Freitagsgebet als Lehrer

  • Ich denke, hier treffen einfach sehr unterschiedliche Religionsverständnisse aufeinander.

    Aber belegt doch dieses andere Religionsverständnisse einmal mit einer Quelle. Selbst der Zitierte Domradio Artikel hat ausdrücklich davon gesprochen, dass es keine Pflicht im Sinne einer muss Pflicht ist. Die haben daher "Pflicht" auch schon extra in der Überschrift in Anführungsstriche geschrieben. Und Zeiten nennen die auch nicht. Es geht nur darum zu beten. Ob du das aber am Montag Morgen oder am Freitag Abend oder ... machst, ist vollkommen egal.

  • Es gibt keine Pflicht in der Bibel.

    Plattenspieler zitiert ja auch außerbiblisch. Unterschied Katholizismus Protestantismus.

    Ich habe dir geholfen, aber anscheinend verstehst du es immer noch nicht. (So deute ich das aber im 3. Satz und bin jetzt echt genervt.)

    Ah.. Ok. Dann hatte ich deinen Text in der Tat falsch verstanden. Kann immer mal passieren. Ich bin auch nur ein Mensch. Sorry, ich hatte dich falsch verstanden. Es tut mir Leid.

  • Das magst du problematisch finden, letztlich zeigen aber sämtliche Urteile zu Fragen der Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen, dass die Schulpflicht hier in der Abwägung höher zu bewerten ist.

    Das finde ich persönlich auch völlig angemessen, andernfalls höhlt das die Schulpflicht sukzessive aus.

    Ich glaube, dass das nicht so einfach ist. Das Urteil, das ich mal näher studiert habe, hielt die Teilnahme am Schwimmunterricht für zumutbar, weil diese auch durch das Tragen von Kleidung, die den Kleidervorschriften der Religionsgemeinschaft entspricht, erfolgen kann und weil nicht dargelegt werden konnte, welche konkrete Kleidervorschrift Schwimmen unmöglich machen sollte.

  • Nein, das führt zu unnötigen Friktionen. Und falls du Katholik bist, musst du erst beichten, bevor du die Eucharistie empfangen darfst, sagt jedenfalls die Katholische Kirche.

    Es gibt da übrigens auch Zeiten, zu denen Messen frühestens/spätestens gefeiert werden dürfen.

    Verstehe beide Sätze/Argument nicht:

    1. Wo ist denn vorgeschrieben, dass ich zu einer bestimmten Zeit beichten muss? Ob ich das Montags oder Dienstags oder Mittwoch oder erst nächste Woche mache. Ob um 10:00 Uhr oder 17:00. Da gibt es keine Vorschrift. Belehre mich aber gerne mit einer genauen Vorschrift.

    2. Genau, man darf zu anderen Zeiten feiern. Genau darum geht es doch in der ganzen Diskussion. Es gibt keine feste Zeit, zu der man Feiern/Beten muss.

  • Ich glaube, dass das nicht so einfach ist. Das Urteil, das ich mal näher studiert habe, hielt die Teilnahme am Schwimmunterricht für zumutbar, weil diese auch durch das Tragen von Kleidung, die den Kleidervorschriften der Religionsgemeinschaft entspricht, erfolgen kann und weil nicht dargelegt werden konnte, welche konkrete Kleidervorschrift Schwimmen unmöglich machen sollte.

    Im April gab es einen Fall vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Dabei war von den Klägern zuvor explizit ausgeführt worden, dass bereits das Betreten des Schwimmbads in ihrem Glauben eine Todsünde sei. Ich habe die Urteilsbegründung dazu noch immer nicht gefunden und lesen können, klar ist aber, dass auch in diesem Fall zumindest aus Sicht des VG FR die Schulpflicht in der Abwägung höher zu bewerten ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der TE hat ausdrücklich Gymnasium und BK als Schulformen genannt, für die er sich interessiert.

    Ich war erst bei #29 eingestiegen in dem er seinen Wunsch äußert, an einer Brennpunktschule zu arbeiten.

    In der Zwischenzeit sollte klar sein, welche "Brennpunktschulen" für ihn infrage kommen. Gymnasien und BK sind schon - allein durch die rigiden Selektionsmöglichkeiten - keine "Brennpunktschulen". Problemschüler werden "nach unten" durchgereicht oder verlassen das Schulsystem. In 8/9 kamen bei mir oft genug solche Kandidaten mitten im Schuljahr an.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Kannst du eigentlich auch gelegentlich mal zugeben, dich geirrt zu haben?

    Brennpunkt im Ruhrgebiet kann auch auf ein Gymnasium zutreffen und BKs umfassen Bildungsangebote vom der Ausbildungsvorbereitung für SuS ohne Schulabschluss bis hin zum Abitur.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Im April gab es einen Fall vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Dabei war von den Klägern zuvor explizit ausgeführt worden, dass bereits das Betreten des Schwimmbads in ihrem Glauben eine Todsünde sei. Ich habe die Urteilsbegründung dazu noch immer nicht gefunden und lesen können, klar ist aber, dass auch in diesem Fall zumindest aus Sicht des VG FR die Schulpflicht in der Abwägung höher zu bewerten ist.

    Danke, ich habe soeben die Pressemitteilung gelesen und behalte den Fall im Auge. Ob das VG Freiburg die Schulpflicht höher wertet (und damit anders entscheidet, als es die höchstrichterliche Rechtsprechung macht, nach der Art. 4 und Art. 7 I GG sich auf Augenhöhe gegenüberstehen, vgl. BVerwG 6 C 25.12, Rn. 12) oder aus anderen Gründen so entschieden hat, konnte ich der Pressemitteilung nicht entnehmen. Vielleicht weißt du da aber mehr zu?

  • Doch, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, und zwar entweder am Tag selbst oder am Abend vorher, aber dann nicht vor 17.00 Uhr.

    a) Du verwechselst das mit den Zeiten, wann eine Pfarrgemeinde ihren Gläubigen so eine Feier anbieten sollte. Und das wäre mit der Vorschrift ein Zeitfenster von 31 Stunden! Wer arbeitet denn am Stück 31 Stunden? Das gibt es, aber extrem selten. Da wird man ja wohl ein Fenster finden.

    b) Das ist wie gesagt die Vorschrift für den Priester, nicht für den Gläubigen. Dem wird das nicht "befohlen", sondern es wird maximal von ihm gewünscht.

  • Ich war erst bei #29 eingestiegen in dem er seinen Wunsch äußert, an einer Brennpunktschule zu arbeiten.

    In der Zwischenzeit sollte klar sein, welche "Brennpunktschulen" für ihn infrage kommen. Gymnasien und BK sind schon - allein durch die rigiden Selektionsmöglichkeiten - keine "Brennpunktschulen". Problemschüler werden "nach unten" durchgereicht oder verlassen das Schulsystem. In 8/9 kamen bei mir oft genug solche Kandidaten mitten im Schuljahr an.

    Dann warst du noch nie in NRW. Gymnasien können auch Brennpunktschulen sein. Habe auch eine in meiner Nähe, wo ich liebend gerne Unterrichten würde.

    Wenige Lehrer haben Lust auf diese Schule und die Schule ist stark unterversorgt mit zu wenigen Lehrkräften.

    Sehr viele kündigen oder suchen sich einfach eine neue Schule.

  • Ich bin aus der Diskussion mit dir raus. Das ist meine letzte Antwort an dich: Die Kirche wünscht nicht, dass du erscheinst, sondern es ist ein für alle Katholiken verpflichtendes Gebot. Wenn du dagegen verstößt, wirst du je jure - aber normalerweise nicht in der Praxis - sanktioniert: Du darfst erst dann wieder die Eucharistie empfangen, wenn du gültig vor einem Priester gebeichtet und die Absolution empfangen hast.

    Gute Nacht.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Frag doch mal einfach bei der Schule nach. Ich finde immer die Tage der öffenen Tür dafür ganz gut. Dauert jetzt leider noch 1/2 Jahr bis die wieder stattfinden. Wie geagt: Die katholischen Schulen haben z.T. auch Schulgottesdienst Stunden. Und wenn der Anteil dort an der Schule wirklich sehr hoch ist, warum sollte das dann nicht dort auch möglich sein? Dann kanndt du die Schüler gleich mitnehmen und beaufsichtigen. Kannst dir dann im Gegenzug im besten Fall sogar eine Pausenaufsicht anrechnen lassen.

  • Dann warst du noch nie in NRW. Gymnasien können auch Brennpunktschulen sein. Habe auch eine in meiner Nähe, wo ich liebend gerne Unterrichten würde.

    Wenige Lehrer haben Lust auf diese Schule und die Schule ist stark unterversorgt mit zu wenigen Lehrkräften.

    Sehr viele kündigen oder suchen sich einfach eine neue Schule.

    Lieber Jamaha, meine Schule wäre mit Sicherheit offen für einen muslimischen Kollegen, aber wir könnten dir niemals garantieren, nicht zu Zeit des Freitagsgebetes eingesetzt zu werden. Unsere Sek 1 hat freitags bis 14 Uhr Unterricht, Oberstufenkurse finden bis 16.20 Uhr statt. Welche Fächer das jeweils sind, ändert sich jedes Schulhalbjahr.

    Du solltest die Frage, ob du Lehrer werden kannst, mit deinem Imam besprechen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Kannst du eigentlich auch gelegentlich mal zugeben, dich geirrt zu haben?

    Brennpunkt im Ruhrgebiet kann auch auf ein Gymnasium zutreffen und BKs umfassen Bildungsangebote vom der Ausbildungsvorbereitung für SuS ohne Schulabschluss bis hin zum Abitur.

    Die Ausbildung von Schülern ohne Berufsabschluss ist eine marginale Abteilung inden BK in NRW. In allen anderen BL hat die Schulart "BK" andere Klientel und Ausbildungsziele. Und ja. Am Gym jammert ihr auf hohem Niveau, wenn ihr euch "Brennpunkt" nennt. Womit ich nicht abstreite, das es schwierige Schüler und Klassen gibt. Aber das "Löschen" ist einfacher als an "wirklichen" Brennpunktschulen. Ich war 10 Jahre an einer SFE tätig. Ich weiß, wo es brennt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Berufskolleg

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich bin aus der Diskussion mit dir raus. Das ist meine letzte Antwort an dich: Die Kirche wünscht nicht, dass du erscheinst, sondern es ist ein für alle Katholiken verpflichtendes Gebot. Wenn du dagegen verstößt, wirst du je jure - aber normalerweise nicht in der Praxis - sanktioniert: Du darfst erst dann wieder die Eucharistie empfangen, wenn du gültig vor einem Priester gebeichtet und die Absolution empfangen hast.

    Gute Nacht.

    Es gibt sogar bei den Katholiken die Regellung, dass du maximal 2 mal pro Tag die Kommunion empfangen darfst. Der Kirche ist also sehr wohl klar, dass es zig Zeiten gibt an der du das machen kannst. Es gibt nicht EINE vorgeschriebene Zeit.

  • Die Ausbildung von Schülern ohne Berufsabschluss ist eine marginale Abteilung inden BK in NRW. In allen anderen BL hat die Schulart "BK" andere Klientel und Ausbildungsziele.

    Du meinst in Baden-Württemberg. Ich kenne kein anderes Land, dass noch die Bezeichnung Berufskolleg führt. In NRW ist Berufskolleg einfach die Bezeichnung für berufsbildende Schulen. Und ja, die Ausbildungsvorbereitung, in der ich auch unterrichte, ist marginal, aber das sind alle anderen Bildungsgänge auch, einfach weil es so viele gibt. Unsere AV ist jedenfalls so groß wie unser Berufliches Gymnasium, wenn wir die IFK zur AV dazurechnen, dann dreimal so groß.

Werbung