? Abschätzung Risiken Antrag auf Entlassung

  • Das, was du ein unkalkulierbares Risiko nennst, ist die Realität der Arbeitnehmer*innen in D. Nur von „oben“ sieht das riskant aus , ich kenne keine Arbeitnehmerin die sich mit Angst vor psychischem Knacks (?!) Endzeitszenarien ausmalt

    Doch, die kenne ich schon. Es ist in Deutschland doch sehr verbreitet, alle Risiken des Lebens absichern zu wollen. Das sieht man schon an Handy-Versicherungen, Sterbegeldversicherungen und Gepäckversicherungen beim Fliegen.

    Ich versichere das, was mich potentiell ruinieren könnte. Aber andere haben da doch ein hohes Sicherheitsbedürfnis.

  • Doch, die kenne ich schon. Es ist in Deutschland doch sehr verbreitet, alle Risiken des Lebens absichern zu wollen. Das sieht man schon an Handy-Versicherungen, Sterbegeldversicherungen und Gepäckversicherungen beim Fliegen.

    Ich versichere das, was mich potentiell ruinieren könnte. Aber andere haben da doch ein hohes Sicherheitsbedürfnis.

    Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass sie ihren Alltag als so hochriskant empfinden, als wären sie jederzeit kurz vor Bürgergeld (haha, ist jetzt eh Geschichte, schade drum) und Sozialwohnung. Zumindest gesunde AN in

    meiner Umgebung denken da nicht drüber nach.

  • Ich habe mich nach knapp 5 Jahren als NRW-Beamter entlassen und kurze Zeit später wieder verbeamten lassen. Mit Blick auf meinen damaligen abgelehnten Versetzungsantrag finde ich witzig, dass die zuständige Personalerin der Bezirksregierung mich sowohl entlassen, als auch später wieder eingestellt hat. Ich habe lediglich zwei sehr kurze Gespräche (Entlassungsantrag ist zu spät bei ihr angekommen; Amtsarztergebnisse kommen bei ihr nicht an) führen müssen. Nach Gründen hat Sie nicht gefragt sondern hat mich lediglich als "Akte" abgearbeitet, was ist so höchst professionell empfand.

    Nun zu deinen Fragen.

    Pension und Nachversicherung

    In NRW zahlt das Land (Arbeitgeber) sowohl den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil an die Rentenkasse ("Nachversicherung"). Man bekommt vor entgültiger Entlassung dazu ein Informationsschreiben, welches hier wahrscheinlich schon verlinkt wurde. Darin steht auch, dass die Nachversicherung auf Wunsch um maximal zwei Jahre verschoben werden kann. Die Pensionsansprüche gehen dann nicht verloren, wenn man innerhalb dieser zwei Jahre eine neue Beamtenstelle antritt.

    Da NRW kein "Altersgeld" zahlt, erhalten entlassene Beamte durch die Nachversicherung weniger Rentenpunkte, als ein vergleichbarer angestellter Lehrer. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Beamte ein geringeres Brutto als die Angestellten verdienen. (Die Rentenpunktenzahl bzw. die zu erwartene Rente kann man gut mit Rentenpunkterechner bestimmen lassen.)

    Wiederverbeamtung (bei der gleichen Bezirksregierung)

    Kein Problem. Die Entscheidungsträger sind Personaler (genauer: Verwaltungsfachangestelle). Denen sind wir ziemlich egal.

    Der Personalrat bestätigt die Wiederverbeamtung - ob der die Entlassung und die Wiederverbeamtung überhaupt mitbekommt ist fraglich - wohl auch ohne Probleme, wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen.

    Krankheit als Beamter

    Ich habe schon mitbekommen, dass Beamte aufgrund schwerer Krankheiten entlassen wurden, die meiner Meinung nach eigentlich nur in Dienstunfähigkeit hätten münden müssen. Im einen Fall wurde eine Person aufgrund von extremer Alkoholsucht (sonst nichts vorgefallen) zwei Mal zur Entzugsklinik geschickt und beim dritten Rückfall entlassen. Ein anderer Fall - liegt aktuell bei Gericht - wurde eine Person aufgrund Impfschaden/Corona-Infektion langzeitkrankgeschrieben und irgendwann nach zwei Jahren entlassen. Die Person, war bereits aus der Probezeit raus und hatte auch die viel besungenen 5 Jahre (bei Angestellten sind das 15Jahre) hinter sich. Kurz: Auch ein Beamtenstatus ist keine Vollkasko. Ein Totalverlust deiner Ersparnisse kann dir durch Scheidung, Unfälle und anderen Dingen jederzeit passieren.

    Krankenkasse

    Nach der Entlassung ist man (normalerweise wohl) in der privaten Krankenkasse und gitl dort dann nicht mehr als Beamter. Da die Beihilfe wegfällt, zahlt man dann 100% (anstatt 50%) der Prämien. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, ist die Prämienhöhe der Privaten nicht vom Gehalt abhängig. Ich hätte beispielsweise 2x380Euro zahlen müssen, wenn ich nicht sofort einen sozialversicherten Job angetreten wäre (Ab dem Alter von 50 Jahren muss man jedoch in der Privaten bleiben.). Die Arbeitslosenversicherung/Bürgergeld zahlt die Prämien der Privaten nur bis zum Prämienhöhe der gesetzlichen Krankenkasse. Alles was betragsmäßig darüber geht, muss man dann vom übrigen Sozialgeld finanzieren.

  • Die allermeisten Menschen haben auch keine BU. Ignorance is bliss.

    Lohnt sich auch nicht. Aber das ist ansichtssache.

    (Ich hab auch keine BU, weil mich alle abgelehnt haben. Regt mich tierisch auf. Q.e.d.

    Sei froh, die absurden Beiträge kannst du anlegen. Da hast du dann wirklich was von.

  • Krankheit als Beamter

    Ich habe schon mitbekommen, dass Beamte aufgrund schwerer Krankheiten entlassen wurden, die meiner Meinung nach eigentlich nur in Dienstunfähigkeit hätten münden müssen.

    Aha, und weswegen wurden die entlassen? Das kann ja nur in Folge von (dienst)vergehen erfolgt sein. Wegen einer Krankheit ist das gar nicht möglich.

  • Das wäre ja dann auch quasi finanziell sehr unbedacht, krank und dann entlassen lassen… da wäre man mit der Mindestpension erstmal zumindest von akuter Armut abgesichert…

    …weis jemand, wie es aktuell um die Verfahren vor dem BvG steht, wo es um die Pensionswirksamkeit bei Teildiestfähigkeit geht (hier wird im Aktiven Dienst die Hälfte des Unterschiedsbetrages zu Vollzeit gezahlt, also bei 50% dienstfähigkeit ca. 75% plus ggf. ein kleiner Ausgleichszuschlag), wobei diese 25 Prozent aktuell nicht bei der Pension ruhegehaltsfähig sind.

    Liebe Grüße

  • Aha, und weswegen wurden die entlassen? Das kann ja nur in Folge von (dienst)vergehen erfolgt sein. Wegen einer Krankheit ist das gar nicht möglich.

    M1234 meint vermutlich die vorzeitige "Zurruhesetzung". Da "verschwinden" die KuK still aus der Schule und aus dem aktiven Dienst. Die Erkrankung geht die anderen KuK nichts an. Die Mindestpension wird jedoch erst nach 5 Jahren im Beamtenstatus gewährt. Während dieser Zeit ist eine BU durchaus sinnvoll. Im Vertrag muss man darauf achten, dass keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" enthalten ist. Sonst muss man fast im Koma liegen, damit die Versicherung zahlt.
    Ich bin nicht sicher, ob bei der Mindestpension eine BU auf die Leistung angerechnet und die Mindestpension gekürzt wird. Bei der Pension ist das bei Renten der Fall.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • M1234 meint vermutlich die vorzeitige "Zurruhesetzung". Da "verschwinden" die KuK still aus der Schule und aus dem aktiven Dienst. Die Erkrankung geht die anderen KuK nichts an. Die Mindestpension wird jedoch erst nach 5 Jahren im Beamtenstatus gewährt. Während dieser Zeit ist eine BU durchaus sinnvoll. Im Vertrag muss man darauf achten, dass keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" enthalten ist. Sonst muss man fast im Koma liegen, damit die Versicherung zahlt.
    Ich bin nicht sicher, ob bei der Mindestpension eine BU auf die Leistung angerechnet und die Mindestpension gekürzt wird. Bei der Pension ist das bei Renten der Fall.

    Aber selbst bei einer Zurruhesetzung fliesst eine Pension, man kann die DU anzapfen, wenn man Glück hat, und, soweit ich weiss, auch noch zuverdienen in einem nicht so geringen Maße. Insofern bleibt es dabei, dass das Beamtentum so sicher absichert wie nichts anderes. (Das Thema kam ja hier auf, weil behauptet wurde, die Sicherheit der Beamtys sei in gewisser Weise trügerisch, weil man „entlassen“ werden könnte bei Krankheit)

  • Ich frage mich wirklich, was es da zu "haha"en gibt. s3g4 hat doch völlig Recht. Ich bin sehr froh darüber, keine BU/DU zu haben.

    Vielleicht nur als Beispiel. Mir wurde mal eine DU berechnet. Damals hätte ich 100€ im Monat dafür gezahlt (ja kann man absetzen). Die 100€ monatlich ich einen etf gepackt -> 30 Jahre 100.000€.

    Ich glaube Wolfgang lacht, wegen seines Verwandten, der von der Bank abgezogen wurde und sich nicht mit dem Finanzprodukt beschäftigt hatte.

  • Ich glaube Wolfgang lacht, wegen seines Verwandten, der von der Bank abgezogen wurde und sich nicht mit dem Finanzprodukt beschäftigt hatte.

    Oder darüber, wie überheblich er sich jetzt fühlt, weil die Kurse abgesackt sind. (Und da jeglicher Weitblick fehlt).

  • Die Mindestpension wird jedoch erst nach 5 Jahren im Beamtenstatus gewährt. Während dieser Zeit ist eine BU durchaus sinnvoll. Im Vertrag muss man darauf achten, dass keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" enthalten ist. Sonst muss man fast im Koma liegen, damit die Versicherung zahlt.

    Während dieser Zeit ist das völlig unsinnig. Welcher andere Berufsanfänger sichert sich denn in diesem absurden Maße ab. Die Versicherer wird's freuen.

  • Ich frage mich wirklich, was es da zu "haha"en gibt. s3g4 hat doch völlig Recht. Ich bin sehr froh darüber, keine BU/DU zu haben.

    Hast du die Turbulenzen der Aktienmärkte der letzten Tage verpasst? s3g4 kommt mir eher vor wie ein "Anlageberater", der ständig das Hohelied des Aktieninvests singt. Ich kenne Leute, die hier ihr gesamtes Vermögen verloren haben. Daher ist mir das Mantra dieses Hohelieds durchaus ein "haha" wert. Wunsch :cash:  :dollar: und Wirklichkeit ;(

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  • Ich glaube Wolfgang lacht, wegen seines Verwandten, der von der Bank abgezogen wurde und sich nicht mit dem Finanzprodukt beschäftigt hatte.

    Mein Zeithorizont ist etwas länger. Ich habe auch Nachbarn, die sich die Rente auszahlen ließen, weil die Anlage in Fonds rentabler schien. Sie backen nun kleine Brötchen. Aber wenn du dir so sicher bist, die richtige Anlagestrategie zu haben... mach. Schaun' wir, was Erraticus Trump demnächst aus dem Köfferchen zaubert, um die Weltwirtschaft durcheinander zu wirbeln.

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  • Während dieser Zeit ist das völlig unsinnig. Welcher andere Berufsanfänger sichert sich denn in diesem absurden Maße ab. Die Versicherer wird's freuen.

    Absurd ist daran gar nichts. Aber du bist ja die Fachkraft in diesem Bereich.

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  • Man verliert kein Vermögen bei sinkenden Kursen. Man verliert nur, wenn man ausgerechnet in der Verlustzone verkauft. Insofern sollte man ausreichend Reserven auf dem Tagesgeldkonto oder sonstwo liegen haben, um nicht in ungünstigen Phasen in Verkaufszwang zu kommen. Wer einfach liegen lässt, ist auf lange Sicht bisher noch immer wieder deutlich im Plus gelandet.

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