Keine falschen Behauptungen aufstellen oder User auf die Ignorierliste setzen, die einen auf falsche Behauptungen hinweisen - ja, die Entscheidung liegt bei dir
Ich habe auch sonst mit deinen Beiträgen Probleme. War nur ein guter Anlass.
Keine falschen Behauptungen aufstellen oder User auf die Ignorierliste setzen, die einen auf falsche Behauptungen hinweisen - ja, die Entscheidung liegt bei dir
Ich habe auch sonst mit deinen Beiträgen Probleme. War nur ein guter Anlass.
Du zitierst/verlinkst eine Liste von einer (sehr starken) Gewerkschaft, die nicht in unserer "Branche" aktiv ist
Es wurde doch explizit behauptet, "in anderen Berufen" würde man dafür Urlaub einreichen müssen. Deswegen zitiere ich eine Gewerkschaft für andere Berufe.
Eine "soll" Regelung ist rechtlich übrigens durchaus sehr viel mehr Anspruch als Entgegenkommen oder Kulanz, anders als das in der Alltagsverwendung vielleicht sein mag.
Was meinst du mit dem Einschub in der Klammer? Klar ist die Gewerkschaft sehr stark, so soll es doch sein.
Ich weiß, Aber trotzdem ist es eine Belastung für die Kollegen. Ich unterstelle dir kein "blau machen". Aber in dem Moment, wo man SCHON WIEDER in die ätzende 8c als Vertretung geschickt wird, empfindet man das einfach anders.
Inwiefern ist es eine Belastung? Die Dienstordnung legt ein gewisses Maß am Vertretungsstunden fest, das als zumutbar erachtet wird. Das habe ich als Beamter zu meiner eigentliche Stundenzahl hinzuzuaddieren, es gehört zur Dienstpflicht. Was du dann "empfindest," wenn du in die 8c musst, bleibt die überlassen. Wir müssen Kollegen vertreten, die aus welchen Gründen auch immer unpässlich sind.Ich habe bereits Kolleginnen spontan im mündlichen Abi vertreten und bin für Kollegen auf Klassenfahrten gefahren. Schön? Nö. Teil des Jobs? Ja. Ob da ein krankes Kind moralisch höher- oder minderwertiger ist als ein selbstangefutterter und herbeigerauchter vorzeitiger körperlicher Verfall oder Alkoholismus oder was immer der Grund der Absenz der zu vertretenden Lehrkraft sein mag, möge jeder für sich entscheiden.
Und auch für dein SCHON WIEDER gibt es eine einfache Antwort: Innerhalb der festgelegten Grenzen ist es einfach dein Job. Darüber hinaus muss man es dir vergüten. Du machst es aber in keinem Fall freiwillig und es ist auch kein Dienst am absenten Kollegen.
Es wurde doch explizit behauptet, "in anderen Berufen" würde man dafür Urlaub einreichen müssen. Deswegen zitiere ich eine Gewerkschaft für andere Berufe.
Eine "soll" Regelung ist rechtlich übrigens durchaus sehr viel mehr Anspruch als Entgegenkommen oder Kulanz, anders als das in der Alltagsverwendung vielleicht sein mag.
Was meinst du mit dem Einschub in der Klammer? Klar ist die Gewerkschaft sehr stark, so soll es doch sein.
Klar soll eine Gewerkschaft stark sein, aber dass IGM die stärkste ist, ist klar. Mein Mann ist in einem IGM-Unternehmen, hat Gleitzeit und muss sich bei Arztterminen abstempeln. Auch wenn es in der Kernzeit ist.
Ja, sein Chef hat sehr viel Verständnis, er bekommt zur Zeit sehr viel Entgegenkommen, weil ich viel Hilfe brauche, aber das muss er eben nachholen.
Ich weiss, was ‚soll‘ bedeutet, aber in unserem Job mit sehr flexiblen Zeiten, kann man nicht erwarten, dass man (überspitzt!) auf Freude zustösst, wenn man für mehrere Kinder ganz viele Facharzttermine wahrnimmt, einige Kindkranktage nimmt und dann auch noch selbst krank wird.
Das sollte man nicht als ‚selbstverständlich‘ ansehen.
Krank ist krank, Kind krank ist Kind krank, das ist so. Und wenn du deine Kindkranktage nimmst, wenn dein Kind krank ist, kann man dir auch keinen Vorwurf machen.
Facharzttermine von Kindern fallen offenbar nicht unter "Kind krank", sondern unter Dienstbefreiung oder was auch immer, aber du hast ja auch diesen Tag frei bekommen.
Insofern alles fein, bis auf den Ton der stellvertretenden Schulleitung. Und wenn ihr euch ohnehin nicht sympathisch sein und er gestresst vom Vertretungen planen war, und du dann mit einer vermeintlich hilfreichen Idee ankommst, die für ihn aber wieder Umdenken und evtl. Aufwand bedeutet hätte, dann war der Ton - wie unangebracht er auch war - vielleicht zu erwarten. Ich würde den Kontakt nicht suchen, ich denke nicht, dass ihr euch da gut verstehen würdet. Ich würde in Zukunft auch keine Vorschläge mehr machen, sondern meine Abwesenheit mitteilen.
Den nächsten Facharzttermin würde ich den anderen Elternteil übernehmen lassen und das im Lehrerzimmer mal durchklingen lassen - so geht vielleicht das Gefühl weg, dass du immer alle Termine wahrnimmst.
Ich weiss, was ‚soll‘ bedeutet, aber in unserem Job mit sehr flexiblen Zeiten, kann man nicht erwarten, dass man (überspitzt!) auf Freude zustösst, wenn man für mehrere Kinder ganz viele Facharzttermine wahrnimmt, einige Kindkranktage nimmt und dann auch noch selbst krank wird.
Niemand erwartet Freude, nur einen angemessenen Umgangston, den die Schulleitung hier anscheinend vermissen ließ ![]()
Das sollte man nicht als ‚selbstverständlich‘ ansehen.
Doch, genau das sollte es bezogen auf die Umstände des geschilderten Falls: Es sollte selbstverständlich sein, dass man ohne Murren bei Krankheit zuhause bleiben darf, wenn man wirklich krank ist; dass man ohne Murren beim kranken Kind zuhause bleiben darf, wenn es krank ist und man noch Anspruch auf entsprechende Kindkranktage hat; dass man ohne Murren einen notwendigen, nicht anders legbaren Termin bei Fachärzt*innen (auch des Kindes, wenn die Begleitung notwendig ist) wahrnehmen kann, sofern das im rechtlichen Rahmen eben wirklich notwendig und geboten ist.
Es reicht doch, dass Teile der Arbeitgeber*innenlobby die Rechte der Arbeitnehmer*innen offen angreift, ich bleibe da solidarisch an der Seite der Kolleg*innen.
In unserem Fall geht es um eine seltene Erkrankung und einen Facharzt genau dafür. Der nächste freie Termin wäre Ende Juni gewesen. Es widerspricht meinem Verständnis von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass man hier auf die Gnade des Stundenplanmachers angewiesen ist.
Also halten wir einmal fest, dass Du ja nun ausgeplant wurdest und den Termin wahrnehmen konntest. Damit warst Du weder auf die Gnade des Stundenplanmachers angewiesen, noch wurde hier das von Dir angeführte "Gebot" verletzt.
Wir können also zusammenfassen:
Das Verhalten des stv. SL ist vordergründig unangemessen, aber je nach konkretem Hintergrund zumindest erklärbar.
Ob ein klärendes Gespräch sinnvoll ist oder nicht und wer dieses Gespräch initiieren sollte, darüber gehen die Meinungen auseinander.
Klar ist die Gewerkschaft sehr stark, so soll es doch sein.
Es sind aber nicht alle Unternehmen im Arbeitgeberverband der ME-Industrie und müssen sich daher daran nicht halten. Die meisten KMU verlangen, dass man Stunden oder auch Urlaub nimmt. Das weiß ich aus eigener und der Erfahrung in der Familie.
An den TE: Wenn Du den Ton unangemessen findest, kannst Du das sagen. Dass es für eine Schule problematisch wird, wenn das häufiger auftritt, dürfte verständlich sein. Hat man Kinder mit besonderen Bedürfnissen, kann man vielleicht auch einfach nicht Vollzeit arbeiten, um dem gerecht zu werden.
Ich kann auch den Frust der (kinderlosen) KuK verstehen, die durch das Entgegenkommen gegenüber Personen mit Kindern schlechtere Pläne oder auch öfter Vertretung haben. Natürlich ist das dann nicht die Schuld der Menschen mit Kindern, aber wie schon gesagt: Vielleicht muss man sich dann auch von Vollzeit verabschieden, wenn man kein Backup wie Oma/Opa hat.
Okay, jetzt verstehe ich, was der Einschub in der Klammer sagen sollte. Es ist also nicht in allen Berufen so, weil die IGM als sehr starke Gewerkschaft gute Konditionen heraushandeln konnte.
Ich würde trotzdem behaupten, dass man bei einem notwendigen Termin des Kindes in einer Fachpraxis, die keine anderen notwendig zeitnahen Termine anbietet, und unter der Voraussetzung einer notwendigen Begleitung, trotzdem bezahlt freigestellt wird, wenn das vor Gericht landet. Und das würde ich auch als nur gerecht empfinden.
Ist das Kind nicht akut krank, muss aber zum Arzt, gilt es wiederum die Fragen zu stellen: Kann es nur in Begleitung hingehen? Gibt es eine andere Person, die das Kind begleiten kann? Und ist der Arzttermin nur während der Arbeitszeit möglich?
Selbst wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten, wird man laut Schipp eine ärztliche Bescheinigung zur Vorlage gegenüber dem Arbeitgeber brauchen, die bestätigt, dass der Termin nicht verschiebbar war.
Das ist jetzt allgemein gehalten und nicht bezogen auf eine Branche oder Vereinbarungen in einer Branche, sondern allgemeines Gesetz betreffend.
Ich würde trotzdem behaupten, dass man bei einem notwendigen Termin des Kindes in einer Fachpraxis, die keine anderen notwendig zeitnahen Termine anbietet, und unter der Voraussetzung einer notwendigen Begleitung, trotzdem bezahlt freigestellt wird,
Kannst Du gern behaupten. Ist aber nicht so.
Bitte pick dir nicht nur die Sätze raus, die passen.
Es steht nirgendwo (überlese ich das?), dass es auch bezahlt steht, oder nicht als Kindkrank-Tag (Betreuung notwendig) abgerechnet wird, dafür, dass man auch sehr wohl für nicht dringende Termine Urlaub nehmen muss.
ZitatBei Routineuntersuchungen für Kinder sieht Johannes Schipp die rechtliche Lage wie bei eigenen Routineterminen. „Für alles, was bereits länger im Voraus planbar und kein dringender Termin ist, werden Eltern regelmäßig Urlaub nehmen müssen.“
Auch chronisch kranke Kinder haben Routine-Untersuchungen, nicht alles, was bei einem Facharzt ist, ist super dringend.
Ich VERSTEHE die Menschlichkeit und ich stehe auch dafür ein.
Es ist nervig, dass wir als Lehrkräfte keinen Urlaub einsetzen können.
Aber wir sollten es auch zu schätzen wissen, dass es eben NICHT als Urlaub / Minusstunde behandelt wird, wenn wir es nutzen.
Kannst Du gern behaupten. Ist aber nicht so.
Dann bin ich gespannt auf deine Quelle, ich habe ja bereits einen Beleg eines Fachanwalts für meine Behauptung angeführt. Und nur weil Arbeitgeber*innen etwas fordern, heißt das nicht, dass dies auch rechtlich in Ordnung ist. Vorauseilender Gehorsam zählt also nicht als Beleg.
Bitte pick dir nicht nur die Sätze raus, die passen.
Es steht nirgendwo (überlese ich das?), dass es auch bezahlt steht, oder nicht als Kindkrank-Tag (Betreuung notwendig) abgerechnet wird, dafür, dass man auch sehr wohl für nicht dringende Termine Urlaub nehmen muss.
Doch, unter genannten Bedingungen, so verstehe ich den Artikel, ist aus dem Kontext des Artikels zu erschließen, dass dies bezahlt wird und man keinen Urlaub für den Fall eines notwendigen Termins des Kindes bei einer Praxis mit notwendiger Begleitung und unter der Voraussetzung der Bescheinigung der Praxis über diese Umstände nehmen muss. Sonst würde ja im nächsten Absatz nach meinem zitierten Absatz nicht der Fall der Routineuntersuchung stehen, bei dem man sich Urlaub nehmen muss. Und auch am Anfang nicht stehen, dass generell Arztbesuche Privatsache sind, für die im Zweifelsfall Urlaub genommen werden muss. Ist aber zugegebenermaßen eine Interpretation. Auch was "dringend" bedeutet, muss im Zweifelsfall dann ein Gericht klären. Wie der Tag dann gewertet wird, z.B. als Kindkrank-Tag, steht tatsächlich nicht drin.
uch was "dringend" bedeutet, muss im Zweifelsfall dann ein Gericht klären. Wie der Tag dann gewertet wird, z.B. als Kindkrank-Tag, steht tatsächlich nicht drin.
Quellen: Meine eigene Erfahrung und die aus Freundeskreis und Familienkreis. Ich bin die einzige Lehrerin bei uns. Aller anderen arbeiten in KMU. Auch ein Konzern mit 3500MA (nicht Arbeitgeberverband) ist dabei, bei dem man für sowas ausstempelt. So ist die Realität, egal, was Dein Fachanwalt sagt. Und dass man seinen Arbeitgeber verklagt, ist in der freien Wirtschaft auch nicht üblich. Solche Leute schafft man sich als AG ganz schnell vom Hals. Vielleicht bekommt man sogar Recht, aber man ist anschließend arbeitslos oder wird an Stellen versetzt, die unlustig sind, so dass man dann selber das Weite sucht. Alles schon erlebt.
Noch ergänzend dazu: In den meisten Unternehmen herrscht eine Art Kultur, eine Art, wie man Dinge macht. Und diese ungeschriebenen Gesetze sind manchmal Jahrzehnte alt. Bevor man als womöglich neue Mitarbeiterin oder als Einzelperson versucht, solche Strukturen aufzubrechen, nimmt man eben hin, dass man die 3 Stunden dann nicht bezahlt wird.
Egal, wie ich das finde: Ich bin schon der Meinung, dass es bestimmte Dinge gibt, die nicht der Arbeitgeber regeln muss, sondern ich. Dass das aktuell fast nicht klappt, wenn Kindergärten einfach wegen Personalmangel schließen, ist ein Missstand, den der Arbeitgeber nicht ausbaden kann. Wirtschaftsunternehmen sind einzig allein zu dem Zweck da, Gewinne zu erwirtschaften. Sie sind kein Wohlfahrtsverband, um Eltern Arbeit zu geben. Natürlich gibts da eine Verantwortung, aber in erster Linie muss ich mit meinem Mann als Eltern dafür sorgen, dass ich die Arbeitsleistung bringen kann, für die ich bezahlt werde. Dazu gehört für mich nicht der Gang mit meinem Kind zum Arzt, denn da erbringe ich keine Arbeitsleistung.
Ich kann den Stellvertreter sehr gut verstehen. Ständige Sonderbehandlungen nerven.
Ja das nervt natürlich, mich nervt sowas auch irgendwann, wenn ich immer für die gleichen den Vertretungsplanung anpassen muss. Ich würde da aber nicht so wie beschrieben reagieren. Das ist einfach unprofessionell.
Wie soll das Kind denn dann zum Facharzt kommen?
Ich finde es menschlich vollkommen in Ordnung dich dafür freizustellen. Würde ich auch so handhaben. Es muss aber schon im Rahmen bleiben. 20 Kranktage ist auch nicht besonders wenig.
In unserem Fall geht es um eine seltene Erkrankung und einen Facharzt genau dafür. Der nächste freie Termin wäre Ende Juni gewesen. Es widerspricht meinem Verständnis von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass man hier auf die Gnade des Stundenplanmachers angewiesen ist.
Dein Verständnis ist für die rechtliche Lage vollkommen irrelevant. Das musst du immer im Hinterkopf haben. Lösungen können dafür gefunden werden, wenn es aber nicht geht hast du kein Anrecht auf Freistellung. Ich würde es mir hier nicht verscherzen. Wenn Dienst nach Vorschrift bei dir gemacht wird, brauchst du hier gar nicht mehr fragen.
Quatsch, bei einem notwendigen ärztlichen Termin, der nicht anders möglich ist, muss man selbstverständlich keinen Urlaub nehmen - weder bei einem Termin für sich noch bei einem Termin für das Kind: https://www.igmetall.de/service/ratgeb…tszeit-zum-arzt
Was dann notwendig ist und ob ein Ausweichtermin wie hier im Ende Juni noch vertretbar wäre, ist dann eine andere Frage. Notwendigkeit des früheren Termins und der Begleitung des Kindes also von den Ärzt*innen bescheinigen lassen und dann liegt der Ball beim Arbeitgeber respektive dem Dienstherren.
Vielleicht solltest du mal deine Voreingenommenheit bei diesem Thema zumindest insofern zurückstellen, als dass du keine falschen Sachen behauptest.
Es geht hier aber um das Kind und nicht um den Arbeitnehmer.
Da ticke ich einfach anders.
Ich beschwere mich nicht über Vertretungen und habe nie 'Wünsche" bezüglich meines Stundenplans oder meiner Stundenverteilung, weil das zu meinen Aufgaben gehört. Dafür hat mein Dienstherr mir gegenüber eine Fürsorgepflicht und die sehe ich verletzt, wenn ich mein krankes Kind nicht zum Arzt bringen kann.
Ich kann deine Situation vollkommen nachvollziehen. Das fällt aber nicht unter die Fürsorgepflicht.
Werbung