Ist das Verhalten des stellvertretenden Schulleiters angemessen?

  • Naja, ganz grundsätzlich hat man keinen Anspruch auf Freistellung für Kinderarzttermine. Deswegen würde ich auch nicht mehr freifragen, was eigentlich ein Entgegenkommen ist, sondern nur noch ankündigen, dass das Kind krank ist. Wenn die Klinik keine Krankschreibung ausstellen kann, wird es hoffentlich der Kinderarzt tun.

    • Offizieller Beitrag

    Der stv. SL bekommt (vermutlich) A15Z, um damit umzugehen

    Aber auch mit A15Z kann man nicht zaubern. 😉

    Aber der stellv. Schulleiter ist ja auch mit umgegangen und hat eine Lösung gefunden.

  • Dir Vollständigkeit halber: 20 Krankheitstage insgesamt, also Kinderkrankeitstage und eigene Erkrankung bzw in Folge eines Unfalls.

  • Naja, ganz grundsätzlich hat man keinen Anspruch auf Freistellung für Kinderarzttermine. Deswegen würde ich auch nicht mehr freifragen, was eigentlich ein Entgegenkommen ist, sondern nur noch ankündigen, dass das Kind krank ist. Wenn die Klinik keine Krankschreibung ausstellen kann, wird es hoffentlich der Kinderarzt tun.

    Wie soll das Kind denn dann zum Facharzt kommen?

    • Offizieller Beitrag

    Dir Vollständigkeit halber: 20 Krankheitstage insgesamt, also Kinderkrankeitstage und eigene Erkrankung bzw in Folge eines Unfalls.

    Danke, dann hatte ich das falsch gelesen. Es sind dennoch vier Unterrichtswochen mit bei Vollzeittätigkeit über 100 Stunden die dann wahlweise vertreten werden mussten oder ausgefallen sind.

    Letztlich wirst Du irgendwie die Situation mit dem stv. SL bereinigen müssen. Wenn er nicht auf Dich zukommt, kannst Du von Dir aus das Gespräch suchen. Wenn Du das Gespräch mit dem Ziel einer konstruktiven, zukünftig tragfähigen Lösung für diese Fälle führst, dann sollte sich das an sich klären lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll das Kind denn dann zum Facharzt kommen?

    Vorweg: Ich habe selbst drei Kinder und kenne solche Probleme.

    Gleichwohl ist die Frage, wie das Kind zum Facharzt kommt, aber tatsächlich erst einmal Dein privates Problem. Wenn es partout keine Nachmittagstermine gibt und man auf den Vormittag muss, dann ist man auf das Entgegenkommen der Schule angewiesen. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht.

  • In unserem Fall geht es um eine seltene Erkrankung und einen Facharzt genau dafür. Der nächste freie Termin wäre Ende Juni gewesen. Es widerspricht meinem Verständnis von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass man hier auf die Gnade des Stundenplanmachers angewiesen ist.

  • Das sehe ich völlig anders. In anderen Berufen müsstest du dafür dann Urlaub nehmen. Dass du also einfach "ausgeplant und vertreten" wirst, auf dem Rücken deiner Kollegen, ist ein unglaublich großes Entgegenkommen.

  • Naja, ganz grundsätzlich hat man keinen Anspruch auf Freistellung für Kinderarzttermine. Deswegen würde ich auch nicht mehr freifragen, was eigentlich ein Entgegenkommen ist, sondern nur noch ankündigen, dass das Kind krank ist. Wenn die Klinik keine Krankschreibung ausstellen kann, wird es hoffentlich der Kinderarzt tun.

    Auch in diesem Fall können die kinderlosen Kollegen, dann gucken wo sie bleiben. Ich weiß keine gute Lösung, aber "kollegial" ist dieses ständige Fehlen, besonders an Schulformen, wo tatsächlich immer vertreten wird, sicherlich auch nicht.

  • Das sehe ich völlig anders. In anderen Berufen müsstest du dafür dann Urlaub nehmen.

    Quatsch, bei einem notwendigen ärztlichen Termin, der nicht anders möglich ist, muss man selbstverständlich keinen Urlaub nehmen - weder bei einem Termin für sich noch bei einem Termin für das Kind: https://www.igmetall.de/service/ratgeb…tszeit-zum-arzt

    Was dann notwendig ist und ob ein Ausweichtermin wie hier im Ende Juni noch vertretbar wäre, ist dann eine andere Frage. Notwendigkeit des früheren Termins und der Begleitung des Kindes also von den Ärzt*innen bescheinigen lassen und dann liegt der Ball beim Arbeitgeber respektive dem Dienstherren.

    Vielleicht solltest du mal deine Voreingenommenheit bei diesem Thema zumindest insofern zurückstellen, als dass du keine falschen Sachen behauptest.

  • Auch in diesem Fall können die kinderlosen Kollegen, dann gucken wo sie bleiben. Ich weiß keine gute Lösung, aber "kollegial" ist dieses ständige Fehlen, besonders an Schulformen, wo tatsächlich immer vertreten wird, sicherlich auch nicht.

    Das klingt, als suche man sich " das ständige Fehlen" aus. So ist es ja aber nicht.

  • Das klingt, als suche man sich " das ständige Fehlen" aus. So ist es ja aber nicht.

    Ich weiß, Aber trotzdem ist es eine Belastung für die Kollegen. Ich unterstelle dir kein "blau machen". Aber in dem Moment, wo man SCHON WIEDER in die ätzende 8c als Vertretung geschickt wird, empfindet man das einfach anders.

  • Da ticke ich einfach anders.

    Ich beschwere mich nicht über Vertretungen und habe nie 'Wünsche" bezüglich meines Stundenplans oder meiner Stundenverteilung, weil das zu meinen Aufgaben gehört. Dafür hat mein Dienstherr mir gegenüber eine Fürsorgepflicht und die sehe ich verletzt, wenn ich mein krankes Kind nicht zum Arzt bringen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Quatsch, bei einem notwendigen ärztlichen Termin, der nicht anders möglich ist, muss man selbstverständlich keinen Urlaub nehmen - weder bei einem Termin für sich noch bei einem Termin für das Kind: https://www.igmetall.de/service/ratgeb…tszeit-zum-arzt

    Was dann notwendig ist und ob ein Ausweichtermin wie hier im Ende Juni noch vertretbar wäre, ist dann eine andere Frage. Notwendigkeit des früheren Termins und der Begleitung des Kindes also von den Ärzt*innen bescheinigen lassen und dann liegt der Ball beim Arbeitgeber respektive dem Dienstherren.

    Also:
    Du zitierst/verlinkst eine Liste von einer (sehr starken) Gewerkschaft, die nicht in unserer "Branche" aktiv ist und wenn ich es richtig lese, ist es 1) ein soll, kein Muss, 2) durch viele Faktoren eingeschränkt, die ich bei Lehrkräften als erfüllt sehen würde: Teilzeit und Gleitzeit werden explizit genannt, wo man deutlich schlechte Karten für Termine in der Arbeitszeit hat.
    Lehrkräfte haben durch den hohen Teil der ungebundenen Arbeitszeit sicher auch schlechte Karten, wenn man dieselben Maßstäbe nimmt.
    (Von Teilzeit abgesehen, die beim TE bei drei Kindern vielleicht existiert).

    Kulanz und Entgegenkommen, ja, Anspruch sehe ich eindeutig anders.

Werbung