Kurzfristig Geplanter Schulausflug 1&2 Klasse

  • Einen Wunderschönen guten Tag.

    Zur Sache: Mittwoch und Donnerstag sind bei uns Projekttage in der 1. und 2. Klasse.

    Auf Anfrage wurde Seitens einiger Eltern der Vorschlag gemacht, am Donnerstag einen Ausflug zu einer Veranstaltung zu machen.

    Der Vorschlag kam kurzfristig und wurde heute von der Schulleitung genehmigt, sowie den Etern schriftlich mitgeteilt.

    Die Verastaltung findet in der Benachbarten Stadt Chemnitz statt.

    Jetzt zum eigentlichen Problem. Bis stand jetzt, möchte ein Elternpaar allerdings sein Kind nicht mit Teilnehmen lassen mit der Begründung, das die Veranstaltung an einem Ort durchgeführt wird, wo erhöhte Sicherheitsrisiken für die Kinder bestehen würden. Die Innenstadt wird tatsächlich auch von öffentlicher Seite als Gefährlich eingestuft, hinsichtlich sich dort häufender Straftaten, hauptsächlich im Bereich Drogendelikten, aber auch Körperverletzungen usw. . Insbesondere durch den hohen Ausländeranteil dort auch noch anderweitige Straftaten die ich hier nicht weiter benennen möchte.

    Eine Betreuung in einer anderen Klasse wäre nicht möglich, da die Schule erst neu eröffnet wurde und derzeit nur diese 2 Klassen Unterrichtet werden.

    Da das ganze Natürlich ziemlich Kurzfristig entschieden wurde, gab es auch keine explizite Einholung einer Schriftlichen Erlaubnis von den Eltern was diesen Schulausflug betrifft.

    Die Eltern haben darum gebeten, dem Schüler für diesen Tag von der Schule zu befreien, da sie ihn zu Huse selbst betreuen wollen.

    Unabhängig davon ob dies nun eine Begründete Sorge der Eltern ist oder nicht, Ist der Schüler im geschilderten Fall trotzdem verpflichtet an der Teilnahme?

    Oder kann man hier die Möglichkeit in Betracht ziehen, den Schüler für diesen Tag Frei zu stellen, da eine andere Betreuung nicht gegeben ist?

    Lieben Dank für eure Hilfe

  • Ganz grundsätzlich benötigst du für einen Unterrichtsgang (von/zur Schule am selben Tag) keine Einverständniserklärung der Eltern und Teilnahme ist Pflicht. Im Zweifel melden die Eltern das Kind eh krank.

    Bis drei Tage darf die Klassenlehrkraft in begründeten Fällen vom Unterricht freistellen. Ich würde es nicht tun, weil die Begründung lächerlich ist, euch werden als Schulklasse sicher nirgends in Chemnitz Drogen angeboten.

    Wenn dir nicht wohl dabei ist, gibs an deine Schulleitung weiter, soll diese entscheiden.

  • Danke für die Rückmeldung.

    Die Eltern haben jetzt nicht explizit die Straftaten im Zusammenhang mit Drogen erwähnt, dies war lediglich ein eigener Gedanke bzw. Feststellung von mir.

    Ich Persönlich kann es teilweise dennoch nachvollziehen, da auch mir bekannt ist, das es dort schon über Jahre vermehrt zu diversen Straftaten kommt. Sicher spielen auch diverse Vorkommnisse aus der Vergangenheit eine Rolle bei den Eltern.

  • ...da die Schule erst neu eröffnet wurde und derzeit nur diese 2 Klassen Unterrichtet werden.

    Dann ist es ja tatsächlich ein SCHULausflug, d.h. ALLE nehmen teil. Es müsste also genug Aufsichtspersonal mitgehen. Außerdem geht ihr "zu einer Veranstaltung", die sicher für Erst- und Zweitklässler geeignet ist. Da sehe ich irgendwie keine Gefahr...

    Wenn diese Eltern ihr Kind krank melden, dann ist es halt so. Übervorsichtige Leute wird es immer geben. Da würde ich auch kein Drama draus machen.

  • SuS sind verpflichtet, an Tagesfahrten teilzunehmen, die Schule ist verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu planen. Da letzteres hier nicht der Fall ist, erübrigt sich die Diskussion über ersteres.

    An einer Fahrt, über die die Eltern nicht frühzeitig und umfassend informiert wurden und zu deren Teilnahme keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt, sollten weder SuS noch Lehrkräfte teilnehmen.

  • Vielleicht findest du unter den Eltern noch welche, die als "Hilfsaufsicht" mitgehen können. Gerade unter denjenigen, die die Teilnahme vorgeschlagen haben oder die, die so überängstlich sind, sofern sie Zeit haben.

  • SuS sind verpflichtet, an Tagesfahrten teilzunehmen, die Schule ist verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu planen. Da letzteres hier nicht der Fall ist, erübrigt sich die Diskussion über ersteres.

    Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob der Ausflug während der Unterrichtszeit stattfindet. In der Grundschule haben wir Unterrichtsgänge und Ausflüge in der Regel so geplant, dass sie in die reguläre Unterrichtszeit fallen.

  • Interessant, du fährst also mit einer Schulklasse an einen Ort, den du selbst für gefährlich hältst mit Erlaubnis deiner Schulleitung, die die Gefahr bloß nicht erkannt hat? Oder kannst du einen Blick in die Kriminalstatistik werfen und den Eltern glaubhaft vermitteln, dass vom Chemnitzer Museum/Bibliothek/Tierpark keine Gefahr für eine erste Klasse mit ihrer Lehrkraft ausgeht?

  • Danke,

    ich sehe das auch so und würde kein Drama draus machen.

    Wenn man die Zustände von Früher zu heute in Chemnitz vergleicht, hat sich doch schon sehr viel ins negative entwickelt. Wie auch in vielen anderen Städten scheint man dem auch nicht ganz Herr zu werden.

    Schon Traurig, das solche Sorgen überhaupt aufkommen bei manchen.

    Vielen Dank

  • PS: wir diskutieren in diesem Forum 50 Seiten Lang über Lehrkräfte, die strafrechtlich verurteilt wurden, weil sie im Vorfeld einer Fahrt zwar schriftlich und auf einem Elternabend einformiert haben, es aber versäumt haben, sich die Vorerkrankungen schriftlich mitteilen zu lassen und in Folge dessen dann eine Schülerin verstorben ist.

    Und dann wird hier ernsthaft darüber diskutiert, ob SuS verpflichtet werden können an einer Fahrt teilzunehmen, über die nicht mal ordnungsgemäß informiert wurde? (Ohne schriftliche Einverständnis kann man nicht mal sicher sein, ob alle Eltern überhaupt von der Fahrt wissen.)

  • Interessant, wie hier wieder (hohle) Fässer aufgemacht werden. Ich könnte gar nicht zählen, wie viele recht spontane Ausflüge in meinen Grundschulen gemacht wurden. Auf den Spielplatz, in den Nachbarort, in den Tierpark, zur Eisdiele(!)... Da ist die Wahrscheinlichkeit eines "Überfalls" nie Thema gewesen.

  • Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob der Ausflug während der Unterrichtszeit stattfindet. In der Grundschule haben wir Unterrichtsgänge und Ausflüge in der Regel so geplant, dass sie in die reguläre Unterrichtszeit fallen.

    Ein einfacher Unterrichtsgang ist es, wenn ich in der Biologiestunde in den benachbarten Wald gehe und dort Regenwürmer einsammle, ganz sicher nicht, wenn ich mit 6jährigen in den Bus steige und für einen Tag in die nächste Großstadt fahre.

  • Und dann wird hier ernsthaft darüber diskutiert, ob SuS verpflichtet werden können an einer Fahrt teilzunehmen, über die nicht mal ordnungsgemäß informiert wurde? (Ohne schriftliche Einverständnis kann man nicht mal sicher sein, ob alle Eltern überhaupt von der Fahrt wissen.)

    Stimmt, wenn es ein Wandertag im Sinne einer Schulfahrt ist, hast du Recht. Dann entscheidet über Nichtteilnahme sowieso die Schulleitung. Ich weiß ja nun nicht, wie weit das weg ist. Aber um 8.30h weggehen und 11.30h innerhalb des regulären Stundenplans wieder an der Schule ankommen ist normalerweise ein Unterrichtsgang, den man nicht beantragen muss.

  • Wahrscheinlich werde ich von der Moderation gleich gerügt aber irgendwie finde ich es seltsam, sich neu anzumelden und dann gleich einige fragwürdige Aussagen rauszuhauen....

    - Früher war alles sicherer

    - Man bekommt die Probleme hier und anderswo nicht in den Griff

    - der hohe Ausländeranteil ist schuld an den Straftaten....


    Zum Thema (kann kein zweites Zitat einfügen)

    Zitat:Da das ganze Natürlich ziemlich Kurzfristig entschieden wurde, gab es auch keine explizite Einholung einer Schriftlichen Erlaubnis von den Eltern was diesen Schulausflug betrifft.

    Wenn dir die Einverständnis der Eltern fehlt, würde ich mit meiner Klasse nirgendwo hin fahren.

  • Es kommt darauf an, was für eine Veranstaltung es ist, wie viele Menschen sich dort aufhalten, wie groß die Klasse ist, welche Laufwege man nehmen muss, wie viele Aufsichtspersonen man mitnehmen kann usw. Das muss man abwägen, ob die Aufsicht gänzlich geleistet werden kann, das können wir nicht beurteilen. Bei Erst- und Zweitklässlern würde ich eine besondere Vorsicht walten lassen. Offensichtlich hat es die Schulleitung genehmigt.

    P.S.: Ist Chemnitz wirklich so gefährlich? Ich war letztes Jahr in Chemnitz zur Weihnachtsmarktzeit in der Innenstadt. Ich habe da keine der erwähnten "Bedrohungen" wahrgenommen und mich auch nicht anders gefühlt als in einer anderen Großstadt. Deswegen bin ich über die Aussage etwas erstaunt.

  • Ist Chemnitz wirklich so gefährlich? ... ch habe da keine der erwähnten "Bedrohungen" wahrgenommen und mich auch nicht anders gefühlt als in einer anderen Großstadt. Deswegen bin ich über die Aussage etwas erstaunt.

    Ich auch. Aber Chemnitz ist dieses Jahr "Kulturhauptstadt Europas" mit sehr vielen Veranstaltungen. Und deshalb wird jetzt vielleicht (zu) oft über notwendige Sicherheitsmaßnahmen geredet. Panikmache ist ja "in".

  • Was spricht dagegen, den Eltern anzubieten, dass sie oder eine Oma / Opa / Tante / Onkel die Klasse (das Kind) begleiten, um sicher zu sein, dass keine Gefahr besteht? Du hättest eine zusätzliche Aufsichtsperson, das Kind käme mit und die Eltern hätten Beruhigung.

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