen, die diese LF unterrichtet haben den Prüfungsvorschlag gemeinsam erstellen. Ich bin ohnehin ein Freund gemeinsamer Prüfungsvorschläge. Für unsere Informationstechnischen Assistenten erstellen wir die Prüfung in "Datenbanken" mit 7 anderen BKs gemeinsam. Das ist schon eine erhebliche Arbeitserleichterung.

    Finden die dann alle am gleichen Tag statt?

  • Anderes BL, aber ich möchte trotzdem nochmal meinen "Senf" dazugeben: In NDS haben einige Bildungsgänge - wie die Fachoberschule, Fachschulen oder die Berufsfachschulen - auch eine Abschlussprüfung in ihrem berufsbezogenen Bereich, die sich aus mehreren Lernfeldern bzw. Lerngebieten (so heißen sie in der FOS) zusammensetzen. An meiner Schule läuft es so, dass jede/r Kolleg*in für das Lernfeld, das sie/er unterrichtet hat, die Prüfungsaufgaben "ausdenkt" (das ist ein "Muss", denn es müssen alle Lernfelder/gebiete abgeprüft werden!) und eine dieser Lehrkräfte alle szu einem Prüfungsvorschlag zusammenfügt. Wir müssen jeweils zwei Prüfungsvorschläge erstellen für die Hauptprüfung und für etwaige "Nachschreiber*innen". Es korrigiert dann auch jede Lehrkraft nur ihr Lernfeld und die Prüfung wird dementsprechend herumgereicht (die Noten ermittelt der/diejenige, der/die die Prüfungen als letzte/r korrigiert hat).

    Das läuft seit laaaanger Zeit völlig unproblematisch.

    Allerdings muss ich dazu sagen, dass a) bei uns die Prüfungsvorschläge nur schulintern - bei der Schulleitung - eingereicht werden müssen, es b) keine "allgemeinbildenden" Prüfungsinhalte gibt (stattdessen hat bspw. die FOS neben ihrer Abschlussprüfung im beruflichen Bereich/in den Lerngebieten auch schriftliche Abschlussprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathe) und es c) in NDS keine Nachprüfungen gibt (in den BFS besteht die Abschlussprüfung eh aus einem theoretischen/schriftlichen und einem praktischen Teil; in der FOS - und meines Wissens auch in den Fachschulen - können wir die SuS für mündlichen Prüfungen "ziehen").

    Andererseits haben aber die meisten (Abschluss-)Klassen nach ihren Abschlussprüfungen weiterhin Unterricht; sie werden erst recht kurz vor den Sommerferien oder - im Fall der BFS - sogar am letzten Schultag entlassen. Die Korrekturen müssen wir also "nebenbei" erledigen, was aber m. E. gut machbar ist, denn sie sind nicht so umfangreich wie Abiklausuren (Bearbeitungszeit z. B. in der BFS: 90 Minuten - also genauso lange wie eine "normale" Klassenarbeit/Klausur; in der FOS für den berufsbezogenen Bereich: 240 Minuten).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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