Einen Wunderschönen guten Tag.
Zur Sache: Mittwoch und Donnerstag sind bei uns Projekttage in der 1. und 2. Klasse.
Auf Anfrage wurde Seitens einiger Eltern der Vorschlag gemacht, am Donnerstag einen Ausflug zu einer Veranstaltung zu machen.
Der Vorschlag kam kurzfristig und wurde heute von der Schulleitung genehmigt, sowie den Etern schriftlich mitgeteilt.
Die Verastaltung findet in der Benachbarten Stadt Chemnitz statt.
Jetzt zum eigentlichen Problem. Bis stand jetzt, möchte ein Elternpaar allerdings sein Kind nicht mit Teilnehmen lassen mit der Begründung, das die Veranstaltung an einem Ort durchgeführt wird, wo erhöhte Sicherheitsrisiken für die Kinder bestehen würden. Die Innenstadt wird tatsächlich auch von öffentlicher Seite als Gefährlich eingestuft, hinsichtlich sich dort häufender Straftaten, hauptsächlich im Bereich Drogendelikten, aber auch Körperverletzungen usw. . Insbesondere durch den hohen Ausländeranteil dort auch noch anderweitige Straftaten die ich hier nicht weiter benennen möchte.
Eine Betreuung in einer anderen Klasse wäre nicht möglich, da die Schule erst neu eröffnet wurde und derzeit nur diese 2 Klassen Unterrichtet werden.
Da das ganze Natürlich ziemlich Kurzfristig entschieden wurde, gab es auch keine explizite Einholung einer Schriftlichen Erlaubnis von den Eltern was diesen Schulausflug betrifft.
Die Eltern haben darum gebeten, dem Schüler für diesen Tag von der Schule zu befreien, da sie ihn zu Huse selbst betreuen wollen.
Unabhängig davon ob dies nun eine Begründete Sorge der Eltern ist oder nicht, Ist der Schüler im geschilderten Fall trotzdem verpflichtet an der Teilnahme?
Oder kann man hier die Möglichkeit in Betracht ziehen, den Schüler für diesen Tag Frei zu stellen, da eine andere Betreuung nicht gegeben ist?
Lieben Dank für eure Hilfe