Bayern | beide Ehegatten verbeamtet, Familenzuschlag/Beihilfeberechtigung

  • Hallo zusammen,


    ein ganz spezielles und unangenehmes Anliegen:


    Im September 2023 wurde meine Ehegattin in den Beamtenstatus berufen. In Zuge dessen wurde mir, seit 2014 im Beamtenstatus, der Orts- und Familienzuschlag durch die Bezügestelle aberkannt und meiner Ehegattin zugesprochen, da sie das Kindergeld bezieht. Im April habe ich Beihilfe beantragt, im Mai wurde dieser von der Beihilfestelle abgelehnt - mit folgender Begründung:


    „Gemäß unseren Daten liegt ab 01.10.2023 keine Beihilfeberechtigung mehr für Ihre Kinder vor. Somit ist Ihr eigener Beihilfebemessungssatz ab 01.10.2023 wieder bei 50%.“


    Die Kinder sind seit Geburt bei mir versichert. Von keiner Stelle erfolgte eine Information darüber, dass die Beihilfe an den Orts- und Familienzuschlag gebunden ist und eine Änderung der Versicherung zwingend notwendig ist, da meine Beihilfeberechtigung umfassend geändert wurde!


    Möglichkeit A) Rückwirkende Änderung der Kindergeldes von meiner Ehegattin auf mich und anschließender rückwirkender Änderung des Orts- und Familienzuschlages von meiner Ehegattin wieder zurück auf mich.


    Möglichkeit B) Änderung meines Versicherungsvertrages: Diese Möglichkeit ist finanziellen Nachteilen verbunden, da eine rückwirkende Änderung nicht möglich ist und eine Neu-Versicherung mit erneuter Gesundheitsprüfung etc. notwendig ist.


    Gibt es Erfahrungen aus ähnlichen gelagerten Fällen oder Tipps für das weitere Vorgehen? Ich würde mich über Reaktionen sehr freuen :spritze:

  • Die Kinder sind seit Geburt bei mir versichert.

    Die Versicherung hat nichts mit der Beihilfe zutun. Wenn die Kinder bei deiner Frau auf dem "Deckel" sind, dann muss deine Frau die Beihilfeanträge stellen.

  • "Die Versicherung hat nichts mit der Beihilfe zutun. Wenn die Kinder bei deiner Frau auf dem "Deckel" sind, dann muss deine Frau die Beihilfeanträge stellen."


    Die Kinder waren bei mir versichert obwohl sie bei meiner Frau hätten versichert sein sollen, da ich keine Beihilfeberechtigung für den Zeitraum hatte. Meine Frau kann schlecht Beihilfe für die Kinder beantragen, obwohl sie bei mir versichert waren. Im Endeffekt muss etwas rückwirkend geändert werden, die Frage ist was die bessere Option ist.

  • Meine Frau kann schlecht Beihilfe für die Kinder beantragen, obwohl sie bei mir versichert waren

    Mit welcher Begründung genau? PKV und Beihilfe haben überhaupt nichts miteinander zutun.

  • ist natürlich auch irgendwie bekloppt (ungerecht?), dass das Kindergeld (und damit der ganze Rest-Sums auch) bei Euch automatisch bei der Frau landet. Bei uns war es zwar so, dass eineR von uns das Kindergeld (und damit den Sums) explizit beantragen musste und da nur ich verbeamtet bin (und den ganzen Sums erhalte), habe ich das gemacht. Rückwirkend seh ich da auch wenig Chancen (außer, Ihr habt wirklich nicht selbst angegeben, dass Deine Frau das Kindergeld erhalten soll - dann könnte man ja vlt. vor dem Verwaltungsgericht wegen Gleichstellung klagen); wenn Deine Versicherung nichts rückwirkend macht, bleibt ja nur Option A)

    • Offizieller Beitrag

    Die Kinder waren bei mir versichert obwohl sie bei meiner Frau hätten versichert sein sollen, da ich keine Beihilfeberechtigung für den Zeitraum hatte. Meine Frau kann schlecht Beihilfe für die Kinder beantragen, obwohl sie bei mir versichert waren. Im Endeffekt muss etwas rückwirkend geändert werden, die Frage ist was die bessere Option ist.

    Die Logik, dass der Versicherungsnehmer auch Beihilfeberechtigter sein soll, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
    In NRW wäre es theoretisch so, dass ab dem Zeitpunkt, wo meine Frau wieder hälftig arbeitet, sie nicht nur einen eigenen Beihilfeanspruch haben wird sondern dann auch die Kinder über sie laufen, da sie Kindergeld und Familienzuschlag erhält. Dann müsste sie künftig die Beihilfeanträge stellen - dass die Kinder bei der PKV über mich laufen, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Es würde mich wundern, wenn das in Bayern komplett anders wäre. Und wenn dem so wäre, könnte man das mit Sicherheit nachlesen.


    Edit:
    § 3 Abs. 2 der BayBhV koppelt den Beihilfeanspruch nicht an den Versicherungsnehmenden der PKV.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Möglichkeit B) Änderung meines Versicherungsvertrages: Diese Möglichkeit ist finanziellen Nachteilen verbunden, da eine rückwirkende Änderung nicht möglich ist und eine Neu-Versicherung mit erneuter Gesundheitsprüfung etc. notwendig ist.

    Warum solltest du irgendwen neu versichern? Deine Versicherung muss einfach um eine bestimmte Prozentzahl erhöht werden, da du hoffentlich einen Beihilfeergänzungstarif hast, sollte das kein Problem sein. Die Kinder kriegen doch immer noch die selben Prozente an Beihilfe, da ändert sich nichts, nur das der andere den Beihilfeantrag stellen muss.


    Die Kinder waren bei mir versichert obwohl sie bei meiner Frau hätten versichert sein sollen, da ich keine Beihilfeberechtigung für den Zeitraum hatte.

    Warum sollten sie bei deiner Frau versichert sein, die sind und bleiben bei dir, deine Frau muss nur den Beihilfeantrag bei sich einreichen.

  • Mir ist ja unklar, weshalb du nur noch h 50% Beihilfe bekommst? Ist das tatsächlich so, dass bei zwei verbreiteten Elternteilen nur eines auf 70% geht? Kinder haben doch beide.

    Habe mir darüber aber bisher nie Gedanken gemacht, wäre aber zumindest beim Kinderzuschlag davon ausgegangen, dass jeder die Hälfte bekommt.


    Und wenn nicht beide verbeamtet sind, gibt es die 70% in BW ja auch, wenn das Kindergeld an den nicht verbreiteten Elternteil geht. Es istkann also nicht direkt mit dem Kindergeldempfänger gekoppelt.

  • Ich habe das dumpfe Gefühl, dass ein wesentlicher Teil der Sachverhaltsbeschreibung fehlt.


    Kann es sein, dass ihr noch verheiratet seit, aber getrennt lebt und deine Frau aktiv beantragt hat, dass sie zukünftig die Beihilfe erhält, weil die Kinder bei ihr leben?

  • Mir ist ja unklar, weshalb du nur noch h 50% Beihilfe bekommst? Ist das tatsächlich so, dass bei zwei verbreiteten Elternteilen nur eines auf 70% geht? Kinder haben doch beide.

    Ja, ist tatsächlich so. Bekannte haben die vier Kinder damals dann aufgeteilt und damit ging dann jeder auf 70%

  • Noch ein Gedanke: Was ändert sich, wenn jeder das Kindergeld für ein Kind beantragt?

    Dann bekommt keiner 70%, also nicht sinnvoll.

    Kann es sein, dass ihr noch verheiratet seit, aber getrennt lebt und deine Frau aktiv beantragt hat, dass sie zukünftig die Beihilfe erhält, weil die Kinder bei ihr leben?

    Warum sollte das so sein, ist in Berlin auch so, dass bei zwei verbeamteten Elternteilen nur das mit dem Kindergeldanspruch den Beihilfeanspruch hat und ist im Bund auch so. Da muss nichts aktiv beantragt werden, die Verbeamtung des einen reicht für die Änderung.

  • Dann bekommt keiner 70%, also nicht sinnvoll.

    Warum sollte das so sein, ist in Berlin auch so, dass bei zwei verbeamteten Elternteilen nur das mit dem Kindergeldanspruch den Beihilfeanspruch hat und ist im Bund auch so. Da muss nichts aktiv beantragt werden, die Verbeamtung des einen reicht für die Änderung.

    Und genau hier liegt Hund begraben :autsch: Jetzt ist die Frage, wie kommen wir am besten aus der Nummer raus?

    Mit welcher Begründung genau? PKV und Beihilfe haben überhaupt nichts miteinander zutun.

    Die Logik, dass der Versicherungsnehmer auch Beihilfeberechtigter sein soll, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
    In NRW wäre es theoretisch so, dass ab dem Zeitpunkt, wo meine Frau wieder hälftig arbeitet, sie nicht nur einen eigenen Beihilfeanspruch haben wird sondern dann auch die Kinder über sie laufen, da sie Kindergeld und Familienzuschlag erhält. Dann müsste sie künftig die Beihilfeanträge stellen - dass die Kinder bei der PKV über mich laufen, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Es würde mich wundern, wenn das in Bayern komplett anders wäre. Und wenn dem so wäre, könnte man das mit Sicherheit nachlesen.


    Edit:
    § 3 Abs. 2 der BayBhV koppelt den Beihilfeanspruch nicht an den Versicherungsnehmenden der PKV.

    Aber die PKV ist ja an den Beihilfesatz gekoppelt, sprich: Eine Vertragsänderung ist unumgänglich, zumindest muss mein Vertrag auf die 50 angepasst werden. Das ist lt. PKV nur mit erneuter Gesundheitsprüfung etc. möglich. Zudem kann ich mich erinnern, dass die Beihilfestelle sehr wohl meinen Versicherungsvertrag - wo die Kinder versichert sind - einsehen wollte.


    Ich habe das dumpfe Gefühl, dass ein wesentlicher Teil der Sachverhaltsbeschreibung fehlt.


    Kann es sein, dass ihr noch verheiratet seit, aber getrennt lebt und deine Frau aktiv beantragt hat, dass sie zukünftig die Beihilfe erhält, weil die Kinder bei ihr leben?

    Nein, verheiratet und nicht getrennt lebend - siehe RE: Bayern | beide Ehegatten verbeamtet, Familenzuschlag/Beihilfeberechtigung


    Ja, ist tatsächlich so. Bekannte haben die vier Kinder damals dann aufgeteilt und damit ging dann jeder auf 70%

    Das wäre natürlich ein Lösungsansatz, jedoch nur in die Zukunft gerichtet. Auf jeden Fall werden wir noch heute das Kindergeld für ein Kind auf mich ändern.

  • Aber die PKV ist ja an den Beihilfesatz gekoppelt, sprich: Eine Vertragsänderung ist unumgänglich, zumindest muss mein Vertrag auf die 50 angepasst werden.

    In der Regel ist dies keine Vertragsänderung, sondern ein Beihilfeergänzungsvertrag, so dass immer zu 100% ergänzt wird.

  • Aufgrund meiner Erfahrung mit der bayerischen Beihilfe kann ich dir nur raten, bei deinem Bearbeiter (steht auf dem Beihilfebescheid) anzurufen und den Sachverhalt persönlich zu klären. Das geht am schnellsten, alles andere bringt meist wenig.

  • Evtl. noch zusätzlich deine KV befragen. Bei mir hat die örtliche Debeka- Vertretung immer gut über die Beihilfe Bescheid gewusst.

    Ich habe jetzt meinen Eintrag geändert, weil ich eine Quelle gefunden habe:

    https://www.bayernportal.de/do…7413289672?localize=false


    Zitat:

    Sind beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt und beihilfeberechtigt, erhält die Beihilfe für Kinder derjenige, der den jeweiligen kinderbezogenen Anteil im Orts- und Familienzuschlag bezieht. Die Beihilfeberechtigten können gemeinsam eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen, sofern nicht das Beihilferecht des Bundes oder eines Landes eine feste Zuordnung der jeweiligen kinderbezogenen Anteile vorsieht.


    Blauewolke: Das hast du ja im Beitrag #13 so ähnlich geschrieben.


    Etwas unverständlich: Warum musst du die KV für dich ändern? Wenn man arbeitet, bekommt man - so meine ich - als Antragssteller für sich immer nur 50 Prozent, da die Beihilfe 50 Prozent zahlt. Nur für die Kinder bezahlt die Beihilfe mehr und man muss sie bei der KV geringer versichern. Die KV (Debeka) hat bei mir bei Änderungen der Prozentzahlen (z.B. nach der Beurlaubung) noch nie ein Gesundheitszeugnis verlangt.

    4 Mal editiert, zuletzt von Caro07 () aus folgendem Grund: Ergänzungen, RS- Fehler

  • Wobei die Beihilfe für die Kinder kein Problem sein sollte. Da stellt einfach deine Frau den Antrag neu.


    Und du bekommst dann einfach nur noch 50% über deine Beihilfe erstattet.


    Anrufen musst du eher bei deiner Krankenversicherung, um sie über deinen neuen Beihilfesatz zu informieren. Ist nur die Frage wie weit rückwirkend sie einen Beihilfeergänzungsvertrag ändern. Aber wenn du glaubhaft erklären kannst, dass du selbst auch gerade erst von der Änderung erfahren hast und die Änderung daher nicht früher bekanntgeben konntest, klappt es vielleicht.


    Wie solche Anpassungen ohne Beihilfeergänzungsvertrag ablaufen, weiß ich nicht.

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