Um entschuldigte oder unentschuldigte Fehlzeiten geht es hier überhaupt nicht, sondern um das unmittelbare Handeln bei nicht abgemeldeter Abwesenheit. Und dass die Schule hier aktiv werden muss ist offenbar nicht nur bei uns eine klare Vorgabe der übergeordneten Behörde. Warum es sich schon aus der Aufsichtspflicht der Schule ergibt, habe ich oben erläutert.
Eine inhaltliche Argumentation für den gegenteiligen Standpunkt, die über "bisher ist es immer gut gegangen" hinaus geht, habe ich hier noch nicht gelesen und ich fürchte, genau so lange wird diese Haltung auch bestand haben - bis es einmal nicht gut geht.