Minijob möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich möchte verbeamteter Lehrer an einer Berufsschule in Niedersachsen werden und habe eine Frage bezüglich der Ausübung einer Nebentätigkeit, speziell eines Minijobs.

    Hat jemand Erfahrung damit, ob das grundsätzlich möglich ist? Wenn ja, wie viele Stunden darf man in einem Minijob arbeiten, wenn man eine Vollzeitstelle als verbeamteter Lehrer hat? Mich interessieren vor allem Erfahrungen von Kollegen in Niedersachsen.

    Danke im Voraus für eure Antworten!

  • mmm... und in der Regel genehmigen lassen ...

    "Eine Nebentätigkeit ist gemäß § 40 BeamtStG grundsätzlich anzeigepflichtig. Sie ist unter Erlaubnis oder Verbotsvorbehalt zu stellen, soweit Sie geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen." (aus dem Link von Bolzbold)

  • mmm... und in der Regel genehmigen lassen ...

    In Niedersachsen ist die Genehmigungspflicht seit ca. 10 Jahren abgeschafft, es gibt nur noch die Anzeigepflicht, auf die der Dienstherr dann ggf. mit einer Untersagung reagieren kann, wenn es Untersagungsgründe gibt.

    (Ist meines Wissens in allen norddeutschen Bundesländern so.)

  • Vielen Dank für die ganzen Infos :)!

    Auf TikTok wurde gesagt, es wäre sehr schwierig sowas genehmigen zu lassen, und man könne nur 200€ im Monat dazu verdienen.

    War mir aber irgendwie schon klar, dass dies nicht ganz stimmen kann.

    • Offizieller Beitrag

    "Eine Nebentätigkeit ist gemäß § 40 BeamtStG grundsätzlich anzeigepflichtig. Sie ist unter Erlaubnis oder Verbotsvorbehalt zu stellen, soweit Sie geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen." (aus dem Link von Bolzbold)

    Mein Gott, ich bin immer begeisterter, fürs Alter ziehe ich zurück nach NDS ;)

  • TikTok? Echt jetzt? Fake-Alarm?

    Vermutlich Abiturient bzw. Student

    Unter denen ist Tiktok relativ weit verbreitet. Früher hat man "etwas von jemandem gehört" oder "auf Facebook gelesen". Heute ist es eben Tiktok.

  • Mein Gott, ich bin immer begeisterter, fürs Alter ziehe ich zurück nach NDS ;)

    Es ist schön hier (wenn es nicht regnet), aber diese Regelung ist jetzt praktisch nur eine Entbürokratisierung, da man nicht mehr auf Antwort warten muss. Auch in anderen Bundesländern dürfen Anträge auf Nebentätigkeit nur mit stichhaltigen Begründungen abgelehnt werden, was in der Praxis bedeutet entweder einen Interessenkonflikt mit der Haupttätigkeit oder zu großer zeitlicher Umfang.

  • Mit A13 darf man maximal 5.400 Euro im Jahr dazu verdienen. Aber immerhin

    Nicht schon wieder, jedes mal, wenn wir über das Thema Nebenbeschäftigung diskutieren, kommt das Märchen einer Obergrenze.

    Die Obergrenze gilt nur für Nebenbeschäftigungen IM öffentlichen Dienst, die sich aus der Haupttätigkeit ergeben, nicht für ganz normale Nebentätigkeiten.

  • In Niedersachsen ist die Genehmigungspflicht seit ca. 10 Jahren abgeschafft, es gibt nur noch die Anzeigepflicht, auf die der Dienstherr dann ggf. mit einer Untersagung reagieren kann, wenn es Untersagungsgründe gibt.

    (Ist meines Wissens in allen norddeutschen Bundesländern so.)

    Das finde ich vernünftig. Ich muss mir meine (es sind 4 Stück) immer alle 3 Jahre neu genehmigen lassen und jedes Jahr Nachweise einreichen 🤢

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Mein Gott, ich bin immer begeisterter, fürs Alter ziehe ich zurück nach NDS ;)

    Ja NDS hat viele Dinge, die ich auch besser als bei uns finde. Bis auf Eltern bei Konferenzen 🤣 (nein das Fass bleibt zu)

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Ja NDS hat viele Dinge, die ich auch besser als bei uns finde. Bis auf Eltern bei Konferenzen 🤣 (nein das Fass bleibt zu)

    Immer noch besser als Berlin, wo ja bekanntlich alles anders ist.

  • Nicht schon wieder, jedes mal, wenn wir über das Thema Nebenbeschäftigung diskutieren, kommt das Märchen einer Obergrenze.

    Die Obergrenze gilt nur für Nebenbeschäftigungen IM öffentlichen Dienst, die sich aus der Haupttätigkeit ergeben, nicht für ganz normale Nebentätigkeiten.

    Der Hinweis ist richtig, es geht aber auch etwas weniger genervt. ;)

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