Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • Ich verstehe es so, dass die Beförderten, die damals auf A13 befördert wurden und jetzt nicht auf A13Z weiterbefördert werden, offiziell ihre Beförderungsstellen zurückgeben. Damit rutschen sie dann von „A13 im ersten Beförderungsamt“ auf „A13 als Grundbesoldung“ und können im Gegenzug gegen die Rückgabe ihrer Beförderungsämter durchaus verlangen die damit übernommenen Tätigkeiten nicht weiter fortführen zu müssen. Will die Schule diese Aufgaben weiterhin erledigt haben, muss sie sie in Form von Ermäßigungsstunden „vergüten“.

    Nein. Zumindest vertritt unser Dienstherr eine andere Auffassung.

    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte | Bildungsportal NRW

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich verstehe es so, dass die Beförderten, die damals auf A13 befördert wurden und jetzt nicht auf A13Z weiterbefördert werden, offiziell ihre Beförderungsstellen zurückgeben. Damit rutschen sie dann von „A13 im ersten Beförderungsamt“ auf „A13 als Grundbesoldung“ und können im Gegenzug gegen die Rückgabe ihrer Beförderungsämter durchaus verlangen die damit übernommenen Tätigkeiten nicht weiter fortführen zu müssen. Will die Schule diese Aufgaben weiterhin erledigt haben, muss sie sie in Form von Ermäßigungsstunden „vergüten“.

    Das ist absolut plausibel erklärt.
    Es ist im Hintergrund ein etwas kurioser Ablauf. Im Ergebnis bedeutet es aber tatsächlich nichts anderes, als dass man eine Aufgabe, die man einst für eine A13-Beförderung übernommen hat, ab 1.8. abgeben kann ohne in der Besoldung zurückgestuft zu werden - oder eben eine Entlastung dafür erhalten KANN.
    Der Satz: " Will die Schule diese Aufgaben weiterhin erledigt haben, muss sie sie in Form von Ermäßigungsstunden „vergüten“.", trifft nicht ganz zu, da die Schulleitung natürlich auch die Übernahme von Aufgaben anweisen kann, ohne dafür eine Entlastung zu gewähren.

  • Das dürfte in der Praxis auf dasselbe hinauslaufen.

    Auch wenn viele Kollegen ihre Befördungsaufgabe auch über den 1.8. weiterführen werden, ist es schon eine wichtige Veränderung, dass sie zukünftig Entlastung dafür erhalten können.

  • Auch wenn viele Kollegen ihre Befördungsaufgabe auch über den 1.8. weiterführen werden, ist es schon eine wichtige Veränderung, dass sie zukünftig Entlastung dafür erhalten können.

    In der Praxis bedeutet das, dass die bereits zu wenigen Entlastungsstunden an noch mehr Personen verteilt werden müssen. Dabei haben dann alle Beteiligten verloren.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Dabei haben dann alle Beteiligten verloren.

    Sagen wir mal so: Die Last wird dann gleichmäßig verteilt. Mit der aktuellen Situation "A13 im ersten Beförderungsamt" haben die Kollegen, die sich für die Beförderung krumm gemacht haben, auf ganzer Linie verloren. Wenn die ihre Beförderung nicht zurückgeben können und dann für ihre Tätigkeit Entlastungsstunden bekommen, muß man dem System unterstellen, daß Leistung nicht nur "nicht belohnt" sondern sondern sogar bestraft wird.

  • Sagen wir mal so: Die Last wird dann gleichmäßig verteilt. Mit der aktuellen Situation "A13 im ersten Beförderungsamt" haben die Kollegen, die sich für die Beförderung krumm gemacht haben, auf ganzer Linie verloren. Wenn die ihre Beförderung nicht zurückgeben können und dann für ihre Tätigkeit Entlastungsstunden bekommen, muß man dem System unterstellen, daß Leistung nicht nur "nicht belohnt" sondern sondern sogar bestraft wird.

    Nein, das ist eine Fehldeutung. Dabei wird fälschlich davon ausgegangen, dass außerunterrichtliche Aufgaben grundsätzlich "entlohnt" werden müssen, sei es nun über Beförderung oder über Entlastungsstunden. Dabei gehören diese zu den grundsätzlichen Aufgaben in unserem Beruf. Auch ohne Beförderungen und Entlastungsstunden fallen diese außerunterrichtlichen Aufgaben an und sind im Kollegium zu verteilen. Treten dabei besondere (!) Belastungen auf, so können und sollen diese durch die zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden etwas kompensiert werden. Beförderungen wiederum sind zunächst einmal unabhängig von den Aufgaben. Nur werden sinnvollerweise einige der außerunterrichtlichen Aufgaben insbesondere auch auf Funktionsstelleninhaber übertragen. Diese Aufgabenzuweisungen können - bis auf wenige Ausnahmen - später auch verändert werden.

  • Dabei wird fälschlich davon ausgegangen, dass außerunterrichtliche Aufgaben grundsätzlich "entlohnt" werden müssen, sei es nun über Beförderung oder über Entlastungsstunden.

    Wenn aber manche KuK für die außerunterrichtlkichen Aufgaben in Form von Ermäßigungsstunden "entlohnt" werden, während denen, die durch ein Beförderungsamt "entlohnt" wurden, der Lohn praktisch gestrichen wird, weil eben jetzt alle das Gleiche verdienen, findet de facto eine Bestrafung für die erbrachte Leistung statt.

  • Beförderungen wiederum sind zunächst einmal unabhängig von den Aufgaben. Nur werden sinnvollerweise einige der außerunterrichtlichen Aufgaben insbesondere auch auf Funktionsstelleninhaber übertragen. Diese Aufgabenzuweisungen können - bis auf wenige Ausnahmen - später auch verändert werden.

    Das sehe ich anders. Die Beförderung ins erste Beförderungsamt (hier A13) ist mit der Übernmahme einer Aufgabe verbunden. Sie wird in der Stellenausschreibung genannt. Eine zeitliche Befristung, wie lange man diese Aufgabe machen muss, ist (anders als in bspw. BW) nicht vorgesehen.
    Diese Aufgabe kann dann nicht entlastet werden. (BASS: "Die Gewährung von Anrechnungsstunden ist nur zulässig, soweit
    sich die entsprechende besondere Belastung nicht bereits aus einem Beförderungsamt ergibt.")
    Daran erkennt man auch nochmal, dass sich Aufgaben durchaus aus einem Beförderungsamt ergeben.

  • Das dürfte in der Praxis auf dasselbe hinauslaufen.

    Das glaube/hoffe ich nicht.
    (gemeint ist, dass am Ende doch die gleichen Kollegen weiter ihre Aufgaben machen müssen).

    Denn es bedürfe schon eines gehörigen Maßes an Perfidität in der Schulleitung, just den Kollegen, der die Aufgabe Jahre lang gemacht hat und nun nicht mehr machen möchte, dazu anzuweisen.

  • Das glaube/hoffe ich nicht.
    (gemeint ist, dass am Ende doch die gleichen Kollegen weiter ihre Aufgaben machen müssen).

    Denn es bedürfe schon eines gehörigen Maßes an Perfidität in der Schulleitung, just den Kollegen, der die Aufgabe Jahre lang gemacht hat und nun nicht mehr machen möchte, dazu anzuweisen.

    Wie sähe denn die Alternative aus?

    Hätte ich plötzlich zehn KollegInnen an meiner Schule, die ihre Aufgaben zurückgäben im Zuge der Besoldungsanpassung, dann gäbe es eben zehn zusätzliche Aufgaben, für die ich andere KollegInnen finden müsste, ohne dass ich ihnen eine spürbare Entlastung dafür gewähren könnte, da der Entlastungstopf nicht größer wird.

    Mit Perfidität hat das überhaupt nichts zu tun, sondern viel eher mit dem Dilemma, Aufgaben zu verteilen, ohne dafür etwas im Gegenzug zu bieten. Nüchtern betrachtet wäre es sogar effizienter, wenn die Aufgabeninhabenden die Aufgabe weitermachen, weil sie die Erfahrung haben.

    Der Laden muss ja irgendwie laufen. Ich bin für Vorschläge offen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • "dann gäbe es eben zehn zusätzliche Aufgaben, für die ich andere KollegInnen finden müsste, ohne dass ich ihnen eine spürbare Entlastung dafür gewähren könnte"

    Das ist doch kein Argument dafür, die Aufgabe dann ausgerechnet dem Kollegen zu geben, der in dem Bereich bereits viel geleistet hat und dann ebenfalls keine Entlastung erhält.
    Tatsächlich scheint es mir auch durchaus effizienter zu sein, junge / bis jetzt nicht zusätzlich belastete Kollegen mit solchen Aufgaben zu betrauen, als Kollegen, die bereits langjährig belastet waren und dazu deutlich gemacht haben, dass sie die Aufgabe nicht mehr möchten.

    Die erfragte Alternative ist also:
    Beförderte Kollegen dürfen (nicht müssen!) ihre Aufgaben abgeben und es finden sich im Idealfall neue Kollegen, die es machen möchten oder - im Ernstfall - weist die Schulleitung die Aufgaben Kollegen zu, die noch keine solche Aufgaben gemacht haben und auch nie machen müssen, weil sie ja keine Beförderung durchlaufen müssen.

  • Man könnte bspw. die Aufgaben auf mehr Schultern verteilen - sofern die Aufgaben sich dafür grundsätzlich eignen. Das wäre einerseits eine Entlastung für die Kollegen, die das bisher gemacht haben und andererseits ein deutliches Zeichen dafür, dass es eben jetzt nicht mehr "beförderte Kollegen" (mit erweiterten Aufgaben) und "Kollegen im Eingangsamt" (mit den gewöhnlichen Dienstpflichten) gibt.

    Man könnte auch den bislang beförderte Kollegen eine Entlastung zukommen lassen, indem diese bei anderen Aufgaben entlastet werden, bspw. bei Aufsichten, Vertretungen etc.

    Alles nicht optimal, aber das lässt sich vielleicht einem Gesamtkollegium halbwegs kommunizieren.

    Ach ja, überhaupt sind solche Vorgaben des Dienstherrn immer ein guter Anlass, ganz grundsätzlic darüber nachzudenken, wo man auf Projekte, Engagement, Kooperationen etc. verzichten kann. Ja, der Laden muss laufen, aber vielleicht nicht unverändert so, wie er vorher gelaufen ist.

  • Tatsächlich scheint es mir auch durchaus effizienter zu sein, junge / bis jetzt nicht zusätzlich belastete Kollegen mit solchen Aufgaben zu betrauen, als Kollegen, die bereits langjährig belastet waren und dazu deutlich gemacht haben, dass sie die Aufgabe nicht mehr möchten.

    Das wiederum finde ich in dieser Formulierung schwierig, bzw. erfordert es sehr viel Fingerspitzengefühl, da v.a. junge Kollegen häufig noch massiv damit belastet sind, ihren Unterricht und die gewöhnlichen Dienstpflichten in den Griff zu bekommen.

  • Das wiederum finde ich in dieser Formulierung schwierig, bzw. erfordert es sehr viel Fingerspitzengefühl, da v.a. junge Kollegen häufig noch massiv damit belastet sind, ihren Unterricht und die gewöhnlichen Dienstpflichten in den Griff zu bekommen.

    Ich meinte damit nicht Berufsanfänger. Ich hatte ja auch "junge" noch ergänzt mit "bis jetzt nicht zusätzlich belastete". Es gibt zumindest bei uns durchaus viele Kollegen, die seit Jahren dabei sind, aber keine Beförderung durchlaufen haben und demnach auch keine zusätzliche Aufgabe wahrnehmen. Insbesondere seitdem bekannt ist, dass man sich die A13-Beförderung sparen kann, ging die Motivation dazu merklich zurück. Verständlicherweise.

  • Dinge, die ohnehin zur Dienstpflicht gehören, nur dann zu machen, wenn eine Beförderung bekommt, ist einerseits ein bekannter Anspruch von KollegInnen. Vielleicht sollte man sich da den Sinn und Zweck einer Beförderung noch einmal vor Augen halten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

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  • Was genau ist denn "der Sinn und Zweck einer Beförderung" im ersten (!) Beförderungsamt? Also das, was am Gym eine A14 wäre?

    Wir reden hier ja vermutlich nicht von Aufgaben wie die Durchführung von Klassenfahrten oder die Teilnahme am Tag der offenen Tür. Ich habe es so verstanden, dass es um Koordinatorenaufgaben in klar abgespeckten Bereichen geht.

  • Dinge, die ohnehin zur Dienstpflicht gehören, nur dann zu machen, wenn eine Beförderung bekommt, ist einerseits ein bekannter Anspruch von KollegInnen. Vielleicht sollte man sich da den Sinn und Zweck einer Beförderung noch einmal vor Augen halten.

    Die Idee, Beförderungsstellen mit Aufgaben zu verbinden, stammt ja nun wahrlich nicht von den Kollegen im Schulbetrieb. Sie dafür zu kritiseren, dass sie bei diesem Spiel gezwungenermaßen mitmachen, ist schon ziemlich daneben.

  • für die ich andere KollegInnen finden müsste, ohne dass ich ihnen eine spürbare Entlastung dafür gewähren könnte, da der Entlastungstopf nicht größer wird.

    Oder die SL müsste alle Entlastungsstunden einkassieren, um genug Stunden im Topf zu haben. Dann sollte die SL eine Liste mit absteigender Priorität anfertigen welche Funktionen wichtig sind und dann wird von oben runter so lange der Entlastungstopf bemüht bis er leer ist. Bei den Aufgaben, die dann nicht mit Ermäßigungsstunden hinterlegt sind, muss man sich überlegen, ob man sie überhaupt benötigt.

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