Ständig fehlende Kollegen - Konsequenzen?

  • Liebe Kolleg:innen,


    ich habe eine Frage, die mir durch die Elternschaft meiner Klasse und durch einige Kolleg:innen gestellt wurde. Welche Konsequenzen kann es geben, wenn ein Kollege, der in Vollzeit arbeitet, regelmäßig mehrere Tage in der Woche fehlt (Mehr als die Hälfte im Schuljahr aber nie mehr als eine Woche am Stück)? Dies stößt bei der Elternschaft meiner Klasse zunehmend auf Unverständnis, da der Unterricht wirklich ständig ausfällt und auch kein Vertretungsmaterial bereitgestellt wird, die Eltern fragen sich, ob der Kollege die SuS überhaupt kennt, die er benotet. Gleichzeitig „beschweren“ sich die Teilzeitkollegen darüber, wie es sein kann, dass sie wegen familiärer Belastungen reduzieren und auf einen großen Teil des Geldes verzichten, wenn man offensichtlich auch einfach Vollzeit arbeiten könnte und sich dann einfach immer krankmeldet. Zudem bekommt der Kollege durch die häufigen Fehlzeiten auch keine Klassenleitung (Die Situation geht schon seit Jahren so). Bitte versteht das nicht als Bashing gegen erkrankte Kolleg:innen. Wer krank ist, ist krank keine Frage…

  • System gedribbelt, würd ich mal sagen. Zum Amtsarzt bzgl. Dienstunfähigkeit geht es halt nur, wenn man wochenlang durchgehend fehlt.

    Warum sollte das so sein? Schon allein aus Fürsorgegründen würde ich als SL der übergeordneten Behörde mitteilen, dass hier anscheinend aus gesundheitlichen Gründen keine Vollzeitstelle erfüllt werden kann. Hier kann eine Teildienstunfähigkeit für beide Seiten absolut perfekt sein.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte das so sein? Schon allein aus Fürsorgegründen würde ich als SL der übergeordneten Behörde mitteilen, dass hier anscheinend aus gesundheitlichen Gründen keine Vollzeitstelle erfüllt werden kann. Hier kann eine Teildienstunfähigkeit für beide Seiten absolut perfekt sein.

    Das müsste die SL a) wissen und b) im Anschluss daran konsequent handeln.

  • Wie gesagt: Ich sehe das nicht so. Wenn die übergeordnete Behörde nicht handeln will, muss die SL hartnäckig sein. Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich würde da jede Woche anrufen. Wenn jemand in einer solchen Regelmäßigkeit am Arbeitsplatz krank wird, stimmt etwas nicht und dem sollte auf den Grund gegangen werden. Das ist für beide Seiten wichtig.


    EDIT: Bezog sich auf Beitrag 4

  • Zum Amtsarzt bzgl. Dienstunfähigkeit geht es halt nur, wenn man wochenlang durchgehend fehlt.

    Das muss in NRW zum Glück nicht durchgehend sein. Allerdings ist die Anzahl an Tagen schon relativ hoch, ab der ein Besuch beim Amtsarzt angeordnet werden kann.

  • Unter Umständen ist der betroffene Kollege tatsächlich schwer erkrankt. Ich würde mich hüten, zu unterstellen, er würde blau machen. Ich glaube, keiner fehlt mutwillig / mit Absicht. Es wird irgendwas dahinter stecken und sei es ein Z-Problem.


    Wir haben auch KuK die sich laufend krank melden. Da hat die SL mit den Stunden- und Vertretungsplanern gewisse Regelungen getroffen und gut ist. Es bringt doch nix, sich darüber aufzuregen. Klar, ausbaden müssen es am Ende die Schüler.


    Die Hürde für Dienstunfähigkeit ist bei uns (BaWü) ziemlich hoch (gescheitertes BEM) und das muss man erstmal "schaffen". Ich kenne einen einzigen Kollegen, dessen BEM gescheitert ist.

  • Normalerweise wäre hier in Hessen die Schulleitung verpflichtet, ab einer bestimmten Zahl an Fehltagen ein Gespräch anzubieten, um zu klären, ob die Fehlzeiten mit beruflichen Faktoren zusammenhängen und ob es Maßnahmen geben könnte, die dem Kollegen bei der Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsbetrieb helfen. Sofort von Seiten der Schulleitung der übergeordneten Behörde gegenüber den Verdacht auf teilweise Dienstunfähigkeit zu äußern, wäre rechtlich nicht haltbar. Ebenso wenig gleich einen Besuch beim Amtsarzt anzuordnen, auch hier gibt es zu Recht deutliche Hürden.


    Wenn der Kollege "nicht mehr als eine Woche am Stück" fehlt, aber länger als 3 Tage, müsste er ohnehin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, das kann man nicht selbst entschuldigen. Vielleicht liegt auch eine chronische Erkrankung vor und die Schulleitung ist informiert, nur die Kollegen nicht - müssen sie auch nicht, das unterliegt der Schweigepflicht. Dafür, dass Unterricht ausfällt und nicht vertreten wird, kann der fehlende Kollege auch nichts, wenn er krank ist - das ist Sache der Schulleitung / des Vertretungsplaners. Wenn es keine Vertretungskräfte gibt und deshalb der Unterricht ausfällt, sollte das den Eltern auch genau so kommuniziert werden. Wer krank ist, muss keine Vertretungsaufträge erstellen. Die Aussage der Teilzeitkollegen, "wie es sein kann, dass sie wegen familiärer Belastungen reduzieren und auf einen großen Teil des Geldes verzichten, wenn man offensichtlich auch einfach Vollzeit arbeiten könnte und sich dann einfach immer krankmeldet", ist schlicht eine Unterstellung ohne Beweise, gegen die ich mich immer verwehre, wenn ich so etwas mitbekomme.

  • Das schöne an der ganzen Sachen ist, dass es weder die Kollegen noch die Eltern etwas angeht. Der SL mitteilen, dass die Eltern Sorgen über die Kontinuität des Unterrichtes haben. Die SL bitten das bei der Stundenplanerstellung zu berücksichtigen. Wie oft der Kollege krank ist, warum er krank ist, etc. gehen weder Kollegen noch Eltern etwas an.

  • Meine Ex-Kollegin hatte 2021 etwas über 20 "gut verteilte" Fehltgage, der Großteil zurückzuführen auf Kinderkranktage und KiTa-Schließungen (also keine längeren Phasen am Stück, sondern überwiegend jeweils 1-2 Tage). Das reichte für eine Vorladung beim Dezernenten und ein gefeffertes Gespräch, in das sie etwas irritiert, aber ruhig, reingegangen ist und aus dem sie fix und fertig wieder raus kam. Will sagen, ich habe den Eindruck, dass Leuten bereits in weit weniger gravierenden Fällen auf den Zahn gefühlt wird, wenn die Schulleitung sich entsprechend dahinter klemmt.

  • Das reichte für eine Vorladung beim Dezernenten und ein gefeffertes Gespräch, in das sie etwas irritiert, aber ruhig, reingegangen ist und aus dem sie fix und fertig wieder raus kam. Will sagen, ich habe den Eindruck, dass Leuten bereits in weit weniger gravierenden Fällen auf den Zahn gefühlt wird, wenn die Schulleitung sich entsprechend dahinter klemmt.

    Was absolut inakzeptabel ist. Die Kollegin hätte das Gespräch abbrechen sollen und bitten es gemeinsam mit dem Personalrat und ihrem Anwalt fortzuführen. Gegen solche Dezernenten sollte man vorgehen.

  • Es wird irgendwas dahinter stecken und sei es ein Z-Problem.

    Wofür steht diese Abkürzung?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Was absolut inakzeptabel ist. Die Kollegin hätte das Gespräch abbrechen sollen und bitten es gemeinsam mit dem Personalrat und ihrem Anwalt fortzuführen. Gegen solche Dezernenten sollte man vorgehen.

    Der Personalrat war dabei, durfte aber wohl "nur" zuhören und sich selbst nicht äußern. Und signalisierte ihr anschließend, besser die Füße still zu halten. Man warf ihr "Muster" bei den Fehltagen und letztlich Blaumachen vor in Fällen, wo in den 2 Wochen nach einer längeren Konferenz oder Elternsprechtag ein Fehltag kam ("Ausgleichstag genommen"). Gerade in einer Zeit, in der Coronafälle noch zu (nachweislichen) KiTa-Schließungen führten, ziemlich abstrus alles.

  • Wie oft der Kollege krank ist, warum er krank ist, etc. gehen weder Kollegen noch Eltern etwas an.

    Richtig, bei Krankheit. Aber es führt zu Unmut, wenn es berechtigte Zweifel an Gründen für auffallend umfangreiche oder regelmäßige Fehlzeiten gibt. Und gegen diesen Unmut sollten SL und auch weitere Dienstvorgesetze konsequent arbeiten. Entweder gegen das unberechtigte Krankfeiern, oder eben gegen Gerüchte, das Gemauschel und die Vorwürfe, wenn sie nicht berechtigt sind.

    Es ist ja schön, wenn viele Kolleg*innen hier im Forum "solche" Fälle nicht kennen, das heißt aber nicht, dass es sie nicht gibt bzw. dass man dagegen nicht vorgehen kann.

  • Der Personalrat war dabei, durfte aber wohl "nur" zuhören und sich selbst nicht äußern. Und signalisierte ihr anschließend, besser die Füße still zu halten. Man warf ihr "Muster" bei den Fehltagen und letztlich Blaumachen vor in Fällen, wo in den 2 Wochen nach einer längeren Konferenz oder Elternsprechtag ein Fehltag kam ("Ausgleichstag genommen"). Gerade in einer Zeit, in der Coronafälle noch zu (nachweislichen) KiTa-Schließungen führten, ziemlich abstrus alles.

    "Füße still halten" ist leider viel zu oft die Reaktion. Dadurch kommen solche Leute damit durch. Allerdings wüsste ich auch nicht, ob ich selbst in so einem Fall die Motivation hätte mich da groß zu streiten. Ich hätte allerdings an der Stelle im Gespräch direkt nachgefragt, ob er mir vorwirft blau zu machen und wie er das begründet. Gerade wenn in den entsprechenden Fällen die Beweise vorhanden sind. Wenn man dann ganz konkret nachfragt, ist das in der Regel schnell geklärt: Es geht Ihnen also um den Krankheitstag am XX. Da hat die KiTA XY aufgrund von Corona geschlossen und ich musste daher zu Hause bleiben. Das ist in Erlass ZZ geregelt. Soll ich Ihnen das noch mal von der Kita bestätigen lassen? Gibt es noch andere Tage, die problematisch sind?

  • Richtig, bei Krankheit. Aber es führt zu Unmut, wenn es berechtigte Zweifel an Gründen für auffallend umfangreiche oder regelmäßige Fehlzeiten gibt...

    Wie sollen denn berechtige Zweifel auftreten? Haben die Eltern bzw. die Kollegen Einblicke in die Personalakten? Wenn ich krank bin, melde ich das der Schulleitung. Wenn ich eine AU brauche, reiche ich sie ein. Es gibt sicherlich Fälle, wo berechtigte Zweifel auftreten. Aber da muss schon konkret etwas vorliegen. Nur weil jemand oft und viel krank ist, sind das keine berechtigten Zweifel. Wenn er mit kaputten Rücken anschließend im Garten arbeitet, ist das etwas anderes.

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