Provokation kann manchmal neue Sichtweisen ermöglichen, daher völlig legitimer Einwand.
Mein "Aber" an der Stelle würde in die Richtung gehen, dass die Brille vom Schüler (m/w/d) bereits mitgebracht und (durch die Schülereltern) selbstfinanziert wird. Dadurch könnten sie ja an dem exemplarisch angebrachten Arbeitsblatt in Schriftgröße 8, ohne dass auf deiner Seite ein Mehraufwand bestünde, oder lasse ich gerade eine Variable außer Acht?
Ich weiss leider nicht, ob Kinderbrillen doch nicht von der KK bezahlt werden. Also okay.
Aber ich habe es schon geschrieben: es ist die Anlage und die Mikrofone des Kindes. Beim sehbeeinträchtigten Kind ist es SEINE Anlage fürs Vergrößern der Tafel oder Fokussieren.
Genauso wie es der Rollstuhl des Kindes ist.
(Bzw. Leihgabe der Krankenkasse)
Hilfsmittel gehören dem Kind, es geht um seine Teilhabe. Die Schule hat da keine finanzielle Beteiligung.