PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Ich stelle mir erst mal gar nichts vor. Wichtig ist, dass man überhaupt erst mal auf nicht akzeptables Verhalten reagiert, statt immer nur die gleichen "Ganz schlimm, aber was soll man machen, bringt ja alles nichts"-Diskussionen im Lehrerzimmer führt. Und das geht ja schon auf der untersten Stufe los, als Klassenlehrer muss ich die am lautesten jammernden KuK quasi zwingen, wenigstens man eine Nachricht an die Eltern zu schicken, wenn X im Unterricht wieder nur Mist gemacht hat. Schon das ist vielen zu viel Aufwand.

    Ja, von oben fehlt ganz viel Unterstützung und Ressourcen, aber die Wurzeln der Probleme sind oft hausgemacht.

  • Die Anzahl der Schüler mit Probleme steigt massiv an und das Personal wird weniger.

    Ersteres glaube ich nicht - es kommt nur mehr ans Tageslicht.

    Letzteres: Nicht unbedingt, man hat zB in Bayern jahrelang Sonderpädagogen nicht übernommen, weil man sie ja angeblich nicht brauchte. Jetzt sind es plötzlich zu wenig. Tja.

  • Zu sagen: Ich möchte mit diesem Klientel nicht arbeiten ist verständlich, passt aber weder zur Realität noch zum Job.

    Tust du auch nicht, du arbeitest an der Primarstufe. Und ja, ich weiß dass da auch ganz viele schwierige und auffällige SuS rumlaufen, aber hier geht es um Fälle die in Richtung Gefährdung von Leib und Leben gehen, da ist das Hochrisikoalter im Bereich 13-17.

  • Tust du auch nicht, du arbeitest an der Primarstufe. Und ja, ich weiß dass da auch ganz viele schwierige und auffällige SuS rumlaufen, aber hier geht es um Fälle die in Richtung Gefährdung von Leib und Leben gehen, da ist das Hochrisikoalter im Bereich 13-17.

    Ich habe auch schon an der Hauptschule im Brennpunkt gearbeitet. Und ich bin froh, dass ich nicht mehr dort bin. Aber mir ist auch bewusst, dass der Dienstherr mich jederzeit versetzen kann.

    Das Problem ist, dass wegschicken das Problem nicht löst. Es läuft in den Familien viel falsch. Der Dienstherr baut viel Mist etc.. Aber trotzdem werden wir irgendwie überlegen müssen, wie wir damit klar kommen. Ohne nur wegschicken ist mir da zu wenig.

  • Ich stelle mir erst mal gar nichts vor. Wichtig ist, dass man überhaupt erst mal auf nicht akzeptables Verhalten reagiert, statt immer nur die gleichen "Ganz schlimm, aber was soll man machen, bringt ja alles nichts"-Diskussionen im Lehrerzimmer führt. Und das geht ja schon auf der untersten Stufe los, als Klassenlehrer muss ich die am lautesten jammernden KuK quasi zwingen, wenigstens man eine Nachricht an die Eltern zu schicken, wenn X im Unterricht wieder nur Mist gemacht hat. Schon das ist vielen zu viel Aufwand.

    Das ist übrigens oft auch genau der Punkt, wieso die Entlassung von der Schule oft nicht klappt. Weil die Erziehungsmaßnahmen und die milderen Ordnungsmaßnahmen nicht angewendet oder nicht ordentlich dokumentiert wurden.

  • Das ist übrigens oft auch genau der Punkt, wieso die Entlassung von der Schule oft nicht klappt. Weil die Erziehungsmaßnahmen und die milderen Ordnungsmaßnahmen nicht angewendet oder nicht ordentlich dokumentiert wurden.

    Also ich kenne nicht alle Schulgesetze, für uns gilt das definitiv nicht, da von "wiederholtem oder schwerem Fehlverhalten" die Rede ist. Mit dem Argument hat unsere alte Schulleitung nämlich auch jeden Konflikt vermieden. Angeblich gab es immer nicht genug Vermerke, um irgendwas durchzusetzen.

  • Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen als Maylin85 . Wenn von einem Schüler (m/w/d) nicht nur ein erhebliches Gefahrenpotential gegen die körperliche Unversehrtheit der Mitschüler und des Schulpersonals bestand, sondern es bereits konkret zu körperlichen Übergriffen kam, ist besagter Schüler (m/w/d) zuerst räumlich zu isolieren, sodass für die Mitmenschen keine Gefahr mehr ausgeht, und zu therapieren. Während der Therapie ruht die Schulpflicht. Nach Ende der Therapie erfolgt die engmaschige (!) Rehabilitation in Kleingruppen, z.B. im Rahmen einer Förderschule mit Profil ESE.

    Die Kosten übernehmen bei minderjährigen Schülern (m/w/d) die Eltern.

    Erst wenn auch die Rehabilitationsmaßnahme dem Schüler oder der Schülerin attestiert, dass keine Gefahr mehr von ihm oder ihr ausgeht, kann er or sie wieder regulär vollumfänglich an allen Aktivitäten des Alltags teilnehmen.

  • Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen als Maylin85 . Wenn von einem Schüler (m/w/d) nicht nur ein erhebliches Gefahrenpotential gegen die körperliche Unversehrtheit der Mitschüler und des Schulpersonals bestand, sondern es bereits konkret zu körperlichen Übergriffen kam, ist besagter Schüler (m/w/d) zuerst räumlich zu isolieren, sodass für die Mitmenschen keine Gefahr mehr ausgeht, und zu therapieren. Während der Therapie ruht die Schulpflicht. Nach Ende der Therapie erfolgt die engmaschige (!) Rehabilitation in Kleingruppen, z.B. im Rahmen einer Förderschule mit Profil ESE.

    Die Kosten übernehmen bei minderjährigen Schülern (m/w/d) die Eltern.

    Erst wenn auch die Rehabilitationsmaßnahme dem Schüler oder der Schülerin attestiert, dass keine Gefahr mehr von ihm oder ihr ausgeht, kann er or sie wieder regulär vollumfänglich an allen Aktivitäten des Alltags teilnehmen.

    Und das ist bei euch so? Oder deine Wunschvorstellung?

Werbung